
Südafrika gegen Israel: Fristverlängerung im Völkermord-Verfahren
Der Internationale Gerichtshof (ICJ) in Den Haag hat die Fristen im Völkermord-Verfahren verlängert. Südafrika ist aktuell am Zug und hat durch die Verlängerung nun mehr Zeit bekommen. Ein Urteil ist nicht absehbar.
Das umstrittene und hochpolitische Völkermord-Verfahren gegen Israel am Internationalen Gerichtshof wird sich noch Jahre hinziehen. In einer neuen Verfahrensordnung hat das Gericht die Fristen verlängert: Südafrika ist aufgefordert, bis zum 22. November 2027 eine Réplique (Erwiderung) einzureichen, Israel bis zum 22. Mai 2029 eine Duplique (Gegen-Erwiderung) zu liefern.
Südafrika reichte die Klage am 29. Dezember 2023 ein. Es wirft Israel vor, im Gazastreifen gegen die Völkermordkonvention von 1948 zu verstoßen. Südafrika sieht in der israelischen Kriegsführung – einschließlich Bombardements, Blockade und Vertreibungen – eine „genozidale Absicht“. Israel weist dies entschieden zurück.
Das Gericht gab Südafrika zunächst recht und forderte Israel im Januar 2024 auf, „Völkermordakte zu verhindern, Hilfslieferungen zu ermöglichen und Hetze zu unterbinden“. Südafrika reichte sein Memorial im Oktober 2024 ein, Israel sein Counter-Memorial (nach zweimaliger Fristverlängerung) im März 2026.
Die erneute Verzögerung ist nun allerdings nicht Israel, sondern Südafrika geschuldet. Der Kläger hatte den Antrag auf Verlängerung gestellt, was mit der Komplexität des Falls und dem umfangreichen israelischen Counter-Memorial begründet wurde. Israel hält eine zweite Runde von Erwiderung und Gegen-Erwiderung für nicht mehr notwendig.
Am 29. April 2026 fand ein Treffen mit dem Gericht statt. Dort erklärte der südafrikanische Agent offiziell, „dass seine Regierung der Ansicht sei, eine zweite Runde schriftlicher Schriftsätze sei gerechtfertigt; er bat das Gericht, der Antragstellerin mindestens 18 Monate für die Einreichung ihrer Réplique zu gewähren, angesichts der Komplexität des Falls, des umfangreichen Charakters des Counter-Memorials (einschließlich seiner Anhänge) und der Tatsache, dass es neben den Sachfragen auch Einwände gegen die Zuständigkeit des Gerichts und die Zulässigkeit der Klage enthalte.“
Eine mündliche Verhandlung und ein Endurteil sind damit frühestens ab 2030 zu erwarten – Jahre nach Beginn des Konflikts.
Die rein verfahrensrechtliche Entscheidung des Gerichts wird in dem hochpolitischen Verfahren natürlich umgehend von beiden Seiten kritisiert. Israel und israelische Unterstützer sehen im Antrag auf Fristverlängerung eine Niederlage Südafrikas. Das Verfahren löse sich zunehmend in Luft auf, so israelische Unterstützer.
Südafrika hat sich nach der Fristverlängerung nicht offiziell geäußert. Pro-palästinensische Gruppen kritisieren die Entscheidung und werfen dem Gericht vor, zu langsam zu agieren und Israel nicht wirksam zu stoppen.
Selbst wenn irgendwann im nächsten Jahrzehnt ein Urteil gesprochen werden sollte und es bindend wirken würde, dürfte Israel es ablehnen. Das Völkermord-Verfahren wird damit immer mehr zu einer politischen PR-Show, die beide Lager bedient.
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