Klares Urteil gegen Masken- und Testzwang an Schule

2. Januar 2024von 5,3 Minuten Lesezeit

In einem Rechtsstreit zwischen Schule und Eltern aufgrund von Masken- und Testzwang gibt es ein Urteil. Es wurde für das Kindeswohl und gegen die Schule entschieden.

In Halle hat eine Richterin zum Jahresende für Kinderrechte und gegen evidenzlosen Maskenzwang in Schulen entschieden. Darüber hat der Verein MWGFD per Presseaussendung zufrieden berichtet. Es ging um ein Kind, das der Zugang zum Unterricht untersagt worden war, weil es aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske tragen konnte. Auch die Testungen waren zwischen Schule und Eltern kontroverses Thema.

Aufhebung der Beweislastumkehr

So sei die geforderte Gefährdungsbeurteilung der Teststäbchen nicht erstellt worden. Stattdessen wurde dem Kind der Zutritt zum Schulgelände verweigert. Die Eltern kürzten daraufhin die an die Schule zu entrichtenden Gelder. Die Schule klagte. Doch diese wurde nun abgewiesen.

Die MWGFD berichtet:

Die über Jahre strapazierte Schuld- und Beweislastumkehr erfährt durch das Urteil der mutigen Richterin vom AG Halle endlich eine Rückführung zur Norm, die selbstverständlicher nicht sein kann. Nicht die Eltern, die ihre Tochter vor den schädlichen Corona-Maßnahmen bewahren wollten, haben eine Ordnungswidrigkeit begangen, sondern die Schule, die die Testerei und das Tragen von Masken ohne jede Gefährdungsbeurteilung zur Bedingung der Leistungsbringung erhob. Ein Ausschluss vom Unterricht hätte nie stattfinden dürfen, stellt die Richterin klar:

„Ohne eine solche Gefahrenabwägung durch den, der es am Ende einer Befehlskette persönlich von einem 8-jährigen Kind verlangt, ist der Test ein invasiver Eingriff, dessen Folgen weder das Kind noch die Eltern abschätzen können und daher nicht in Kauf nehmen müssen. [..] Zu untersuchen wäre die Unschädlichkeit der gelieferten Tests nach der Gefahrenstoffverordnung durch die verantwortliche Schulleitung gewesen. Sind diese schadstofffrei und für die Verwendung am oder gar durch das Kind zugelassen? [..] Befinden sich dort etwa Chemikalien wie das Sterilisierungsmittel Ethylenoxid (EO), welches als endokriner Disruptor, wenn er in den Körper gelangt, bereits in geringen Mengen das Hormonsystem verändert und dadurch zu Schäden führen kann. [..]“

AG Halle (Saale): verkündetes Urteil 98 C 2116/21 vom 14.12.23.

Dass Gerichte überhaupt Fakten und Studien heranziehen müssen, um im Nachgang zu beurteilen, dass das tagtägliche und stundenlange Tragen von Masken wie auch die Teststäbchen-Tortur dem Kindeswohl abträglich sind, ist ohnehin völlig unfassbar. Denn bereits die Arbeitsschutzvorschriften für Erwachsene untersagen eine längere Tragedauer als 75 Minuten mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten bei mittelschwerer Arbeit. Doch schon allein die Knigge-Regeln würden genügen, um zu erkennen, dass es bei dieser Sachlage mindestens unanständig ist, Kinder 8 Stunden mit FFP2-Masken zu foltern. Doch sowas kann in Zeiten vollständiger geistiger Umnachtung schon mal passieren, oder?

Die Richterin ist dabei auch in der Sache absolut auf der Höhe der wissenschaftlichen Erkenntnis. Ihre Bezugnahme auf die Cochrane-Studie zum Maskentragen aus dem Januar 2023, die das Maskentragen erneut, wie schon 2020, als irrelevant für das Infektionsgeschehen brandmarkt, unterstreicht noch die wissenschaftliche Erkenntnis zur Sinnlosigkeit des Maskentragens seit der Studie von Dr. Neil Orr aus dem Jahre 1981, bei der festgestellt wurde, dass Maskentragen im OP sogar mehr Infektionen hervorrief, was 10 Jahre später durch Th. Göran Tunevall und weitere 10 Jahre später durch M. W. Skinner & B. A. Sutton erneut bestätigt wurde. Wenn dies schon im OP gilt, was ist dann mit Masken im Freien oder in Gebäuden oder gar in den Gesichtern von Kindern?

Ihr Urteil sollten wohl auch andere Richter aufmerksam lesen. Sie schreibt:

„Bei verständiger Lektüre des dem Schulleiter der Klägerin übermittelten Beschlusses des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 oder 09.04.2021 (9 F 148/21) und der darin veröffentlichten 3 Sachverständigengutachten wäre auch dem Schulleiter und dem Geschäftsführer der als Verein geführten Schule mehr als hinreichend klargeworden, dass die Beklagten als Eltern des Kindes triftige Gründe dafür hatten, ihrem Kind die stundenlange Maskenpflicht (im Unterricht und auf dem Schulhof) und die Selbsttestpflicht in der Schule aus gravierenden Sicherheitsbedenken für ihr Kind zu ersparen. Ihnen obliegt gem. Art. 6 GG Pflege und Erziehung des Kindes als natürliches Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Nur [den Eltern] obliegt die elterliche Sorge, die auch die Sorge um die seelische und körperliche Gesundheit des Kindes einschließt. [..] Das Kindeswohl ist Gegenstand der elterlichen Sorge der Beklagten, als auch zwingende Maxime der Schule, sei sie staatlich oder in freier Trägerschaft betrieben.“

Das ganze Verständnis der Richterin für Kinder und deren Bedürfnisse wird deutlich, wenn sie sogar Art. 1 Abs. 1 S. 1 des Grundgesetzes heranzieht, um die Kinder gegen die staatlichen Maßnahmen unter Berufung auf deren Würde zu verteidigen:

„Denn es kann nicht richtig und gerecht und mit der Unantastbarkeit der Würde des Menschen gem. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz im Einklang sein, dass die sich im körperlichen und geistigseelischen Wachstum befindlichen Kinder unter Atemnot leiden sollen, Konzentrationsstörungen und Kopfschmerzen in der Schule hinnehmen sollen, wo sie mit Freude, Interesse und aufgeweckter Neugier (und nicht mit Angst vor anderen atmenden Kindern) gemeinsam für ihr künftiges Leben lernen sollen, selbstbestimmt und emphatisch zu handeln.“

Wie die Richterin ausführt, wurden und werden Kinder den Risiken aus den Inhaltsstoffen der Teststäbchen wie Ethylenoxid und Natriumazid vollkommen skrupellos und wider besseren Wissens ausgesetzt. Um diese Gefährdung zu vertuschen, unterblieb bis zum 25.05.2022 die Einstufung der SARS-CoV-2-Nachweistests in die höchste Risikoklasse D. An diesem Tag setzte die EU für die Beendigung der Gesundheitsgefährdung der Kinder eine Frist bis zum Mai 2025. Erst dann erfolgt die offizielle Einstufung dieser Teststäbchen in die höchste Risikoklasse D. Das bedeutet, dass unsere Kinder weiterhin bis Mai 2025 den gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Maskentragens ausgesetzt sind, sollte dies mal wieder aktuell werden. Warum wurde das gemacht? Etwa um die Straffreiheit all derer sicherzustellen, die als Verwaltungsbeamte, Staatsanwälte, Richter und Schulbedienstete, um nur einige zu nennen, unsere Kinder an Körper und Seele verletzen und die Eltern in Zwangs- und Bußgelder getrieben haben?

Bild „Face Mask“ by Candace McDaniel is marked with CC0 1.0.

Unsere Arbeit ist spendenfinanziert – wir bitten um Unterstützung.

Folge TKP auf Telegram oder GETTR und abonniere unseren Newsletter.


Wie die Maske zur Zwangsneurose wurde und die Sprachentwicklung der Kinder stört

Das Leid der Kinder in der Schule mit Test, Masken und Quarantäne

19 Kommentare

  1. Pascal Baur 24. März 2024 at 20:34Antworten

    „So sei die geforderte Gefährdungsbeurteilung der Teststäbchen nicht erstellt worden. “
    Allein das war doch schon unfassbar — die Tests mit den Lösungen waren hochbedenklich für Kinder -überall– und als damals medizinische Schulbegleitung der amb. Intensivpflege war mein Patient befreit, ich musste mitansehen, wie Schüler mit Behinderungen und motorischen Einschränkungen diese Tests selbst an sich durchführten — den Lehrern der Klasse war das unwichtig , unglaublich … nie wider war damals und kann es jederzeit wieder sein !!!

  2. niklant 3. Januar 2024 at 10:00Antworten

    Schulen und Kitas entscheiden besonders in Deutschland nicht zum Wohle der Kinder! Was in den Kitas abläuft, wird fast schon verheimlicht, denn die Türen werden in vielen Kitas nur für die Abholung geöffnet. Mehr einblick ist nicht erwünscht!

  3. MEDIEN - AustriaInfoCenter 3. Januar 2024 at 2:47Antworten

    […] 02.01.2024    Klares Urteil gegen Masken- und Testzwang an Schule […]

  4. Henning 2. Januar 2024 at 20:45Antworten

    Die Richterin hatte nur die Frage zu entscheiden, ob der Schule das Schul- und Hortgeld für die von der Schule verweigerte Leistung zusteht oder nicht. Es ging um irgendwas zwischen 300€ und 400€. Es ging nicht um das Kindeswohl, nicht direkt um Kinderrechte, nicht direkt um Masken- oder Testzwang. Die Richterin hat sich trotzdem korrekterweise mit vielen Details beschäftigt, mit denen sich zuvor Richter nicht auseinander setzen wollten. Letztlich hat die Richterin der Schule klar gemacht, dass es neben Verordnungen auch noch andere gesetzliche Regelungen gibt und die Verordnungen weit unten in der Normenhierarchie stehen. Der Geschäftsführer der Schule hat gefragt, wie er denn bei dem Regelungsdschungel hätte wissen sollen, was das richtige ist und die Antwort vom Gericht war: Im Zweifelsfalle muss man eben die Behörden fragen, wie sie gedenken, die offensichtlichen Regelungswidersprüche auszuräumen. Die Schule konnte sich aber nicht einmal auf Nichtwissen berufen, denn die Eltern haben ihr alle wichtigen Daten übersandt und alle relevanten Fragen gestellt. Es wird keine zweite Instanz geben, weil der Streitwert zu gering ist.

  5. Karl Schlosser 2. Januar 2024 at 20:34Antworten

    Ein richtiges und fein geschliffenes Urteil einer mutigen Richterin. Daran gibts nichts zu deuteln! Wie man vielen Kommentaren entnehmen kann, sind da einige unter ihnen, in der faschistoiden Plandemiezeit, auf dem falschen Pferd geritten. Die Angst des Tormanns beim Elfmeter würde Handke wohl sagen…

  6. Peter Ruzsicska 2. Januar 2024 at 18:40Antworten

    Es ist ein grundsätzliches Problem, von der Herrschaft sein Recht abzuverlangen, wenn diese sich grundsätzlich mittels abhängigster Jurisprudenz ihre Sprüche bedingt.

    Zur Erinnerung an Österreichische Zustände:

    Abwehr von Ansprüchen Geschädigter gegenüber von Staatsverbrechen aller Art

    Man beachte den Hintergrund, im Rahmen dessen die Betroffenen versuchen, tatsächliche Unterstützung – wenn überhaupt möglich – sich selbst zu Erkämpfen mit „Hilfe“ ihrer Selbstnothilfe sogenannte „Öffentlichkeit“ zu generieren. In diesem Szenario liefern sich selbst alle Betroffenen in erster Konsequenz dem bereits veröffentlichten Hetzszenario fatalerweise gleichzeitig aus, sowie müssen extremst grundzermürbendste Demütigungen auf ihren harten Weg zusätzlich einstecken.
    Extrem-Masochisten sowie gleichzeitig psychopathische Extrem-Sadisten kommen dabei voll auf ihre Rechnung!
    D. h., in der Situation, wo Betroffene aller Art eigentlich Ruhe und Sicherheit – einen sicheren Ort (sic!!!) – benötigen würden, um erst einmal ihre Wunden zu lecken, werden sie erst so richtig durch die systemischen als auch faktischen Tatsachen von Aufmerksamkeitserregung gnadenlosest gefordert und sind daher auch in ständiger Gefahr auf ihre eigenen soziopsychologischen Achillesfersen gnadenlosest selbst hineinzufallen!!!

    Exakt genau auf diesem Wege werden Jene – auch besonders im Rahmen von Staatlichen Sozialstrukturen aller Art geschuldet – letztlich völlig sich selbst ihrem Schicksal überlassen, während die nachweislichsten Verursacher erst einmal alles Aussitzen, sowie verschiedene Rechtsvertreter aller Art faktisch eine Art Glücksspiel betreiben müssen (sic!!!), bei welchem die Ressourcen von Betroffenen zusätzlich belastet werden bis ggf. zur völligen Existenzvernichtung…
    Wer es sich (noch) leisten kann wird dabei langsam ausgeblutet, bzw. blutet sich selbst aus, mit dessen eigener Mithilfe. Und solche, welche es sich nicht leisten können, sind auf windige Charity-, Crowdfunding-, sowie ausgelagerte NGO’s als auch NGO-ähnliche Vereinskonstruktionen („Weisser Ring“, Rechtsvertretungsvereine im Rahmen div. akademisch unterstützter staatlich- als auch halbstaatlicher Vereinskonstrukte mit Querverbindungen etc…) m. u. selbstausgeliefert und/auch wenn sie gerade noch mit beschämendsten Almosen aller Art sich „teilentschädigt“ wähnen dürfen aber letztlich dabei langsam fallengelassen werden.
    Das erweist sich schlicht als systemimmanenter Selektionsmechanismus pragmatischen Daseinsmanagements verschränkter Profitinteressen aller Art in kruden Zermürbungsfeldern und fühlt sich dabei völlig „normal“ an.

    Daher kann es professioneller als auch bestgemeinte Beteuerungen aller Art, sowie sprachlich virtuose als auch gutgemeinte Solidaritätsbekundungen zu benevolentesten Gunsten von Unterstützung aller Art geben, von Wem auch immer – Es verschärft grundsätzlich die Situation zu Lasten der Masse von Betroffenen und gleichzeitig vertieft es jede Form von Abhängigkeit tendenziell – Dieses Grundproblem gestaltet sich systemimmanent wuchernd im Menschen selbst und ist gleichzeitig staatlicher Verwaltungswirklichkeit inklusive jeder Art von Rechtsvertretung schlicht wesentlich.

    Jetzt nun Klartext zur groben Darstellung der Struktur tatsächlich Sozialräumlicher Verortetheit von Betroffenen, Rechtsvertretern und Berichterstattern aller Art in krudest euphemisiertesten Schindschändräumen staatlich organisierten Brachialunrechts, sowie daraus sich selbstverstetigten Zermürbungswirklichkeiten im Alltag des Subalternen, welcher mit Stöcken, Krücken und Rollatoren vor den Toren der Obrigkeit seine Hufe fürderhin abscharrt bis zur völligen Empörungserschöpfung – Im gleißendsten Lichte von Ignoranz sowie tretminenverseuchtesten Sümpfen historisch fundamentalkriminellst Staatlich Organisiertesten Täterschutzes.
    Genau diese Abwehr des Staates von sämtlichen Ansprüchen seitens des Untertanen hat – besonders in Österreich – bekanntlich als auch mehr als hinreichend nachgewiesen, seit Jahrhunderten System und erweist sich als virtuosest geübte militärisch staatliche Extremdisziplin nach wie vor höchst wirkmächtig.

    (1) Staatliche Hintergründe der Versorgungsgesetzgebung – Daran hat sich bis Heute nicht nur nichts geändert, sondern hinterlistigst verschärft

    (A) Verwaltungsgerichtsreform 2014 in diesem Umfeld grob angedeutet:
    Der Instanzenzug des Verwaltungsgerichts besteht aus drei Instanzen, wobei in den ersten beiden ohne Pflicht zur rechtsanwaltlichen Vertretung in der Sachlage argumentiert werden kann. In der dritten Instanz des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) besteht Anwaltspflicht, jedoch wird in der „Sache“ nicht mehr entschieden, sondern nur in formalrechtlicher Hinsicht, was die Möglichkeit des Erfolges für den Antragsteller zusätzlich erschwert sowie die Gerichtsbarkeit verfahrensökonomisch entlastet.
    In den ersten beiden Instanzen wird von amtlicher Seite ein Gutachter einbezogen (seit der Reform hat man auch die Tarife von Gutachtern gekürzt, sodaß nicht nur die Qualität der Gutachter leidet, sondern auch nur hauptsächlich solche Personen gutachten, welche „verfahrensökonomischen“ Begutachtungen aller Art förderlich sich erweisen – Die von der Reform dequalifizierte Richterschaft dankt!), welcher zumeist gegen den Antragsteller entscheidet – Dieses führt m. u. zu im empörenden Ton gehaltenen öffentlichen Vorträgen mancher Rechtsvertreter auch im Rahmen von sogenannter Litigation-PR, welche sich nebst Zusatzeinkunftsquelle für Juristen, sowie in den meisten Fällen als Nährboden für Konflikte aller Art selektiver Rechtsfindung eignet – Eine besonders widerliche, jedoch höchstwirksame Art von „Opferselektion“, welche selbst von anderen Opfern akzeptiert wird im Rahmen tradiert bestialischer Opferhierarchiepflege wie aus der Überlebendenszene im Rahmen des Holocaust sowie nachfolgend politischer „Lösungspragmatik“ des vergangenen Jahrhunderts reichlichst dokumentiert…
    (B) Das Wesentliche der Struktur Österreichischer Versorgungsgesetzgebung, besteht grob aus drei Gesetzen:
    Verbrechensopfergesetz (VOG), Heeresversorgungsgesetz (HVG) und Impfschadengesetz, welche genau nach den selben Zermürbungsmustern funktionieren.
    Das wesentliche aller Versorgungsgesetze besteht in der „naturgemäßen“ sowie rechtlich definierten Perfidie darin, daß nur solange eine wie immer geartete Versorgung stattfinden kann, solange es überhaupt irgendwelche Resssoucen gibt – dann ist für alle Antragsteller Zappe.
    Noch perverser wird es, daß selbst sämtliche Sozialgesetze einschließlich des ASVG als Versorgungsgesetze definiert sind – Sprich Versorgung ist hier zu Lande ein Gnadenakt der Hoheit.
    Die Krone an gewaltsamster Perfidität in diesen Zusammenhängen ist zusätzlich die Tatsache – wie kann es denn nicht anders sein -, daß die Beamtenschaft, besonders die Höchste (sic!!!) der Definition von „Leistungsgesetzgebung“ unterliegt, da die grundsätzliche Struktur des Beamtenrechts aus der militärischen Geschichte verstanden werden darf.
    Der Beamte ist sozusagen alleine auf Grund seiner Definition her immer als „Leistender“ definiert, deshalb gibt es für ihn z. B. keine Pension, sondern die Bezeichnung „Ruhestand“ von selbigen er jederzeit in den „Dienst“ sozusagen „erweckt“ werden kann – Der Beamte ist als Leistender definiert, egal ob dieser tatsächlich etwas leistet oder nicht. Das hat zur Folge, daß der Staat seine Bedienstete letztlich als kadavergehorsamste Knechte zum Selbsterhalt benötigt, völlig dieser „Zweckmäßigkeit“ reinster Herrschaft dienlichst.

    (2) Rechtsschutzgebarung generell von Rechtsanwälten, Gutachtern, sowie Rechtsprechung im Rahmen von Versorgungsgesetzen, sowie tatsächlich wirkende Funktion von Verwaltungsgesetzgebung aller Art in diesen Bereichen – Der Gemeine um Antrag Bettelnde bzw. als sich bereits qualifiziert Antragstellender, gefangen im „Nirwana von Verwaltungsgesetzen“ (Zitat, BM Alois Stöger; Parlamentskorrespondenz Nr. 136 vom 15.02.2017).
    (A) Die Erste Instanz zur Antragstellung, das Sozialministerium Service (SMS) entpuppt sich als Honigfalle in zermürbendste Selbstbeschädigungsszenerien nach wie vor, sowie die an Willkür gemahnende Erstreckungstechnik von Verfahren seitens der Behörde sei dabei bloß am Rande erwähnt…

    Details in aller seriöser Nachweislichkeit gibt’s nicht nur auf meinen Internetseiten nachzulesen…

    Das hier sei bloß ein Teaser dessen, was mittels Österreichisch Staatlicher Sozialgesetzgebung inklusive damit verschränktester Exekutivinteressenslage alles möglich war und ist.

    Berichterstattungsmanagement

    Die gesamte alternative Pin-Up-Kuschelszene kehrt die Ursachen genau so konsequent unter dem Tisch wie der Mainstream in allen Facetten.
    Jede Sozialstruktur kämpft ausschließlich in ihren eigenen Bereichen um das eigene Überleben, was schlüssig nachvollziehbar ist, indem alles rücksichtslos unter vorgeblicher Hilfsbereitschaft prächtig instrumentalisiert wird.
    Nichts weiter als ein Konzept, welches in erster Linie wirtschaftliche Interessen bedienen muß, da jeder Einzelne grundsätzlich überleben muß, egal was er in „unserer“ völlig verwirtschaftlicht vermonetarisiertesten sachzwangsgenötigten Wirklichkeit tut.

    Dadurch gezeitigt sich ein verhängnisvollst gutmeinendes Sozialpornoszenario auf Kosten von Betroffenen mit vorauseilendst tragischkomischer Hilfe von Betroffenen selbst, als Vorzeigebetroffene in sich selbst zur Schau stellenden krudesten Pin-Up-Diensten.
    Die Tragik dessen ist genau diese, daß mutige Betroffene guten Glaubens in der Hoffnung sich an die Öffentlichkeit zu wenden, dadurch Verständnis und Anteilnahme gewinnen können – Weit gefehlt, jene dienen bloß der Berichterstattung, um das leidigste auf Ebene bloßer Berichterstattung niemals angemessene Thema anzudeuten, um es dannach umso konsequenter abhaken zu können. Des Weiteren dienen sämtliche zur Schau gestellte Peinerfahrungen als Argumentationsmittel zur Gegenpropaganda und nützen den Betroffenen selbst um ihre tatsächlichen Probleme wenigstens einigermaßen in den Griff zu bekommen überhaupt nichts…

    Die alternative Berichterstattung betreibt damit schlicht simple Gegenpropaganda durch unhinterfragte Pflege von öffentlich zur Schau gestellten nackten Missstandsdarstellungen ohne die tieferen Ursachen in klarer analytischer Deutlichkeit beleuchten zu wollen, denn wenn sie das täten, müsste das gesamte Herrschaftssystem fundamental in Frage gestellt sein, schlicht schon auf Grund schonungslosester aber notwendigster Offenlegung der Herrschaftspraxis von systemimmanent grundsätzlicher Abwehr von Ansprüchen Geschädigter gegenüber dem Staat.
    Auch gleichzeitig die schonungsloseste Beleuchtung der Funktion des Sozialindustriellen Komplexes in dessen Zermürbungsfunktion von nicht mehr ausbrauchbaren Massen Subalterner.

    Die Verelendungsmaschine war schon längst gestartet – dannach Hatz-IV (Bedarfsorientierte Mindestsicherung) = Schwab’s Grundeinkommen für alle:

    Grundkorrupt fundamentalkriminelles Aussitzen sämtlicher Staatsverbrechen bis zum St. Nimmerleinstag bei gleichzeitiger Almosenanfütterung vorsätzlich Geschädigter in Komplizenschaft kadavergehorsamer Funktionseliten.

    Das Handlangerfilialengeflecht wartet geifernd auf sein Nutzvieh:
    AMS, SÖB´s, BBRZ´s samt Gesundheitsstraßen, freiwilligste Zwangsausbildungslagerindustrie, Niedrigstlohnklasse, Leiharbeitssklaverei, Praktikumsprekariaturen, Callcentersklavenzermürbungspraxis, Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Volkshilfe etc….

    Der Rechtsuchende, selbsteinverwoben im Gewahrsam dessen Verfangenheiten nagendster Erfüllungsgier –
    Dieser sucht in seinem Fieberwahne läuterhafter Unruhe nach gleichgesinntest kadavergehorsamst Mitzernutzungswilligen, welche sämtlich ihrer völligen Mitwirkungsgeneralpflicht vorauseilendst selbstunterschunden

    Der gemeingering rechtsuchend vorauseilendst Selbstunterworfene in dessen rücksichtslosest unstillbarsten Verfangenheiten allärtlichster Gerechtigkeitssüchte.
    Dieser schürt, schindet als auch lockt gleichgesinnt Wetteiferbereitwilligste, welche sich in verhängnisvollst brachialst zermürbendster Hoffnung durch krudeste Labyrinthgefängnisse ausweglosesten Wahnsinns unzählichster Tretminenfelder des Rechtssystems schänden:

    Nichts geringeres, als Staatslotterie zermürbendsten Gnadenbrotmanagements von Verstetigung grundbanalster Abhängigkeiten.

    Der einstweilig Siegreichste in zahllosesten Pyrrhussiegen wälzt sein Pflichtschuldgestein immer wieder auf Gipfel schroffer Feldherrnhügel aller seiner Herren, wobei er über Verreckende als auch längst Verreckte blutend seine Triumphe speit, sowie lächerlichste Schmerzvergessenheit mimet.
    Der Ruhm erweist sich kürzlich, das Überleben gleichfalls.

    Volkswohlfahrtasyl

    Pflichtimpfstich, Suppe, Gnadentrunk
    Gehörig betreuter Sprachfetzenaustausch
    Grundstupide Dankbarkeit
    Hart zergleicht im strengen Mitleidsumpf
    fromm geniederter Bedarfsempfänger

    Vorauseilendst eingepflichtet
    ins Schindschändgezeit
    gehorsamster Selbstzerniederträchtigung
    rücksichtslosester Unterwerfung
    grundläutergütigster Selbstzernichtung.

    In gnadenlosester Maßlosigkeit
    völlig verzückt im Blutvollrausch
    dem Totalsten aller Endsiege entgegen:
    Der Gemeingering Niederkeitliche

    Fazit:
    Danach folgt schlicht mindestens Auschwitz 2.0.

  7. Hager Otto 2. Januar 2024 at 15:07Antworten

    Auch auf die Gefahr hin Prügel zu beziehen, ist es das wert ?
    Ist es das wert, ein Prozess dessen Urteil, mit an Sicherheit anzunhemender Wahrscheinlichkeit, in der nächsten Instanz gekippt wird, auf dem Rücken eines Kindes auszutragen.
    Zum Wohle des Kindes sicher nicht. Zum Rechthaben der Eltern und für die MWGFD, vielleicht.
    Erwachsene ! Lasst die Kinder in Ruhe, in diesem Fall, wo das Kind ja anscheinend gesundheitlich eingschränkt ist, sowieseo.
    Das Vorgehen der MWGFD ist in diesem Fall, für mich verstörend, im Anbetracht des Erfolgs, der in Wirklichkeit ja keiner ist, weil er nur diesen einen Fall betrifft und keinen Auswirkungen auf die Gesammtheit hat.
    Streiten Erwachsener unter Einbeziehung von Kindern, hat mit Kindeswohl wenig bis gar nichts zu tun.
    Für mich ist das Missbrauch von Kindern unter dem Deckmantel des Kindeswohls.

    • Geronymo 2. Januar 2024 at 15:23Antworten

      Sorry..aber Sie betreiben hier in Mitläufer Manier Täter-Opfer-Umkehr der übelsten Sorte. Und wenn Sie die nächste Instanz so voraussehen , ist das vorauseilender Untertanengeist. Und falls der Erfolg keiner ist, dann auch wegen „Verstörungen „Ihrer Provinienz. Die Abwendung von Kindesschaden hat mit Kindeswohl nichts zu tun? Im Ernst?

      • Hager Otto 2. Januar 2024 at 15:51

        Geronymo
        2. Januar 2024 at 15:23Antworten

        Das Kind hat weder Maske getragen noch ist es jemals getestet worden. Es wurde nicht geimpft, es wurde von den Eltern aus der Schule genommen um ihm dies zu ersparen.
        Das haben die Eltern aus Überzeugung, zum Wohle des Kindes zu handeln.
        Was dann aber folgt hat mit dem Wohl des Kindes nichts mehr zu tun und viel schlimmer ist für mich die Tatsache dass sich die Eltern, samt Kind, vor den Karren der MWGFD haben spannen lassen.
        Kommen Sie mir doch nicht mit vorauseilendem Gehorsam. Sie und ich wissen wie das Urteil in der zweiten Instanz ausgehen wird.
        Dem Kindeswohl ist es dienlich, Kinder nicht zu instrumentalisieren.
        Die Eltern haben anfangs richtig gehandelt, sind aber nun dabei dem Kind Schaden zuzufügen.

    • Karsten Mitka 2. Januar 2024 at 15:29Antworten

      Selbstverständlich ist es das wert! Kinder können nicht für sich selbst entscheiden oder klagen, also müssen das Erwachsene übernehmen. Ob das Urteil in einer der nächsten Instanzen gekippt wird, spielt überhaupt keine Rolle, wenn man das immer so sieht, könnte man gleich auf alle Gerichtsverfahren verzichten. Der beschriebene Rechtsstreit wird nicht auf dem Rücken von Kindern, sondern für Kinder ausgetragen und durch so einen Gerichtsprozess werden Kinder nicht im geringsten beeinträchtigt, durch Zwangsmaskierung jedoch schon!

    • Georg Uttenthaler 2. Januar 2024 at 17:11Antworten

      Zu Hager Otto!
      Hätten wir doch tausende MWGFD Ärzte und Anwälte von Dr. Weikl gehabt, dann wäre dieses Corona- Verbrechen nicht möglich gewesen. Der Verein kümmert sich um Aufarbeitung, Hilfe für Impfopfer mit 2500 Ärzten, die korreckt Schäden feststellen, um nur einige zu nennen.

      Es geht um Arbeitsschutzmasken, die zum Betonschneiden und Sandstrahlen vorgeschrieben sind, unter Einhaltung genauer Regeln. Aber das begreifen die Dödel in der Regierung bis runter zu den Schulleitungen nicht. Wer soll auch etwas über Arbeitsschutzmasken wissen, wenn er noch nie gearbeitet hat?!
      Es waren sämtliche Maßnahmen sinnlos und nicht wirksam, auch die Impfjauche, die einigen Kindern verabreicht wurden. Darauf gehört „lebenslang“. Nun zur Maske: Machen sie im Sommer einen Versuch: geben Sie Maschendraht vor ihr Fenster und freuen Sie sich, dass keine Gelsen (Viren) durchkommen???
      Der einzige Schutz gegen Viren wäre, ein Kondom über den Kopf. Viel Spass!!!

      • Otto Hager 2. Januar 2024 at 17:41

        Georg Uttenthaler
        2. Januar 2024 at 17:11Antworten

        Herr Uttenthaler,
        Der Höflichkeit halber aber nur darum.
        Es wird keinen Sinn machen mit Ihnen im Gespräch zu bleiben.
        2500 “ Ärtze“ bei der MEGFD die sich um Impfopfer kümmern.
        Wenn sie das, was Sie aus alternativen Medien haben, ohne es auf Plausibilität zu prüfen, für sich 1:1 für sich übernehmen, dann tut es mir leid aber dann sind Sie weltfremd oder wollen auf Fakes hereinfallen.
        Herr Uttenthaler, auch wenn eine AFD oder eine FPÖ in die nächste Regierung kommen würde, es werden kein von Ihnen angestrebten
        Prozesse oder Verurteilungen stattfinden.
        Herr Uttenthaler, die von Ralf Ludwig eingebrachten 500 Klagen werden nicht angenommen werden.
        Herr Uttenthaler, kommen Sie doch bitte zurück auf den Boden der Tatsachen.
        In einer Fantasiewelt lassen sich keine brauchbaren Entscheidungen treffen.
        !!! 2500 Ärzte bei der MFGFD!!!
        Das kann doch nicht allen Ernstes jemand glauben.

    • I.B. 2. Januar 2024 at 19:48Antworten

      Ach Otmar!

  8. Heiko S 2. Januar 2024 at 13:06Antworten

    Ich habe dem Klassenlehrer meines Sohnes am Schiller-Gymnasium in Bochum im Frühjahr 2020, als die Maskenpflicht an Schulen kam, den Link zu dem Video des Feinraumtechnikers geschickt, in dem er die Sinnlosigkeit der Masken aufzeigte. Die Antwort des Lehrers, der auch Philosophie unterrichtet, war: Seine Ausbildung und sein Zeitkontingent erlauben es ihm nicht, sich das Video anzusehen und zu bewerten.
    Mehr Selbstentblößung eines Menschen, der Kindern das Denken beibringen soll, geht nicht.

  9. andi pi 2. Januar 2024 at 12:07Antworten

    das problem ist nur, dass solche – völlig richtigen – urteile fast immer nur in erster instanz gefällt werden und sie eine (politisiertere) höhere instanz dann zumeist wieder aufhebt. aber immerhin hat es die cochrane-studie mal in eine urteilsbegründung geschafft. das ist zumindest ein kleiner sieg der wissenschaft über die „neue normalität“. besonders wichtig finde ich auch folgenden satz:

    „Denn es kann nicht richtig und gerecht und mit der Unantastbarkeit der Würde des Menschen gem. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz im Einklang sein, dass die sich im körperlichen und geistigseelischen Wachstum befindlichen Kinder unter Atemnot leiden sollen, Konzentrationsstörungen und Kopfschmerzen in der Schule hinnehmen sollen, wo sie mit Freude, Interesse und aufgeweckter Neugier (und nicht mit Angst vor anderen atmenden Kindern) gemeinsam für ihr künftiges Leben lernen sollen, selbstbestimmt und emphatisch zu handeln.“

    jedes gericht, das die würde des menschen und die kinderrechte ernst nimmt, müsste eigentlich zur gleichen sicht der dinge gelangen.

    • Gabriele 2. Januar 2024 at 12:42Antworten

      Sie sagen es ganz richtig – das Urteil wird vermutlich nicht halten. Zu viel unangenehme Wahrheit…
      Und man wollte schließlich doch nur die armen Lehrer und die Kinder schützen (indem man sie krank macht). So geht Logik heute… obwohl in der Medizin seit Jahrzehnten weder Logik noch Ethik mehr ein Parameter zu sein scheint.

  10. Peter Ruzsicska 2. Januar 2024 at 12:06Antworten

    Achtung!
    Solange nicht jeden Tag tausende solcher Urteile gesprochen werden, handelt es sich um eine taktische Eintagsfliege im Rahmen korruptester Iustitia.
    Der einzelne korrekte Richter mag in seiner hochlöbilichsten Vorgangsweise mit Nichten die Kaputtheit des gesamten Justizsystems auch bloß annähernd optisch zu kaschieren – Zu viel ist schon allein in den letzten drei Jahren passiert.
    Das gesamte Herrschaftssystem befindet sich nach wie vor im extremsteskalierendsten Überdehnungsmodus und es wird sich offenbar noch viel Katastrophaleres ereignen müssen, daß die explodierenden Gewalteskalationen eines fundamentalkorruptest als auch völlig unreformierbaren Staatswesens auch bloß in vagen Ansätzen zeitweilig unterbrochen, geschweige denn repariert werden können – Die Verstrickungen einschließlich transnationaler Abhängigkeiten sind viel zu weit fortgeschritten.
    Trotzdem kein Grund in fatalistische Schockstarre zu verfallen – Denn genau das zögert die kollateraleffektivste Verendungsgemengelage des leider immer noch viel zu langsam stürzenden Hegemons als auch seiner lukrierendsten HintermännerInInnen gnadenlosest in bestialischte Längen.

    • konerad 2. Januar 2024 at 14:18Antworten

      Denken Sie bitte an den Richter in Weimar und dessen schikaniert werden.

      • Peter Ruzsicska 2. Januar 2024 at 17:56

        Der Richter in Weimar war einer von seltensten Fällen – Daher bestätigen als auch bestätigten immer Ausnahmen alle Regeln von Herrschaft.
        Der Einzelne im Widerstand hat immer alles selbst restlosest zu verantworten – Bloß die Moralinverstprühenden, völlig egal an welchen Fronten, schüren Schuldigkeit zum Widerstand den jeweiligst Anderen gegenüber.
        Widerstand hat immer seinen fatalen Preis und äußerst selten siegt es sich im Widerstand allzu triumphal – Die Geschichte ist voll davon, besonders voller Extremsttraumatisierter in Generationen übergreifender Bürden widerlichst triefendst prächtigst zur Schau gestellt als auch schaustellender Heldenepik von Widerstandskämpferfamilien als auch Hinterbliebenen aller Art.
        Hört endlich auf damit, moralisierendst in allärtliche Widerstandsfelder zu hetzen!!!
        Wer im Widerstand sich befindet, ist es einfach und es bedurfte als auch bedarf dazu keiner Ethik als auch Moral.

        Zur Erinnerung:

        Narzißmus und Widerstand

        Wer von sich selbst dessen Widerständigkeit behauptet oder dazu genötigt wähnt es zu behaupten, selbst wenn das zutrifft, schwächt sich im Augenblick selbst.

        Es gibt nur eine einzige Gelegenheit, seine Widerständigkeit gegenüber dem Hegemon zu beweisen und das ist vor dem Hegemon gegebenenfalls aufrecht fluchend zu verrecken.
        Das erinnert den Hegemon im Augenblick an dessen eigenes Ende und bestätigt seine Macht auf Zeit – nicht mehr und nicht weniger.
        Jeder, welcher den Hegemon überlebt, ist schlicht teilnehmender Profiteur auf Seiten der Kriegsgewinner – abgesehen davon, daß sich das jederzeit ändern kann, hat es bekanntlich immer seinen Preis.

        Der Mensch ist ausnahmslos immer Teil seiner sozialen Wirklichkeit sowie in letzter Konsequenz dieser völlig ausgeliefert, weil das schlicht seine Natur ist – nicht mehr und nicht weniger.
        In dieser Grundspannung menschlichen Daseins ist überhaupt sein Leben möglich.
        Das Grundproblem besonders aller Extremnarzisten ist die Selbstverführung zu Herrschaftlicher Selbsteskalation, was diese Leute von ihrer eigenen ausgewogenen Fähigkeit zur Selbstbeschränkung immer mehr entfernt. Der Kraftaufwand muß ständig gesteigert, sowie gewitzt ausgelagert werden…
        Das schwächt nicht nur bisher gut getätigte Arbeit.

        Grundsätzlich an den gegenwärtig sogenannten Widerstand der letzten drei Jahre:

        (1) Den Ausnahmezustand und somit jede Art Widerstand definiert grundsätzlich der Hegemon in dessen dynamischer Gebarung von Willkür aller Art – Top-Down und niemals umgekehrt.

        (2) Was Widerstand ist, definiert auch jeder Einzelne für sich selbst, mit allen Folgen.
        Wer sich im Widerstand befindet, merkt das jederzeit und in jeder einzigen Sekunde im Jetzt seiner Existenz.

        Viele Menschen befinden oder befanden sich schon vor Corona auch hier zu Lande seit Jahrzehnten im Widerstand – auch Generationen übergreifend – Selbst in den unbedeutendsten und unauffälligsten Lebensbereichen.
        Alle zahlten und zahlen weiterhin ihren hohen Preis dafür.
        Jeder Widerstandskämpfer zieht seine Spuren durch seinen engsten Familien und Beziehungskreis und selten erweist sich das als unbelastet – Dazu gibt es genug Literatur als auch persönliche Erfahrungen…

        (3) Jeder sich im Widerstand Befindende muß also die Balance zwischen sozialer Grundverbundenheit engster Sozialbeziehung und erweitert sozialer Zweckbündnisse selbst (sic!!!) ausregeln. Hier ist der Einzelne immer völlig allein – Widerstand heißt Einsamkeit und Isolation besonders innerhalb jedes Sozialverbandes so weit als möglich aushalten zu können und ist daher nicht jedermanns Sache.

        (4) Widerstand entzieht sich grundsätzlich jeder Art von Organisation und Verwaltung – Ausschließlich aus diesem Grunde wird er verfolgt, da ihm fundamental grundsätzlichst die Möglichkeit innewohnt neue Herrschaftsstrukturen zu generieren, welche der Hegemon nicht mehr zu kontrollieren vermag.
        In genau diesem Augenblick verwandelt sich jede Art von Widerstand zur Herrschaft – Das ist die Tragik von jeder Art Revolution, wenn der Gedungene zum Despoten wechselt, was sich jederzeit auf allen Ebenen ereignen kann –
        Niemand ist davon ausgenommen.

        Zur Entspannung und Erinnerung:

        Die sogenannte Widerstandsbewegung sollte auch die Kirche im Dorf lassen und sich auf faktenbasierte Information beschränken und diese mit Hilfe Interessierter verteilen – Krampfhafte Rufe in die Menge, endlich in die Gänge zu kommen, erweisen sich als schlicht nötigend sowie schmacken sich allmählich ab – Die Leute, falls sie überhaupt in die Gänge kommen wollen, organisieren sich entweder sowieso analog (sic!!!) untereinander oder gut, schlecht bis gar nicht.
        Durch sich selbsteskalierende digitale Abhängigkeiten verstrickt sich Mensch immer mehr, was wiederum den Hegemon stärkt.
        Digitale Vernetzung generell sollte als ergänzendes Hilfsangebot wahrgenommen werden – nicht mehr und nicht weniger.

        Wiederholt forcierendes Rufen in die Menge ermüdet letztere als auch selbst und kostet bloß Energie und gereicht psychologisch dem Hegemon zum Vorteil.
        Nicht umsonst haben über einhundert Jahre Sozial- und Psychologiewissenschaftliche Forschung wesentlich zu modernster Kognitiven Kriegsführungstechnik geführt.
        Nicht nur, daß der „Normalo“ damit hoffnungslos überfordert ist, sollte von Seiten der sogenannten „Aufwachenden bzw. bereits Aufgewachten“ die Kirche im Dorf gelassen sein:
        Alles braucht seine Zeit – Sogenannte „Teleskopierung“ von Entwicklungsvorgängen (dieser Fake-Begriff wurde bez. der Spikestoffzulassungsdebatte anfänglich prächtig überstrapaziert) als auch solche trickreich überspringen zu können ist schlicht Nonsens. Das wäre in etwa so, als würde man Rüben im Ackerboden zum schnelleren Wachsen anregen, indem man oben an den Blättern ständig zieht…

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

Aktuelle Beiträge