Diktatur der Werte: EU-Machtverschiebung zum Richterstaat

12. Mai 2026von 2,8 Minuten Lesezeit

Im Vorbeigehen verschiebt sich in der EU die Macht immer weiter von den Nationalstaaten zur Kommission. Ein deutscher Verfassungsrechtler warnt, dass die Tragweite des Urteils gegen Ungarn unterschätzt wird.

TKP hat über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im April gegen Ungarn berichtet. Erstmals in der Geschichte der EU stellte das Gericht einen eigenständigen Verstoß gegen Art. 2 EUV in einem Vertragsverletzungsverfahren fest. Was bedeutet das? Ungarn wurde verurteilt, weil sein Kinderschutzgesetz gegen die Werte der EU verstoßen hat.

Der Augsburger Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner sieht darin eine grundlegende Machtverschiebung in der EU. Die EU-Kommission könne künftig in jedem Politikbereich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland oder andere Mitgliedstaaten einleiten, wenn sie einen Verstoß gegen die allgemeinen Werte des Art. 2 EU-Vertrag (EUV) behaupte – Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Nichtdiskriminierung, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Lindner erklärt in einem X-Post am Sonntag:

„EU-Revolution von oben. Die EU-Kommission kann künftig im Hinblick auf jeden (!) Politikbereich Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beim EuGH mit der Begründung einleiten, der Mitgliedstaat verstoße gegen einen der in Art. 2 EUV genannten allgemeinen Werte (Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Nichtdiskriminierung etc.). Der EuGH legt diese unbestimmten Begriffe dann in eigener, alleiniger und vor allem letzter (!) und nicht mehr überprüfbarer Zuständigkeit aus. EU-Kommission und EuGH können damit die gesamte mitgliedstaatliche Rechtsordnung überprüfen und grundsätzlich jedes Gesetz zu Fall bringen. Jede einzelne Norm des deutschen Rechts könnte im Zusammenwirken von Kommission und EuGH gekippt werden: das Sozialrecht, das Arbeitsrecht, das Schul- und Bildungsrecht, sogar das Verfassungsrecht steht zur Überprüfung durch den EuGH anhand des Art. 2 EUV. Das ist ein Quantensprung in Richtung eines europäischen Staates, eines europäischen Richterstaates. Dass darüber keine grundsätzliche Diskussion in Deutschland geführt wird, ist mehr als erstaunlich.“

Es handelt sich tatsächlich um ein Urteil, das weit über Ungarn hinausgeht. Bisher galten die Werte des Artikels 2 lediglich als Leitlinien und Auslegungshilfe. Schwere Werteverstöße sollten eigentlich nur im politischen Verfahren nach Art. 7 EUV geahndet werden – mit hoher Hürde (Einstimmigkeit im Europäischen Rat). Das Urteil ändert das: Die Werte sind nun direkt justiziabel. Der EuGH schreibt zwar, dass nur „offenkundige“ und „besonders schwerwiegende“ Verstöße zählen, aber wer bestimmt, wo etwas „besonders schwerwiegend“ ist?

Ultra-Unionisten loben das Urteil. Endlich könne man die „Grundwerte“ richtig „schützen“ und die EU wehre sich endlich gegen „autoritäre Tendenzen“ in den Mitgliedstaaten. Auf dem Verfassungsblog wird jedoch offen vor einer „Selbstermächtigung“ des EuGH gewarnt.

Art. 2 EUV werde zum allgemeinen Prüfungsmaßstab, der die Kompetenzgrenzen des Unionsrechts (Art. 5 Abs. 2 EUV) und den Schutz nationaler Identität (Art. 4 Abs. 2 EUV) aushöhle. Nationale Verfassungsidentität gelte nur noch, soweit sie mit den EU-Werten vereinbar sei – eine Umkehrung der bisherigen Logik.

Letztlich hat das Urteil entscheidende Folgen für jedes Mitgliedsland. Das Bundesverfassungsgericht hat in früheren Urteilen (Lissabon-Urteil) klargestellt, dass Kernbereiche der Souveränität – Identität, Demokratie, Grundrechte – nicht vollständig auf die EU übertragen werden dürfen. Doch genau das provoziert dieses Urteil. Es ist ein Wendepunkt, der in der Öffentlichkeit kaum debattiert wird. Die „europäischen Werte“ stehen nun über allem.


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2 Kommentare

  1. Vivarium Eins 12. Mai 2026 um 19:19 Uhr - Antworten

    Sachen packen und wech….raus aus dieser EUdSSR

  2. Gabriele 12. Mai 2026 um 13:02 Uhr - Antworten

    Ich glaube, ich werde es nie begreifen…. dass nicht bald jeder begreift, was uns hier droht. Statt dessen stehen alle starr und gelähmt vor diesem Monster, wie der Hase beim Anblick der angreifenden Schlange.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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