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Gesundheit

Das vergessene Licht: Die Glühbirne ist ein Medikament und kein Umweltsünder

2 Kommentare 18. September 2026 10 Minuten Lesezeit von Dr. Peter F. Mayer

Es ist eine der folgenreichsten Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte: Man hat uns das Licht weggenommen. Nicht das Sonnenlicht – das ist schwerer zu verbieten. Aber das gesunde künstliche Licht, mit dem wir unsere Innenräume beleuchten, wurde per Verordnung auf ungesundes umgestellt.

Kaum jemand hat gefragt, was das biologisch bedeutet. Der Midwestern Doctor hat dazu einen längst überfälligen Überblick veröffentlicht, der die entscheidenden Punkte zusammenfasst: The Hidden Harms of Modern Lighting. Wer den liest, versteht, warum die Frage der Glühbirne keine Frage des Geschmacks oder von zu hohem Stromverbrauch ist, sondern eine der körperlichen Gesundheit.

Sonnenlicht: der billigste Wirkstoff

Die Datenlage ist erdrückend – und wird konsequent ignoriert. Eine 20-Jahres-Studie mit 29.518 Frauen ergab, dass Sonnenvermeidung das Sterberisiko um rund 60 % erhöht; zwischen der Gruppe mit der stärksten und der mit der geringsten Sonnenexposition lag ein Unterschied von 130 %. Der größte Effekt: Herzkrankheiten. (Studie)

Weitere Belege:

  • Hohe UVB-Exposition halbierte das Risiko für Brust- und Prostatakrebs (Studie)
  • UVA – ohne Vitamin-D-Bildung – senkt den Blutdruck über freigesetztes Stickstoffmonoxid (Studie)
  • Eine UK-Biobank-Analyse fand: mehr UV = geringere Gesamt-, Herz-Kreislauf- und Krebesterblichkeit (Analyse)
  • Bei 88.905 Teilnehmern mit Lichtsensoren waren hellere Tage und dunklere Nächte je mit geringerer Sterblichkeit verbunden (PNAS)

Und was hört man stattdessen? Sonne = Hautkrebs. Dass fehlendes Sonnenlicht die tödlichen Hautkrebsformen begünstigt, fällt unter den Tisch. Die Dermatologie hat sich vom ungeliebten Fach zum Spitzenverdiener umgebaut, indem sie sich als Krebsbekämpferin neu erfand – bei praktisch unveränderter Sterblichkeit, aber explodierenden Diagnose- und Behandlungszahlen – dazu der TKP-Artikel Der lukrative Feldzug der Dermatologie gegen die Sonne.

Biophotonen: die Physik, die aus dem Lehrbuch gestrichen wurde

Der eigentliche Skandal liegt tiefer. Zellen kommunizieren über extrem schwache UV-Emissionen. Das war einmal ein blühendes Forschungsfeld: über 700 Publikationen, mehr als hundert Forscher, weniger als 3 % davon ohne Effektnachweis, 11 Nobelpreis-Nominierungen für Alexander Gurwitsch.

Die praktische Konsequenz war beeindruckend: Blut sendet normalerweise mitogene Strahlung aus – bei Krebs nicht. Ein Bluttest, der Tumorerkrankungen mit über 95 % Sensitivität und Spezifität erkannte, rund dreißig Jahre vor dem ersten konventionellen Tumormarker. Der „Cancer Quencher“ erschien bei Ratten 9–12 Tage nach Implantation von Tumorzellen, während der tastbare Tumor erst nach 28–32 Tagen auftrat – und verschwand nach erfolgreicher Entfernung binnen Tagen.

Das Feld wurde nicht widerlegt, sondern aufgelöst: in Europa durch den Krieg, im Westen als „Sowjetwissenschaft“ abgetan, in der Sowjetunion 1948 zusammen mit der Genetik verfolgt. Ein Nature-Autor, der die Strahlung 1967 für widerlegt erklärt hatte, verbesserte später seine Geräte, wies sie nach – und verbrachte die folgenden zwanzig Jahre damit, Intensität, Wellenlänge und Timing zu bestätigen. Es interessierte niemanden.

John Ott: der Mann, der es messen konnte

John Nash Ott begann 1927 mit Zeitrafferaufnahmen und wurde zum unbequemsten Lichtforscher des 20. Jahrhunderts, weil er Pflanzen und Tiere einfach unter verschiedenen Lampen beobachtete. Seine Befunde – zusammengefasst in seinem Buch Health and Light:

  • 536 Mäuse unter natürlichem UV: 97 % überlebten bis zur Reife. 679 Mäuse unter Leuchtstofflicht: 88 % – und nur 61 % unter rosa Leuchtstoffröhren
  • Ratten unter Kunstlicht bekamen struppiges Fell, viele unter Tageslicht-Leuchtstoff wurden am Kopf komplett kahl
  • Rosa Leuchtstofflicht: nekrotische, abfallende Schwänze, Kalkablagerungen im Herzen, mehr Tumore, kleinere Würfe, Verhaltensprobleme
  • Blaulicht: höheres Cholesterin, Verfettung männlicher Mäuse; 2025 bestätigte eine Studie Gewichtszunahme bei 420–450 nm – genau der Bereich, den LED-Bulbs dominieren (Studie)
  • Taufliegen unter weißen LEDs lebten halb so lang wie im Dunkeln; ein Gelbfilter hob den Effekt fast auf (Studie)
  • Ein Fernseher im Zuchtraum reduzierte Rattenwürfe von 8–12 Jungen auf 1–2; sechs Monate bis zur Normalisierung
  • Geschlechterverhältnisse: 5-Jahres-Studie mit über 2000 Chinchilla-Züchtern – Standardglühbirnen ergaben 60–75 % Männchen, „Daylight“-Glühbirnen 60–75 % Weibchen
  • Karies bei Goldhamstern: 2,2 Löcher unter Leuchtstoff mit UV-Anteil vs. 10,9 unter Kaltweiß – plus 80 % Reduktion der männlichen Geschlechtsorgane

Otts Fazit, und das ist die eigentliche Bombe: Er konnte Zellen durch Variation des Lichts stärker verändern – Stoffwechsel, Teilung, sogar Zelltod – als mit den Beruhigungsmitteln, die er testete.

Die Verordnung, die das Spektrum abschaffte

Der technische Kern: Eine Glühbirne strahlt wie die Sonne über ein breites, kontinuierliches Spektrum, das weit über 2000 nm ins Infrarot reicht. Eine weiße LED ist ein scharfer blauer Spike bei etwa 450 nm, ein gelber Buckel, und danach praktisch nichts. Bewertet wird nach sichtbarem Licht pro Watt – also wurde genau der Teil als „Verschwendung“ gewertet, den unser Körper nutzt. Infrarot dringt 5–40 mm tief ein, UV nur 0,02–0,15 mm. (Vergleich)

2022 machte das Energieministerium die Glühbirne faktisch unverkäuflich. 2024 legte die Biden-Administration mit einer 120-Lumen-pro-Watt-Regel nach, die laut Branchenkreisen fast jeden LED-Marktartikel disqualifiziert hätte. Dagegen steht der LIT Act von Senator Mike Lee (S. 1568), der die Lampen aus dem DOE-Standards-Programm herausnimmt und drei Verordnungen für ungültig erklärt (Gesetzestext, Pressemitteilung).

Lee formulierte die Frage im September 2026 im Energiausschuss so: Es gehe nicht darum, ob LEDs Vorteile haben, sondern ob sie für jeden Einsatzzweck so überlegen sind, dass der Bund die Alternative verbieten darf. Das DOE unter Chris Wright unterstützt die Rücknahme – Vize-Staatssekretär Alex Fitzsimmons sagte, man werde nicht „zentral planen, welche Beleuchtungstechnik Menschen nutzen dürfen“ (Bericht).

Parallel läuft eine grundsätzlichere Reform: Über die Neufassung der Process Rule will das DOE künftig Verbraucherkosten und Wahlfreiheit schwerer gewichten und Umweltemissionen als Begründungsfaktor streichen (Analyse). Die bestehenden Lampenvorschriften bleiben formal in Kraft – aber das Gerüst für künftige Standards wird umgebaut.

Brüssel macht es genauso – nur früher und gründlicher

Die EU hat die Glühbirne nicht nur ebenfalls abgeschafft – sie hat es drei Jahre vor der Biden-Regel getan, mit einem Instrument, das deutlich schwerer anzugreifen ist als eine Verordnung des Energieministeriums.

Das europäische Verbot kam nicht als offenes Verbot, sondern als „umweltgerechte Gestaltung“. Die Rechtsgrundlage ist die Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG, abgelöst durch 2009/125/EG), mit der die Kommission für praktisch jede Produktgruppe verbindliche Effizienzstandards erlassen kann – ohne Gesetzgebungsverfahren, im Regelungsverfahren mit Kontrolle, also über einen Ausschuss aus Mitgliedstaatenvertretern. Wer dort sitzt und wer dort Einfluss nimmt, ist eine berechtigte Frage, die öffentlich kaum gestellt wird.

Im Oktober 2008 forderte der Rat der Energieminister die Kommission formell auf, einen Entwurf für ein Glühlampen-Verbot auszuarbeiten, wieder einmal ein ideologischer Gipfel des Schwachsinns von naturwissenschaftlich ungebildeten Politikern. Der Rest war Verwaltungsakt.

Die erste Durchführungsverordnung: Verordnung (EG) Nr. 244/2009 vom 18. März 2009 über Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht. Sie arbeitete mit einem Stufenplan, der sich über ein Jahrzehnt zog – technisch sauber, politisch unangreifbar, weil niemand an einem einzelnen Stichtag „Verbot“ sagen musste:

  • 1. September 2009 – Stufe 1
  • 1. September 2010 – Stufe 2
  • 1. September 2011 – Stufe 3
  • 1. September 2012 – Stufe 4
  • 1. September 2013 – Stufe 5
  • 1. September 2016 – Stufe 6

(Verordnungstext)

Jede Stufe verschärfte die zulässige Leistungsaufnahme bei gegebener Lichtmenge. Die klassische Glühlampe fiel dabei Stufe für Stufe aus dem Markt – bis 2016 auch die verbliebenen Nischen. Parallel dazu kamen 2009 und 2012 Regelungen für gebündeltes Licht und für Leuchtstoff- und Entladungslampen, also das gesamte professionelle Beleuchtungsspektrum.

2019: Der Abschluss mit einer Ausnahme, die niemand kennt

Den Endpunkt setzte die Verordnung (EU) 2019/2020 vom 1. Oktober 2019, die die alten Verordnungen 244/2009, 245/2009 und 1194/2012 aufhob und durch ein einziges Regelwerk für Lichtquellen und Betriebsgeräte ersetzte. Sie gilt seit 1. September 2021 in vollem Umfang (konsolidierte Fassung, Originaltext).

Der entscheidende Punkt: In der Definition der „Lichtquelle“ wird Inkandeszenz ausdrücklich als Beleuchtungstechnologie genannt – neben Fluoreszenz, Hochdruckentladung, LED und OLED. Die Glühlampe wurde also nicht aus dem Regelwerk verbannt, sondern hineingezogen und dort an einem Effizienzmaßstab gemessen, den sie physikalisch nicht erfüllen kann. Der Tatbestand, der sie ausschließt, ist genau der, der sie definiert.

Und die Begründung ist dieselbe wie in Washington: bewertet wird Lumen pro Watt im sichtbaren Bereich. Das gesamte Infrarotspektrum, in dem eine Glühlampe den Großteil ihrer Energie abgibt und in dem unser Körper nach den oben zitierten Arbeiten tatsächlich arbeitet, zählt als Verlust. Nicht als Nutzen, den man nur nicht sieht – als Verlust.

Zwei Systeme, ein Ergebnis

Der Vergleich ist aufschlussreich:

  • USA: Verordnung des Energieministeriums auf Basis des Energy Independence and Security Act von 2007, 2022 finalisiert, 2024 auf 120 lm/W verschärft. Angreifbar, weil sie über das DOE läuft – deshalb jetzt der LIT Act von Mike Lee.
  • EU: Durchführungsverordnung der Kommission auf Basis der Ökodesign-Richtlinie. Angreifbar nur über den EuGH oder eine Änderung des Rahmenrechts – und beides ist praktisch ausgeschlossen.

Das ist der eigentliche Punkt. In den USA gibt es einen politischen Hebel, und er wird gerade benutzt. In der EU gibt es keinen. Hier wurde eine Produktkategorie per Ausschussverfahren ausgelöscht, und die Frage, ob das Spektrum des Lichts, mit dem 450 Millionen Menschen ihre Wohnungen beleuchten, gesundheitliche Relevanz hat, wurde in diesem Verfahren nie gestellt.

Die Kommission hat kein Amt, das Biophotonik prüft. Sie hat eines, das Lumen zählt.

Für den Konsumenten bedeutet das konkret:

  • Glühlampen sind im normalen Handel nicht mehr erhältlich – Restbestände, Spezialanwendungen und Ausnahmen (etwa manche Hochvolt-Nischen, Backofenlampen, bestimmte Signalsockel) gibt es, aber der Massenartikel ist weg
  • Die Regelung greift auch für in Geräte eingebaute Lichtquellen
  • Nachprüfung und Marktaufsicht laufen über die nationale Behörde – in Österreich über das Bundesministerium für Klimaschutz bzw. die Marktüberwachung
  • Ein nationaler Alleingang ist rechtlich nicht möglich, weil die Verordnung unmittelbar gilt und der Binnenmarktaspekt jede nationale Abweichung sperrt

Wer also eine Glühbirne zurückhaben will, muss das europäische Rahmenrecht ändern.

Fazit

Die EU war beim Glühlampen-Verbot nicht Nachzügler, sondern Vorreiter – sechs Jahre vor der ersten US-Regel, mit einem Stufenplan von 2009 bis 2016 und einem Abschlussregelwerk von 2019. Sie hat dabei Rechenlogik vorexerziert: sichtbares Licht pro Watt, alles andere ist Abfall.

Dass in genau diesem „Abfall“ jene Strahlung liegt, die nach den zitierten Arbeiten 5 bis 40 mm tief in den Körper eindringt, dort systemische Wirkungen entfaltet und in der Biophotonik-Forschung als Teil zellulärer Kommunikation beschrieben wird, war in Brüssel wie üblich kein Thema, da dort Ideologen, Gender- und Politikwissenschaftler das Sagen haben, ohne die geringste Ahnung von Naturwissenschaft.

Es war kein Thema, weil es kein Thema sein musste. Genau das ist das Problem mit dem Regieren per Durchführungsverordnung: Es muss niemanden überzeugen. Es muss nur durch den Ausschuss.

Was das mit uns macht

Wer nachts unter einer LED sitzt, deren Blauanteil die Melatoninproduktion drückt, und tagsüber in einem Büro mit Leuchtstoffröhren ohne UV sitzt, lebt in einem Lichtregime, für das kein Lebewesen entwickelt wurde. Die Folgekosten zahlen wir in Schlafstörungen, Depressionen, Stoffwechsel- und Krebserkrankungen – und in einer Medizin, die die Ursache nicht sehen will, weil sie sich mit den Symptomen besser verdienen lässt.

Die praktische Konsequenz ist einfach:

  • Morgens raus, so früh und so lange wie möglich, ohne Glas dazwischen
  • Nachts dunkel, wirklich dunkel
  • Zuhause Licht mit breitem Spektrum, kein reines Blaulicht

Die Glühbirne war nie ein Umweltsünder. Sie war ein Medikament, das man uns ohne Rezept weggenommen hat.

Links zu früheren TKP-Beiträgen zum Thema finden Sie unterhalb 👇

Bild von Arek Socha auf Pixabay

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2 Kommentare

  1. Amokimpfender Amtsarzt
    Antworten

    Austausch der grässlichen LED (eigentlich: „ILL-ED“) Lampen durch Glüh- oder Halogenlampen ist wohl die billigste Möglichkeit, um Gesundheit und Wohlbefinden signifikant zu verbessern. Kostet in Wirklichkeit einen Pappenstiel an zusätzlichem Strom, aber hebt die Lebensqualität enorm.

    LED Licht-Spektrum bewirkt erwiesenermaßen eine Schwächung der Mitochondrien –

    siehe https://www.nature.com/articles/s41598-025-09785-3

  2. Amokimpfender Amtsarzt
    Antworten

    Es gab in der Tat eine Initiative deutscher Umweltmediziner, Glüh- und Halogenlampen aus Gründen nachweislich gesundheitsförderlicher Wirkung zumindest „per Arztrezept“ zu ermöglichen.

    Die EU-Borderleyner haben diese Möglichkeit natürlich abgelehnt.

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