Arzt-Prozess wegen Maskenattesten: Bochumer Richter spricht Machtwort

18. März 2024von 5 Minuten Lesezeit

Während in der ganzen Republik die Coronamaßnahmen längst vergessen zu sein scheinen, ist die Zeit bei der Bochumer Staatsanwaltschaft offenbar stehen geblieben. Resistent gegenüber jeglichem Erkenntnisgewinn verfolgt sie weiterhin einen Bochumer Arzt, der seinen Patienten Befreiungen von der 2020 herrschenden Maskenpflicht ausgestellt hatte. Doch ein mutiger Richter am Amtsgericht hat dem nun fürs Erste einen Riegel vorgeschoben.

In der ehemaligen Reichsgauhauptstadt Bochum war man vor drei Jahren rigoros gegen jeden vorgegangen, der den Maskenzwang infrage stellte. Zu spüren bekamen das vor allem der Bochumer Arzt Andreas Triebel und seine Patienten. Die Stadt ließ seine Atteste von der Polizei konfiszieren und nötigte die betroffenen Patienten dazu, Maske zu tragen.

Die Staatsanwaltschaft um den zuständigen Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann klagte die Attestinhaber wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse an und legte auch bei jedem noch so klaren Freispruch der Amtsrichter umgehend Revision ein.

Schlimmer noch erging es dem Arzt selbst: Bei ihm durchsuchte die Polizei insgesamt fünf Mal Haus und Praxis. Dem Spuk ein Ende bereitete zweieinhalb Jahre später schließlich das Bochumer Landgericht, vor dem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hatte. Nach 13 Prozesstagen blieb davon nichts übrig außer unbelegten Behauptungen, falschen Anschuldigungen und einer Menge Vorurteilen – der Arzt aus Bochum wurde vollumfänglich freigesprochen und entschädigt (TKP berichtete).

Neuauflage von Maskenprozess gegen Arzt

Man sollte meinen, dass das der Bochumer Staatsanwaltschaft eine Lehre gewesen wäre. Doch statt das Vorgehen zu überdenken, bereitete Oberstaatsanwalt Bachmann die nächste Anklage vor, diesmal, weil Triebel einer 59-jährigen Frau aus Detmold ein Attest ohne Untersuchung nach Telefonat ausgestellt haben soll. Als Beweis diente ein Strafbefehl der StA Detmold wegen „Anstiftung zur Ausstellung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses“, in dessen Zuge der Anwalt der Frau angegeben hatte, seine Mandantin habe das Attest nach telefonischer Vorsprache zugesendet bekommen.

Am 19. Februar 2024 begann vor dem Bochumer Amtsgericht der Prozess, den Oberstaatsanwalt Bachmann so schnell nicht vergessen dürfte. Schon zu Beginn gab es Gegenwind. Bei der Vernehmung des Arztes wies ihn Richter Gerlach mehrfach auf die Ärztliche Schweigepflicht hin und auch die Aussage des Arztes ließ den Tatvorwurf ins Leere laufen: Die Frau sei gemeinsam mit ihrer in Bochum studierenden Tochter in der Praxis gewesen und von ihm untersucht worden, habe ihr Attest zunächst nicht mitnehmen wollen, dann aber telefonisch doch um Zusendung gebeten.

Bei der Zeugenvernehmung der sichtlich verängstigten Frau aus Detmold kommentierte Richter Gerlach zunächst den Tatbestand des Strafbefehls mit „etwas komisch“, dann rügte er Bachmann wie einen Schuljungen ob seines harschen Tons gegenüber der Zeugin. Die hatte gerade ausgesagt, sie habe nie gegenüber dem Anwalt gesagt, das Attest ohne Untersuchung nur nach einem Telefonat erhalten zu haben, offenbar habe er sie missverstanden. Den Strafbefehl habe sie nicht gelesen, sondern die Angelegenheit ihrem Mann überlassen, denn wegen des Vorgehens der Polizei – drei Beamten hatten ihr die Handtasche mit Attest in der Detmolder Innenstadt entrissen – sei sie traumatisiert gewesen. Ob sie bei Dr. Triebel in der Praxis gewesen sei, könne sie nicht ausschließen, Erinnerungen habe sie aus dieser Zeit aber keine mehr.

Am Ende des Tages lag ein Freispruch in der Luft, den OStA Bachmann jedoch zu verhindern wusste: Er beantragte die Vernehmung der Tochter als Zeugin, sodass für den 11. März 2024 ein weiterer Verhandlungstag angesetzt wurde. Weil der Tochter aber ein Aussageverweigerungsrecht zustand, ging es an diesem Tag schnell über zu den Plädoyers.

Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann forderte 40 Tagessätze für den Angeklagten wegen des „marginalen Sachverhalts“. Man säße hier, weil das Gericht den Prozess eröffnet habe, da es für wahrscheinlich hielt, dass das Attest ohne Untersuchung ausgestellt wurde. Für Bachmann habe die Zeugin wie auf Psychopharmaka gewirkt, dass sie den Strafbefehl nicht gelesen und deshalb auch nicht die Aussage des Anwalts korrigiert habe, sei nicht glaubwürdig: Ihre Angelegenheiten vom Ehemann regeln zu lassen, wäre wohl ein Lebenskonzept aus den 50er Jahren. Gegen die Zeugin sei daher ein Verfahren wegen Uneidlicher Falschaussage einzuleiten.

Urteil mit Backpfeife für den Oberstaatsanwalt

Nach dem Plädoyer des Arzt-Anwaltes Stefan Schlüter dann das Urteil des Richters: Freispruch. Die Begründung sei relativ einfach, der Angeklagte habe ausgesagt die Zeugin untersucht zu haben und das sei nicht zu widerlegen. Er sähe auch keine Uneidliche Falschaussage, vielmehr habe die Zeugin den Arztbesuch nicht ausgeschlossen. Auch habe sie für ihn nicht wie auf Psychopharmaka, sondern traumatisiert gewirkt.

So viel zum Urteil, doch Richter Gerlach hat noch eine Anmerkung: Der Prozess habe wohl gezeigt, dass die Corona-Maßnahmen Schaden angerichtet hätten. Er zitiert aus dem Untersuchungsbericht der Polizei Detmold: „Wenn ich lese wie sich die Polizisten damit brüsteten, der Zeugin die Handtasche entrissen zu haben, frage ich mich, ob die Verhältnismäßigkeit wirklich gewahrt worden ist.

Und dann folgt eine schallende Ohrfeige für den Oberstaatsanwalt: Das Verfahren habe nicht das Amtsgericht, sondern Bachmann persönlich angestrebt. Der Angeklagte Andreas Triebel sei sein Leben lang unbescholten geblieben und bereits in einer ähnlichen Sache freigesprochen worden. Ob man im nun verhandelten Fall eine Anklage hätte anstreben müssen, halte er persönlich für fraglich. Auch wie der Oberstaatsanwalt mit der Zeugin und ihm selbst gesprochen habe, sei nicht in Ordnung gewesen. Der Satz saß, das Verfahren war erledigt. Doch ob Oberstaatsanwalt Bachmann etwas gelernt hat, darf bezweifelt werden. Wahrscheinlicher ist wohl, dass er auch diesmal Revision einlegen wird. Die Uhren ticken in Bochum einfach anders.


Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wieder. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Dominique Schmidt betreibt den Blog www.demokratie-reloaded.de.


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13 Kommentare

  1. Sepp 30. März 2024 at 20:14Antworten

    Auf nach Berlin, Clankriminalität bekämpfen.

  2. […] Masken waren von Anfang an eines der psychologischen Mittel um die Bevölkerung in Angst zu versetzen und ständig an die angebliche Gefahr der Übertragung eines Virus zu erinnern. Diese Absicht hatten übrigens Rechtsanwälte in Israel aus den Protokollen der Gesundheitsbehörden freigeklagt und nachgewiesen. Dennoch laufen weiter Prozesse gegen Ärzte, die Maskenatteste ausgestellt hatte. Über einen besonders krassen Fall der Verfolgung samt Freispruch in Bochum hatte TKP hier am Montag berichtet. […]

  3. Gecko 21. März 2024 at 10:11Antworten

    Empfehle das Buch von Ingo Müller: Furchtbare Juristen, die unbewältigte Vergangenheit der deutschen Justiz

  4. Petra von Hannover 20. März 2024 at 22:24Antworten

    Absurd! Ich selbst wurde 2016 von der Berufsgenossenschaft genötigt, in meinem kleinen Blumenladen einen Betriebsmediziner einzustellen. Als ich mich weigerte und nach Alternativen fragte, wurde mir persönlich eine „Zertifizierung“ zu machen erlaubt. Ich arbeitete mich also durch die Unterlagen, die auch Arbeitsschutz-Maßnahmen beschrieben…. Laut Berufsgenossenschaft muss vor der Arbeitsanweisung, Maske zu tragen (und NUR da greifen überhaupt irgendwelche Vorschriften!!!), der Arbeitnehmer mit der entspr. Maske und Zertifizierungsnummer beim Arbeitsmediziner auf gesundheitliche Täuglichkeit zum Tragen einer Atemschutzmaske genau untersucht werden, Sauerstoffsättigung, Puls,… Danach bekommt der Arbeitnehmer eine unterschriebene und gestempelte „UNBEDENKLICHKEITSERKLÄRUNG“ ausgehändigt. Damit bin ich als Arbeitgeber dann aus der ansonsten PERSÖNLICHEN HAFTUNG raus- für den Fall, durch die Maske kommt es zu einme Arbeitsunfall.
    SO, das ist der tatsächliche Sachstand. Wo kommt die 180° Verdrehung dieser Wahrheit her? Und wo sind die ganzen Arbeitsmediziner, die das selbstverständlich viel besser wissen als eine kleine Floristin?

  5. Cary 18. März 2024 at 19:11Antworten

    Wieso werden denn die Polizisten nicht angeklagt? Sie haetten der FRau nciht die Handtasche entreissen duerfen. Das ist eine illegale Durchsuchung, doch die wird nicht geahndet. Zeigt, dass das System seine Eigenen beschuetzt, nach wie vor.

  6. andi pi 18. März 2024 at 13:24Antworten

    ich halte das ausstellen von maskenbefreiungsattesten für etwas, wozu gemäß genfer gelöbnis ärzte sogar verpflichtet sind. und angesichts derartiger staatlicher übergriffe wie der zwangsmaskierung der bevölkerung halte ich ein ausstellen solcher atteste selbst ohne untersuchung für einen vorbildlichen akt des zivilen ungehorsams. solche ärzten gehören meiner meinung nach die höchsten orden verliehen.

    • Ulrich5411 19. März 2024 at 19:35Antworten

      in einer Zukunft ohne faschistoide Staatsgewalt, werden diese Menschen geehrt werden für ihren Mut.

      diejenigen, die den Staatsterror angeordnet haben und die kleinen Knallchargen und Blockwarte werden blosgestellt werden. In diesem Fall haben wir ja einen besonders ekligen Staatsgewaltigen kennengelernt. Und ich schliesse mich dem Resume an, dass er nichts gelernt hat sondern einfach in seinem Machtwahn weitermachen wird.

      wir konnten lernen seit 2020 wie schnell die guten Sitten, die Verhältnismässigkeit verrohten und hier werden wir mit ganz übeln Charakteren konfrontiert.

      aber wie immer stinkt der Fisch am Kopf ganz besonders und dort suhlt man sich im Saustall der Macht als gäbe es kein Morgen.

  7. Andreas I. 18. März 2024 at 12:08Antworten

    Hallo,
    apropos „Machtwort“, im Sinne der Gewaltenteilung hat die Judikative die Macht und die Pflicht , die Legislative in die Schranken zu weisen.
    Ein Machtwort in diesem Sinne wäre es also, wenn diejenigen verurteilt würden, die Maskenzwang angeordnet haben. Und wenn die Justiz dann noch nicht überlastet ist, auch diejenigen, die diese klar grundgesetzwidrigen Verordnungen durchgesetzt haben; Ordungsamtsmitarbeiter usw..

    Dass das nicht passiert, sagt schon einiges über den „Rechtsstaat“ Deutschland aus, aber dass immernoch verantwortungsbewusste Bürger verfolgt werden, das ist unglaublich dreist.

  8. Glass Steagall Act 18. März 2024 at 11:34Antworten

    Ja, in Bochum tickt die Staatsanwaltschaft wirklich anders. Ich erinnere nur an die Steuerhinterziehungs-CDs, die man gegen Geld aus der Schweiz gekauft hatte, um deutsche Steuersünder zu erwischen, die angeblich Geldwäsche betrieben und Steuer hinterzogen haben. Die Bochumer Staatsanwaltschaft war die einzige in Deutschland, die sich „illegal“ diese Bankdaten gegen eine Prämie besorgt hat. Man bot bestimmten Angestellten der Schweizer Bank viel Geld für die CDs mit Namenslisten von den Kunden. Ob schuldig oder nicht, spielte keine Rolle.

    Auch ich selbst wurde schon in einer Erbschaftsangelegenheit von der Bochumer Staatsanwaltschaft mit der Drohung einer Anklage belästigt, weil in meinem Nachbar-Regierungsbezirk die Steuerbeamten wegen der Flüchtlingswelle in andere Bereiche abgezogen wurden und man mir dafür die Schuld in die Schuhe schieben wollte, die Steuerunterlagen nicht rechtzeitig abgegeben zu haben. Dabei war das zuständige Finanzamt in der völlig unterbesetzt und konnte meine Angelegenheit nicht bearbeiten. Vorsorglich hatte man aber schon in Bochum eine Anklage vorbereitet.

    Die Kombination aus dem härtesten Finanzamt in Deutschland, welches in NRW beheimatet ist und der unverschämtesten Staatsanwaltschaft Deutschlands in Bochum, ist eine Zumutung für die Bevölkerung hier! Das ist nichts anderes als Staatsterror.

  9. Reinhard Hardtke 18. März 2024 at 10:37Antworten

    Mir scheint, dass Oberstaatsanwalt Bachmann traumatisiert ist. Ein Einhunderprozentiger, wie ihn sich jedes Regime nur wünschen kann. Traurig für Herrn Bachmann, traurig für die Menschen in seinem Einflussbereich. Herr Bachmann braucht wohl noch lange Zeit, um in die reale Welt zurückzukehren. Ich wünsche ihm gutes Gelingen dabei und eine gute Besserung.

    Persönlich Tip: Mal keine Nachrichten schauen. Lieber mit der Familie was unternehmen.

    • Ulrich5411 19. März 2024 at 19:50Antworten

      nun die Anweisungen kommen aus Düsseldorf, da kann/konnte man sich auf Herrn Bachmann verlassen.

      Dieser Mensch scheint leider fakten- und auch so „lieb“ es gemeint sein mag therapieresitent zu sein.

      Allerdings ist Herr Bachmann nur ein kleines Lichtlein im Vergleich zu den ganz Grossen. Da fällt mir gleich v.d. Leihen ein und der kleine grössenwahnsinnige Macroleon.

      Erstere stellt EU auf Kriegswirtschaft um und letzterer hat (so aktuelle Insidermeldungen) wohl ein „kleineres“ Truppenkontingent Richtung Rumänien bzw. Odessa geschickt.
      EU trifft sich auch sehr bald, um die Situation weiter zu verschärfen.

      Wie konnte man vor einer Woche im hiesigen lokalen MS-Käseblatt auf der Frontseite lesen:
      CDU und Kommunen FORDERN (!!!) Bunkerbau – Schutzräume für die Bevölkerung ….

      da war die Corona Zeit ein lauer Furz dagegen.

  10. satya 18. März 2024 at 7:37Antworten

    Beschwerde gegen den Oberstaatsanwalt einlegen!

  11. Dr. Claus-D.Dudel 18. März 2024 at 7:32Antworten

    Solange solche „Eiferreaktionen“ keine dienstlichen Konsequenzen für den eifrigen, weisungsgebundenen Staatsanwalt haben, wird diese Beschäftigungsbeschaffung für sowieso schon überlastete Gerichte im Sinne der Volkserziehung weiter bestehen. Der Dienstherr ist hier gefragt.

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