
Sachsen: Vier Personen während Corona unter Zwangsquarantäne gesetzt
Sachsen hat während der Corona-Restriktionen vier Menschen wegen Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen in eine spezielle staatliche Einrichtung verbracht. Darunter auch eine Person im Alter von 14 Jahren.
Man sieht, was alles möglich war: Weil Personen die Quarantäne missachtet hatten, wurden sie de facto eingesperrt. Die Information kommt aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Thomas Prantl hervor. Betroffen waren Personen im Alter von 14, 21, 26 und 62 Jahren. Sie wurden zwischen April 2021 und März 2022 für jeweils vier bis 14 Tage am Hammerweg 26 in Dresden untergebracht.
Die 14-Jährige verbrachte vom 29. April bis 9. Mai 2021 rund zehn Tage in der Einrichtung. Die anderen Fälle dauerten vier Tage (21-Jährige, Mai 2021), 14 Tage (26-Jährige, Januar 2022) und neun Tage (62-Jährige, März 2022). Die „Unterbringung“ wie es formuliert wird, erfolgte auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Dieses sah vor, dass bei Nichtbefolgung von Isolationsanordnungen die zwangsweise Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen zulässt. Bisher war aber kaum bekannt, dass dieser Paragraf auch angewendet worden ist.
Das Gebäude am Hammerweg war ursprünglich als Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende vorgesehen, wurde aber kaum genutzt. Es liegt direkt neben der Justizvollzugsanstalt Dresden und einem Hochsicherheitstrakt. Die Einrichtung wurde im Januar 2021 eingerichtet und Ende März 2022 geschlossen – unter anderem wegen des Bedarfs für ukrainische Flüchtlinge. Für Möbel, Waschmaschine, Trockner und Küchenausstattung fielen Kosten von rund 19.230 Euro an. Gesamtkosten wurden nicht gesondert erfasst, das berichtet die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung.
Der BSW-Abgeordnete Jens Hentschel-Thöricht sprach von Freiheitsentzug und forderte lückenlose Aufklärung zur Verhältnismäßigkeit, zu milderen Mitteln und zum Kindeswohl beim 14-Jährigen. AfD-Politiker bemängelten die Nähe zur Haftanstalt und fehlende Transparenz. Ähnliche Zwangsmaßnahmen gab es auch in anderen Bundesländern, etwa in Bayern durch Unterbringung in Krankenhäusern. Aber ein Festhalten außerhalb eines Krankenhauses ist bisher nicht bekannt gewesen.
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Dies dürfte vor Gericht wohl als verfassungswidrig beschieden werden. Wann wird die Immunität für Politiker eingeschränkt, so dass schwere Straftaten verfolgt werden können?
Die Immunität für Polit-Darsteller wird vermutlich nicht eingeschränkt werden. Die Polit-Darsteller wissen (so meine Annahme), dass sie Unrecht begangen haben und noch sicherlich begehen werden. Hierfür brauchen sie staatlichen Schutz.
Ich finde es einen Skandal, was die de facto In-Haft-Nahme der vorbezeichneten Menschen anbelangt. Die Justizministerin zu „C“-Zeiten war Katja Meier, eine dunkelbraune-ehemals-Grünlingin. https://de.wikipedia.org/wiki/Katja_Meier.
Das faxxxistische Verhalten der Frau Meier muss öffentlich aufgeklärt werden.