Eine unabhängige UN-Untersuchungskommission hat dem Menschenrechtsrat in Genf einen Bericht vorgelegt, der zwei US-Luftangriffe aus der Anfangsphase des seit Februar andauernden Iran-Krieges als mögliche Kriegsverbrechen einstuft. Getroffen wurden eine Mädchenschule und ein Sportkomplex – zusammen mit deutlich über hundert zivilen Toten.
Laut dem Bericht der unabhängigen UN-Kommission für den Iran gibt es hinreichende Gründe für die Annahme, dass die USA für zwei Angriffe verantwortlich sind: auf eine Mädchenschule in Minab im Süden des Landes und auf einen Sportkomplex in Lamerd, Provinz Fars. Beim Angriff auf die Schule wurden nach offiziellen iranischen Angaben 168 Schülerinnen getötet, die Kommission selbst spricht unter Berufung auf unabhängige Quellen von 157 Toten. Beim Angriff auf den Sportkomplex starben laut offiziellen Angaben 22 Menschen.
Zentral ist die juristische Bewertung: Die Kommission wirft den USA nicht nur einen tragischen Irrtum vor, sondern „fahrlässiges Handeln in Kenntnis eines erheblichen Risikos, ein ziviles Objekt zu treffen“. Beim Angriff auf den Sportkomplex soll laut internationalen Medienberichten eine Munition mit Wolfram-Schrapnell zum Einsatz gekommen sein, die sich bei einer Luftexplosion großflächig über bewohntem Gebiet verteilte – ebenfalls als möglicher Kriegsverbrechenstatbestand bewertet. Anfragen der Kommission an das US-Militär zu beiden Vorfällen blieben unbeantwortet.
Der Bericht muss natürlich „überparteilich“ sein: Er wirft im selben Atemzug auch der iranischen Führung Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor – im Zusammenhang mit der gewaltsamen Niederschlagung landesweiter Proteste, die Ende Dezember ausgebrochen waren.
Die Berichterstattung ist, möglicherweise bewusst, vage gehalten
Die Berichterstattung bleibt an mehreren Stellen vage. Erstens: Wer den Krieg begonnen hat und auf welcher Rechtsgrundlage die USA überhaupt militärisch gegen den Iran vorgehen, wird in keiner der ausgewerteten Meldungen thematisiert – der Angriffskrieg selbst erscheint als gegebener Hintergrund, nicht als zu klärende Frage. Und hinsichtlich der „Niederschlagung“ wird vergessen, wer den „Aufstand“ provoziert, finanziert, bewaffnet und organisiert hat.
Zweitens gibt es eine bemerkenswerte Unstimmigkeit in der internationalen Berichterstattung zur Urheberschaft: Während die zitierten Agenturmeldungen durchgängig von US-Angriffen sprechen, ordnet Al Jazeera den Angriff auf dieselbe Schule in Minab als israelischen Luftschlag ein. Ob es sich um eine gemeinsame US-israelische Operationsführung handelt, bei der die Zurechnung einzelner Angriffe strittig oder bewusst verschleiert ist, bleibt in den vorliegenden Quellen offen.
Drittens fehlt in den knappen Meldungen jede Einordnung der Opferzahlen: 157 bis 168 Tote durch einen einzigen Luftangriff auf eine Schule sind eine Größenordnung, die in der Kriegsberichterstattung sonst Schlagzeilen über Tage prägt. Hier wird sie in einem Absatz neben der iranischen Proteste-Niederschlagung verhandelt.
Fragen die offen bleiben
- Wer genau hat den Angriff auf die Schule in Minab geflogen – US-amerikanische oder israelische Streitkräfte, und nach welchen Zielerfassungsregeln?
- Warum blieben, wie die Kommission festhält, die Anfragen an das US-Militär unbeantwortet – und welche Konsequenzen hat dieses Schweigen für die Bewertung als „fahrlässig“ statt vorsätzlich?
- Welche Munition wurde beim Angriff auf den Sportkomplex tatsächlich eingesetzt, und ist der Einsatz von Wolfram-Schrapnellmunition über bewohntem Gebiet mit dem humanitären Völkerrecht überhaupt vereinbar?
- Und: Wird der Bericht im Menschenrechtsrat tatsächlich Konsequenzen – etwa eine Weiterverweisung an ein Straftribunal – nach sich ziehen, oder bleibt es, wie bei vergleichbaren früheren Feststellungen, bei einer diplomatischen Randnotiz?
Was auch übersehen wird
Äußerst unangemessen: Indem der Bericht US-Kriegsverbrechen und iranische Verbrechen gegen die Menschlichkeit in einem Dokument verhandelt, entsteht der Eindruck symmetrischer Verantwortung zweier Kriegsparteien für innerstaatliche bzw. Kriegsvölkerrechtsverstöße. Die Symmetrie verdeckt die Asymmetrie der Ausgangslage: Ein externer Angriffskrieg der USA (und mutmaßlich Israels) gegen den Iran einerseits, staatliche Repression gegen die eigene Bevölkerung andererseits sind rechtlich wie politisch nicht dieselbe Kategorie von Verbrechen. Wer beides im selben Satz nennt, ohne die Kausalkette – der Krieg schafft erst den Kontext, in dem Proteste und ihre Niederschlagung eskalieren – zu benennen, trägt zur Verwischung bei, wer diesen Konflikt begonnen hat und wer sich in einer Verteidigungs- oder Repressionslogik befindet.
Solange die Frage nach der völkerrechtlichen Legitimation des Angriffskriegs selbst außen vor bleibt, bleibt auch die Einstufung einzelner Angriffe als Kriegsverbrechen eine Fußnote zu einem größeren, unbeantworteten Rechtsbruch.
Bild: Screenshot von Videobericht über das Kommissionsergebnis
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3 Kommentare
Wer mit zweierlei Mass misst, hat den moralischen Kompass verloren.
Das Verbrechen ist der Überfall auf den Iran.
Die UN erweckt den Eindruck, als ob dieses große Verbrechen OK sei, indem sie einzelne kleinere Verbrechen herauspickt.
Ich las vor 10 Jahren einen Artikel, dass die UN von Pädophilen infiltriert ist.
Ob das stimmt weiß ich nicht. Aber mir persönlich fällt schon eine enorme Schieflage solcher aufgesetzten Weltorganisationen zugunsten des Imperiums auf.
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