Rechtliche Beurteilung von 3G oder 2,5G oder bald 2,2G in Wien am Arbeitsort

2. November 2021von 3,3 Minuten Lesezeit

Seit 1. November gilt in Österreich am Arbeitsplatz die 3G-Regel. Diese soll laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) bereits Mitte November zur 2,5G-Regel werden. „Das heißt, auch hier werden wir mit der 14-tägigen Übergangsfrist, wo noch alternativ FFP2-Masken akzeptiert werden, ab 15. November eine 2,5G-Regelung am Arbeitsplatz machen”, erklärte Mückstein am Freitagabend. Damit werden dann Antigentests nicht mehr als Testnachweis gelten. Ungeimpfte müssen dann einen aktuellen PCR-Test vorweisen. In Wien gilt der PCR-Test als Schikane nur mehr 48 statt 72 Stunden, es handelt sich dann also um eine Art 2,2G Regel.

Wie üblich ist die Verordnung sehr unklar abgefasst, was vermutlich Absicht ist. Verunsicherung ist ein probates Mittel um Gehorsam zu erzwingen. Wer nicht genau weiß, wie man sich zu verhalten hat, wird zu Übererfüllung der Gebote neigen. Und wer weiß mittlerweile noch, was wo gerade gilt?

Eine rechtliche Beurteilung hat Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner, Parteiobmann von MFG-Österreich, auf der Facebook Seite in Form eines Schreibens zur Vorlage an Arbeitgeber / Arbeitnehmer veröffentlicht.

Darin erläutert Brunner zunächst den Wortsinn zentraler Teile der Verordnung. Sie gilt für Arbeitsorte, bei „denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können“.

„Ein physischer Kontakt ist ein Körperkontakt, das heißt, die direkte Berührung zweier Körper (Deutsche Enzyklopädie). Nachdem der Begriff „physischer Kontakt“ in der Verordnung selbst nicht definiert wird, gilt nach der primär anzuwendenden Wortinterpretation die allgemeine Auffassung und das Verständnis des Begriffsinhaltes „physischer Kontakt“ durch redliche Erklärungsempfänger.“

Genau genommen gilt also die Verordnung für Arbeitsorte, an denen körpernahe Dienstleistungen erbracht werden. Also Masseur, Fußpfleger oder Friseur. Im Büro, auf der Baustelle oder an normalen Arbeitsorten wird es ja in der Regel nicht zu physischen Kontakten kommen, außer man küsst einander in der Früh zur Begrüßung.

Die nächste wichtige Frage ist, was der Inhaber, Betreiber oder sonstige Verantwortlich am Arbeitsort tun dürfen. Die Verordnung ermächtigt den „Inhaber einer Betriebsstätte … zur Ermittlung personenbezogener Daten (1. Name 2. Geburtsdatum 3. Gültigkeit bzw. Gültigkeitsdauer des Nachweises 4. Barcode bzw. QR-Code) der betroffenen Person“.

Wieder der Wortsinn:

„Ermächtigen heißt, dass der Rechtsträger jemand anderen die Befugnis erteilt hat, auf eigene Rechnung zu handeln (also auf eigene Gefahr – dies ist im Haftungsfall von Bedeutung). Eine Ermächtigung bedeutet auch eine „Vollmacht“, die ohne gesonderten Auftrag nicht zum Handeln verpflichtet.

Eine Ermächtigung ist im Allgemeinen eine Erlaubnis, durch die ein Dritter ein ihm sonst nicht zustehendes Recht oder eine Rechtsposition selbst im eigenen Namen ausüben darf. Ermächtigungen kommen sowohl im Zivilrecht als auch im Öffentlichen Recht vor (Jura Forum).“

Eine Ermächtigung ist also keine Verpflichtung. Betriebsinhaber dürfen kontrollieren, müssen aber nicht. So zumindest der Wortlaut der Verordnung.

Brunner kommt nach weiterer rechtlicher Bewertung zum Ergebnis:

„Der Betriebsinhaber / Arbeitgeber ist daher aufgrund des privatrechtlichen Arbeitsvertrages nicht berechtigt, von seinem Arbeitnehmer den Nachweis einer 3G-Regel oder seine sonstigen gesundheitsbezogenen Daten herauszuverlangen.

Beharrt der Betriebsinhaber / Arbeitgeber auf einer solchen Arbeitsanweisung, so kann diese durch Feststellungsklage als unzulässig beim Arbeitsgericht angefochten werden. Im Falle einer Kündigung / Entlassung kann der Arbeitnehmer dieselbe innerhalb von 14 Tagen beim Arbeitsgericht anfechten.

Da in der Verordnung auch keine Verpflichtung des Betriebsinhabers / Arbeitgebers zur Erhebung des 3G- Nachweises vorgesehen ist, scheidet eine Bestrafung des Betriebsinhabers / Arbeitgebers im Falle einer Unterlassung bereits nach grundsätzlichen rechtlichen Erwägungen von vornherein aus.“

Hier die Stellungnahme von Dr. Brunner zum Download und zum Ausdrucken:

3G_Regel_am_Arbeitsplatz_1

Auf meinbezirk.at  bringt eine Umfrage ein interessantes Ergebnis:


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33 Kommentare

  1. Isabel 3. November 2021 at 0:06

    § 23. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2021 in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2021 außer Kraft. Die §§ 12 bis 16 treten mit Ablauf des 28. November 2021 außer Kraft.

    Wie ist das nun zu verstehen? Gilt die Verordnung 30 Tage?

  2. Guido Vobig 2. November 2021 at 21:13

    Passend zur Diskussion, die oftmals nur leider keine ist:

    „2G auf unserer Tournee? Die Abstimmung! | Die Echse und der runde Tisch (Spezialfolge)“ (youtube) – einfach Zeile in Suchmaschine eingeben

  3. Hans im Glück 2. November 2021 at 19:02

    @Off Topic

    in diesen schweren Zeiten braucht man seelische Stärkung und klaren Blick.
    Nichts hilft so sehr seine Gedanken zu ordnen, wie die Musik von Johann Sebastian Bach.
    ich empfehle auf youtube nach „Vivaldi: Concerto for 4 Violins in B minor RV 580“ zu googlen.
    Danach durchströmt einen die pure Energie.

    • gerhard altenburger 3. November 2021 at 17:34

      Oder: Leontyne Price — “Vissi d’arte” (Puccini: Tosca, Act II) aber bitte nur nicht über den PC oder das Smartphone hören.

  4. Michael R 2. November 2021 at 15:40

    Der Stolperstein ist für mich erstmal der “physische Kontakt”. Demnach würde die Verordnung für die allermeisten Betriebe gar nicht gelten. Welchen “physischen Kontakt” hat man z.B. in einer Schreinerei, in einem Büro, einer Autowerkstätte, einer Fabrik?

    • Fritz Madersbacher 2. November 2021 at 19:51

      @Michael R
      2. November 2021 um 15:40 Uhr
      Genau darauf zielt Dr. Brunner. Damit wird das Ganze eine “semantische Frage”. Nirgendwo lässt sich belegen, dass “physischer Kontakt” nicht so ausgelegt werden darf wie von Dr. Brunner nahegelegt. Das klingt spitzfindig und ist es auch, aber heute muss man den Pandemie-Trotteln mit feiner Klinge begegnen. Es lohnt sich die Lektüre von “Die Abenteuer des braven Soldaten Schwejk” von Jaroslav Hašek (geschrieben 1920–1923.) oder von “Der Hauptmann von Köpenick” von Carl Zuckmayer (1931). Mit einer gewissen “Abgebrühtheit” kommt man relativ weit und kann sich die ratlosen Gesichter der Anderen (einschließlich der kontrollierenden “Securities”) ansehen …

  5. Klaus C. 2. November 2021 at 15:11

    Nach Lektüre des original Gesetzestextes sehe ich das leider nicht ganz so, wie Herr Brunner. Ich interpretiere das so, dass der Arbeitnehmer die Betriebsstätte ohne 3G nicht betreten darf: Zitat “Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber dürfen Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie über einen 3G-Nachweis verfügen” Hier greift dann auch eine Strafung, egal ob man nun einen Nachweis erbracht hat oder nicht. Es geht um die Rechtmäßigkeit des Betretens. Der Arbeitnehmer kennt den Status. Ergo ist er haftbar , wenn er es unrechtmäßig betreten hat. Der Arbeitgeber, kann nur bestraft werden, wenn er den Status wusste , es aber zugelassen hat. Wusste er den Status nicht, weil er ihn, wie von Dr. Brunner erklärt, nicht “ermitteln” konnte, ist das logisch betrachtet eine Lücke im Text. Geht er präventiv vor, kann ihn im Nachhinein der Arbeitnehmer verklagen? Lässt er ihn rein, ohne den Status zu kennen, und es kommt zu einer Prüfung und der Arbeitnehmer hat nix, wollte es aber nicht sagen/zeigen…tja was dann…der Gesetzestext wirft mehr Fragen auf als er Antworten liefert.
    Es stellt sich die Frage, wer eigentlich die Zeiten, die der Arbeitnehmer für das Testen aufbringt, bezahlt? Wenn es Privatzeit ist, wie kann es dann zur Ausübung als Teil der Arbeit verpflichtend sein?
    Wie sieht es mit Versicherungsschutz aus? Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zum Testen einen Unfall hat. Gehört das dann zum Arbeitsweg?
    Was ist mit Leuten, die sich nicht impfen lassen dürfen (aus medizinischen Gründen) und keine Zeit zum Testen haben?
    Was ist der Status eines Ungetesteten? Ein Mensch ist entweder gesund und arbeitsfähig oder krank und arbeitsunfähig. Ein nicht 3G bestätigter Mitarbeiter ist per Definition also nicht gesund, sonst würde man den Schwachsinn ja nicht machen. Dann ist er aber logisch betrachtet krank. Gibt es dann eine Krankschreibung?

  6. Hans Im Glück 2. November 2021 at 13:08

    Und immer schneller dreht sich das irrsinnige Karussell. Jeder der sich berufen fühlt, darf seine Forderungen raushauen. Heute mal der Arbeitsgeberpräsident: (Quelle Welt)

    Nun sei Handeln gefragt: Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert einen zeitnahen Impfgipfel. Es sei eine klare und eindeutige Grundlage für die Fortentwicklung von betrieblichen Schutzkonzepten nötig, sagte Dulger am Dienstag in Berlin.

    Das Auskunftsrecht des Arbeitgebers über den Impf- oder Genesenenstatus müsse endlich gesetzlich festgelegt werden. „Wer da zögert, riskiert ein Weniger an Gesundheitsschutz in unseren Betrieben.“

    Tja Herr Dulger: Aber warum auf halben Weg stehen bleiben.

    Für den lieben Gesundheitsschutz sind natürlich viel mehr Gruppen in die Auskunftspflicht zu nehmen. ich fang einfach mal an.

    1. Vorerst einmal im Monat, bei Bedarf öfter Abfrage des Alkoholikerstatus nebst Nachweis. Die Gefahren die von Staplerfahren, LKW Lenkern oder auch Piloten, Chirurgen etc. in diesem Kontext ausgehen, sind kaum zu niedrig anzusetzen.
    2. Selbstverständlich gilt das auf für andere Drogen
    3. Eine Personengruppe, die hier gerne mal vergessen wird, sind die Diabetiker. Ein Kollaps bei nicht ordnungsgemäßer Einstellung des Zuckerspiegels kann im Sinne des Gesundheitsschutzes bei einem ICE Führer hässlich werden.
    4. Der Gesundheitsschutz kann nicht alleinige Maßschnur sen. Wir sind uns doch einig, dass auch eine Schwangerschaft bei Einstellung angegeben werden sollte. Alleine schon, um die werdende Mutter vor der Doppelbelastung Beruf und Kind zu schützen. (Und natürlich auch, um den in diesen Zeiten gebeutelten Unternehmen, Mitarbeiter zu ersparen, die nur Geld kosten, aber nur zu Hause sitzen.)

    In Stufe 2 des gelebten, betrieblichen Gesundheitsschutzes, sollte dann auch für die Gruppen 1-3 der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung entfallen. Wer seine Gesundheit so fahrlässig gefährdet, soll auch selbst dafür aufkommen. Gruppe 3 kann differenziert werden. Bei Typ1 gilt die Regel nicht. Bei Typ2,wenn Übergewicht, Naschsucht und ähnliches die Ursachen darstellen.

    Willkommen in der schönes neuen Betriebswelt! Health Care 4.0

  7. Robert Jahnsen 2. November 2021 at 12:56

    3-G-Regeln sind nicht Sinnlos. Die Verordnung ist ein abgespecktes Lockdown für Geschäfte und Arbeitgeber. Verlust ist damit nicht unvermeidbar. Wir drehen uns im Kreis. Eine Seite wird sortiert nach Regeln und auf der anderen Seite wird die Arbeitslosenzahlen dadurch völlig aus den Augen verloren. Werden diese nich unterstützt weil die Politiker Bockig wie Kinder werden um ihr Ziel zu erreichen, hat Deutschland in wenigen Monaten mehr Obdachlose als zuvor. Aber darin sind ja Politiker Weltmeister. Vergessen haben sie auch die gefälschte Impfpässe die bereits im umlauf sind und auch nur einige entdeckt. Apps, Code usw. ein Fass ohne Boden. Mit diesen Gesetzt hat die Regierung ihr Traum erfüllt über Datenkontrolle und gibt sich mit den Chinesen die Hand. Und das Volk unterstützt sie dabei. Dabei wissen wir doch wer hier die Macht hat. Die Bevölkerung sitzt am längeren Hebel. Nur keiner schaut genauer hin und geben ihre Daten weiter. Jeder Schritt hat Konsequenzen. Herdenimmunität? Sind wir Tiere? Hallo gehts noch?! Wenn schon dann “Personenimmunität” nennen. Das lässt uns Mensch bleiben. Damit bleibt ein weiteres Märchen bestehen wie alle anderen die uns immer wieder in Mantra aussagen suggeriert wird. Geht man Jahre zurück sieht man die ALTEN VERHALTEN von FRÜHER. Widersprüchlich, denn es wird über Diskriminierung gesprochen aber genau dieses Verhalten ist bei diesen Maßnahmen enthalten. Hirn einschalten Politiker!
    Mir ist es völlig egal w-i- e-v-i-e-l-e 1,2,3,4,5, usw Gs-Regeln eingeführt wird. Mich trifft es nicht und mein Beruf wird nie von irgendwelche Regeln betroffen sein. Ich lasse Regierung weder noch von Quacksalber in mein Leben rein. Niemand bestimmt über mein Leben außer ich selbst. Koste was es wolle. Ich weiß mich zu wehren und kenne jede Hintertür und dies ist nicht nur den Politikern vorbehalten.

  8. Eva-Maria 2. November 2021 at 12:44

    Ich halte diese WILLKÜR in der Gesetz/Verordnungsgebung für bestrafenswert im Rahmen einer Ministeranklage gegen Mückstein beim VfGH.

    Er weiß, daß er aufs Messers Klinge reitet, sonst würde er nicht durch Juristen vorgefertigte Sätze in der Pressekonferenz wortwörtlich vom Papier ablesen und abtauchen und Fragen verweigern.
    Sein Blick wirkt zunehmend panisch.

    Sie sollen zugeben, sie haben zuviel eingekauft und das Volk in Ruhe lassen.

    Aber SO zeigen sie ihren wahren totalitären Charakter und das wird im Herbst 22 auch vdB aus dem Amt fegen.
    Das Coronadrama öffnet jetzt die Augen, wozu diese Klimaspinner fähig sein würden, wären sie dann noch an der Regierung.

  9. freiheitsliebender 2. November 2021 at 11:51

    Dr. Brunner trifft wie immer den nagel auf den kopf. Es ist auch meine meinung dass hinter dem schlampigen verordnungsirrsinn, ein plan dahintersteckt. Die bevölkerung, die bereits im gesamten von allen guten geistern verlassen ist, soll mit der weiteren Verunsicherung in bälde der endgültige ko schlag verpasst werden.
    Die gesellschaft ist wie ein boxer der bereits bei 8 oder 9 angezählt ist.
    Die kommentatoren hier haben ausnahmslos recht, dass es allerhöchste zeit ist, aufzustehen, da es bereits 5 nach 12 ist.
    Zu unzeiten bzw.bei anderen ditaktorischen regimen war das mittel der stunde – ziviler ungehorsam.
    Polen 1980 beginnend und vor allem die DDR und Rumänien haben es 1989 eindrucksvoll vorgemacht , wie ein demokratischer Reinigungsprozess aussieht.
    Jeder österreicher soll sich vor augen halten, dass unser staat eine demokratie sein soll.
    Und das heisst das Recht geht vom volk aus und nicht von korrupten Lügnern, Täuschern und Tricksern.

    • Michael R 2. November 2021 at 15:31

      Gleiches gilt für Deutschland!

      An dieser Stelle möchte ich Artikel 20 unseres Grundgesetzes zitieren, auf den wir schon in der Schule ganz besonders hingewiesen wurden, denn er gibt dem Volk das Recht zum Widerstand.
      Wie das gesamte Grundgesetzm wurde gerade auch dieser Artikel noch unter dem Eindruck des kurz zuvor untergegangen “Dritten Reichs” formuliert:

      “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
      Art 20 

      (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

      (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

      (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

      (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”

  10. Auch Markus 2. November 2021 at 11:37

    Wer bereit ist den Schritt vor’s Arbeitsgericht zu gehen, wird auf jeden Fall Unterstützung brauchen, damit es auch Sinn macht. Hat jemand einen Vorschlag wie hier möglichst vernünftig vorgegangen werden kann.
    Gibt es ev. bereits jetzt konkrete Unterstützung / Erfahrung, kann man gemeinsam was machen, etc :)

  11. Covjek 2. November 2021 at 11:35

    Danke an Rechtsanwalt Brunner und tkp. Nach meinem Rechtsempfinden wäre hier auch das Staatsoberhaupt gefordert. Gerade auf diesem Boden und mit unserer Geschichte wäre das Maximum an Grundrechtseinschränkungen so etwas wie der schwedische Weg gewesen. Unser Staatsoberhaupt ist geschichtsvergessen und blind für die Anfänge, die wir längst hinter uns gelassen haben. Da wir bei den Demonstrationen regelmäßig zu wenige sind, bleibt mir nur, auf die nächsten Wahlen zu warten und dort ein Zeichen zu setzen.

    • Andrea S. 3. November 2021 at 7:20

      Unser Staatsoberhaupt handelt wie ein gruseliger Opa, der alle verfassungswidrigen Gesetze einfach durchwinkt. Ich hoffe, dass der nicht mehr zur Wahl antritt. Habe jeden Respekt verloren.

  12. Petra 2. November 2021 at 11:34

    Die rechtliche Beurteilung von Dr. Brunner gibt es als PDF zum Ausdrucken auf der Webseite von MFG unter “Aktuelles” und an Mitglieder wurde diese PDF auch gestern spät am Abend noch versendet.
    Es sollten nun also möglichst viele beim Betreten der Arbeitsstätte diese PDF (ausgedruckt oder auf dem Handy) anstelle des 3G-Nachweises vorlegen. Leider kam dieses Schreiben erst gestern spät am Abend, sodass es heute am ersten Tag der “breiteren” Gültigkeit vielen wohl noch nicht zu Verfügung steht, aber ab morgen sollte es für alle Interessierten möglich sein, das Schreiben vorzulegen. Hoffentlich wird durch diese rechtliche Klarstellung, mit der man tatsächlich was in der Hand hat, möglichst vielen Betroffenen etwas Mut gemacht und etwas Druck genommen.

    Interessant finde ich nebenbei, dass die Verordnung wieder einmal so formuliert wurde, dass sie praktisch ins Leere geht. Dies erinnert an die ersten Corona-Verordnungen, die das “Betreten des öffentlichen Raumes” an Bedingungen knüpften. Hier stellt sich die Frage, ob die Verantwortlichen, die die Verordnung ausformuliert haben, wirklich so dumm sind, oder ob es sich um eine bewusste Nebelgranate handelt, damit die zugrunde liegenden Inhalte niemals vor dem Verfassungsgerichtshof zur Diskussion kommen.

    • pfm 2. November 2021 at 13:37

      Zum Ausdrucken gibt es auch einen Link am Ende des Artikels.

    • Klaus C. 2. November 2021 at 14:02

      Letzteres ist der Fall. Die wissen ganz genau, dass das auf wackeligen Füßen steht, die sind ja nicht dumm. Nur, bis das dann richtig gestellt ist, bekommen sie halt weitere Leute unter die Nadel, machen sich selbst aber frei von Haftung zukünftiger Schäden. Die untertänigen Leitmedien, helfen dann bis dahin mit Horrormeldungen den Druck aufzubauen. Ziemlich perfide dieses Spiel.

  13. Auch Markus 2. November 2021 at 11:22

    Alles schön und gut – ich bin jederzeit zu allem bereit, was uns wieder in die Vernunft bringt.
    Wer – oder besser wie läßt sich ein Streik organisieren ?
    Und auch dann wird es so sein wie auf den Demonstrationen – nur einige (wenige) machen mit, der Rest sitzt am Rand, schaut zu und wischt es mit den üblichen Kommentaren weg um ja sein Hirn nicht einschalten zu müssen.

  14. Paul Engel 2. November 2021 at 10:51

    Die Naivität der Impffanatiker ist unglaublich. “Impfen ist gut, das, haben wir schon in der Schule gelernt”, weiter bringen sie es nicht.

    • Maximilian 2. November 2021 at 16:18

      Noch was haben die Impffanatiker in der Schule gelernt: „Nichts hinterfragen, alles akzeptieren und dies dann verteidigen, kritische Mitschüler/-innen ankreiden und schikanieren.”

      Der Irrsinn hat tatsächlich schon in der Schule begonnen und sitzt so tief in den Menschen wie die Hautfarbe und das Geschlecht.

    • Pfanderl 3. November 2021 at 2:40

      Patricia Kelly (Mitglied der Kelly Family und heute Solo-Sängerin) ist im Dezember 2020 so schwer an Covid19 erkrankt, dass sie in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Im Jahr 2021 hat sie sich impfen lassen. (Zum Monat der Impfung gab es in den Artikeln keine Angabe.) Im Oktober musste sie leider wieder eine schwere Covid19-Krankheit erleiden, die sie wieder ins Krankenhaus führte. Inzwischen ist sie zum Glück wieder zu Hause, aber ihre Lungenentzündung ist noch nicht überwunden.
      Ihren Followern auf Instagram hat sie mitgeteilt, dass sie so froh über die Impfung sei. Dank der Impfung sei sie nun gesundheitlich auf einem guten Weg. Ohne Impfung, so Patrica Kellys Vermutung, wäre sie wahrscheinlich an der zweiten Covid19-Erkrankung gestorben.

      Ich wünsche Patricia Kelly nur das Beste und hoffe, dass sie sich bald vollständig erholt hat, aber ich frage mich, wie sehr man an die positive Wirkung der Impfung glauben muss, um solch eine Aussage zu tätigen. Nun gut, es könnte tatsächlich so sein, wie P. Kelly meint, nämlich dass die Impfung sie vor einem NOCH schwereren Verlauf bewahrt hat. Es könnte aber auch sein, dass Patricia Kelly ohne Impfung weniger Symptome bei ihrer zweiten Covid-Erkrankung gehabt hätte oder auch dass ihr Körper so oder so erfolgreich gegen die heftige Infektion angekämpft hat/hätte.

      Unabhängig von der Impfung würde mich interessieren, wie es bei manchen Menschen zu wiederholten (schweren) Covid-Infektionen innerhalb eines recht kurzen Zeitraums kommen kann. Für Frau Kelly hoffe ich, dass sie sich nicht häufiger infiziert und erkrankt.

  15. Fritz Madersbacher 2. November 2021 at 10:35

    Die rechtliche Beurteilung der jüngsten Verordnung zur 3 (2,5?) – Regel durch Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner hat grossen politischen Wert: sie zeigt die Willkür und die sprachlich/gedankliche Verluderung der dafür Verantwortlichen. Das Schweigen der partei- und funktionsübergreifenden (bis hin zum höchsten Amt im Staat) Mitläufer/-innen ist bezeichnend und brüllt zum Himmel.
    Es geht um das Erzwingen von Gehorsam: für mutige Menschen, die um ihre Wichtigkeit für den Betrieb oder die Institution wissen, die sie aufgrund ihrer Fähigkeiten haben, können die Präzisierungen von Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner sehr wohl eine grosse Hilfe sein, um sich nicht in die Knie zwingen zu lassen.
    Wir befinden uns also in einer “liberalen Demokratie” und in einem “Rechtsstaat”, wo mit Willkür und Erpressung Menschen gefügig gemacht werden sollen. Früher hat man zu so etwas Diktatur gesagt …

    • BadMax 2. November 2021 at 11:28

      Die ganze Covid-Thematik zeigt im Wesentlichen auf, dass unsere Regierung – als Vertreter des Volkes- zu viel Macht hat. Meiner Meinung nach sollten die Regierungsmitglieder – insbesondere Kanzler und Minister- direkt vom Volk gewählt werden. Dies könnte über eine Ausschreibung erfolgen, die einerseits die Anforderungen klar deklariert und eine Bewährungsfrist von zB. 2 Jahren beinhaltet.
      Einzig das Volk entscheidet, ob es nach der Bewährungszeit zu einer Verlängerung kommt.
      Die unnötige und kostenintensive Position des Bundespräsidenten gehört sofort aufgehoben.
      Es ist undenkbar, dass das Volk in der gegenwärtigen Situation machtlos ist, und sich den irr- und wahnwitzigen Verordnungen der Regierung fügen muss.

    • Kriegsgegner 2. November 2021 at 12:16

      Wir sollten den Mut haben, es zu bezeichnen als das was es ist, eben eine Diktatur.
      Ich bin alles andere als ein “Rechter” und dieses ständige Verorten von Kritikern am rechten Rand bei jeder kleinsten Kritik am Corona-Wahnsinn, gehört – denke ich – genauso zu diesem Wahnsinn!

  16. Kriegsgegner 2. November 2021 at 10:17

    Der Irrsinn geht ungebremst weiter. Warum bremsen wir nicht? Wenn wir uns alles gefallen lassen, werden wir in der totalen Katastrophe enden. Aber eben nicht in der sanitären, sondern in der wirtschaftlichen, kulturellen, geistigen und politischen.
    Die Kollateralschäden des organisierten und aufgezwungenen Wahnsinns sind jetzt schon wesentlich höher als es Corona ohne den ganzen perversen Massnahmen-Unsinn je hätte sein können.
    Wenn wir nicht aufstehen, wird es weitergehen, bis wir nichts mehr haben, d.h. weder Freiheiten, noch Verfassung, noch Demokratie, noch materielle Güter. Zum größten Teil werden wir in wenigen Jahren sehr wahrscheinlich sogar tot sein!
    Absolute Priorität müsste im Augenblick die Verhinderung des Massnahmen- und Impfholocausts sein und als Voraussetzung dafür die Absetzung des Corona-Polit-Panikmach-Gesindels und seine juristische Verurteilung für das laufende Menschheitsverbrechen.

  17. Mattheo 2. November 2021 at 10:01

    Für all diejenigen, die sich dem Druck beugen (müssen) und sich impfen lassen wollen, würde ich empfehlen zuvor beim Arbeitgeber oder der zuständigen Stelle genau abzuklären, wer für einen eventuellen Impfschaden aufkommt und mir das schriftlich geben lassen. Dann bietet es sich an, vor der Impfung einen Bluttest auf D-Dimere, Thrombozyten, Gerinnungsfaktoren, Granulozyten, B-Lymphozyten, T-Lymphozyten und natürliche Killerzellen machen zu lassen und das nach der ersten und zweiten Impfung zu wiederholen.
    Kommt es zu einer Schädigung hat man etwas in der Hand. Ich habe auch gehört, dass es Rechtsanwälte gibt, die sich auf diese Thematik spezialisiert haben.

    • Michael R 2. November 2021 at 14:23

      “Da in der Verordnung auch keine Verpflichtung des Betriebsinhabers / Arbeitgebers zur Erhebung des 3G- Nachweises vorgesehen ist, scheidet eine Bestrafung des Betriebsinhabers / Arbeitgebers im Falle einer Unterlassung bereits nach grundsätzlichen rechtlichen Erwägungen von vornherein aus.”

      Wenn das stimmt, dann brauchen doch die Arbeitgeber nur dieser Verordnung nicht nachzukommen und die ganze Aufregung ist umsonst.

      Ich gestehe, ich bin verwirrt. Ebenso wie ich verwirrt war, als ich am Sonntag zufällig erfahren habe, wie viele Gaststätten, Cafés etc. den Impfstatus nicht abfragen, wohl gemerkt in Deutschland.
      In der Schweiz haben sich ein paar Dutzend Polizisten zusammengetan, die sich weigern, die verordneten Massnahmen zu kontrollieren und bei Verstößen zu ahnden.

      Tut sich das was? Stehen wir etwa am Beginn einer allgemeinen Verweigerung? Wenn das der Fall wäre, könnten die Politiker machen, was sie wollten. Dann wäre der Spuk vorbei.

  18. Markus 2. November 2021 at 9:43

    Es muss viel schneller etwas geschehen als es jetzt der Fall ist- Was nützt uns Bürgern zu wissen dass diese Verordnungen eigentlich in den Wind geschossen werden können, wenn wir uns nicht sofort wehren können. Viele Menschen würden sich vermutlich sofort wehren aber aufgrund der finanzielle situation wird es mancher unterlassen dies zu tun- das ist das selbe wenn man sich z.bsp. als ungeimpfter nicht an die maskenpflicht hält. viele -gerade junge menschen können es sich nicht erlauben auf einestarfe einzusteigen-auch wenn man es dann klagen kann-da braucht man wieder geld

    • Thomas Holzer 2. November 2021 at 10:03

      Da hilft nur mehr ein Generalstreik, und ich bin wahrlich den Gewerkschaften nicht verbunden ;) Aber anders können sich die mündigen Bürger nicht mehr gegen diesen Wahnsinn wehren

    • Egon Erwin 2. November 2021 at 11:57

      Haben oder Sein ?

    • Sir Som 2. November 2021 at 16:41

      @ Thomas Holzer: ich fürchte von Gewerkschaftsseite ist rein gar nichts zu erwarten, die sitzen im gleichen Boot wie das Covid-Regime…

    • Andrea S. 3. November 2021 at 7:18

      Merke einfach, dass ich fast nicht mehr standhalten kann. Nicht das ich mich jäh impfen lassen würde, aber ich merke wie meine Lebensfreude spürbar schwindet. Um das nicht noch weiterlaufen zu lassen, überlege ich momentan, mich von meiner Arbeit freistellen zu lassen, bis diese Verbrechen an der Menschheit aufgeklärt werden.

      Holzer Thomas: so schmerzlich es auch ist, die Gewerkschaften und Kammern sind ein Teil des Problems. Denen sind einfach durch die rote Politik völlig die Hände gebunden und sie haben es verabsäumt sich rechtzeitig von PRW zu verabschieden, als diese wieder als Vorsitzende gewählt wurde.

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