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Politik

Bundgerichtshof bestätigt Geldstrafe für Masken-Arzt

14 Kommentare 9. September 2026 3 Minuten Lesezeit von Thomas Oysmüller

Der Bundesgerichtshof hat im August die Verurteilung des Anästhesisten Dr. Wolfgang Urmetzer wegen Ausstellung „unrichtiger Gesundheitsattesten“ bestätigt. Der Medizinier hatte Maskenbefreiungen ausgestellt. Die Geldstrafe bleibt, Urmetzer sieht darin politischen Einfluss und kündigt eine Verfassungsbeschwerde an.

Im März 2025 wurde Urmetzer vom Landgericht Nürnberg-Fürth in 26 von 264 angeklagten Fällen schuldig gesprochen, darunter 23 Atteste für Minderjährige. In den übrigen Fällen sprach es ihn frei. Die Staatsanwaltschaft wollte auch diese Freisprüche kippen; der BGH verwies 26 Fälle an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Das Verfahren läuft damit weiter. Da Urmetzer persönlich in Leipzig war, wurde das Urteil sofort rechtskräftig. Eine schriftliche Begründung lag zunächst nicht vor.

Urmetzer hatte während der Corona-Maßnahmen Atteste ausgestellt, mit denen Eltern ihre Kinder von der Maskenpflicht in Schulen und anderen Einrichtungen befreien wollten. Grundlage waren telefonische oder schriftliche Schilderungen von Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit oder Konzentrationsstörungen. Er forderte Nachuntersuchungen, die nach seinen Angaben in fast allen Fällen stattfanden. Die Atteste wurden per E-Mail oder zur Abholung übermittelt.

Der Arzt bestreitet, unrichtige Gesundheitszeugnisse im Sinne des Strafrechts ausgestellt zu haben. Es habe sich um ärztliche Bescheinigungen gehandelt, wie sie die bayerischen Infektionsschutzverordnungen ab Ende November 2020 vorsahen. Als Anästhesist kenne er Masken aus dem Operationssaal; die geschilderten Beschwerden seien plausibel gewesen. Zudem gebe es keinen belastbaren wissenschaftlichen Nachweis, dass Alltags- oder FFP2-Masken Virusübertragungen zuverlässig verhindern. Das habe auch Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn in der Corona-Enquete-Kommission bestätigt.

Gerichte sehen das anders. Nach ständiger Rechtsprechung, die der BGH in vergleichbaren Verfahren bestätigt hat, sind Maskenbefreiungsatteste Gesundheitszeugnisse nach § 278 StGB a. F. Sie gelten als unrichtig, wenn sie ohne die ihrem Inhalt nach erforderliche Untersuchung ausgestellt werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte 2023 klargestellt, dass in der Regel eine persönliche Untersuchung mit körperlicher Anwesenheit nötig sei, um Missbrauch und den Eindruck von Gefälligkeitsattesten zu vermeiden. Der BGH hat diese Linie 2025 in einem Hamburger Fall mit 52 Attesten bestätigt und eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten aufrechterhalten.

Ähnliche Verfahren gab es gegen mehrere Ärzte. Die sächsische Medizinerin Dr. Bianca Witzschel wurde wegen rund 1.000 Attesten (Masken, Tests, Impfungen) zu zwei Jahren und acht Monaten Haft sowie einem Berufsverbot verurteilt; der BGH bestätigte das Urteil. Urmetzer verweist auf solche Fälle und spricht von einem Muster, Ärzte wirtschaftlich und persönlich zu ruinieren. Sein Verfahren habe mehr als fünf Jahre gedauert, begonnen mit einer Hausdurchsuchung. Die Kosten übersteigen 100.000 Euro. Er sei auf Spenden angewiesen.

Kritische Juristen, etwa vom Netzwerk KRiStA, halten die pauschale Gleichsetzung von fehlender körperlicher Untersuchung mit Unrichtigkeit für zu weit. Eine Untersuchung könne auch in Anamnese und Erkundigungen bestehen; nicht jedes Attest ohne Präsenzuntersuchung sei automatisch falsch. Die Gerichte folgen dieser Auffassung bislang nicht.

Urmetzer wirft dem BGH vor, die Chance verpasst zu haben, das Vertrauen in die Justiz zu stärken. Das sofortige Urteil und der Druck auf die Verteidigung, binnen vier Wochen Verfassungsbeschwerde einzulegen, ohne vollständige Begründung, deute auf vorher festgelegte Ergebnisse hin.


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14 Kommentare

  1. Der Zivilist
    Antworten

    Die Damen und Herren Richter sind weder in Medizin noch in Logik kompetent. Der angeblich fehlende Beweis der Richtigkeit der Atteste ist kein Beweis ihrer Unrichtigkeit. Selbst wenn gar keine Beurteilung durch den Arzt erfolgt wäre, könnten die Atteste zufällig richtig sein. Und wie sie den Beweis der Unrichtigkeit erbringen wollen, ist einem Menschen, der Logik hat, ein Rätsel, sie müßten ja eine eigene Untersuchung der Patienten zum fraglichen Zeitpunkt vorlegen ! Also: Freispruch mangels Beweisen !

  2. Glass Steagall Act
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    Die Zeit wird kommen, bei dem die heutigen Richter, Staatsanwälte und Gerichte der Rechtsbeugung angeklagt werden müssen! Es ist ein Unding und gegen das Gesetz, wenn Gerichte einem Arzt vorschreiben, was gut für seine Patienten ist oder nicht, solange er den Patienten keinen Schaden zufügt! Wo kämen wir hin, wenn ein Arzt Richtern und Staatsanwälten vorschreiben würde, wie sie zu urteilen haben! Wenn der Staat (die Politik und die Behörden) einem Arzt vorschreibt, wie er seine Patienten behandelt, dann ist das so, als ob der Staat direkt den Bürger behandeln will … was bei der Covid-Lüge auch so geschehen ist!

  3. Daisy
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    Haditsch erinnert an Kennedys Brief an die dt. Gesundheitsministerin, Strafverfolgungen und Verfahren gegen kritische Ärzte sofort aufzuheben.
    .
    Die dt. Justiz befindet sich im Würgegriff der Politik. Deutschland solle zur Rechtsstaatlichkeit zurückkehren.
    .
    YT Martin Haditsch
    .
    Kennedy – Deutsche Gesundheitspolitik – Wahl in Sachsen-Anhalt
    .
    Kennedy im Original:
    .
    YT: U.S. Department of Health and Human Services
    Secretary Kennedy’s Sends Letter to Germany

    1. Glass Steagall Act
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      Auf dem Ohr ist man derzeit in Deutschland noch taub.

  4. lotus998dc2ac81f3
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    Ich hingegen bestätige die Notwendigkeit der Lagerhaft für diese Richter.

  5. jilse2
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    „Nach ständiger Rechtsprechung, die der BGH in vergleichbaren Verfahren bestätigt hat, sind Maskenbefreiungsatteste Gesundheitszeugnisse nach § 278 StGB a. F. Sie gelten als unrichtig, wenn sie ohne die ihrem Inhalt nach erforderliche Untersuchung ausgestellt werden.“

    Diese Entscheidung ist absurd, wenn man bedenkt, dass im gleichen Zeitraum telefonische Krankschreibungen (die wohl ebenfalls als Gesundheitszeugnisse nach §278 StGB anzusehen sind) nicht nur erlaubt, sondern im Falle einer SARS-coV2 Infektion oder des Verdahts einer solchen sogar ausdruecklich empfohlen. Hier wird (selbst fuer juristische Laien erkennbar) mit zweierlei Mass gemessen. Richter, die so entscheiden und den offensichtlichen Widerspruch nicht sehen, sollten keinen Tag laenger in ihrem Amt verbleiben.

    Auch wenn nun (quasi „im Nachhinein“) entschieden wurde, dass ein Attest eine Untersuchung vor Ort erfordert, muss man doch die Richtlinien voraussetzen, die zum Zeitpunkt der Tat galten, und die besagten ausdruecklich, dass telefonische Krankschreibungen erlaubt und in manchen Gaellen sogar ausdruecklich empfohlen wurden. Eine gerechte Gerichtsentscheidung darf hier bei Gesundheitszeugnissen nicht unterschiedlich urteilen, je nachdem zu welchem Zweck sie ausgestellt werden jedenfalls ni cht, wenn dieser Zweck der ausschliessliche Grund fuer die unterschiedliche Behandlung ist.

  6. triple-delta
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    „Ich habe nichts gegen Klassenjustiz; mir gefällt nur die Klasse nicht, die sie macht“, Kurt Tucholsky, 1930

  7. RFonny
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    Wie lange dürfen solche Staatsanwälte und Richter noch frei herumlaufen? Wir brauchen ein Coronatribunal, damit die Verbrecher aus den beteiligten Bundesregierungen endlich zur Verantwortung gezogen werden.

    1. maxstirner
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      … und diese jünger freisslers zuallererst. dieses „schielen und trotzdem verurteilen“.. ekelerregend. beim nürnberger juristenprozess sind sie auch alle viel zu gut weggekommen. welcher jurist würde auch einen juristen aufknüpfen?

  8. peru3232
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    ich erinnere mich an die Zeit als einfache eine telefonische Krankmeldung möglich war. Theoretisch sollten da nun dafür auch alle Mediziner pauschal belangt werden – denn im Grunde nach, ist das genau das selbe „Vergehen“ – und dann auch gerne in höhere Instanz weitergehen, die dies ermöglicht und unterstützt haben

  9. VerarmterAdel
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    Man sollte jedem einzelnen Mitglied der Klimasekte und der Virussekte die Beiträge des Blogs „Not Science. Not Scientists.“ ( https://bioanalyticx.substack.com/ ) um die Ohren hauen, bis sie lachen.

    1. jilse2
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      Ich haette auch nichts dagegen, wenn man den Inhalts des Blogs vorher in Steintafeln ritzt, und dann diese Form der Aufzeichnung fuer das „um die Ohren haben“ verwendet …

  10. VerarmterAdel
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    Sollte einen nicht wundern in einem Land, dass das sog. Bundesverfassungsgericht zu einem lupenreinen Klimagottesstaat gemacht hat.
    Was habe ich die Schnauze voll von diesen ganze Irren und Kriminellen, die das Leben der Menschen einfach so zerstören.

    1. Andreas_Sch.
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      Dann sollten „Die Menschen™“ endlich einmal einsehen, dass das Gequake irgendwelcher Juristen eben ist, was es ist: Gequake! Aber so lange man sich von Rechtsstaatsfolklore einlullen läßt, weil Juristen dem bösen Nachbarn zeigen können, wie stark man sich selbst wähnt, wird da nichts d’raus. 🤗

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