Das Schweizer Bundesgericht hat zwei Flugbegleiterinnen abgewiesen, die ihre Kündigung anfochten, weil sie sich der betrieblichen Covid-Impfanweisung der Swiss widersetzt hatten.
Die Entscheide 4A_612/2025 vom 27. Mai 2026 und 4A_60/2026 vom 30. Juni 2026 stellen sich hinter die Airline. ABF Schweiz nennt das in einer Medienmitteilung vom 17. September einen Freipass für Arbeitgeber und ein Präjudiz für die ganze Belegschaft des Landes.
Der Tages-Anzeiger fasst die Linie des Gerichts so: Ein Impfobligatorium greife in Persönlichkeitsrechte ein. Im konkreten Fall hätten überwiegende betriebliche Interessen den Eingriff gerechtfertigt. Wechselnde Einreisevorschriften, Einsatzplanung, drohende Flugausfälle, Fürsorge gegenüber Crew und Passagieren. Eine Impfung gelte rechtlich als vergleichsweise leichter Eingriff. Die Swiss habe sich auf Swissmedic und das BAG verlassen dürfen. Die Kündigungen seien weder willkürlich noch diskriminierend. Die Klägerinnen tragen Gerichtskosten und zahlen der ehemaligen Arbeitgeberin Parteientschädigung.
Das ist die amtliche Lesart. Die andere steht in der Mitteilung des Aktionsbündnisses und in den Rechtsschriften der Anwälte Therese Hintermann und Philipp Kruse.
Was das Gericht zusätzlich gesagt hat
ABF zitiert eine Passage, die weiter geht als die Pressesprachregelung „leichter Eingriff“. Selbst wenn man annehme, die Covid-Impfung stelle wegen unsicherer Langzeitfolgen einen schweren Eingriff in die Rechtssphäre dar, sei das Interesse der Angestellten an körperlicher Unversehrtheit den betrieblichen Interessen unterzuordnen. Mit anderen Worten: Auch unter der für die Klägerinnen günstigsten Annahme gewinnt die Airline.
Das ist der Punkt, den Kruse eine „Ungeheuerlichkeit historischen Ausmasses“ nennt. Nicht weil ein Arbeitsgericht irgendwann eine Weisung billigt. Sondern weil das höchste Zivilgericht den Betrieb über den Körper setzt – und das in einem Verfahren, in dem die Klägerinnen den Versuchscharakter der Präparate und fehlende klassische Phase-III-Nachweise zum Zeitpunkt der Weisung ins Zentrum gestellt hatten.
Ende 2021 verpflichtete die Swiss rund 1300 Piloten und 3500 Flugbegleiter zur zweifachen Impfung bis 1. Dezember. Wer sich weigerte, flog nicht mehr und verlor den Job. Laut NZZ und Bezirksgericht Bülach widersetzten sich etwa drei Prozent; rund 150 wurden entlassen. Mehrere klagten. Bülach wies 2024 ab: plausible betrieblich-operationelle und fürsorgerische Gründe, keine missbräuchliche Kündigung. Das Bundesgericht macht daraus nun Leitplanken für das ganze Land.
Keine staatliche Pflicht – und trotzdem der Job weg
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider wiederholt, in der Schweiz gebe es keine Impfpflicht. ABF verweist auf ihre Aussage in der Fragestunde: Der Impfentscheid bleibe individuell. Ein öffentlich-rechtliches Obligatorium mit Strafe ist etwas anderes als die Weisung eines privaten Arbeitgebers. Genau diese Unterscheidung wird hier zur Hintertür. Der Staat zwingt nicht. Der Arbeitgeber macht die Spritze zur Bedingung der Weiterbeschäftigung. Wer nein sagt, fliegt. Informed Consent unter Kündigungsdrohung ist kein Consent.
Artikel 10 der Bundesverfassung schützt Leben und persönliche Freiheit, Absatz 3 die körperliche und geistige Unversehrtheit. Artikel 35 BV verpflichtet, Grundrechte in der ganzen Rechtsordnung durchzusetzen – auch zwischen Privaten. Der UNO-Pakt II (Art. 7) verbietet medizinische oder wissenschaftliche Versuche ohne freie Zustimmung; die Norm ist notstandsfest. Die Anwälte hatten das von der ersten Instanz an vorgetragen. Das Bundesgericht, so ABF, wollte davon nichts wissen.
Dass Swissmedic eine Zulassung erteilt und das BAG empfohlen hat, ersetzt keine Interessenabwägung über Langzeitdaten, die 2021 nicht vorlagen. Es verschiebt die Verantwortung: Die Airline darf der Behörde glauben, der Arbeitnehmer darf der Airline nicht widersprechen, ohne den Arbeitsplatz zu verlieren.
Präjudiz, nicht Einzelfall
Die Swiss hob das Obligatorium später auf – die Weltwoche berichtete schon 2023: ab 20. April Impfbereitschaft statt Pflicht, keine direkte Rückkehr für Entlassene. Andere Airlines flogen ohne innerbetriebliche Pflicht weiter. Die Klägerinnen hatten Alternativen und den Vergleich mit der Konkurrenz vorgetragen. Für Lausanne zählte die Planungshoheit der Swiss stärker.
Künftig kann sich jeder Arbeitgeber auf diese Urteile berufen: betrieblich notwendig, Behörde hat zugelassen, Eingriff hinnehmbar – selbst wenn Langzeitfolgen unsicher sind. Das verlangt das Gericht formell nach Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit. In der Praxis entscheidet, wer den Betrieb definiert. Pflege, Industrie, Verwaltung: dieselbe Logik.
ABF fordert eine öffentliche Debatte über die Grenzen des Weisungsrechts, über wissenschaftliche Nachweise und über den Schutz der Unversehrtheit. Die Frage einer faktischen Impfpflicht gehöre nicht allein in Einzelarbeitsverträge und Gerichtssäle. Sonst gilt: Was der Staat nicht durchsetzen darf, setzt der Chef durch. Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat werden leer, wenn der Arbeitsvertrag dasselbe erzwingt.
Die beiden Frauen haben verloren und zahlen. Rund 150 Crewmitglieder sind draußen. Das Präjudiz bleibt.
Die Folgen der Aktionen der Swiss waren übrigens für Passagiere auch 2024 noch klar erkennbar – Kabinenpersonal, das nicht einmal des Englischen mächtig war, geschweige denn Deutsch konnte.
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1 Kommentar
Die Profite der Pharmaindustrie, also für deren Besitzer/Anteilseigener/Investoren und deren Betreiber, die ja aus dem Ölgeschäft über die Chemie dann zur Pharma wurden, sind nunmal in diesem Systemkonstrukt schützenswert und anzustreben.
Das ist ja anderswo hinter den Nebelkerzen auch kaum bis gar nicht anders.
Medizin direkt angeschlossen an die Pharma ist da das hervorstechenste Beispiel. Aber die Menschen werden immer bedeutlungsloser in einem System, dass ihnen eigentlich dienen soll, sind die Realitäten dann umgedreht.
Es wird nur hinter viel Blabla versteckt, aber wir sind nur die Batterien die man langsam aussaugt. Das ist aber nicht neu.. das war schon vor 2-3 Jahrhunderten teils ganz offen noch schlimmer, weil die Umstände schlechter waren als heute.
Das Prinzip hat sich aber nie geändert, weil das Kernelement, die pyramidale Ordnung, immer bestand, egal was man dem System im Vordergrund für ein Namens-Etikett angeklebt hat und dann die Hirne damit vernebelt.
Diese Urteile schaffen ein immer schädlicheres Umfeld für die 99% und das Rechtfertigungsparadies für die Betreiber des Systems und somit dann die Macht und Kontrolle.. Normalitäten-Erzeugung im 21. Jahrhundert.
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