Den Haag: Zum dritten Mal steht Deutschland im Fokus der Ermittlungen eines Menschenrechtsverbrechens. Der Völkermord in Namibia als Kolonialverbrechen, der Holocaust und völkermörderischer Angriffskrieg gegen die Sowjetunion, sind Teil des Erbes, und nun wegen Beihilfe zu Massakern und Kriegsverbrechen, welche von der überwiegenden Zahl von Wissenschaftlern als Völkermord angesehen wird.
Am Montag hat vor dem Internationalen Gerichtshof das Hauptverfahren „Nicaragua gegen Deutschland“ begonnen. Erstmals in der Geschichte muss ein Staat sich verantworten, ein Land bei der Begehung eines Genozids unterstützt zu haben. Das Verfahren ist ein Spiegel für die Bundesrepublik: Jeder ignorierte Beschluss aus Den Haag, jeder unvollstreckte Haftbefehl, jede neue Exportgenehmigung macht eines klarer – Berlin ist in Gaza kein Zuschauer, sondern ein Beschleuniger.
Erstmals in der Geschichte: Ein Staat als Beihelfer angeklagt
Am 1. März 2024, kaum fünf Monate nach dem 7. Oktober 2023, reichte Nicaragua Klage gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) ein – dem obersten Gericht der Vereinten Nationen, vor dem nur Staaten klagen können. Die Vorwürfe: Deutschland habe Israel mit Waffen sowie durch politische und finanzielle Entscheidungen – namentlich die zeitweise Streichung der Mittel für das UN-Hilfswerk UNRWA – bei einem Völkermord im Gazastreifen unterstützt und damit die Völkermordkonvention sowie die Genfer Konventionen verletzt.
Das Eilverfahren im Frühjahr 2024 endete mit einem teuren Teilerfolg für Berlin: Der IGH verhängte keine sofortigen Anordnungen, weil Deutschland kurz vor der Anhörung seine Waffenlieferungen drastisch gedrosselt und die UNRWA-Zahlungen wieder aufgenommen hatte. Mit 15:1 Stimmen wurde der Eilantrag abgewiesen – doch das Gericht drückte zugleich „tiefe Besorgnis“ über die Lage in Gaza aus und mahnte Deutschland, sich an seine völkerrechtlichen Pflichten beim Transfer von Waffen an Konfliktparteien zu erinnern, damit diese nicht zur Verletzung der Völkermord- und der Genfer Konventionen benutzt werden (siehe Analyse des Legal Tribune Online).
Davon ließ sich die Bundesregierung nicht beeindrucken. Stattdessen setzte sie auf Verzögerung: Am 21. Oktober 2025, dem letzten zulässigen Tag, erhob Deutschland Einreden gegen Zuständigkeit und Zulässigkeit. Der Hauptpunkt: Israel sei nicht Partei des Verfahrens. Nach der sogenannten Monetary-Gold-Doktrin dürfe der IGH grundsätzlich nicht urteilen, wenn er dazu zuerst die Verantwortung eines abwesenden Staates bewerten müsste. Deshalb behandeln die Anhörungen vom 7. bis 10. September 2026 zunächst nur diese Prozessfragen, wie auch DW und die taz berichten. Die deutsche Rechtsvertretung – angeführt von Chefjuristin Julia Monar – nannte die Klage „haltlos“ und „grob voreingenommen“, wie DIE ZEIT dokumentiert.
Doch Vorsorge war nie ein Verfahren, das auf ein finales Urteil wartet. Und genau hier wird die Verteidigungsstrategie zum Selbstbekenntnis.
Das Völkerrecht verlangt Vorsorge – nicht erst ein Urteil
Artikel 1 der Völkermordkonvention von 1948 lautet:
Die Vertragsstaaten „unternehmen, den Völkermord zu verhindern und zu bestrafen“.
Diese Präventionspflicht greift nicht erst, wenn ein Gericht einen Genozid rechtskräftig festgestellt hat. Sie wird ausgelöst, wenn ein schwerwiegender, vorhersehbarer Risiko-Zusammenhang erkennbar ist – denn was zu verhindern gilt, ist per Definition noch nicht vollendetes Unrecht. Und Artikel 3 lit. e derselben Konvention macht ausdrücklich die „Beihilfe zum Völkermord“ strafbar. Das Völkerrecht kennt Mitschuld also als eigenständige Kategorie – nicht als politischen Kampfbegriff.
Was in Den Haag als „trockene Grundlagenfrage“ verhandelt wird, ist für die Bundesregierung deshalb so heikel, weil der Maßstab längst gesetzt ist:
- Der IGH selbst erklärte im Verfahren Südafrika gegen Israel bereits am 26. Januar 2024, dass die Gefahr für die palästinensische Bevölkerung plausibel sei, und erließ bindende vorläufige Maßnahmen, um Völkermord zu verhindern (Pressemitteilung des IGH).
- Der IGH erklärte im Juli 2024 in seiner Gutachten, die fortgesetzte Besatzung des palästinensischen Gebiets für völkerrechtswidrig – und damit auch, dass alle anderen Staaten verpflichtet sind, diese illegale Situation nicht zu unterstützen.
- Die UN-Untersuchungskommission unter der früheren Richterin des IStGH und UN-Menschenrechtshochkommissarin Navi Pillay stellte am 16. September 2025 fest, dass Israel vier der fünf in der Konvention definierten Tathandlungen erfüllt – Tötungen, schwere Schädigungen, bewusst herbeigeführte Lebensbedingungen zur Zerstörung der Gruppe und Geburtenverhütungsmaßnahmen –, und verortete die Verantwortung „bei israelischen Stellen auf höchster Ebene“ (OHCHR-Pressemitteilung, tagesschau). (Schon ein einziger dieser Vorwürfe reicht für ein Genzid-Verfahren aus. Hier sind es gleich vier.)
Wer in dieser Situation Waffen exportiert, handelt nicht „abwägend“. Er handelt mit vollem Wissen um das Risiko. Und genau das, so argumentierte Nicaraguas Botschafter Carlos José Argüello Gómez vor Gericht, wisse Berlin: Es „könne keine Frage sein, dass Deutschland zumindest um das ernsthafte Risiko eines Völkermords gewusst habe.“ Deutschland scheine, so sein Nachsatz,
„nicht zwischen Selbstverteidigung und Völkermord unterscheiden zu können.“
Die Zahlen widerlegen die Rede von der „strengen Prüfung“
Deutschland beruft sich in Den Haag darauf, jeder Rüstungsexport durchlaufe eine strenge Einzelfallprüfung – „strenger als internationale Regelungen“, betonte die deutsche Vertretung. Die Exportzahlen, die dem Verfahren zugrunde liegen, erzählen das Gegenteil: 2023 genehmigte Berlin Rüstungsexporte nach Israel über 326,5 Millionen Euro – eine Verzehnfachung gegenüber 2022. Der 2025 verhängte Teil-Exportstopp (August bis November) wurde aufgehoben; im ersten Halbjahr 2026 flossen erneut rund 799 Millionen Euro genehmigte Exporte zusammen – viermal so viel wie im gesamten Vorjahr. Und Kanzler Merz hält Israels Vorgehen ohnehin nicht für einen Völkermord.
Dass der Staat, der sich in Den Haag als Musterknabe der Exportkontrolle darstellt, zugleich die Exporte verdreifachte, nachdem das Gericht seine „tiefe Besorgnis“ geäußert hatte, ist der Moment, in dem aus Rechtsargumentation Politik wird.
Drei Beschlüsse – ignoriert. Und Berlin liefert weiter
In der Sache Südafrika gegen Israel hat der IGH drei vorläufige Maßnahmen-Anordnungen erlassen. Die erste am 26. Januar 2024 – Israel solle „alle Maßnahmen in seiner Macht“ ergreifen, um jede Handlung im Sinne von Artikel II der Konvention zu verhindern, die Versorgung der Zivilbevölkerung zu sichern und Beweise zu bewahren. Im März 2024 folgte eine Anordnung, die „allen beteiligten Seiten“ die „ungehinderte Bereitstellung dringend benötigter Grunddienste und humanitärer Hilfe in großem Umfang“ in ganz Gaza zu gewährleisten. Israel hielt sich – so dokumentierte es die UN-Kommission im September 2025 – in keinem dieser Fälle daran.
Pillays Sätze in diesem Zusammenhang sollten in jedem Kabinett der Bundesrepublik ausgehangen sein: „Israel hat die vorläufigen Maßnahmen-Anordnungen des IGH und die Warnungen von Mitgliedstaaten, UN-Organisationen, Menschenrechtsorganisationen und Zivilgesellschaften flagrantly ignoriert.“ Und an die Adresse aller Staaten gerichtet:
„Wenn klare Anzeichen und Beweise für einen Genozid vorliegen, bedeutet das Ausbleiben von Handlungen zur Beendigung dessen Beihilfe. Jeder Staat ist rechtlich verpflichtet, alle ihm vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um den Genozid in Gaza zu stoppen.“
Was macht Deutschland? Es exportiert weiter, pflegt das privilegierte Verhältnis, das Nicaragua in der Klageschrift gerade deshalb als besonders verwerflich wertet – weil Berlin Israels Verhalten beeinflussen könnte. Die UN-Kommission formulierte es bereits 2025 unmissverständlich: Nichttun ist in diesem Kontext kein Neutralitätsstatus. Es ist Teil der Kette.
Haftbefehle, die in Berlin niemand vollstrecken will
Am 21. November 2024 erließ die Erste Große Kammer des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) Haftbefehle gegen Ministerpräsident Benjamin Netanyahu und den damaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant – wegen Kriegsverbrechen, darunter die Aushungerung als Methode der Kriegsführung, und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Mord, Verfolgung, andere unmenschliche Handlungen. Israel – kein ICC-Mitglied – ignoriert die Haftbefehle vollständig, wie Reuters zusammenfasste.
Für einen Staat wie Deutschland – IStGH-Mitglied und vertraglich verpflichtet, gegen auf dem eigenen Hoheitsgebiet angetroffene Betroffene vorzugehen – ist das kein abstraktes Problem. Wie die BBC formulierte: Wer in einen ICC-Mitgliedstaat einreist, muss festgenommen und dem Gericht überstellt werden. Berlin tut seither nichts, um diese Verpflichtung wirksam zu machen – während politische Kontakte auf höchster Ebene weiterlaufen. Die Ignoranz der Haftbefehle ist kein Verfahrensdetail. Sie ist ein Signal an Tel Aviv: Handelt weiter, die Folgen bleiben individuell abstrakt. Wer dieses Signal sendet, während er Waffen liefert, trennt „Selbstverteidigung“ und „Völkermord“ nicht, weil er beide für dasselbe hält – sondern weil er sich weigert, sie überhaupt zu trennen.
Wer hat recht – und wann gibt es eine Antwort?
Unter Völkerrechtlern ist der Ausgang der Zulässigkeitsfrage umstritten. Parisa Zangeneh (University of Galway) hält Deutschlands Berufung auf die Monetary-Gold-Doktrin, also ein sich Herauslavieren durch eine Verfahrensfrage, für tragfähig; Adil Ahmad Haque (Rutgers) argumentiert, Israel sei ausdrücklich keine unverzichtbare dritte Partei, weil das Gericht allein Deutschlands eigene Pflichten zu prüfen habe; auch der Verfassungsblog sieht die Klage zumindest bei den humanitären Vorwürfen als tragfähig an, weil dort der Nachweis eines ernsthaften Risikos genüge – nicht der Nachweis eines vollendeten Genozids. Nicaragua stützt sich zudem auf die gefestigte Beihilfe-Rechtsprechung seit dem Bosnien-Urteil des IGH von 2007, nach der ein Staat verantwortlich wird, wenn er das Risiko kannte und seine Handlungen das Verbrechen wesentlich förderten. (Im Zivilrecht würde man so etwas möglicherweise „bedingten Vorsatz“ nennen)
Realistisch ist der Zeitplan frustrierend: Über die Einreden dürfte der IGH in rund sechs Monaten, also Anfang 2027, entscheiden. Ein Urteil zur Hauptsache läge Jahre entfernt – und hänge teils vom Verfahren Südafrika gegen Israel ab, dessen mündliche Verhandlung laut Reuters kaum vor Ende 2029 stattfindet. Bemerkenswert am Rande: Ende 2025 hat Deutschland seine Unterwerfungserklärung unter das IGH-Statut nachträglich um eine „Verhandlungsklausel“ ergänzt. Tricksen, täuschen, verzögern….
Warum gerade Nicaragua?
Das mittelamerikanische Land ist der juristische Streiter der kleinen Staaten: zwölfmal klagte es bereits vor dem IGH, 1986 gewann es gegen die USA – deren Reaktion bis heute Nachahmungsfalls bleibt: die USA widerriefen darauf ihre Unterwerfungserklärung. Im Februar 2024 verschickte Nicaragua diplomatische Warnschreiben an Kanada, die Niederlande, Großbritannien und Deutschland. Verklagt wurde am Ende nur Deutschland – vermutlich, weil es das Land ist, das mit dem stärksten Argument konfrontiert wird: dem eigenen Gewicht in der internationalen Ordnung.
Natürlich versucht die Gegenseite mit ad hominem-Vorwürfen Nicaragua unglaubwürdig zu machen, indem man dem Land eigene Völkerrechtsbrüche vorwirft.
Der eigentliche Test
Was auch immer der IGH in der Zulässigkeitsfrage entscheidet: Der Kern der Sache wurde bereits von den Fakten entschieden. Die Präventionspflicht der Völkermordkonvention wartet nicht auf endgültige Urteile – sie greift bei dem Moment, in dem ein schwerwiegender Risiko-Zusammenhang offenkundig ist. Für Deutschland ist dieser Moment nicht 2029, wenn die Hauptsache in Den Haag verhandelt wird. Er war der 26. Januar 2024, als der IGH die Plausibilität des Genozid-Risikos feststellte. Er war der 19. Juli 2024, als dasselbe Gericht die Besatzung für rechtswidrig erklärte. Er war der 16. September 2025, als die UN-Kommission vier der fünf Tatbestände für erfüllt befand und inaktive Staaten explizit als beihilfend bezeichnete.
Jede Exportgenehmigung nach diesem Datum, jeder ignorierte Eilbeschluss, jeder unvollstreckte Haftbefehl rückt Berlin einen Schritt weiter weg vom „neutralen“ Exporteur – und näher an den Ort, an den die Völkermordkonvention es einordnet: dorthin, wo Beihilfe beginnt. Der eigentliche Test der Rechtsstaatlichkeit findet nicht in Den Haag statt, sondern in Berlin: ob die Bundesregierung in der Lage ist, einmal ein einfaches „Nein“ zu sagen. Bisher, nach über zwei Jahren, ist es kein einziges gewesen.
Warum Deutschland trotzdem nicht alleine steht
Würde Deutschland verurteilt, wären die USA logischerweise die nächsten. Das wurde von US-Politikern bereits erkannt und ausgesprochen, weshalb die USA bereits einen hybriden Kleinkrieg gegen Richter und Gericht führen. Mit Sanktionen, mit Gerüchten, mit erzwungenen Rücktritten. Daher bezweifeln einige Beobachter, dass das Gericht bis 2029 überhaupt noch handlungsfähig sein wird, oder überhaupt noch existiert.
Bild: Screenshot von Life-Übertragung aus dem IGH
UPDATE 08. September 2027
Deutschlands zentrales Rechtsargument am ersten Verhandlungstag
Die deutsche Hauptanwältin Julia Monar argumentierte wie erwartet, der Gerichtshof könne das Verfahren nicht fortsetzen, da die Feststellung der deutschen Verantwortung zunächst eine Entscheidung über das Verhalten Israels erfordern würde, obwohl Israel nicht Partei des Verfahrens sei und der Zuständigkeit des Gerichtshofs nicht zugestimmt habe.
Deutschland berief sich auf den Grundsatz der „unentbehrlichen dritten Partei“, bekannt als „Doktrin des monetären Goldes“, um zu argumentieren, dass das Verfahren ohne Israels Beteiligung rechtlich unmöglich sei.
Deutschland argumentierte zudem, Nicaragua habe die ordnungsgemäßen vorprozessualen Verfahren nicht eingehalten und einige Ansprüche fielen nicht unter die Zuständigkeit des Gerichtshofs gemäß der Völkermordkonvention. Gleichzeitig erklärte Deutschland, es habe seit 2024 keine Kriegswaffenexporte nach Israel für den Einsatz im Gazastreifen genehmigt.
Was versteckt sich hinter „Doktrin des monetären Goldes“?
Die „Doktrin des monetären Goldes“ (engl. Monetary Gold Principle) ist eine fundamentale verfahrensrechtliche Regel im Völkerrecht. Sie besagt, dass der Internationale Gerichtshof (IGH) ein Verfahren zwischen zwei Staaten dann als unzulässig abweisen muss, wenn die rechtlichen Interessen eines dritten Staates, der nicht am Verfahren beteiligt ist und seine Zustimmung verweigert hat, den eigentlichen Gegenstand der Entscheidung bilden würden.
Da die Gerichtsbarkeit des IGH zwingend auf der freiwilligen Zustimmung (Konsens) der Nationalstaaten beruht, darf das Gericht nicht „durch die Hintertür“ über die Pflichten oder die Völkerrechtswidrigkeit eines abwesenden Staates urteilen.
Der Name geht auf das IGH-Urteil im Fall Monetary Gold Removed from Rome in 1943 (Italien gegen Frankreich, Großbritannien und die USA) aus dem Jahr 1954 zurück. Der Sachverhalt: Im Zweiten Weltkrieg raubten die Nationalsozialisten Gold aus Rom. Nach dem Krieg beanspruchten sowohl Italien als auch Albanien dieses Gold. Großbritannien forderte das Gold ebenfalls, um offene Entschädigungsansprüche gegen Albanien zu begleichen.
Dieser Einwand ist für den vorliegenden Fall der Völkermordkonvention aber „umstritten“, bzw. nicht zutreffend, aber eigentlich hatte der IGH schon indirekt dagegen votiert.
Warum der Einwand rechtlich unzutreffend ist
Die Völkermordkonvention (Artikel 1) legt fest, dass Staaten einen Völkermord nicht nur nicht begehen dürfen, sondern ihn auch verhindern (prevent) müssen.
- Kein Abwarten nötig: Der IGH selbst hat 2007 (im Fall Bosnien gegen Serbien) klargestellt, dass die Pflicht zur Verhinderung genau dann einsetzt, wenn ein Staat von der ernsthaften Gefahr (serious risk) eines Völkermords erfährt.
- Präventiver Charakter: Man muss nicht warten, bis das Verbrechen vollendet oder rechtskräftig festgestellt wurde – sonst liefe die Präventionspflicht völlig ins Leere. Für eine Verletzung der Verhinderungspflicht reicht es theoretisch aus, dass Deutschland wegsieht oder trotz einer erkennbaren, ernsthaften Gefahr weiterhin Waffen liefert.
Das Gegenargument (Die Verknüpfung mit der Haupttat)
Hier setzt die formale Logik der Monetary Gold-Doktrin an, die von der deutschen Seite angeführt wurde:
- Akzessorietät: Deutschland argumentierte, dass man eine „Beihilfe“ oder das „Nicht-Verhindern“ einer Tat logisch und rechtlich nicht feststellen kann, ohne zu definieren, was da eigentlich (nicht) verhindert wurde.
- Das Dilemma des Gerichts: Wenn der IGH urteilt: „Deutschland hat seine Pflicht zur Verhinderung eines Völkermords verletzt“, impliziert das zwingend die gerichtliche Feststellung, dass in Gaza eine ernsthafte Gefahr eines Völkermords durch Israel vorliegt. Damit würde der IGH – so die deutsche Argumentation – eine rechtliche Bewertung über das Verhalten Israels abgeben, ohne dass Israel Partei im Verfahren ist.
Wie hat der IGH dieses Dilemma bisher gelöst?
In seiner Eilentscheidung (Meldung vom April 2024) hat der IGH die Klage Nicaraguas zwar nicht direkt wegen der Monetary Gold-Doktrin als unzulässig abgewiesen, lehnte aber die beantragten Sofortmaßnahmen gegen Deutschland ab.
Das Gericht umging das Problem, indem es feststellte, dass Deutschland ohnehin weitreichende Schutzmechanismen bei der Rüstungsexportkontrolle anwende und die Lieferungen drastisch zurückgegangen waren. In der völkerrechtlichen Praxis neigt der IGH zudem dazu, die Monetary Gold-Doktrin sehr eng auszulegen. Viele Experten argumentieren, dass die Doktrin bei Verstößen gegen zwingendes Völkerrecht (ius cogens) und universelle Pflichten (erga omnes) – wie eben der Verhinderung von Völkermord – zurücktreten muss, da sonst kein Drittstaat je wegen der Verletzung von Präventionspflichten zur Rechenschaft gezogen werden könnte.
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IGH-Urteil gegen Israel und zugunsten Südafrikas im Völkermordprozess
Netanjahu und Lindsey Graham und eine Verschwörung gegen den IStGH
10 Kommentare
Ich erwehre mich der Anklage, da ich 0,00 zu entscheiden habe.
Deutschland als ganzes Land anzuklagen ist einfach nur albern.
Man kann in erster Linie die deutsche Regierung und den Apparat drum herum anklagen. Da gehe ich voll mit.
Jedoch meine unbescholtenen Mitmenschen? Die sind selbst Daueropfer der Machtpyramdide…
Wir sollten uns antrainieren, präzise zu sein. Sprache ist sehr entscheidend bei der Wahrheitsfindung. IdR. sind es immer die Regierungen, Konzerne, Banken und schlussendlich sehr wenige. Dies sollte stehts auch entsprechend so ausgedrückt werden.
Denn erst so wird sich der Fokus auf etwas sehr Enges und Kleines zuspitzen.. Dann sind wir schon viel näher an der Realität, als wenn wir immer bei Ländern bleiben und somit alle mitreinziehen.
Völlig richtig, sehe ich genau so. Schon alleine die Überschrift „Deutschland auf der Anklagebank“ schreckt mich ab.
Ich bin nicht auf der Anklagebank und der „kleine Mann“ von nebenan auch nicht. WIR sind aber Deutschland und nicht diese zensiert-„Regierung“.
Schließe mich Ihrem Einwand an. Mitschuld trägt bestenfalls der dt. Schlafmichl und der Wahlversager, aber prinzipiell sind es die Marionettenregierungen, deren div. Taten keinerlei Unterstützung im Volk haben, mit Ausnahme vielleicht der hirnbefreiten Antifa, die auch vom Steuerzahler alimentiert werden muss. Der Deutsche kann nichts dafür, er läuft halt nur mit…sozusagen. Am stärksten beteiligt ist der Schwarzwähler, denn er weiß nicht, was er da gewählt hat. Nun, Blödheit steht ja nicht unter Strafe, aber solchen Leuten sollte man das Wahlrecht entziehen.
Das gilt für jedes dieser Länder, auch für die USA – die MAGA hatte sogar auf einen Rückzug von da unten gehofft und genau das gewählt: Ami go home. Bloß hat Trump den Russlandfrieden nicht geschafft und wurde dann immer mehr ein Getriebener der Neocons, durch Erpressung und KO-Tropfen, aber die Leute haben ganz etwas anderes gewählt. Ihnen nun vorzuwerfen, sie wären an dem Groß-Isr. Verbr. schuld, ist auch nicht recht. Auch die Isr.is können nur bedingt was dafür. Sie sind verhetzt und seit Jahrzehnten fehlinformiert. Sagen wir das so. Es gibt Kritiker, besonders aus dem Ausland, aber das sind nicht viele. Wir wollen also auch sagen, es sind nicht alle.
Auch besonders die Österreicher haben ihre Regierung nicht gewählt und können absolut nichts dafür, was zB diese Heisl Reiniger in der Ukraine macht.
Aber ganz klar ist die Sache, wenn man von der EU spricht. Da weiß plötzlich jeder, damit ist Brüssel gemeint, die Marionetten der Globalisten, der Konzerne, des zumeist irren Großkapitals. Niemand identifiziert sich mit der EU. Jeder weiß, dass dort Ungewählte fuhrwerken. Aber man kann nix machen. Man macht jeden Irrsinn mit und keiner geht auf die Straße – Abschaffung des Bargeldes schleichend, Abschaffung des Bankgeheimnisses ist längst erledigt, Abschaffung des Briefgeheimnisses ist schon durch, Abschaffung der Meinungsfreiheit schleichend etc. Keiner nimmt die Mistgabel, denn niemand möchte dann als Rrrrächtsextremer beschimpft werden…
Und darum ist wohl auch Deutschland schuld und wir alle, wenn wir nicht bald aufstehen!
Ich hatte Absätze gemacht…
@ local.man
8. September 2026 um 23:16
„Deutschland als ganzes Land anzuklagen ist einfach nur albern“
Angeklagt ist natürlich die Bundesrepublik Deutschland, nicht die Bevölkerung Deutschlands. Die Medien verkürzen das zu „Deutschland“. Präzision der Sprache ist also einzufordern vor allem bei Medien und Politikern. Für uns selbst ist es natürlich günstig, kritisch die Dinge auseinanderhalten zu können, die aus diversen Gründen üblicherweise vermischt werden …
„Deutschland beruft sich in Den Haag darauf, jeder Rüstungsexport durchlaufe eine strenge Einzelfallprüfung – „strenger als internationale Regelungen“ … Dass der Staat, der sich in Den Haag als Musterknabe der Exportkontrolle darstellt, zugleich die Exporte verdreifachte …“
Erinnert an die IDF, laut den israelischen Kriegsverbrechern „die moralischste Arme der Welt“ …
Korrektur: „die moralischste Armee der Welt“
„Deutschland auf der Anklagebank: Wegen Beihilfe zu Völkermord“
Und damit dieser Völkermord global wird, macht Dummland den nächsten logischen Schritt:
Israel’s Rafael to produce missile parts at Volkswagen factory in Germany « Aletho News – https://alethonews.com/2026/09/07/israels-rafael-to-produce-missile-parts-at-volkswagen-factory-in-germany/
Klar, die bedingungslose Unterstützung des Landes, das alle vernichten will, wenn man sich ihnen nicht unterwerfen will, ist schließlich Teil der Staatsräson der Bananenrepublik Deutsch.
Die Idiotie in diesem Land ist nicht mehr zu toppen.
Netanjahu erklärt selbst, dass der 7. Oktober zum „totalen Krieg“ genutzt wurde.
Zitat:
Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sagte in einem Interview mit i24, dass seine Absicht vom 7. Oktober letztlich darin bestand, Krieg mit dem Iran zu führen und seine Operationen auf Gaza, Syrien und den Libanon auszudehnen.
Netanjahu sagte, er habe am 8. Oktober geglaubt, dass Israel „das Gesicht des Nahen Ostens verändern“ werde, und beschrieb sein Ziel darin, dem Iran die Stirn zu bieten, den er als „Kopf des Oktopus“ bezeichnete, und seine regionalen „Arme“ abzuschneiden.
Die Äußerungen verstärken Behauptungen, dass Israel und Netanjahu den Angriffsplan der Hamas Monate vor dem 7. Oktober kannten, aber beschlossen, ihn ablaufen zu lassen.
Andere Behauptungen deuten darauf hin, dass die Anwendung der Hannibal-Richtlinie durch das israelische Militär an jenem Tag darauf abzielte, die Zahl der Todesopfer zu erhöhen, um breitere internationale Unterstützung für Israels Operationen in der Region zu gewinnen.
Kritiker in den sozialen Medien behaupten, dass der 7. Oktober absichtlich zugelassen oder genutzt wurde, um einen umfassenderen regionalen Krieg auszulösen, der Netanjahus Vision eines „umgestalteten Nahen Ostens“ und das Projekt „Groß-Israel“ vorantreibt. https://x.com/MiddleEastEye/status/2096403276678000958
Anders habe ich einen Netanjahu plus Vasallen nie eingeordnet!
Die Propagandawalze war allzu bereit. Das Ausschreiben der internationalen Haftbefehle ist besser als . gar nichts. Wahrscheinlich auch besser als sie internationalen Trophäenjägern zur freien Verfügung zu stellen. Das obliegt und gelingt nämlich vor allem den Ars…löc… in den Drohnenbaracken.
Ein Metzler Kerz gehört unter allen Umständen zu den Steckbriefen gehängt.
Und da fielen mir noch viele weitere ein.
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