Gerichtsgutachten: massiv erhöhtes Risiko durch Masernimpfung – wichtigste Frage bleibt offen

30. August 2026von 5,4 Minuten Lesezeit

Ausgerechnet ein von der Staatsanwaltschaft Amberg beauftragter Gutachter hat nun unfreiwillig bestätigt, was impfkritische Ärzte seit Jahren argumentieren. Die Masernimpfung birgt ein erhebliches Risiko — und die individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung, die eine Impfbefreiung rechtfertigt, ist nicht nur medizinisch vertretbar, sondern zwingend geboten.

Die Staatsanwaltschaft Amberg ermittelte gegen Ärzte, die im Rahmen des „Nachweis-Express“ von Markus Bönig Atteste zur Befreiung von der Masernimpfung ausgestellt hatten. Der Vorwurf: Gefälligkeitsatteste ohne medizinische Grundlage. Also bestellte die Staatsanwaltschaft einen externen Gutachter. Sie beauftragte Prof. Dr. med. Wolfgang Jilg von der Universität Regensburg, seines Zeichens bekennender Impfbefürworter und ehemaliges Mitglied der STIKO.

Wie Markus Bönig auf seinem Substack ausführlich dokumentiert, kam der Gutachter zu einem Ergebnis,dass die von den impfkritischen Ärzten durchgeführte individuelle Risikoabwägung medizinisch tragfähig ist. Das Risiko durch die Masernimpfung ist real und signifikant.

Das Gutachten: Bis zu 1.800 Prozent erhöhtes Risiko

Die Zahlen, die Prof. Jilg in seinem Gutachten präsentiert, sind bemerkenswert — wohlgemerkt: präsentiert von einem Impfbefürworter, der von der Staatsanwaltschaft als Kronzeuge der Anklage aufgeboten wurde. Wie auf impfen-nein-danke.de zusammengefasst, bestätigt das Gutachten:

  • Ein bis zu 1.800 Prozent erhöhtes Risiko für bestimmte schwerwiegende Nebenwirkungen nach der Masernimpfung im Vergleich zur Nichtimpfung
  • Die Existenz von medizinischen Kontraindikationen, die eine Impfbefreiung rechtfertigen — darunter familiäre Vorbelastungen des Immunsystems
  • Dass die individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung nicht nur zulässig, sondern medizinethisch geboten ist

Tatsächlich ist diese auch durch den Nürnberger Kodexx gefordert, der bekanntlich im Nachgang zu den Nünrprozessen gegen deutsch nazi-Ärzte entstand. Darin festgehalten die informierte Zustimmung vor jeglicher medizinischer Behandlung.

Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft hat ein massives Eigentor geschossen. Sie wollte impfkritische Ärzte kriminalisieren — und hat stattdessen ein Gutachten produziert, das die wissenschaftliche Grundlage der Impfkritik untermauert.

Was fehlt: Placebo-kontrollierte Zulassungsstudie

Das Gutachten und die gesamte juristische Auseinandersetzung ignorieren geflissentlich die entscheidende Frage: Ist die Masernimpfung als MMR- oder MMRV-Kombinationsimpfstoff überhaupt jemals in einer ordnungsgemäßen placebokontrollierten Studie auf Sicherheit und Wirksamkeit getestet worden?

Die Antwort ist ein klares Nein. Und das ist keine Vermutung impfkritischer Kreise — das hat US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. als Leiter des Department of Health and Human Services (HHS) offiziell festgestellt. Auf Basis der FDA-Daten und der klinischen Studienberichte erklärte Kennedy, wie auf X dokumentiert:

„Kein einziger routinemäßig verabreichter Impfstoff aus dem CDC-Impfplan wurde für Kinder auf der Grundlage einer placebokontrollierten Studie zugelassen. Das ist keine Vermutung, sondern eine Tatsache, die auf den Daten klinischer Studien der FDA basiert.“

Wie TKP bereits im Juni 2025 in einem Artikel ausführlich dargelegt hat, enthüllte Kennedy auch die unwissenschaftliche Methodik der Zulassungsstudien: In den meisten Fällen wurden als „Placebo“-Kontrolle andere Impfstoffe, aluminiumhaltige Adjuvanzien oder Antibiotika verwendet — nicht etwa eine inerte Substanz wie Kochsalzlösung.

Das ist wissenschaftlicher Betrug in Reinform. Wer als „Kontrolle“ eine Substanz verwendet, die selbst biologisch aktiv ist und Nebenwirkungen verursacht, kann unmöglich das Sicherheitsprofil des eigentlichen Impfstoffs bestimmen. Die Nebenwirkungen erscheinen in beiden Gruppen — und werden dann als „Hintergrundinzidenz“ weggerechnet.

Damit ist auch keine informierte Zustimmung zu einer Impfung mit diesen nicht ordnungsgemäß getesteten Präparaten möglich. Denn es fehlt schlicht die wichtigste Information: Ist der Nutzen größer als der Schaden?

Die Impfpflicht für Masern daher ein Verstoß gegen den Nürnberger Kodex.

Mehr Todesfälle durch die Impfung als durch die Krankheit?

Die Frage nach der Nutzen-Schaden-Bilanz stellt sich damit in aller Schärfe. Wie im Februar 2026 berichtet, zeigen die VAERS-Daten (Vaccine Adverse Event Reporting System) der USA eine erschütternde Bilanz: Seit 1995 verursachten Masernimpfstoffe in den USA 2.657 mehr Todesfälle als Maserninfektionen selbst.

Ein Produkt, das Krankheiten verhindern soll, tötet mehr Menschen als die Krankheit, gegen die es schützen soll. Und das bei einer Krankheit, die in Industrieländern mit funktionierender medizinischer Versorgung ohnehin eine Letalität von unter 0,1 Prozent aufweist.

Die Rechnung ist einfach:

  • Masern in den USA 1995–2025: Wenige hundert Todesfälle, trotz Millionen Infektionen in den Jahrzehnten davor
  • Masernimpfstoffe im gleichen Zeitraum: Tausende gemeldete Todesfälle im VAERS-System — wobei VAERS notorisch untererfasst und die Dunkelziffer nach Schätzungen um den Faktor 10 bis 100 höher liegt

Ist die Masernimpfung durch mehr Nutzen als Schaden gerechtfertigt?

Die Antwort lautet: Nein. Für die allermeisten Kinder in Industrieländern ist die Masernimpfung nicht durch einen positiven Nutzen-Schaden-Quotienten gerechtfertigt.

Die Beweislast liegt beim Hersteller und den Zulassungsbehörden. Und was liegt vor?

  1. Keine placebokontrollierte Zulassungsstudie mit inerter Substanz — damit ist das tatsächliche Risikoprofil unbekannt
  2. Keine Studie zum gesamten Impfplan — die 70+ Impfungen verabreicht durch Mehrfachimpfstoffe in etwa 30 bis 40+ Dosen wurden nie in ihrer Gesamtwirkung auf den kindlichen Organismus untersucht
  3. VAERS-Daten zeigen mehr Todesfälle durch die Impfung als durch Masern
  4. Das Gutachten der Staatsanwaltschaft Amberg bestätigt ein bis zu 1.800 Prozent erhöhtes Risiko für schwere Nebenwirkungen

Die entscheidende Frage jeder medizinischen Intervention — primum non nocere (zuerst nicht schaden) — kann für die Masernimpfung nicht beantwortet werden, weil die notwendigen Studien nie durchgeführt wurden. Und das ist kein Zufall, sondern System.

Die juristische Dimension: Ein Präzedenzfall

Das Amberger Verfahren könnte sich als Präzedenzfall entpuppen — allerdings nicht in die Richtung, die sich die Staatsanwaltschaft erhofft hatte. Wenn ein von der Anklage selbst bestellter Gutachter bestätigt, dass die individuelle Risikoabwägung der impfkritischen Ärzte medizinisch tragfähig ist, dann bricht die gesamte Konstruktion der Impfpflicht-Durchsetzung in sich zusammen.

Denn was § 20 Abs. 9 IfSG verlangt, ist ein ärztliches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation. Und wenn das Risiko durch die Impfung — wie vom gerichtlichen Gutachter bestätigt — um bis zu 1.800 Prozent erhöht sein kann, dann ist die individuelle Abwägung nicht nur zulässig, sondern zwingend.

Das Gutachten der Staatsanwaltschaft Amberg ist ein Lehrstück über den Zustand der Impfpolitik in Deutschland und insgesamt in der EU: Eine Behörde, die mit aller Macht gegen Kritiker vorgeht, produziert unfreiwillig den Beweis, dass die Kritiker recht haben. Und gleichzeitig wird die fundamentale Frage — gibt es überhaupt belastbare Daten über das Verhältnis von Nutzen zu Schaden aus einer placebokontrollierten Zulassungsstudie? — konsequent ausgeblendet.

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4 Kommentare

  1. Thomas Moser 30. August 2026 um 9:15 Uhr - Antworten

    Was macht nun die Staatsanwaltschaft? Dort sitzen natürlich ausgebildete Juristen — professionelle Wortverdreher, oft ohne jede Fähigkeit, wissenschaftliche Studien über Masernimpfung überhaupt zu lesen oder einzuordnen. Also greifen diese Juristen in ihr bewährtes Methodenrepertoire. Juristerei ist leider häufig: eine vorgefasste Meinung nachträglich durch geschickte Paragrafenauswahl zu begründen. Und genau dabei kann KI helfen. Sie versteht zwar nichts vom Inhalt, aber ihr mathematischer Attention‑Mechanismus mit „Agenten“-Support (klingt nach James Bond) beherrscht folgendes:

    Zielzustand setzen: Der Juristen“profi“ legt für das System fest, welches Urteil am Ende herauskommen soll.

    Input filtern: Daten, Gutachten, Fakten werden nicht bewertet, sondern auf „Kompatibilität“ geprüft.

    Begründungsalgorithmus starten: Der Algorithmus sucht Formulierungen, Paragraphen, Relativierungen, die das Urteil stützen.

    Inkonsistenzen glätten: Widersprüche werden sprachlich neutralisiert (Gutachten hat „methodische Limitationen“, ist „nicht entscheidungsrelevant“).

    Urteil stabilisieren : Das System erzeugt eine konsistente, aber nicht logisch hergeleitete Begründung.

    Output erzeugen : Die Entscheidung wirkt nach außen rational, obwohl sie algorithmisch rückwärts konstruiert wurde.

    Die meisten Juristen verstehen nicht den Unterschied zwischen relativer und absoluter Risikoreduktion. Also sind sie fachlich schon mal raus irgendwelche Gutachten zu lesen. Daher werden sie auf KI zurückgreifen.

  2. VerarmterAdel 30. August 2026 um 8:55 Uhr - Antworten

    „wichtigste Frage bleibt offen“

    Genau, warum impfen, wenn es gar kein Virus gibt!?

    • Hello 30. August 2026 um 11:25 Uhr - Antworten

      Was gibt es dann? Warum verweigern Sie uns Ihre Erkenntnisse?

  3. Jan 30. August 2026 um 8:52 Uhr - Antworten

    Respekt für Jilg und dass er Fakten über eine religiöse Wahnvorstellung gestellt hat – in der heutigen Zeit und in seiner Position sicher nicht einfach.

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