Schweiz: Impfopfer und weitere Personen erstatten Strafanzeige gegen Swissmedic und Impfärzte

16. November 2022von 2,1 Minuten Lesezeit

Sechs durch mRNA-Impfungen Geschädigte und weitere Personen haben am Montag über ihre Strafanzeige gegen die schweizerische Zulassungsbehörde Swissmedic und impfende Ärzte berichtet. Vertreten werden sie durch den Zürcher Rechtsanwalt Philipp Kruse.

Wie die Anwaltskanzlei in einer Mitteilung an die Medien sind die gestern publizierte Strafanzeige samt wissenschaftlicher Beweisführung (“Evidenz Report”) das Resultat intensivster, ausdauernder Arbeiten eines kleinen, top motivierten Kernteams. Wesentlich dazu beigetragen haben zahlreiche namhafte Experten im In- und Ausland mit ihren unzähligen Quellenhinweisen, Erläuterungen, Verbesserungsvorschlägen und mit ausgearbeiteten Texten.

Verfahren gegen Ärzte eröffnet

“Besonders schwer wiegt die irreführende Information der Bevölkerung durch Swissmedic bezüglich Nutzen und Risiken. Die angerufene kantonale Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die noch unbekannten impfenden Ärzte bereits eröffnet.” Für alle Beteiligten gelte die Unschuldsvermutung.

Bei einer Medienkonferenz am Montagnachmittag informierten die Beteiligten über den medizinischen und wissenschaftlichen Hintergrund für die Strafanzeige.

Als ein gemeinsames Ziel wird erklärt:

Wir wollen den Betroffenen von mRNA-Injektionsschäden zu ihrem Recht verhelfen (Anerkennung der Ursachen; Hilfe; Schadenersatz), und wir wollen verhindern, dass weitere Menschen durch diese gefährlichen und sinnlosen mRNA-Injektionen Schaden erleiden müssen.

Die Fakten liegen überdeutlich auf dem Tisch.

Spätestens mit dem gestern präsentierten Wissen haben es nun alle Medien und die ganze Gesellschaft in der Hand, endlich den überfälligen Schritt nach vorne zu machen: Den Tatsachen ins Augen zu sehen und die große Täuschung und Bevormundung der Menschen endlich zu beenden.

Laut Mitteilung haben die Beteiligten die “gravierenden Mängel bei den Zulassungsstudien dokumentiert und zeigen anhand von retrospektiven Studien sowie statistischen Daten auf, welche Risiken und Schäden mit der mRNA-Impfung für den Einzelnen und die öffentliche Gesundheit verbunden sind”.

Rollstuhl als Folge

Des Weiteren schilderten die Impfopfer an der Medienkonferenz, wie sich ihr berufliches und privates Leben seit der Impfung verändert hat. Zu diesen Personen zählt etwa die 45-Jährige Mai T. J., die unmittelbar nach der dritten Impfung hospitalisiert werden musste.

Kurze Zeit später lautete die Diagnose: schwere rheumatoide Arthritis, neben weiteren Beschwerden. Die gelernte Sacharbeiteterin ist seither auf den Rollstuhl angewiesen.

Mehr Informationen über die Strafanzeige findet sich auf dieser Webseite.

Hier ist die deutsche Kurzfassung der Strafanzeige:

DE_Executive-Summary_v1.0

Und hier die Langfassung von 318 Seiten:

DE_Strafanzeige-Swissmedic_v1.0


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Offener Brief von ALETHEIA an den Berufsverband FMH der Schweizer Ärzte

Schweiz: Strafanzeige gegen Chefs des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)

20 Kommentare

  1. schwakal 20. November 2022 at 18:31

    Die Zusammenstellung der Fakten ist auf den ersten Blick umfassend und erschlagend.
    Insgesamt leidet aber die Schrift unter starker Redundanz und z.T. unlogischer Gliederung, was das Lesen und Bewerten erschwert und der Zielstelllungen nicht dienlich ist.
    Die sogen. “Fallgruppen” sind eine das Anliegen der Kläger nicht unterstützende artefizielle Unterteilung mit teilweise unmedizinischen Titeln. Bei Fall 1 kommt außerdem nur eine Klage gegen die Impfärztin in Frage, da diese wissentlich eine wesentliche Kontraindikation verletzte.
    Unklare und sich wiederholende Zuordnungen von Befunden werfen unweigerlich Fragen auf – ist die Annullierung der bedingten Erstzulassung das Hauptziel oder die exponentiell wachsenden Nebenwirkungen und Todesfälle nach Markteinführung bzw. die Zulassungsverlängerung?
    Unzutreffende Bezeichnungen wie “Gentherapeutika” (ein präventiv wirkender Impfstoff kann kein Therapeutikum sein!) oder “toxische” Spikes oder LNPs (ohne Begründung) lösen sofort Aversionen aus, die durch sachlich nicht zu entkräftende Argumente oder Fakten vermeidbar wären!

    Es hätte wohl gereicht, die gesetzlichen Grundlagen der Zulassung, des Arzneimittelrechts und der ärztlichen Handlungen im Anhang zu dokumentieren.
    Off-label use, Produkthaftpflicht, Werbungsverbot und/oder Konsequenzen der Verschreibungspflicht hätten dafür mehr Platz beansprucht.

    Leider krankt die Risiko-Bewertung daran, daß in erster Linie nur auf die offiziell akzeptierten Risiken – Thrombosen, Myokarditis, GBS etc. – Bezug genommen wird ohne Erwähnung der vorhandenen Beweise, daß Millionen der von Nebenwirkungen Betroffenen in den europ. Ländern in erster Linie nach den sehr häufig dokumentierten lokalen Reaktionen (die übrigens in eine positiv besetzte “reactogenicity” offiziell umgedichtet wurden) an Nebenwirkungen im Nervensystem leiden, die in einem ähnlich hohen Prozentsatz wie die der Herz-Kreislauf-nebenwirkungen tödlich ausgingen (https://osf.io/q94bn/ ; https://osf.io/gh9u2/ ). Das Spektrum der Nebenwirkungen/Schädigungen und die Organmanifestationen nach spike-basierter Wirk-/Impfstoffgabe sind denen nach SARS-CoV2 Infektion nahezu identisch. Mit Ausnahme lokaler und immunologischer/autoimmunologischer Reaktionen ist höchstwahrscheinlich der gemeinsame Auslösemechanismus die Spike S1-Interaktion mit ACE2 und Folgereaktionen im RAAS.
    Interessant bleibt die Frage, schließt die Sorgfalt des Impfenden auch eine Informationspflicht ein, die über die offiziell zur Verfügung gestellten Informationen hinausgeht (z. Bspw. Herz-Kreislauf-Tote, Myokardinfarkt, Blutdruckkrise, Rhythmusstörungen, Schlaganfall, Rhabdomyolyse, brain fog, blitzartig einsetzender Kopfschmerz, Muskelereignisse etc.)?
    Wie hat die Behörde denn bis dato reagiert?

  2. schwakal 20. November 2022 at 11:51

    Die Zusammenstellung der Fakten ist auf den ersten Blick umfassend und erschlagend.
    Insgesamt leidet aber die Schrift unter starker Redundanz und z.T. unlogischer Gliederung, was das Lesen und Bewerten erschwert und der Zielstelllungen nicht dienlich ist.
    Die sogen. “Fallgruppen” sind eine das Anliegen der Kläger nicht unterstützende artifizielle Unterteilung mit teilweise unmedizinischen Titeln. Bei Fall 1 kommt außerdem nur eine Klage gegen die Impfärztin in Frage, da diese wissentlich eine wesentliche Kontraindikation verletzte.
    Unklare und sich wiederholende Zuordnungen von Befunden werfen unweigerlich Fragen auf – ist die Annullierung der bedingten Erstzulassung das Hauptziel oder die exponentiell wachsenden Nebenwirkungen und Todesfälle nach Markteinführung bzw. die Zulassungsverlängerung?

    Unzutreffende Bezeichnungen wie “Gentherapeutika” (ein präventiv wirkender Impfstoff kann kein Therapeutikum sein!) oder “toxische” Spikes oder LNPs (ohne Begründung) lösen sofort Aversionen aus, die durch sachlich nicht zu entkräftende Argumente oder Fakten vermeidbar wären!

    Es hätte wohl gereicht, die gesetzlichen Grundlagen der Zulassung, des Arzneimittelrechts und der ärztlichen Handlungen einmal im Anhang zu dokumentieren.
    Off-label use, Produkthaftpflicht, Werbungsverbot und/oder Konsequenzen der Verschreibungspflicht hätten dafür mehr Platz beansprucht.

    Leider krankt die Risiko-Bewertung daran, daß in erster Linie nur auf die offiziell akzeptierten Risiken – Thrombosen, Myokarditis, GBS etc. – Bezug genommen wird ohne Erwähnung der vorhandenen Beweise, daß Millionen der von Nebenwirkungen Betroffenen in den europ. Ländern in erster Linie nach den sehr häufig dokumentierten lokalen Reaktionen (die übrigens in eine positiv besetzte “reactogenicity” offiziell umgedichtet wurden) an Nebenwirkungen im Nervensystem leiden, die in einem ähnlich hohen Prozentsatz wie die der Herz-Kreislauf-nebenwirkungen tödlich ausgingen (https://osf.io/q94bn/ ; https://osf.io/gh9u2/ ). Das Spektrum der Nebenwirkungen/Schädigungen und die Organmanifestationen nach spike-basierter Wirk-/Impfstoffgabe sind denen nach SARS-CoV2 Infektion nahezu identisch. Mit Ausnahme lokaler und immunologischer/autoimmunologischer Reaktionen ist höchstwahrscheinlich der gemeinsame Auslösemechanismus die Spike S1-Interaktion mit ACE2 und Folgereaktionen im RAAS.
    Interessant bleibt die Frage, schließt die Sorgfalt des Impfenden auch eine Informationspflicht ein, die über die offiziell zur Verfügung gestellten Informationen hinausgeht (z. Bspw. Herz-Kreislauf-Tote, Myokardinfarkt, Blutdruckkrise, Rhythmusstörungen, Schlaganfall, Rhabdomyolyse, brain fog, blitzartig einsetzender Kopfschmerz, Muskelereignisse etc.)?

    Wie hat die Behörde denn bis dato reagiert?

  3. oHenri 18. November 2022 at 9:41

    “… Hier wog die Vermeidung schwerer Erkrankungen viel schwerer. Man möge bedenken, die Impfung hat sehr viele Menschen vor schwerer Erkrankung und Tod bewahrt – ob sie nun eine Ansteckung, einen Ausbruch oder nur schwere Symptome verhindert. ”
    Dass man noch jetzt, also am 16. Nov 2022, solch faktenwidrige Behauptungen aufstellen kann, lässt einen angesichts dieser Realitätsverleugnung ratlos zurück.
    Denn aktenkundig und damit gerichtsfest ist inzwischen, dass die Impfung nichts von alledem tut.

  4. oHenri 18. November 2022 at 9:32

    Als Schweizer begrüsse ich diese Klage – weil ich alles begrüsse, was die Vergehen und Vebrechen rund um Coroan endlich Gerichtsfest ans Tageslicht bringt.
    Aber ich lehne jede Entschädigung an die Impfofer ab: wer würde denn einem Verrückten, welcher sehenden Auges aus dem 1. Stock springt, danach eine Entschädigung zusprechen ?
    Ja, sie alle konnten wissen, was die Folgen der Impfung sind: ganz viele Medien haben von Beginn an darüber berichtet, begonnen bei der praktisch nicht existenten Testung und vielen offenen Fragen bis zu denn schon bald auftauchenden realen Impfschäden und Impftoten.
    Nein, derart eklatante Dummheit, egal ob aus Dummheit oder aus Angst geboren, darf man nicht noch unterstützen, indem man sie ihrer Eigenverantwortung enthebt.

  5. Reinhard 16. November 2022 at 16:27

    Das Problem wird sein, dass die Staatsanwälte die veröffentlichten Betrugsstudien von Pfizer und Co. überhaupt nicht zur Kenntnis nehmen. Es wird immer nur auf die EMA, nationalen Institute und auf die STIKO verwiesen. Laut diesen ist es sicher und wirksam. Punkt aus. All die Todestatistiken (Übersterblichkeit seit Impfbeginn) sind irrelevant. Damit geht das alles in Leere. Die Geschädigten müssen sich klar machen, dass es kein Problem gibt, solange die Presse dies nicht berichtet. Es handelt sich hier um bedauerliche Einzelfälle. Die Warnungen über die Nebenwirkungen sind veröffentlicht worden.

    Am schlimmsten muss es sein, wenn man sich ursprünglich gegen eine Impfung entschieden hat, aber durch den sozialen Druck, die Diffamierung usw. es dann doch getan hat und dann einen Impfschaden erleidet. Das muss die schwerste Belastung für einen Menschen sein. Noch schlimmer, muss es Eltern gehen, deren Kind ein Impfschaden davon trägt. Diese Schuldgefühle müssen so groß sein, dass sich schon einige einen Strick genommen haben. Wie brutal eine achso vermeintlich fortschrittliche Gesellschaft doch werden kann, wenn gewisse Trigger gesetzt werden. Die menschliche Psyche ist erstaunlich.

  6. Erwin 16. November 2022 at 13:46

    Nie und nimmer kommen die Anwälte mit diesen Argumenten vor Gericht durch.
    Das Ganze läuft ja auch schon seit Juli und nichts ist passiert.
    “Die kantonale Staatsanwaltschaft eröffnet ein Strafverfahren gegen “unbekannt” wegen (fahrlässiger) schwerer Körperverletzung betreffend “eine” Privatklägerin.”
    Von einem Prozess meilenweit entfernt.

  7. anamcara 16. November 2022 at 12:42

    Mediziner und Wissenschaftler für individuelle Impfentscheidung haben eine Untätigkeitsklage gegen das PEI erhoben.

    Die Zulassung der mRNA Covid-19 Impfstoffe erfolgte nicht nach den üblichen Standards.
    Es gibt bisher keine wissenschaftlichen Daten, die belegen, dass die mRNA Covid-19 Impfung für jeden Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen oder anderen Faktoren mehr Nutzen als Schaden stiftet.

    Die im Zulassungsverfahren erhobenen Daten aus Phase I-III Studien werden auch zwei Jahre nach Beginn der Massenimpfungen von den zuständigen Behörden und den Herstellern noch immer unter Verschluss gehalten.
    In Deutschland ist das Paul Ehrlich Institut (PEI) für die Zulassung und Überwachung dieser Impfstoffe zuständig.
    Deshalb bemühen wir uns seit langem im öffentlichen Interesse, Zugang zu den Unterlagen und Dokumenten aus Zulassungsstudien -u.a. für die “first-in-human ” Phase I Studie von BioNTech RNA Impfstoffkandidaten (BNT 162-01)-und weiteren regulatorischen Daten und Dokumenten des PEI zu den mRNA Covid-19 Impfstoffen zu erhalten.
    Bisher haben die Zulassungsbehörden unsere Bemühungen um Transparenz weitestgehend abgelehnt.

    Am 13.11.2022 haben wir Untätigkeitsklage gegen das PEI erhoben, weil auf unseren Antrag vom 28.2.2022 auf Informationszugang vom PEI am 1.4.2022 ein Ablehnungsbescheid erfolgte.
    Gegen diesen ablehnenden Bescheid legten wir am 28.4.2022 Widerspruch ein, den wir mit anwaltlichem Schreiben vom 7.6.2022 begründeten.’

    Das PEI hat über den Widerspruch bis heute nicht entschieden, weshalb wir Untätigkeitsklage erhoben haben.

    https://impfen-wer-will.de/aktuelles

  8. Jan 16. November 2022 at 11:35

    Die Strafanzeige ist nichts. Interessant wird es erst, wenn findige Anwälte die Staatsanwälte vor Gericht zerren bzw. das Justizsystem vor die UNO bringen. Das zöge dann Sanktionen nach sich, die sich die Schweiz nicht leisten kann.

  9. XiLu 16. November 2022 at 11:14

    Korrektur: die Strafanzeige gegen Swissmedic wurde bereits am 14. JULI 2022 eingebracht.
    LG XiLu

  10. federkiel 16. November 2022 at 10:16

    Sehr professionell, die Medienkonferenz.
    Kommentar in der Weltwoche/ch.

    “Als Parodie wäre die Strafanzeige gegen Swissmedic gekonnt. Aber ich befürchte, sie ist ernst gemeint.
    Die Anzeige ist juristisch meines Erachtens Unsinn: Die Impfung wurde bei uns erst freigegeben, als sie in anderen Ländern schon in grossem Stil verimpft wurde.
    In der Schweiz sind wir sehr sorgfältig damit vorgegangen.
    Dass Impfungen auch Nebenwirkungen haben können, gilt für jede Impfung. Hier wog die Vermeidung schwerer Erkrankungen viel schwerer.
    Man möge bedenken, die Impfung hat sehr viele Menschen vor schwerer Erkrankung und Tod bewahrt – ob sie nun eine Ansteckung, einen Ausbruch oder nur schwere Symptome verhindert. Und uns vor überbordenden Corona-Massnahmen geschützt.
    Eine klare Nebenwirkung aber ist festzustellen: die Impfung lässt jede Sumpfblase von Verschwörungstheorien platzen.

    Die Anzeige ist ein gutes Beispiel. Wahrscheinlich nicht heilbar.”

    Sieht aber so aus, als sei der Autor, Valentin Landman, nicht heilbar.

    • audiatur et altera pars 16. November 2022 at 13:31

      Ein Rechtsanwalt, der keine Argumente (außer: Die Anderen haben angefangen!) vorbringt, aber von Unsinn spricht. Das mag für die Weltwoche reichen (der liebe Roger Köppel bekam ja seinerzeit seine Impfung nach eigener Aussage “in die Venen” gespritzt…). Mit Juristerei hat das aber gar nichts zu tun. Übrigens auch nicht mit seriösem Journalismus. Pure Effekthascherei.

      Für Bergamobildfixierte:
      https://www.tagesanzeiger.ch/der-schoenwettermacher-349459786676
      Bitte nicht auf den Totenkopf, sondern auf die Krawatte konzentrieren. Selbst als Scheidungsanwalt erschiene mir so ein Erscheinungsbild als zu unseriös.

    • anigerrenbueh 16. November 2022 at 13:50

      “… Kantonspolitiker (SVP). Er ist seit 2019 Mitglied des Zürcher Kantonsrats.” Nicht verwunderlich seine Einstellung.
      https://de.wikipedia.org/wiki/Valentin_Landmann

    • OMS 16. November 2022 at 16:00

      Man möge bedenken, die Impfung hat sehr viele Menschen vor schwerer Erkrankung und Tod bewahrt – ob sie nun eine Ansteckung, einen Ausbruch oder nur schwere Symptome verhindert. –

      Ich habe es bedacht und festgestellt dass diese Impfung nur Schaden angerichtet hat. Sie schützt nicht vor schwerer Erkrankung und Tod, und vor dem Rest schon gar nicht.

    • schwakal 20. November 2022 at 15:57

      federkiel: woher nehmen Sie Ihre Weisheiten? Die mRNA-Impfung ist ausschließlich befristet zugelassen zur Immunisierung/Prävention von leichten Covid-19-Erkrankungssymptomen. Bei schwerer Symptomatik erwies sich diese Impfung (Zulassungsunterlagen von BioNTech) als nicht ausreichend wirksam. Seit Impfbeginn sind Infektionen und Todesfälle paradoxerweise nicht zurückgegangen sondern haben drastisch zugenommen! Das alleine rechtfertigt starke Zweifel an der Wirksamkeit dieser neuartigen Impfung.
      Die exponentiell wachsenden Nebenwirkungen mit einem hohen Prozentsatz an tödlichen Ausgängen weisen auf ein beachtliches Risiko-Potential hin, was bisher für Impfungen unbekannt war.
      Zusammengenommen: wie sollte sich eine positive Nutzen-Risiko-Kalkulation angesichts dieser Fakten ergeben?

  11. Gerhard 16. November 2022 at 9:44

    Richtig, den Betroffenen von mRNA-Injektionsschäden müssen zu ihrem Recht kommen. Leider wird es Jahre dauern bis alle und die nachkommemden zu ihrem Recht kommen werden, denn viele werden es durch diese Mühlen der Justiz und Warteschleife nicht erleben. Traurige Bilanz.
    Tatasache ist, dass auch bei anderen die Diagnose “schwere rheumatoide Arthritis”, und einige weiteren Beschwerden festgestellt. Vier am Arbeitsplatz und weitere drei im Freundeskreis.

    • 1150 16. November 2022 at 10:28

      als ungeimpfter und ausgestossener verstehe ich die würdelose diskussion nicht.
      eine grosse menge an impfskeptikern haben gelitten und sind dennoch zu ihrer überzeugung gestanden – trotz drohung, druck, erpressung, nötigung – wie keine behandlung im krankheitsfall, absprechen der lebensberechtigung im land, verlust der materiellen existenz und des gesellschaftlichen exitus uvm.

      erst fanatisiert, dann noch unterschrieben und jetzt klagen und jammern und in die opferrolle schlüpfen…
      sie haben eine entscheidung getroffen und nun sollen sie die konsequenzen dafür für sich tragen,
      wir ungeimpften benötigen keine ressourcen, nur mittragen sollen wir asoziale pack dies schon

      • Sabien 16. November 2022 at 11:56

        Kann Ihre Einstellung gut nachvollziehen. Mir gingen auch schon die Gedanken durch den Kopf, dass die Ungeimpften kaum Kosten für das Gesundheitssystem verursacht haben, die Arbeit in vielen Betrieben aufrecht erhalten haben, da sie nicht krank wurden usw. – Ein Dankeschön habe ich dafür nirgends gesehen, geschweige denn eine Entschuldigung.

      • federkiel 16. November 2022 at 12:14

        @1150
        Stimmt schon, nur wäre es dennoch an der Zeit, daß solche Klagen durchgehen, mit der Hoffnung, daß endlich zugegeben wird, was das für Schrott Injektionen sind, und daß der Impfterror endlich aufhört. In Ö lauft grad wieder eine ganz debile Kampagne: “Aufgfrischt”, Budget dafür 3 Mill. Euro.

  12. Bananita 16. November 2022 at 8:46

    Wann kommt endlich mal eine Strafanzeige gegen Klabauterbach?
    Wäre vllt. etwas wirkungsvoller als sich nur in Kommentaren darüber lustig zu machen wie bekloppt er ist. Er ist ein Verbrecher und ein Wiederholungs- und Überzeugungtäter. Das ist nicht lustig.

    • Erwin 16. November 2022 at 14:02

      Bananita
      16. November 2022 at 8:46Antworten
      “Wann kommt endlich mal eine Strafanzeige gegen Lauterbach”

      Die gabe es bereits (Markus Haintz), wurde aber abgewiesen.
      Es wird zu keinen Starfverfahren gegen ” Verantwortliche” kommen.
      Jeder(e), der(die) sich hat impfen lassen hat vorher unterschrieben.
      Damit ist die Sache klar geregelt.

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