Am ersten Tag hatte Deutschland in erster Linie versucht, mit Verfahrensfragen die Klage von Nicaragua wegen Beihilfe zum Völkermord in Gaza zu verhindern oder zu verzögern. Darüber hatte TKP berichtet. Nun war die Reihe am Kläger.
Am Dienstag, den 8. September 2026, hat Nicaragua seine Argumente vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag vorgetragen. Es handelte sich um die Erwiderung auf die von Deutschland am Vortag vorgebrachten Einwände bezüglich der Zuständigkeit des Gerichts. Nicaragua forderte die Richter nachdrücklich auf, Deutschlands Antrag auf Abweisung der Klage abzulehnen und das Verfahren fortzusetzen.
Wer hat gesprochen und was wurde vorgetragen?
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Carlos José Argüello Gómez (Nicaraguas Botschafter in den Niederlanden und Chefunterhändler):
Er warf Deutschland „mehrfache Verstöße gegen das Völkerrecht“ vor, da Berlin durch politische, finanzielle und militärische Unterstützung (insbesondere Rüstungsexporte) Beihilfe zu einem Völkermord Israels im Gazastreifen leiste. Er argumentierte, dass es für die deutsche Regierung unmöglich gewesen sei, das „schwerwiegende Risiko“ eines Genozids durch Israel zu übersehen. Zudem zog er drastische Parallelen zur NS-Zeit und betonte, die Verbrechen im Gazastreifen fänden heute für jeden sichtbar in einem „Livestream“ statt.
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Alfredo Crosato Neumann (Völkerrechtsprofessor für Nicaragua):
Er wies das deutsche Argument zurück, es habe vor der Klageerhebung im März 2024 keinen formellen Rechtsstreit zwischen den Ländern gegeben. Er legte dar, dass Nicaragua Anfang Februar 2024 eine Pressemitteilung und eine Verbalnote an das Auswärtige Amt übermittelt hatte, deren Inhalt von einem deutschen Regierungssprecher öffentlich zurückgewiesen wurde. Die Klage sei daher keineswegs „im luftleeren Raum“ erhoben worden.
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Daniel Müller (Rechtsanwalt für Nicaragua):
Er widersprach Deutschlands Einwand zur zeitlichen Zuständigkeit des IGH. Deutschland argumentierte, dass Vorwürfe langfristiger Unterstützung Verhaltensweisen vor dem Jahr 2008 betreffen, für das Deutschland die IGH-Gerichtsbarkeit nicht rückwirkend anerkannt hat. Müller erklärte, dass historische Fakten in den Schriftsätzen lediglich als Kontext dienen und die Klage sich auf aktuelle Verstöße bezieht.
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Alain Pellet (Rechtsanwalt für Nicaragua):
Er ging auf das deutsche Argument ein, wonach das Verfahren unzulässig sei, weil Israel als Hauptakteur nicht am Prozess beteiligt ist (die sogenannte Monetary-Gold-Doktrin). Pellet stellte klar, dass Gegenstand der Klage nicht die Feststellung eines Völkermords durch Israel ist, sondern Deutschlands eigene völkerrechtliche Pflichten zur Verhinderung von Genozid und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht.
Nach den mündlichen Plädoyers Nicaraguas und Deutschlands in dieser Woche steht nun die Phase der richterlichen Beratung an. Da es sich aktuell um die Klärung von Zuständigkeitsfragen (die sogenannten Preliminary Objections oder „vorgelagerten Einwände“) handelt, ist der Ablauf wie folgt strukturiert:
1. Die Urteilsverkündung zur Zuständigkeit (Nächster Schritt)
- Wann: In der Regel dauert es mehrere Monate (oft zwischen 3 und 6 Monaten), bis die Richter die Argumente geprüft haben. Ein Urteil zu den Einwänden ist daher Ende 2026 oder Anfang 2027 zu erwarten.Was passiert: Der IGH entscheidet per Urteil, ob er überhaupt die Zuständigkeit besitzt, den Fall inhaltlich zu prüfen. In diesem Zeitraum dürfte sich der Druck durch Sanktionen und politische Interventionen, insbesondere durch die USA, weiter verstärken.
2. Mögliche Szenarien nach dem Urteil
Je nachdem, wie die Richter entscheiden, geht das Verfahren in eine von zwei Richtungen:
Szenario A (Das Verfahren wird eingestellt): Gibt der IGH den deutschen Einwänden recht (z. B. weil er zustimmt, dass ohne die Beteiligung Israels nicht geurteilt werden kann), ist das Verfahren beendet. Nicaragua hat dann vor diesem Gericht keine weiteren rechtlichen Handhaben in dieser Sache.
Szenario B (Das Hauptverfahren beginnt): Weist der IGH die deutschen Einwände ab, erklärt er sich für zuständig. Erst dann beginnt das eigentliche Hauptverfahren zur Sache selbst (Merits).
3. Ablauf des Hauptverfahrens (Falls Szenario B eintritt)
Sollte sich das Gericht für zuständig erklären, geht das Verfahren in die Tiefe. Dieser Prozess ist sehr langwierig:
Schriftliches Verfahren: Beide Staaten müssen über Monate hinweg extrem detaillierte Schriftsätze, Beweise und historische/aktuelle Dokumente austauschen.
Erneute mündliche Verhandlungen: Es kommt zu einer weiteren Runde öffentlicher Plädoyers in Den Haag, bei denen es rein um die Frage geht, ob Deutschland tatsächlich gegen die Genozid-Konvention verstoßen hat.
Endgültiges Urteil: Bis zu einem finalen, rechtskräftigen Urteil in der Hauptsache vergehen beim IGH in der Regel mehrere Jahre (oft 3 bis 5 Jahre ab Klageerhebung).
In der Zwischenzeit wird die Vertreibung aller nicht getöteter Palästinenser aus Gaza möglicherweise beendet sein. Und interessanterweise wird gar nicht mehr darüber diskutiert, ob ein Völkermord stattfindet oder nicht.
Welche Einwände durch Deutschland vorgebracht wurden
Über den Einwand der Monetary-Gold-Doktrin hatte TKP bereits berichtet. Aber Deutschland hat einen weiteren Verfahrensvorwand eingebracht.
Der Streit um das Bestehen eines „Rechtsstreits“
Ein IGH-Verfahren setzt voraus, dass zwischen zwei Staaten zum Zeitpunkt der Klageerhebung nachweislich ein ungelöster Rechtsstreit (Dispute) bestand.
Der Präzedenzfall: Der IGH definiert einen Rechtsstreit traditionell (u. a. im Fall Mawrommatis-Konzessionen) als „einen Widerspruch in Rechts- oder Tatsachenfragen“.
Der Konflikt: Deutschland behauptet, Nicaragua habe die Klage im März 2024 überstürzt eingereicht, ohne dass zuvor diplomatisch ein klarer, ausformulierter Rechtsstreit zwischen Berlin und Managua etabliert wurde. Nicaragua hält mit Verweis auf seine Verbalnoten und die öffentlichen Reaktionen der Bundesregierung dagegen, dass die gegensätzlichen Rechtspositionen vor dem Gang nach Den Haag für beide Seiten absolut unmissverständlich waren.
Bild: Screenshot von Videobericht über das Verfahren
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Nicaragua klagt gegen Deutschland beim IGH um Waffenexporte nach Israel zu stoppen
Deutschland auf der Anklagebank: Wegen Beihilfe zu Völkermord-UPDATE 08.09.
Die politischen Folgen von vermutlichen Völkermord, Vertreibungen und Angriffskriegen
16 Kommentare
Man kann jetzt schon langsam ahnen, dass in Den Haag möglicherweise eine ziemlich üble Sache von langer Hand vorbereitet wird. Israel wird sich die besetzten und gesäuberten Gebiete per normativer Kraft des Faktischen einverleiben, während Deutschland dazu verurteilt wird, alle Betroffenen zu entschädigen. Das kann dann mit dem Libanon und Syrien gerade so weitergehen.
„Deutschland“ wird gern jeden und alles „entschädigen“ was angeflennt und daher gekrochen kommt, für was auch immer … Nur blöd, das BRDistan pleite ist. Wenn sich das herumspricht: Wer „hilft“ dann den Deutschen?
Also ich fühle mich von Nicaraguas Anklage nicht angesprochen! Überhaupt ist der deutsche Bürger nicht verantwortlich für die kriegsfreundliche deutsche Regierung! Ich möchte doch Nicaragua bitten, die verantwortlichen Politiker direkt anzuklagen und nicht die deutsche Bevölkerung! Nein, es müssen genau die Politiker angeklagt werden, die dafür verantwortlich sind und sie müssen mit ihrem eigenen Vermögen und Leben dafür haften!
@Glass Steagall Act
„Ich möchte doch Nicaragua bitten, die verantwortlichen Politiker direkt anzuklagen und nicht die deutsche Bevölkerung!“
Nicaragua hat nicht die deutsche Bevölkerung angeklagt, sondern den Staat „Bundesrepublik Deutschland“. Die Republik Südafrika hat den Staat Israel wegen Völkermordes, Nicaragua den Staat „Bundesrepublik Deutschland“ wegen Beihilfe zu diesem Völkermord angeklagt. Für eine Anklage beim Internationalen Gerichtshof (IGH) benötigt man ein völkerrechtliches Subjekt, das man anklagt, also einen Staat. Ein Staat ist die Gesamtheit seiner Behörden, von denen die meisten mit der angeklagten Sache nichts zu tun haben. Da man aber davon ausgeht (ausgehen darf), dass der angeklagte Staat prinzipiell in der Lage ist (sein müßte), das angeklagte/inkriminierte Handeln abzustellen, macht diese Vorgangsweise Sinn. Andernfalls können sich die verschiedenen Täter aufeinander ausreden, sie hätten mit der Sache nichts zu tun, was aus der Geschichte nicht ganz unbekannt sein dürfte.
Nicaragua ist für seine juristisch einwandfreie Vorgangsweise kein Vorwurf zu machen, es sei denn, man ist der Meinung, mit der „Bundesrepublik Deutschland“ trifft es jemand unschuldigen …
Das Problem dabei ist nur, dass letztendlich „wir“ der Staat sind und wir dafür bezahlen müssen!
@Glass Steagall Act
Wenn Sie über die USA schreiben, meinen Sie da stets die USA-Bürger oder den Staat, bzw die Regierung?
Ist schon richtig, ich meine „die Regierung“ aber das Wort USA geht schneller zu schreiben und wird aus so meist richtig verstanden. Würde ich eine öffentliche Anklage vorbereiten, würde ich das natürlich korrekt beschreiben. :-)
Da fällt mir noch ein, hinter der Regierung der USA steckt auch noch der Deep State, die Machteliten und ein Haufen von industriellen Investoren. Das wäre mir alles zu lang. Deswegen bleibe ich bei dem Begriff USA.
@Glass Steagall Act
„Würde ich eine öffentliche Anklage vorbereiten, würde ich das natürlich korrekt beschreiben. :-)“
Und wie die korrekte Bezeichnung lautet, hat Herr Madersbacher bereits erklärt.
Es wäre gut wenn die heuchlerischen vermeintlichen Gutmenschen in der deutschen Politik vom Kadi zerpflückt würden.
Noch ein Punkt für die Technik:
meine Kommentare scheinen jetzt prinzipiell durch den Foromaten zu müssen – und trotz nicht erfolgter Freischaltung kann ich darauf antworten….?
Nachtrag für die Technik:
der Trick mit dem „Kommentare“-Link unter dem Titel funktioniert auch nur, wenn vorher noch niemand gepostet hat.
Sobald hier Kommentare erscheinen, habe ich wieder nur die Antwort als Möglichkeit zu posten und der Algorithmus generiert endlose Werbung, ohne je die Kommentar-Maske zu erreichen.
Never change a running system.
@ Hello
Jetzt weiß ich endlich, was Sie meinten mit „K-Funktion“…..;)))
Bei mir geht sie schon wieder – ich hoffe dadurch für Sie auch.
Allerdings muss ich im Subtitel den Link „Kommentare“ nutzen – ansonsten scrolle ich endlose Werbung (hat gestern nichts genützt)
Zum Thema:
Abgesehen davon, dass es mir natürlich gefällt, die oberste Instanz wertewestlichen Moralismus‘ vor so einem Gericht zu sehen, habe ich wenig Hoffnung, dass dies etwas bewirkt. Zu echter Einsicht ist diese Bagage nicht fähig, sie wird eher versuchen Nicaragua ins Reich des Bösen zu verorten – da waren die Russen im Spiel oder so. Sich auf Verfahrensdetails zu stützen ist schon Indiz dafür, dass der Inhalt thematisch nicht einmal wahrgenommen wird, sondern automatisch von sich gewiesen.
So, wie es (mindestens für den Wertewesten) kein Völkerrecht mehr gibt, so gibt es auch sonst keinerlei Rechtsempfinden mehr, Verantwortung sowieso nicht.
Der globale Süden wird das selber in die Hand nehmen müssen, der Iran hat das verstanden und schon mal angefangen….
„K-Funktion“
Ich dachte, Sie würden „K-Funktion“ verstehen, weil ich dazu geschrieben habe, dass ich nur die Antwortfunktion zur Verfügung habe. „K-Funktion“ deshalb, weil ein Kommentar (so jetzt schreibe ich es aus) sofort vom Foromaten gestoppt wird, sobald ich das Wort Kommentar ausschreibe. Genauso wie sogar tkp-Links erst freigegeben werden müssen. Anscheinend vertraut tkp sich nicht einmal selbst. Sobald ich Peter Mayer schreibe statt PFM, braucht der Kommentar ebenfalls eine besondere Genehmigung. Es ist wirklich lachhaft und nervig. Jetzt bin ich gespannt, ob dieser Kommentar ohne Freischaltung (auch ein suspektes Wort) kommt.
Bei mir funktioniert es übrigens immer noch nicht. Das heißt, einmal schon, dann wieder nicht.
„der Trick mit dem „Kommentare“-Link unter dem Titel funktioniert auch nur, wenn vorher noch niemand gepostet hat.“ Manchmal funktioniert er auch, wenn schon jemand gepostet hat.
Ich nerve PFM schon ständig mit neuen mails und screen-shots, weil er meinte, es liege an meinem Internetzugang – weil ja alle anderen keine Probleme haben.
Das Schreiben in Absätzen ist auch nicht mehr genehm.
Die Technik spielt scheint´s einfach nur herum, ohne zu wissen, was sie eigentlich bezwecken will.
Ich habe es geahnt: K. braucht erst eine spezielle Weihe, die bei diesem Autor allerdings meist nicht so lange braucht…
Zum eigentlichen Thema stimme ich Ihnen zu.
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