Googles EU-Strafe: Wie Washington den falschen Kampf führt

27. Juli 2026von 3,2 Minuten Lesezeit

Die Europäische Kommission hat Google mit 890 Millionen Euro bestraft. Der Vorwurf: Verstöße gegen den Digital Markets Act. Washington ist empört. Es gehe um einen Angriff auf amerikanische Unternehmen.

Die EU-Kommission belegt Google mit 890 Millionen Euro Strafe. 460 Millionen Euro entfielen auf die Bevorzugung eigener Dienste in der Suche – Shopping, Hotels, Reisen. 430 Millionen Euro galten den Regeln im Google Play Store, die Entwickler daran hinderten, Nutzer auf günstigere Angebote außerhalb hinzuweisen, und zugleich überhöhte Weiterleitungsgebühren erhoben.

Noch bevor die Strafe offiziell war, meldeten sich 25 republikanische Kongressabgeordnete zu Wort. In einem Brief an Präsident Trump forderten sie, die EU-Maßnahme als Angriff auf amerikanische Unternehmen zu behandeln. Sie drängten auf den Einsatz von Section 301 des Trade Act – also Zölle als Gegenmaßnahme – und warnten die Europäer, dass der Zugang zum US-Markt keine Selbstverständlichkeit sei. Gleichzeitig kritisierten sie die ungleiche Behandlung: Während Google, Apple, Meta und Amazon als Gatekeeper gelten, bleiben chinesische Plattformen wie Temu und AliExpress bislang verschont.

Allerdings: Das Verhalten, das Brüssel ahndet, ist in den Vereinigten Staaten bereits gerichtlich als rechtswidrig eingestuft worden – ohne jede europäische Beteiligung.

Apple verlor den Kampf gegen Epic Games (Fortnite) vor einem kalifornischen Bundesgericht. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers stellte fest, dass Apple bewusst gegen ihre Anordnung von 2021 verstoßen hatte, Entwickler zu erlauben, Kunden auf günstigere Zahlungsmöglichkeiten außerhalb des App Store zu verweisen. Sie strich die entsprechenden Provisionen und verwies den Fall an die Staatsanwaltschaft. Fortnite kehrte kurz darauf in den US-App-Store zurück.

Ein gleiches Urteil gibt es gegen Google. . Eine Jury in Kalifornien entschied 2023, dass der Play Store und sein Abrechnungssystem ein illegales Monopol darstellen: Rivalisierende App-Stores müssen zugelassen, alternative Abrechnung erlaubt und Zahlungen an Unternehmen untersagt werden, die den Markt meiden. Die. Der Supreme Court hat die Anordnung gegen Apple nicht ausgesetzt und prüft lediglich den Grad des Ungehorsams – nicht die grundsätzliche Rechtswidrigkeit.

Kent Walker, Googles Präsident für globale Angelegenheiten, nannte die EU-Strafe eine „Produktverschlechterung“ zugunsten selbstsüchtiger Beschwerdeführer. Doch amerikanische Gerichte haben dieses Argument bereits gehört und verworfen. Geschädigt wurden nicht europäische Nutzer, die einen Hotelpreis sehen, sondern Entwickler, denen verboten wurde, günstigere Alternativen zu nennen, und rivalisierende Stores, die aus dem Markt gedrängt wurden.

Deshalb ist der Brief der Abgeordneten geht ins Leere. Section 301 gegen die Play-Store-Strafe einzusetzen heißt, einen Handelspartner mit Zöllen zu drohen, um Praktiken zu verteidigen, die eine amerikanische Jury und eine amerikanische Richterin bereits für illegal erklärt haben. Die Abgeordneten verwechseln somit das nationale Interesse mit dem Interesse von Google.

Stattdessen sollte Washington ein anderes Gesetz ins Visier nehmen: den Digital Services Act. Er regelt keine Marktmacht, sondern Meinungsfreiheit. Die größten Plattformen müssen „systemische Risiken“ identifizieren und mindern – eine Kategorie, die weit über illegale Inhalte hinausgeht und legale, aber missliebige Äußerungen erfasst. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes.

Im Dezember verhängte die Kommission die erste DSA-Strafe: 120 Millionen Euro gegen X, vorerst aus Transparenzgründen. Die brisanteren Verfahren laufen noch und betreffen Inhalte, die X belässt. Amerikanische Gerichte haben genau solche staatlichen Eingriffe bereits als verfassungswidrig eingestuft – das ist ein wesentlicher Unterschied zur Strafe gegen Google.

Und im Gegensatz zu den Kartellstrafen trifft der DSA Amerikaner direkt. Der Brüsseler Standard wird de facto zum Standard in Ohio – ohne dass jemand dort dafür gestimmt hat und ohne Möglichkeit der Aufhebung durch ein US-Gericht.


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Ein Kommentar

  1. Varus 27. Juli 2026 um 17:21 Uhr - Antworten

    Amerikanische Gerichte haben genau solche staatlichen Eingriffe bereits als verfassungswidrig eingestuft – das ist ein wesentlicher Unterschied zur Strafe gegen Google.

    Gerade hier sollten die Amis gerne zum heftigen Gegenschlag ausholen. Leider scheint für Trump Freiheit nicht die gleiche Priorität zu haben wie für Reagan.

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