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Politik

Al Capone Redux? Der Generalstaatsanwalt von Florida verklagt Albert Bourla und Pfizer

0 Kommentare 4. Oktober 2026 8 Minuten Lesezeit von Em.O.Univ.Prof.Dr.med.Hartmut Glossmann

Nachdem der Staat Florida 2025 damit gescheitert ist, Pfizer über ein Strafverfahren gerichtlich zu belangen, greift der Generalstaatsanwalt in Florida 2026 in die Trickkiste – analog zu dem, was 1931 bei Al Capone geschah.

Der Vergleich hinkt gewaltig. Al Capone hatte vielleicht ein paar Dutzend Morde (meistens aus konkurrierenden Banden) auf dem Gewissen und kassierte viele Millionen Dollar. Seine gekauften Richter und Politiker konnte man auf einem Blatt Papier aufzählen. Gekaufte Wissenschaftler und Ärzte waren nicht notwendig für ihn: Er betrieb den Alkoholschmuggel und verdiente daran. Dem Leser sei überlassen, wie er die Beklagten diesbezüglich einstuft.

Wir schreiben das Jahr 1931. Al Capone sitzt nicht wegen der Morde vor Gericht. Die ganze Stadt kennt die Namen. Sieben Männer in einer Garage an der North Clark Street, am Valentinstag 1929, an die Wand gestellt. Jeder, der den (von mir sehr geschätzten) Film „Manche mögen’s heiß“ gesehen hat, kann es sich vorstellen. Schutzgelder, Richter und Politiker, die man kaufen kann. Capone fährt im gepanzerten Wagen vor und lächelt in die Kameras. Jeder weiß, wer die Stadt regiert. Niemand kann etwas beweisen. Zeugen erinnern sich nicht. Andere verschwinden. Die Kette vom Befehl des Capo di Capi bis zur Tat ist gerissen, bevor sie ein Geschworenengericht erreicht.

George E. Q. Johnson, der Bundesstaatsanwalt, hat längst aufgehört, die Morde zu zählen. Das Finanzministerium hat nämlich etwas anderes in der Schublade: Einnahmen aus dem, was Capone nie versteuert hat. Frank Wilson und die Steuerfahnder belegen Jahre, in denen Geld floss und keine Erklärung kam. Kein Zeuge muss sagen, wer geschossen hat. Die Zahlen stehen auf Papier. Am 17. Oktober 1931 verurteilen ihn die Geschworenen. Nicht wegen Mordes. Wegen Steuerhinterziehung. Elf Jahre. Die Zeitungen schreiben, man habe den Mann mit dem kleineren Gesetz gefasst, weil das größere vor der Angst der Stadt kapituliert habe. Capone geht nach Atlanta und später nach Alcatraz. Die Garage an der Clark Street bleibt ungesühnt. Das Urteil steht trotzdem.

Wir schreiben den 1. Oktober 2026. In Fort Pierce, St. Lucie County, reicht der Generalstaatsanwalt von Florida eine Klage ein. Nicht gegen einen Gangster. Gegen Pfizer und Albert Bourla.

Auch hierzulande kennen wir die Aussagen, die in Florida Gegenstand des Verfahrens sind: Die Impfung sei sicher. Sie sei wirksam. Sie schütze andere vor der Infektion. Sie bewahre vor dem schweren Verlauf. Diese Aussagen stehen auf Plakaten und in Anzeigen, sie sind im Mund von Ministern und Ärzten.

Wer danach krank wird, steht allein. Der PREP-Act legt sich über eine Schadensklage wie damals das Schweigen über die Zeugen. Der Public Readiness and Emergency Preparedness Act (PREP-Act) ist ein US-Gesetz vom Dezember 2005, das den Gesundheitsminister ermächtigt, bei einer erklärten oder drohenden Gesundheitsnotlage eine Haftungsfreistellung für medizinische Gegenmaßnahmen zu erlassen.

Hersteller, Vertreiber, Planer und Personen, die Impfstoffe, Medikamente oder Geräte entwickeln, prüfen, vertreiben oder verabreichen, sind dann von Schadensersatzklagen wegen Tod, Verletzung oder Vermögensschaden weitgehend geschützt; ausgenommen bleibt nur vorsätzliches Fehlverhalten (willful misconduct). Statt einer normalen Klage gibt es einen Entschädigungsfonds des Finanzministeriums für schwere körperliche Schäden oder Todesfälle, die direkt durch eine gedeckte Gegenmaßnahme verursacht wurden. Eine Grand Jury in Florida findet 2025 daher keine strafrechtlich relevanten Anklagepunkte.

Generalstaatsanwalt James Uthmeier klagt deshalb nicht wegen Todesfällen oder schwerwiegenden Impfschäden. Er klagt wegen dieser öffentlichen Aussagen. Das Gesetz heißt FDUTPA, ein Gesetz über irreführende Geschäftspraktiken. Es fragt nicht, wer weswegen starb oder geschädigt wurde. Es fragt, was öffentlich gesagt wurde und was in den Zulassungsdokumenten steht.

In diesen Dokumenten heißt es, dass ein Schutz vor Übertragung nicht belegt ist. Die FDA schreibt es am Tag der Notfallzulassung. Bourla sagt drei Tage davor, man sei sich nicht sicher, ob Geimpfte das Virus weitergeben. Die Klage nennt dies Täuschung und fordert Unterlassung, Buße, Gewinnabschöpfung. Kein Anspruch aus dem Bundesvertrag, kein Schadensersatz für einen einzelnen Impfgeschädigten werden gefordert – damit das Verfahren im Staatsgericht von Florida bleibt.

Ob die Geschworenen diesmal folgen, ist offen. 1931 wurde das Urteil über Al Capone gefällt; 2026 liegt die Klageschrift gegen Bourla und Pfizer auf dem Tisch. Der Trick des Generalstaatsanwaltes ist derselbe wie seinerzeit bei Al Capone. Der Ausgang ist ungewiss – es stehen nicht nur Milliarden auf dem Spiel. Die Macht und Skrupellosigkeit der im Hintergrund Agierenden lässt die Mafia allerdings wie einen Kindergeburtstag aussehen.

In der Klageschrift spielt Myokarditis eine wesentliche Rolle:

„Pfizer und Bourla hätten den Impfstoff öffentlich als sicher vermarktet und behauptet, es gebe keine wesentlichen Sicherheitsrisiken und „not a single [safety] signal“ bei Milliarden Dosen. Gleichzeitig habe das Unternehmen Daten gekannt, die den Impfstoff mit Myokarditis und Perikarditis verbanden, besonders bei männlichen Minderjährigen.

Die Klage führt unter anderem an:

•  Anfang 2021: Das US-Militär habe Myokarditis-Fälle bei männlichen Soldaten innerhalb von vier Tagen nach der Pfizer-Impfung bemerkt (DoD-Bericht an den Armed Services Committee, September 2023).

•  3.  März 2021: Das israelische Gesundheitsministerium habe die CDC angeschrieben: Man sehe „a large number of myocarditis and pericarditis cases in young individuals soon after Pfizer COVID-19 vaccine“. Israel habe Pfizer medizinische Daten geteilt; die Klage schließt daraus, Pfizer habe die israelischen Berichte gekannt.

•  Juni 2021: Militärärzte hätten einen Zusammenhang bei mindestens 23 Patienten ohne bekannte Herzvorgeschichte gesehen; Symptome 12 bis 96 Stunden nach einer mRNA-Impfung. DoD-Daten für 2021: bei kürzlich Geimpften 2,6-fach höhere Myokarditis- und 2,0-fach höhere Perikarditis-Inzidenz gegenüber nie Geimpften.

•  1.  Juni 2021: Eine CDC-ACIP-Arbeitsgruppe habe mehr beobachtete als erwartete Myokarditis-/Perikarditis-Fälle bei 16- bis 24-Jährigen innerhalb von 30 Tagen nach der zweiten Dosis gemeldet. Ein Pfizer-Sprecher habe die Berichte bestätigt, einen Kausalzusammenhang aber als nicht erwiesen bezeichnet. Am selben Tag habe das israelische Gesundheitsministerium die Fälle als „likely linked“ zur Impfung eingestuft.

•  Ende Juni 2021: Nach rund 1.200 Meldungen über Herzmuskelentzündung bei CDC habe die FDA einen Warnhinweis zu Myokarditis und Perikarditis in das Fact Sheet von Pfizer (und Moderna) aufgenommen.

•  FDA-Briefing September 2021: Surveillance-Meldungen an FDA und CDC hätten ernste Risiken für Myokarditis und Perikarditis nach der Grundimmunisierung (Dosis 1 und 2) identifiziert.

•  September 2021: Pfizer habe beschlossen zu untersuchen, „wie oft“ der Impfstoff bei 5- bis 16-Jährigen Myokarditis oder Perikarditis auslösen könne, über Troponin-I-Tests. Kindliche Studienteilnehmer seien gewarnt worden, sie könnten Brustschmerz, Atemnot oder ein rasendes, flatterndes oder pochendes Herz bekommen.

•  Vertrauliches Pfizer-Dokument vom 11. Februar 2022 (laut Klage geleakt): Seit April 2021 seien in den USA vermehrt Myokarditis- und Perikarditis-Fälle nach mRNA-Impfung gemeldet worden, besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

•  Analyse bis Mai 2022 (CDC-ACIP, Präsentation September 2023): Sicherheitssignal für Myokarditis und Perikarditis sowie für akute Herzinfarkte und Blutgerinnsel.

•  Ende 2023: Die CDC habe vor einem kausalen Zusammenhang zwischen mRNA-Impfstoffen (Moderna oder Pfizer-BioNTech) und Myokarditis/Perikarditis gewarnt.

All dies steht im Widerspruch zu Bourlas Aussagen. Am 18. Januar 2023 habe Bourla im CNBC-Interview mit Sara Eisen gesagt, man habe trotz Milliarden verteilter Dosen kein einziges Sicherheitssignal gesehen. Zu diesem Zeitpunkt habe die CDC-Website bereits ein seltenes Risiko beschrieben, am häufigsten bei männlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab 16 Jahren, innerhalb von sieben Tagen nach der zweiten Dosis. Im März 2022 habe Bourla Florida kritisiert, weil der Staat den Impfstoff gesunden Kindern von 5 bis 17 Jahren nicht empfohlen habe.

Weitere Punkte der Klage:

•  Ein 14-jähriges Mädchen sei nach der Pfizer-Impfung an akutem Herzversagen infolge einer Myokarditis gestorben (Verweis auf Sookra v. Pfizer). Pfizer berufe sich auf weitgehende Immunität nach dem PREP-Act. Die Klage nennt das besonders problematisch, weil öffentlich behauptet worden sei, dieses Risiko existiere nicht, und Verbraucher nicht darüber informiert worden seien, dass Pfizer keine rechtliche Verantwortung übernehme.

•  Das heutige Label enthalte eine Warnung vor Myokarditis und Perikarditis. Auf der eigenen Website räume Pfizer inzwischen ein, Post-Marketing-Daten zeigten ein erhöhtes Risiko, am höchsten bei männlichen 12- bis 17-Jährigen, besonders in der ersten Woche nach der Impfung.

•  Heute sei der Impfstoff für 5- bis 18-Jährige nur noch bei mindestens einer Grunderkrankung mit hohem Risiko für schwere COVID-Verläufe zugelassen.“

Schlussbemerkung

Ich wurde Anfang September 2021 auf das Signal Myokarditis aufmerksam und übermittelte meine wissenschaftliche Meinung in einer Korrespondenz mit dem damaligen Rektor unserer Medizinischen Universität unter den Titeln „Spitze des Eisbergs 1“ und „Spitze des Eisbergs 2“. Diese sind u. a. heute noch bei Anderwelt.online abrufbar. Seinerzeit konnte ich Genaues weder über den veränderten Herstellungsprozess der Injektionen (Plasmide aus E.-coli-Bakterien) noch über die intrinsische Toxizität der körperfremden ionisierbaren Lipide der LNPs wissen. In „Das größte Verbrechen in der Menschheitsgeschichte? – revidiert“ ist dies für die Kontamination mit E.-coli-DNA zusammengefasst.

Bild: Links: Al Capone. Rechts: Albert Bourla (2021). Foto Bourla: World Economic Forum, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons.

Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wieder. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Em. O. Univ.Prof. Dr. med. Hartmut Glossmann, Institut für Biochemische Pharmakologie, Medizinische Universität Innsbruck, Innsbruck Österreich


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