
Impfaktion mit eigenem Corona-Impfstoff: Freispruch
Der Arzt und Unternehmer Winfried Stöcker, der im Alleingang einen Corona-Impfstoff entwickelt hatte, wurde nun für seine Impfaktion freigesprochen.
Winfried Stöcker, der mit seinem selbst entwickelten Impfstoff „Lubeca Vax“ im Jahr 2021 in die Schlagzeilen geraten ist und damit eine Impfaktion gestartet hatte, wurde freigesprochen. Der Freispruch ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Zuvor war im Jahr 2024 eine Geldstrafe von 250.000 Euro verhängt worden, die nun aufgehoben wurde
.Das Landgericht Lübeck hat den Arzt am 12. Mai 2026 in zweiter Instanz freigesprochen. Die Berufungskammer hob damit das Urteil des Amtsgerichts Lübeck vom Juni 2024 auf. Stöcker war zu einer Viertelmillion Euro verurteilt worden, weil er einen nicht zugelassenen Impfstoff in Verkehr gebracht hatte. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, Revision einzulegen.
Der 77-jährige Gründer des Labordiagnostik-Unternehmens Euroimmun (2017 für rund 1,2 Milliarden Euro verkauft) hatte am 27. November 2021 eine Impfaktion mit seinem selbst entwickelten Vakzin „Lubeca Vax“ organisiert. Bei dem Impfstoff handelte es sich um ein Protein-Subunit-Produkt, das auf dem rekombinanten S1-Antigen des Coronavirus basierte und mit einem Adjuvans gemischt wurde – eine weitaus weniger neuartige Technik als die mRNA-Impfstoffe von Pfizer und Moderna.
Die Teilnehmer wurden vorab informiert, unterschrieben eine Haftungserklärung und wurden von zwei Ärzten geimpft. Die Polizei beendete die Aktion vorzeitig. Zuvor hatte Stöcker den Impfstoff an sich selbst, seiner Familie und Mitarbeitern getestet. Er verteidigte sich mit dem Satz: „Da muss ich als Arzt doch helfen.“ Stöcker, der dem Pandemie-Narrativ logischerweise nicht widersprach, wollte mehr Impfstoff bereitstellen. Sein Anwalt, niemand Geringerer als Wolfgang Kubicki, betonte, dass niemand geschädigt worden sei.
Das Amtsgericht hatte Stöcker im ersten Prozess wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens eines nicht zugelassenen Arzneimittels nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) verurteilt. Die Berufungskammer des Landgerichts sah das anders: Zwar sei „Lubeca Vax“ kein zugelassenes Fertigarzneimittel gewesen. Die konkrete Durchführung – fertig aufgezogene Spritzen zur sofortigen Verabreichung in arbeitsteiliger Zusammenarbeit – erfülle jedoch nicht den Tatbestand des „Inverkehrbringens“.
Dazu hätten die Ärzte den Stoff zur freien Verfügung in ihren Praxen erhalten müssen. Zudem sei die Impfung selbst nicht strafbar, da keine Anhaltspunkte für ein „bedenkliches“ Arzneimittel vorlagen. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Verteidigung.
Richter Jörg Martens mahnte den Angeklagten gleichwohl: „Es gibt Regeln, die einzuhalten sind.“ Stöcker reagierte erleichtert: „Der Rechtsstaat ist nicht so schlecht, wie alle sagen.“
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Frage:
Worin besteht der praktische Unterschied zwischen einer experimentellen, aber von der EMA „zugelassenen“ gentherapeutischen Behandlung gegen Covid (z.B. BioNTech/Comirnaty) und einem experiementellen Impfstoff gegen Covid (Stöcker/Lubeca Vax)?
Wie Dr. Rolf Lindner bereits ausführte, dürfte der Stöcker-Impfstoff (zumindest theoretisch) weit weniger schädliche bis gar tödliche Nebenwirkungen haben als die BioNTech- Gentherapie.
Denn bei Stöcker wird ein EXTERN in Zellkulturen hergestelltes Antigen direkt injiziert (die übliche Vorgehensweise bei Impfungen) und nicht (wie z.B. bei BioNTech) der Umweg über die „impf“-induzierte „Umfunktionierung von Menschen zu einer Zellkultur genommen, die [damit zuerst zur INTERNEN Herstellung des Antigens gezwungen], aber in direkter Folge durch die damit induzierte zelluläre Immunabwehr (vor allem mittels T-Lymphozyten) angegriffen [und zerstört] wird“ (mit z.T. schrecklichen gesundheitlichen Folgen, wie es sich WELTWEIT gezeigt hat!).
Letzteres nenne ich den „Kardinalfehler“ (besser: das Kardinalverbrechen) sowohl der gentherapeutischen Behandlung gegen Covid als auch ALLER anderen, derzeit auf den Markt drängenden, gentherapeutischen Behandlungen gegen respiratorische Viren.
Schon aus dieser Sicht müßte das toxische, gentherapeutische Gebräu (egal, ob von Pfizer /Biontech oder Moderna oder J & J) bzw. seine Hersteller und Inverkehrbringer viel eher auf die Anklagebank, zumal die „Zulassung“ auch aus Sicht der toxikologischen und verfahrenstechnischen (Un-) Sicherheiten (gerade bei BioNTech) eine einzige Farce war.
Ein Ausgestoßener (Oktober 2021) – Es ist nicht Niklas Störtebeker, der sorgt für Aufruhr im Lande. Es ist ein Mann, er nennt sich nur Stöcker, kommt aber auch vom Ostseestrande. / Kommt nicht im Piratenschiff daher, um Händlern ihr Gut abzuringen. Stattdessen lag er zu denen quer, die Menschen zum Impfen zwingen. / Er hat entwickelt einen Impfstoff, der den Mächtigen gar nicht gefällt. Der sorgt bei denen für sehr viel Zoff, weil er ihren in den Schatten stellt. / Die größ’re Frechheit unterdess‘ im Sinne der Politspitzen, seine Vakzine vermeidet es, Gengift in Menschen zu spritzen. / Das Antigen, das vom Körper verwandt, um Antikörper zu kreieren, lässt Stöcker einfach rekombinant in seinem Labor produzieren. / Löst Probleme auf vernünftige Weise, die es gar nicht geben sollte. Inakzeptabel für gewisse Kreise, für die Vernunft gleicht einer Revolte. / Die Frechheit wird dadurch potenziert, dass kein Anspruch wird erhoben, das Antigen wird nicht patentiert, ein jeder kann es erproben. / Möglicherweise ist auch das eine Quelle, die Big-Pharma und Führer erregt. Wünschen Stöcker deshalb zu Hölle, weil er Wahn und Gier offenlegt.
Stöcker hatte nichts weiter getan, als das zu injizierende Antigen – wie seit langem üblich – in einer Zellkultur zu erzeugen. Diese Methode hätte von Anfang an der Weg zur Bekämpfung – wenn überhaupt notwendig – des Virus sein müssen. Kriminell ist dagegen die Umfunktionierung von Menschen zu einer Zellkultur, die durch die induzierte Immunreaktion angegriffen wird. Mit dem Urteil ist festgestellt, dass es zu den Gengiftprodukten eine wirksame und außerdem nebenwirkungsärmere Alternative gab. Voraussetzung für die Zulassung war jedoch das Fehlen einer solchen Alternative, weshalb sowohl die Anwendung des Stöckerprodukts als auch die von Ivermectin und Hydroxychlorochin kriminalisiert wurden. Den Gengiftprodukten hätte keine Genehmigung erteilt werden dürfen, zumal BioNTech und Pfizer ein Produkt in Verkehr brachten, dessen Herstellung basal von der des genehmigten abwich und somit eigentlich gar keine Zulassung hatte. Vermutlich wird das Urteil weite Kreise ziehen und Wellen schlagen.
Die Patienten wurden genauso aufgeklärt (oder in die Irre geführt), wie es RKI und Bioncash mit ihren Aufklärungsbögen getan haben. Es ist nicht Aufgabe des Staates, Menschen vor sich selbst zu schützen. Und wie ich dem Text entnehme, hatte die Staatsanwaltschaft sich auch nicht an der Pikserei mit experimentellen Substanzen gestört, sondern an einem Inverkehrbringen. Das hat der Stöcker ja nun wirklich nicht gemacht. Man kann dem Stöcker auch nicht vorwerfen, den Leuten Quatsch über ein gefährliches Virus erzählt zu haben. Das haben ja schon die Qualitätsmedien übernommen. Den Hinweis, dass man sich an Regeln zu halten habe, hätte sich der Richter verkneifen können, oder aber besser den Coronoia-Politikern und -Abzockern mitgeben sollen.
Nach eigener Aussage hat der Herr nur ein Laborantigen als Impfstoff verwendet.
Über diesen Freispruch kann sich niemand freuen, denn es ist ein Persilschein für hemmungslose Experimente an Patienten.
Irgendwie trotzdem absurd…. weil es eine „Impfung“ ist (von der wir auch nicht wissen, was drinnen ist oder wie genau sie wirkt) wäre demnach ok gewesen?? Sie wurde ja verabreicht… und bei Schäden wäre es strafbar gewesen? Wo bleiben dann die Strafen der massinven Schäden durch eine im Grund widerrechtliche „Notzulassung“ der Genspritzen? Rechtssicherheit würde anders aussehen.