Wieder Freispruch eines Arztes in Prozess wegen Maskenattesten

20. März 2024von 2,5 Minuten Lesezeit

Die Betreiber und Profiteure der Corona „Pandemie“ sind massiv gegen Ärzte vorgegangen, die sich auf ihren hippokratischen Eid beriefen und für ihre Patienten die jeweils beste Behandlung verordneten. Dazu gehörten vor allem Atteste für Maskenbefreiung. Schließlich hatte es nie einen wissenschaftlichen Beweis für eine Schutzwirkung durch Masken gegen Viren gegeben, jedoch klare Nachweise für ihre mannigfache Schädlichkeit.

Masken waren von Anfang an eines der psychologischen Mittel um die Bevölkerung in Angst zu versetzen und ständig an die angebliche Gefahr der Übertragung eines Virus zu erinnern. Diese Absicht hatten übrigens Rechtsanwälte in Israel aus den Protokollen der Gesundheitsbehörden freigeklagt und nachgewiesen. Dennoch laufen weiter Prozesse gegen Ärzte, die Maskenatteste ausgestellt hatte. Über einen besonders krassen Fall der Verfolgung samt Freispruch in Bochum hatte TKP hier am Montag berichtet.

Über einen ebenso erfreulich Freispruch aus Österreich berichtet Rechtsanwalt Dr. Dieter Rautnig, dessen Mandant, der Arzt Dr. Franz G. am Montag vor dem BG Fürstenfeld (in I. Instanz) vom Vorwurf der Beweismittelfälschung in 588 Fällen (!) in der dritten fortgesetzten Hauptverhandlung freigesprochen wurde, da der Schuldbeweis nicht erbracht werden konnte.

Weder der objektive Tatbestand (inhaltlich falsche Atteste) noch die subjektive Tatseite (Vorsatz) zur Herstellung von Lugurkunden im Sinne des § 293 StGB ist für den Richter als erwiesen anzusehen.

Ein ausgezeichnetes Gutachten vom deutschen Sachverständigen Dr. Kai Kisielinski war letztlich ausschlaggebend für die Entscheidung des Richters. Der Wissenschaftler hat als Lead-Autor eine Reihe von Studien und Meta-Studien verfasst und veröffentlicht, über die TKP im Laufe der vergangen Jahre immer wieder berichtet hat.

Ausschlaggebend für den Freispruch war auch der Umstand, dass der Richter unter anderem der Verteidigungslinie folgte, dass ein Verstoß gegen § 55 ÄrzteG lediglich ein Verwaltungsdelikt darstellt, aber keine strafrechtliche Relevanz nach dem StGB hat. Aufgrund seiner sehr langen Erfahrung als Arzt und seiner maskenspezifischen Recherchearbeit und der sich daraus entwickelten ärztlichen persönlichen Überzeugung war ihm seine medizinische Meinung über Masken (kein Virenschutz aber Gesundheitsgefahr im Alltagsgebrauch) als vertretbare medizinische Ansicht, sohin rechtmäßige Meinungsäußerung in Form vom Maskenbefreiungsbestätigungen (Ausnahmebestätigungen) zuzubilligen und diese sohin zu akzeptieren.

Diese persönliche Überzeugung de Arztes ist ohnehin lebensnahe, kommt man doch bereits mit 10 Sekunden konzentriert Nachdenken zum Schluss, dass Masken nicht schützen, aber ganz klar schaden. Die dafür nötigen einfachen Gedankengänge sind hier nachzulesen.

Die Bezirksanwältin hat dennoch volle Berufung angemeldet (obwohl sie ausdrücklich der Verlesung des Gutachtens zugestimmt und dieses somit akzeptiert hat). Das schriftliche Urteil wird ca. in 4 Wochen vorliegen.

Die Öffentlichkeit war bei der Verhandlung in Form von 10 Prozessbeobachtern anwesend, die Propagandamedien nicht.


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11 Kommentare

  1. […] in Österreich ein Arzt vom Tatvorwurf der „Beweismittelfälschung“ freigesprochen (siehe Link). Er hatte 588 Maskenbefreiungsatteste, teilweise ohne persönliche Konsultation, ausgestellt. Das […]

  2. andi pi 20. März 2024 at 11:58Antworten

    solche sehr erfreulichen freisprüche (die in einem echten rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein müssten) passieren leider fast immer nur in erster instanz. je höher die instanzen, umso stärker die (parteinahe) politisierung der dortigen richterschaft und dementsprechend umso seltener ein kritisches hinterfragen der rechtsstaatlichkeit der totalitären coronamaßnahmen und umso rascher werden coronaregimekritische menschen verurteilt.

    inwiefern bei einer erstellung von maskenbefreiungsattesten § 293 StGB überhaupt anwendbar wäre, ist mir ohnehin ein sehr großes rätsel. das ist doch völlig hanebüchen.

    • Marie Labell 20. März 2024 at 20:10Antworten

      Ja, das ist a b s o l u t hanebüchen..

  3. Pfeiffer C 20. März 2024 at 11:43Antworten

    Die Betreiber und Profiteure der Corona „Pandemie“ sind massiv gegen Ärzte vorgegangen, die sich auf ihren hippokratischen Eid beriefen und für ihre Patienten die jeweils beste Behandlung verordneten.

    Der Overhead der Betreiber & Profiteure der Corona „Pandemie“ stellte schon im Februar 2020 alle Weichen zugunsten der Pharmamafia und ihren polit&wissenschaftlichen Hofschranzen/Türlschnappern mit ihren großen vernichtungsprofitablen Hintergedanken, hier:

    Multipolar hat die bislang geheim gehaltenen Protokolle des Corona-Krisenstabs des Robert Koch-Instituts (RKI) freigeklagt. Daraus wird klar: Die im März 2020 verkündete Verschärfung der Risikobewertung von „mäßig“ auf „hoch“ – Grundlage sämtlicher Lockdown-Maßnahmen und Gerichtsurteile dazu – gründete, anders als bislang behauptet, nicht auf einer fachlichen Einschätzung des RKI, sondern auf der politischen Anweisung eines externen Akteurs – dessen Name in den Protokollen geschwärzt ist.

    Am Montag, dem 24. Februar 2020, Italien meldete insgesamt fünf Tote, berichtete die Tagesschau: „Nach dem Auftreten des neuartigen Coronavirus in Italien sieht die Bundesregierung eine veränderte Lage für Deutschland. Gesundheitsminister Spahn rechnet damit, dass sich das Virus auch hierzulande ausbreiten könnte.“ Im Protokoll des RKI-Krisenstabes vom gleichen Tag heißt es, das Risiko für die deutsche Bevölkerung bleibe nach wie vor „gering“.

    Auszug aus dem Protokoll des RKI-Krisenstabs vom 24. Februar 2020:

    https://multipolar-magazin.de/media/pages/artikel/rki-protokolle-1/668f1a750b-1710754068/200224.jpg

    In vollständigem Widerspruch dazu erklärte Heiko Rottmann-Großner, ein hoher Mitarbeiter von dem damaligen deutschen Gesundheitsminister Spahn mit exzellenten Kontakten in die US-amerikanische Pandemiemanagement-Szene, am gleichen Tag gegenüber mehreren Staatssekretären des Innenministeriums, man müsse nun „die Wirtschaft lahmlegen“ und Vorkehrungen für Ausgangssperren von unbestimmter Dauer treffen. Der Spahn-Vertraute hatte ein Jahr zuvor als deutscher Vertreter an einem hochrangig besetzten Pandemie-Planspiel* teilgenommen, das von privat finanzierten US-Institutionen organisiert worden war.

    *Am 14. Februar 2019 veranstalteten NTI und Partner von der Georgetown University und dem Center for Global Development in München eine Tischübung mit hochrangigen Führungskräften aus der ganzen Welt, die darauf abzielte, Lücken zu identifizieren und Empfehlungen zur Verbesserung des globalen Systems zur Reaktion auf vorsätzliche, starke Angriffe in Folge biologischer Ereignisse.

    Quellen:
    Multipolar „„Es soll hochskaliert werden“ Paul Schreyer, 18. März 2024
    NTI „Tabletop Exercise for Senior Global Leaders on International Response to Deliberate Biological Events“ Feb 14, 2019 –

  4. Karl Schlosser 20. März 2024 at 9:23Antworten

    Es ist bezeichnend für die bürgerliche Diktatur, dass man Gutachten einholen muss um zu beweisen, dass man Unschuldig ist; während sämtliche Coronafaschisten aus Regierung, Medien und Pharmazie, frei und unbeklagt durch die Lande reisen. Mich widert die ganze Heuchelei nur mehr an!

    • wellenreiten 20. März 2024 at 9:50Antworten

      Aus Pharmakreisen ist mir bekannt, dass diese sich elegant aus der Affäre ziehen mit der Begründung, dass Politiker und Medien und Mediziner einfach „NEIN“ sagen könnten (zum Pharmageld und den Produkten). Da ist leider was dran.

    • Heiko S 20. März 2024 at 11:43Antworten

      Die wichtigste Regel beim Lügen ist als Erster zu lügen. Dann muss der Gegner beweisen, dass man gelogen hat und er die Wahrheit erzählt.

      • Henning 21. März 2024 at 22:27

        Wer zuerst lügt, hat länger recht.

  5. Marie Labell 20. März 2024 at 8:51Antworten

    Daß die Propagandamedien nicht anwesend waren, stimmt so nicht ganz: Ein Redakteur von der Kleinen – Online war vor Ort und hat daraufhin auch promt propagandakonform berichtet, daß der Arzt, der „ungültige Maskenatteste“ ausgestellt hat, „vorerst“ freigesprochen wurde, die Staatsanwaltschaft diese Entscheidung aber in der nächsten Instanz „juristisch überprüfen“ lassen wird. Laut RA Rautnig, dem Verteidiger, handelt es sich hier um eine sog. Verdachtsberichterstattung, welche medienrechtlich zur Anzeige gebracht werden könnte.

  6. Fritz Madersbacher 20. März 2024 at 8:33Antworten

    „Aufgrund seiner sehr langen Erfahrung als Arzt und seiner maskenspezifischen Recherchearbeit und der sich daraus entwickelten ärztlichen persönlichen Überzeugung“ hat dieser mutige Arzt zivilen Ungehorsam geleistet, was in vielen Fällen ungeachtet jeder Überprüfung der sachlich-medizinischen Richtigkeit der „Pandemie“-Vorschriften zu Verurteilungen und Strafen geführt hat – nach wie vor ein ungeheuerliches Armutszeichen für eine in vielen Bereichen „dysfunktionale“, zu Selbstkritik unfähige, aber sich selbst für den Gipfel der Zivilisation haltende Gesellschaft …

    • Henning 21. März 2024 at 22:31Antworten

      Es bedeutet doch: Wenn du straffrei ein Maskenattest ausstellen willst, dann musst du sehr viel Erfahrung haben und viel recherchiert haben. Wenn du jedoch straffrei piksen willst, musst du einfach nur loslegen, und das Geld einsacken. Niemand wird dich dafür zur Rechenschaft ziehen.

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