
Entwurf für neues Corona Gesetz – Unklarheiten werden zur Epidemie
Der Verfassungsgerichtshof hat die Regelungen der österreichischen Regierung aus dem Frühjahr heftiger Kritik unterzogen und wesentliche Teile aufgehoben. Ein neuer Gesetzentwurf soll nun eine geeignetere Basis schaffen. In der Begutachtung wird aber noch eine Impfung mit einem Schuss Verfassungsmäßigkeit gefordert um neuerliche Aufhebung durch den VfGH zu vermeiden.
Die Kritik von der Opposition, Behörden und Verbänden ist scharf, der Pfusch aus dem Frühjahr setze sich mit anderen Mitteln fort. FPÖ und Neos fordern sogar die Ablöse des überforderten Gesundheitsministers. Der ist allerdings auch nur so gut wie seine Berater, deren Austausch vielleicht hilfreich wäre.
Die Probleme beginnen bereits bei den Festlegungen, wann das Gesetz greifen soll. In dem Entwurf heißt es wörtlich: „Beim Auftreten von Covid-19 kann durch Verordnung das Betreten von bestimmten Orten oder öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit geregelt werden. (…) In der Verordnung kann entsprechend der epidemiologischen Situation festgelegt werden, in welcher Zahl und zu welcher Zeit oder unter welchen Voraussetzungen und Auflagen diese Orte betreten werden dürfen. Zu den Auflagen zählen insbesondere Abstandsregeln, Schutzmaßnahmen und Präventionskonzepte. Weiters kann das Betreten gänzlich untersagt werden, sofern gelindere Maßnahmen nicht ausreichen.“
Was aber heißt „Auftreten von Covid-19“ und was ist „epidemiologische Situation“ Wann genau tritt Covid-19 auf? Wenn es nötig ins Spital zu gehen, oder eingeliefert zu werden? Oder wenn 50 Urlaubsheimkehrer, die völlig gesund sind, einen positives Testergebnis erhalten? Ohne genauere Definition werden der Willkür Tür und Tor geöffnet.
- Kabelka, Dietmar (Autor)
Die so genannte „Epidemiologische Kurve“ im Dashboard des Gesundheitsministeriums ist nicht aussagekräftig wie hier und hier nachzulesen. Der PCR-Test auf dem die Daten für die Kurve beruhen zeigt auch inaktive Virentrümmer an und ergibt bei niedriger Infektionsrate einen großen Prozentsatz falsch-positiver Ergebnisse. Darauf Maßnahmen zu gründen ist nicht genügend, denn der VfGH hat bei Eingriffen in Grundrechte auf eindeutiger Evidenz basierende Begründungen gefordert.
Kritik von Volksanwaltschaft …
Die Volksanwaltschaft fordert eine „gründliche Überarbeitung“ des Entwurfes, denn die vorgesehenen weitgehenden Betretungsverbote und Verhaltensvorschriften sind weder im privaten noch im öffentlichen Raum rechtens. Der vollziehenden Minister erhielte damit „eine Verordnungsbefugnis, die extrem weit über die derzeit geltende Rechtslage hinausreicht“.
„Angesichts des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Schutzes des Hausrechts und des Privat- und Familienlebens erscheint es sehr zweifelhaft, ob der einfache Gesetzgeber einen Bundesminister dazu ermächtigen kann, für nicht öffentliche Orte wie zum Beispiel Eigentumswohnungen, Abstandsregeln, Schutzmaßnahmen und Präventionskonzepte‘ festzulegen“, schreibt die Volksanwaltschaft in ihrer Stellungnahme.
Die Volksanwaltschaft kritisiert auch die Zwangsmaßnahmen in Pflege- und Altersheimen ausführlich und warnt vor einer neuerlichen Vorgehensweise wie im Frühjahr, wo Menschen wochenlang „präventiv“ isoliert wurden. Im Entwurf seien „keinerlei rechtsstaatliche Sicherungsmechanismen als Korrektiv vor überschießenden Ausgangs- und Betretungsverboten vorgesehen“.
Der Minister kann laut Entwurf auch „das Betreten von Verkehrsmitteln“ verbieten. Damit könnte sogar das Benutzen von Privatautos verboten werden, was wohl nicht mit einem einfachen Gesetz regelbar wäre.
… und Rechtsanwälten
Für die Rechtanwaltskammer ist die „vorgesehene weitgehende Datenaufbewahrungspflicht nicht rechtfertigbar“. Für die Gastronomie würde diese Maßnahmen einen „enormen und unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten“. Auch für Vereine wäre das zu viel verlangt, und es widerspreche der Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwälte sowie dem Redaktionsgeheimnis, so das unfreundliche Urteil der Rechtsanwälte.
Im Entwurf ist Datensammelung und Aufbewahrung für 28 Tage vorgesehen. Damit soll Contact-Tracing erleichtert und Betriebe, Veranstalter und Vereine verpflichtet werden Daten von Gästen, Besuchern, Kunden und Mitarbeitern 28 Tage aufzubewahren und den Gesundheitsbehörden auf Verlangen verfügbar zu machen. Die betroffenen Personen müssen der Datenverarbeitung allerdings zustimmen.
Kritik von Parteien
„Das neue Corona-Gesetz erhält von den Verfassungsexperten vernichtende Kritik und greift auf höchst problematische Weise – etwa mit der Möglichkeit von Ausgangssperren ohne hinreichend formulierte gesetzliche Kriterien – massiv in die Grund- und Freiheitsrechte der Bevölkerung ein“, teilte SPÖ-Klubchefin-Stellvertreter in einer Aussendung mit.
Die Reparatur der vom VfGH aufgehobenen Ausgangsbeschränkungen gerate zur Rechtfertigung, „mit dem die österreichische Bevölkerung de facto über Wochen eingesperrt werden könne“, so FPÖ Obmann Hofer.
Der stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak und Gesundheitssprecher Gerald Loacker äußerten vor allem auch Kritik an Anschober. „Dieser Mann ist mit elementaren Führungsaufgaben überfordert“, so Loacker. Das Gesetz würde den Gesundheitsminister ermöglichen, den gesamten öffentlichen Raum einem Lockdown zu unterziehen, kritisierte Scherak.
Weiters sieht die Verordnungsermächtigung vor, dass der Minister „das Betreten von Verkehrsmitteln“ verbieten kann. Diese Bestimmung könnte ebenfalls verfassungswidrig sein, warnt Transparency International, da Anschober damit sogar das Benutzen von Privatautos verbieten könnte.
PCR-Test unzuverlässig: Tourismusbetrieb mit 4 falsch-positiven von 8 Ergebnissen
Nicht infektiös aber PCR Test positiv – steigende Fallzahlen zweifelhaft
Warum Massentestungen auf Coronavirus derzeit völlig sinnlos sind
Großzügiger Umgang mit angeblich positiven Testergebnissen auf Corona-Infektion in Österreich