Maskentrilogie 3. Teil – Für wen die Gesetze gemacht sind

6. September 2022von 14,1 Minuten Lesezeit

Um dem weltweit zunehmenden Analphabetismus zu begegnen, setzen die Regierenden inzwischen vermehrt auf kurze Unterrichtsvideos, die ohne jede weitere intellektuelle Beanspruchung auch vom letzten ihrer Schäfchen verstanden werden.

Diese beiden Streifen stehen unter dem Motto:

Gesetze sind nur für diejenigen gemacht, die dumm genug sind, sie zu befolgen.

Und genau für diese Dummen ist der nun folgende dritte Teil der Trilogie „Maskenball“ gemacht.

Kommen wir nun also zu Krankheitsbildern in der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, die häufig eine Maskenbefreiung nach sich ziehen.

Atemnot

Wie bereits im zweiten Teil der Maskentrilogie ausgeführt, orientieren wir uns bei der Frage nach Ausstellen einer Maskenbefreiung zuallererst an den äußerten Beschwerden.

Die weitaus häufigsten Beschwerden betreffen das Gefühl einer mehr oder minder ausgeprägten Atemnot, in der Fachsprache ganz allgemein unter dem Begriff der „Dyspnoe“ zusammengefasst.

Die Dyspnoe, also die Atemnot, ist zunächst nur die Beschreibung eines Symptoms, ohne dass damit bereits die Ursache genannt wird. Wobei ich das Wörtchen „nur“ sogleich wieder streichen will, weil das Gefühl der Atemnot je nach Ausprägung zu den schwerwiegendsten und zu den bedrängendsten Symptomen der Medizin überhaupt zählt.

Das Symptom der Atemnot kann rein körperlich oder rein psychisch bedingt sein oder auch eine Mischung aus beiden Ursachen darstellen. Es ist so beklemmend und angstbesetzt, dass es als allererstes der sofortigen Linderung bedarf.

Das akute Symptom der Atemnot ist daher nicht diskutabel und auch nicht justiziabel.

Mit anderen Worten: Die Beschwerden sind von allen Beteiligten zunächst als gegeben hinzunehmen und es ist auch nicht die erste Bürgerpflicht des Patienten das Gefühl der Atemnot gegenüber einem Schulleiter, Amtsarzt, Ankläger oder Richter beweisen zu müssen um nach endlosen Behördengängen eine Maskenbefreiung zu bestätigt zu bekommen.

Die Nase als Atmungsorgan

Atemnot resultiert in der HNO-Heilkunde meist aus einer Behinderung der Nasenatmung. Das mag zunächst erstaunen, da ja die Atemluft auch über den Mundweg in die Lungen gelangen kann. Darauf werde ich später noch zurückkommen.

Die nasalen Ursachen einer Dyspnoe liegen bei weitem nicht immer nur in der auch jedem Nicht-Facharzt geläufige Verbiegung der Nasenscheidewand, der sog. Septumdeviation oder einer Übergröße der Nasenschwellkörper, der sogenannten Nasenmuscheln. Die bloße Tatsache der Verbiegung der Nasenscheidewand oder einer Übergröße der Nasenmuscheln bedingt nicht einmal zwangsläufig eine Therapie, wenn der Patient an diese Zustände im Laufe der Zeit adaptiert ist, sich wohl fühlt und keine Atemnot verspürt.

Das kann sich jedoch bei Hinzutreten eines weiteren Atemhindernisses wie z.B. des Tragens einer eng ansitzenden Maske sehr schnell ändern. Dann wird aus dem zunächst beschwerdelosen Patient plötzlich der über Atemnot klagende Patient.

Die typischen Beschwerden dieser Patienten sind also:

„Ich bekomme im Alltag eigentlich genug Luft, aber unter der Maske leide ich an erheblicher Atemnot.“

Selbiges trifft auch für die Schiefstände der äußeren knorpeligen oder der äußeren knöchernen Nase zu. Sie haben fast immer eine Einschränkung der Nasenatmung zur Folge, da wie leicht zu ersehen ist, ein Haus, welches außen schief ist, nur schwerlich gerade Innenwände haben kann. Dies ist auch die Ursache für die Unzufriedenheit vieler an der Nasenscheidewand Operierter, bei denen versucht wurde, eine innere Begradigung der Nase zu erreichen ohne auf einen äußeren Schiefstand zu achten und diesen zu beseitigen.

Natürlich führen auch Gewebeneubildungen wie z.B. Nasenpolypen aufgrund einer chron. Nasennebenhöhlenentzündung oder Papillome ab einer gewissen Größe zur Verminderung der Nasenatmung.

Eine Vielzahl von Atmungseinschränkungen wird durch spezielle Schwellungszustände, welche die gesamte Schleimhaut der Nase und des Nasenrachens betreffen, verursacht. Nicht nur zu bestimmten Jahreszeiten sondern häufig auch über das ganze Jahr auftretende Allergien führen ebenso zu Behinderungen des Luftstroms wie chronische Nasenschleimhautentzündungen der vielfältigsten Ursachen.

An diagnostischer Wertigkeit ist hier im Zweifelsfall die genaue, auch endoskopische, Untersuchung und vor allem die Befragung des Patienten höher einzuschätzen als Laboruntersuchungen. Ein negativer Allergietest schließt das Vorhandensein einer Allergie oder einer hyperreagiblen Nasenschleimhaut nicht aus und kann daher keinesfalls als Argument gegen eine Maskenbefreiung angeführt werden.

Schleimhaut produziert Schleim

Wie der Name „Schleimhaut“ bereits andeutet, produziert Schleimhaut Schleim, oft genug in übermäßiger Menge und zu ungünstigen Zeitpunkten. Häufig klagen Patienten unter Atemmasken über permanenten Niesreiz und unstillbare Schleimbildung in der Nase, welches ihnen ein längeres Tragen der Maske zur Qual bzw. unmöglich macht. Unverträglichkeit des Maskenmaterials sowie die dramatisch hohen Kohlendioxidwerte unter der Maske mögen hierbei eine Rolle spielen.

Es ist ein weit verbreiterter Irrtum von Behörden, wie auch Gerichten, anzunehmen, es sei Aufgabe des Patienten, die immunologischen oder biochemischen kausalen Zusammenhänge dieser nur beim Tragen einer Maske auftretenden Krankheitsbilder und Beschwerden zu beweisen. Die offensichtliche Tatsache der Beschwerden und Symptome ist Beweis genug.

Wie bereits im zweiten Teil der Trilogie eingehend dargestellt, darf ein Symptom nicht deswegen bestritten werden, weil man mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die Ursache nicht finden kann.

Besondere Sach- und Fachkenntnis erfordern Patienten, welche sich einer oder gar mehrerer Operationen im Bereich der Nase und der Nasennebenhöhlen unterzogen haben. Bei Anwendung nicht mehr zeitgemäßer Operationstechniken oder z.B. auch nach ausgedehnten Nebenhöhlen-Operationen kann eine Operation aus bestimmten Gründen auch einmal in eine Verschlechterung der Nasenatmung münden.

Meist übersehen: Die „dynamischen“ Atemhindernisse

Neben diesen, relativ leicht zu erkennenden, statischen, also dauerhaft bestehenden Befunden existieren auch Atemhindernisse, die ihre beeinträchtigende Wirkung erst im Verlauf des einzelnen Atemzugs und in bestimmten Situationen entfalten

Diese dynamischen Atemhindernisse sind schwierig zu diagnostizieren, dem Nicht-Mediziner mühsam zu erklären und werden meist übersehen. Die Diagnostik dieser Störung wird weiterhin dadurch erschwert, daß diese Nasen bei normaler Betrachtung eigentlich nichts an pathologischen Auffälligkeiten bieten.

Diese dynamischen Störungen der Nasenatmung sind auf Anomalien im Bereich des knorpeligen Stützgerüsts der Nase zurückzuführen. So kommt es bei verschiedenen Konstruktionsfehlern der diversen Stützknorpel der Nase erst im Zuge des Atemholens aufgrund des entstehenden Unterdrucks im Naseneingang zu sichtbaren Einziehungen der Nasenflügel und damit verbundenen Engstellungen, die paradoxerweise um so schwerwiegender sind, je tiefer und angestrengter der Patient atmet, je schneller die Luft durch die als Düse wirkenden Nasenlöcher strömt. Die uns allen bekannte Wasserstrahlpumpe basiert auf diesem physikalischen Prinzip und kein Flugzeug würde sich ohne es in die Luft erheben.

Diese atemphysiologische Besonderheit kann unter Atemmasken und hier wiederum am häufigsten unter eng ansitzenden FFP 2 Masken verstärkt auftreten.

Ein Hinweis auf diese, wie wir Rhinologen sagen, „dynamische Nasenklappenstenose“ ergibt sich, wenn der Patient durch ein Auseinanderziehen der Nasenflügel eine deutliche Atmungserleichterung verspürt.

Vergeßt die Kinder nicht…

Bei Kindern ist die Diagnostik nasaler Störungen abhängig von Alter und Kooperationsbereitschaft der kleinen Patienten naturgemäß oft schwierig bis nahezu unmöglich. Im Grunde genommen finden sich alle zuvor beim Erwachsenen besprochenen Gegebenheiten auch bei Kindern.

Als „Nasenpolypen“ werden bei Kindern im Volksmund meist die Rachenmandeln, die Adenoide, bezeichnet. Vergrößerte Adenoide äußern sich oft in dramatischen Symptomen. Sie bedeuten nicht nur ein ernstes Atemhindernis sondern können eine Vielzahl von ernsten pathophysiologischen Folgen für die ganzheitliche Gesundheit und Entwicklung des Kindes zur Folge haben. Sie sind daher ein absoluter Grund für eine Befreiung von Atemmasken.

Der Masken-Gulag: Mundatmung

Wie eingangs bereits angedeutet, mus man sich natürlich als die Frage stellen, wieso eine Behinderung der Nasenatmung überhaupt zu einer Maskenbefreiung führt, denn die Patienten, um die es in diesem Beitrag geht, suchen den Arzt ja primär nicht wegen der Nasenatmungsbehinderung auf, sondern weil sie ganz generell unter der Maske unter Atmungs- und anderen Problemen leiden.

Nun wissen wir, dass die Patienten, welche eine Nasenatmungsbehinderung aufweisen und unter der Maske über Luftnot klagen, angeben, sie müssten, um unter der Maske ausreichend Luft zu bekommen, schließlich die Mundatmung zu Hilfe nehmen.

Dieser Zwang, unter der Maske auf Mundatmung umstellen zu müssen, ergibt sich aus dem deutlich erhöhten Atemwiderstand, der jeder Atemmaske zu eigen ist. Die höchsten Werte werden unter engansitzenden FFP 2-Masken gemessen. Hier ist der Atemwiderstand um mehr als das Doppelte erhöht, was natürlich mit einem entsprechenden Anstieg der Atemarbeit, die der Mensch unter der Maske zu leisten hat, einhergeht. Welches Atemhindernis Sie unter einer FFP 2 Maske zu überwinden haben, können Sie tagtäglich bei Ihren maskentragenden Mitmenschen erahnen, bei denen sich das Maskengewebe wegen der im Verlauf des Tragens eingeschränkten Luftdurchlässigkeit mit jedem Atemzug tief einzieht. Man sieht förmlich, wie die Betreffenden nach Luft ringen, meist ohne es sich eingestehen zu wollen.

Menschen leisten also abhängig von der Maskenart und der Dichtigkeit der Maske permanent erhebliche zusätzliche Arbeit auch in Situationen wo sie jedes Quentchen an zusätzlicher Belastung vermeiden sollten.

Eine Universitätsprüfung, die unter FFP 2 Maske abgelegt werden muss, lässt daher von vorneherein schon Zweifel an der Gültigkeit des Ergebnisses zu.

Und was man in den Jahren der schulischen Maskenpflicht den Kindern angetan hat, lässt sich heute noch gar nicht in vollem Umfang ermessen.

Die Kinder leisten während des viele Stunden dauernden Maskentragens eine völlig unnötige und außerordentlich belastende Mehrarbeit, die ihnen unter normalen Umständen ein Mensch, der noch über das absolute Minimum an Restverstand verfügt, niemals zumuten würde.

Die schlechteste Alternative: Mundatmung

Um dem erhöhten maskenbedingten Atemwiderstand, der sich dem ohnehin bereits bestehenden erhöhten Nasenwiderstand hinzuaddiert, zu begegnen, wird ganz unbewusst auf Mundatmung umgeschaltet.

Es gehört seit langem zum medizinischen Basiswissen, dass die Mundatmung im Vergleich zur Nasenatmung die weitaus schlechtere Alternative ist. Nicht nur, dass die jedem Laien geläufige Anwärm-, Befeuchtungs- und Reinigungsfunktion der Nase wegfällt. Durch die Austrocknung der Mundschleimhaut kommt es vermehrt zu Kariesbildung, Mundgeruch, bakterieller und Pilz-Besiedlung der ausgetrockneten Schleimhaut und zu Mundwinkelgeschwüren. Beim wachsenden Skelett des Kindes kommen Fehlbildungen des Gesichts, des Kiefers und Haltungsschäden hinzu.

Die Mundatmung ist auch in Bezug auf die Sauerstoffsättigung des Blutes, der Belüftung der Lungen und andere Herz- und Kreislaufparameter die deutlich schlechtere Alternative.

Diesen drei Herren wurde 1998 der Nobelpreis für Medizin zuerkannt. Sie haben die vielfältigen medizinischen Wirkungen eines ganz bestimmten Gases, des Stickstiffmonoxid nämlich, entdeckt.

Es wird vor allem in der Schleimhaut der Nasennebenhöhlen gebildet und wird nur durch den nasalen Atemstrom in die Lungen transportiert. Neben vielen anderen positiven Effekten fördert es die Sauerstoffaufnahme in den Lungen, erweitert die Gefäße und hat darüber hinaus antivirale und antibakterielle Eigenschaften. Mundatmer sind von diesen positiven Effekten ausgeschlossen.

Nun wird auch verständlich warum die um Maskenbefreiung nachsuchenden Patienten nicht primär über die Behinderung der Nasenatmung klagen.

Nein, die Begründung lautet vielmehr: Unter der Maske bekomme ich keine Luft, leide an Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen, Kreislaufstörungen, Schwächeanfälle und manchem mehr.

Kein weiterer Ausweg …

Die Atemwegshindernisse im Mundbereich führen verständlicherweise am unmittelbarsten zur Atemeinschränkung, da sie durch keine weiteren Mechanismen mehr kompensiert werden können.

Besonders gefährdet sind daher Kinder mit stark vergrößerten Gaumenmandeln. Diese Kinder sind unter der Maske akut gefährdet und deshalb ist hier die sofortige Befreiung von der Maskenpflicht gerechtfertigt.

Alle im Hals-Nasen-Ohrenbereich operierte Patienten sind übrigens wegen der erheblichen Gefahr der Wundinfektion durch die stets keimbesiedelten Masken mindestens bis zur vollständigen Wundheilung vom Tragen einer Atemmaske zu befreien.

Die Schlaf-Apnoe – eine lebensverkürzende Erkrankung

Da das Krankheitsbild der Schlafapnoe bei entsprechenden anatomischen Voraussetzungen häufig von Hals-Nasen-Ohrenärzten mitdiagnostiziert und mitbehandelt wird, soll es hier nicht unerwähnt bleiben.

Die Schlaf-Apnoe ist unbehandelt eine schwere, lebensverkürzende Erkrankung. Diese Patienten leiden über Nacht an einer dramatischen Sauerstoffuntersättigung mit einer Vielzahl von dauerhaften Folgeschäden. Es ist nicht hinzunehmen, sie tagsüber durch eine vermehrte Rückatmung von Kohlendioxyd bei Maskenatmung zusätzlich zu belasten. Auch diese Patienten sind a priori vom Tragen einer Atemmaske auszunehmen.

Sprachlose Maske

Einen Sonderfall, möchte ich nicht unerwähnt lassen: Den der hörbehinderten und stimm- bzw. sprachgestörten Menschen

Bei der Unterrichtung hör-, sprach- und stimmgestörter Menschen legt bereits der gesunde Menschenverstand nahe, dass die Möglichkeit, vom Mund der Lehrkraft abzulesen bei diesem Personenkreis eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Therapieerfolg ist.

Ebenso ist bei Stimmstörungen ein ungehinderter akustischer Fluss zwischen Therapeut und Patient und die Möglichkeit der gegenseitigen optischen und taktilen Kontrolle von Mimik und Sprachmotorik nur möglich, wenn alle Beteiligten keine Maske tragen.

Migräne ist nicht lustig

Nicht selten klagen Patienten über Kopfschmerzen nach längerem Maskentragen. Die Ursachen können vielfältig sein. So leiden manche Patienten an neuralgischen Beschwerden, die durch den Druck der Maskenränder und die an den Ohrmuscheln zerrenden Befestigungsschlaufen verursacht werden. Migränepatienten berichten, dass Anzahl, Dauer und Heftigkeit ihrer Attacken zugenommen haben, seitdem sie Masken tragen. Auch diesem Personenkreis kann eine Maskenbefreiung bei entsprechend starken Beschwerden nicht verwehrt werden.

Wie seh ich denn aus?

Nicht selten bringen die Patienten Photographien von ausgedehnten Hautekzemen nach Tragen von Atemmasken mit. Diese durch die erhöhte Hauttemperatur und Luftfeuchte unter der Maske begünstigte Hauterkrankung kann durch die Wirkung der auf den Masken reichlich vorhandenen Krankheitserreger durchaus einmal in ein nur schwer zu beherrschendes bakterielles Ekzem münden.

Bei immer wiederkehrendem Auftreten von schweren maskeninduzierten Hautekzemen ist ebenfalls eine Maskenbefreiung angezeigt.

Nicht päpstlicher als der Papst

Nun kommt es im ärztlichen Alltag nicht selten vor, dass Patienten besonders unter der einen oder der anderen Maskenform leiden.

Deshalb ist immer auch zu überlegen ob man mit Zustimmung des Patienten das Attest auf eine bestimmte Maskenform begrenzt, nicht zuletzt um dem Patienten soziale Konflikte und Anfeindungen, welche maskenbefreite Patienten oftmals durchleben müssen, zu ersparen.

Wie ein Attest NICHT aussehen sollte

Lassen Sie mich abschließend noch ein Wort zur Form der Maskenatteste sagen.

In Berlin werden Ärzte gezwungen, auf den Attesten zur Befreiung von Masken während des Schulbesuchs die ärztlichen Diagnosen anzugeben.

Inzwischen wird berichtet, dass sich immer öfter weitere medizinische Sachverständige wie z.B. Arbeitgeber, Zugpersonal, Polizisten, Ordnungsamtmitarbeiter und diverse im Justizwesen Tätige sich bemüßigt fühlen, Auskunft über die medizinischen Gründe für das vorgelegte Attest zu fordern.

Dies ist ein grober Verstoß gegen die grundlegenden Anliegen des Datenschutzes, begangen von Politikern, welche die Bevölkerung ansonsten mit den z.T. widersinnigsten und impraktikabelsten Datenschutzbestimmungen überziehen.

Diese völlig sinnbefreite Verordnung dient ausschließlich als Druckmittel zur unterschiedslosen Durchsetzung des Maskenzwangs und öffnet ein Einfallstor für eine zukünftige, politisch motivierte Öffentlichmachung intimster Persönlichkeitsdaten.

Was würde wohl, um einen hypothetischen Fall zu nennen, ein wegen chronischer Alkoholprobleme für arbeitsunfähig erklärter Staatsanwalt sagen, wenn sich demnächst diese Diagnose auf seiner Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung oder sonstigen Bescheinigungen für sonstige Personen fände?

Übrigens:

Weder Lehrkräfte noch Schulleiter noch Lehrer noch Polizisten noch Zugschaffner verfügen über die Voraussetzung, ärztliche Diagnosen zu beurteilen.

Schon von daher ist die Nennung ärztlicher Diagnosen auf Attesten strikt abzulehnen.

Damit kommt die Trilogie über die Atemmaske im Bereich der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde zu ihrem Abschluß.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einige grundlegenden Sachverhalte erläutern.

Es liegt nun an Ihnen, auf Ihrer körperlichen wie auch seelischen Unversehrtheit und vor allem der Ihrer Kinder zu bestehen und sie zu verteidigen.


Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht unsere. Wir veröffentlichen sie gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser von TKP sind in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Priv.-Doz. Dr. med. Josef Thoma ist Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde und Pressesprecher des MWGFD. Er studierte von 1971 bis 1977 an der TU München sowie an der Universität Regensburg, schloss dann von 1979 bis 1986 seine Facharztausbildung an der Universitäts-HNO-Klinik in Berlin ab und habilitierte sich. 


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19 Kommentare

  1. Elena 7. September 2022 at 10:20

    Ja, das habe ich mich auch immer gefragt für wen die Gesetze gemacht worden sind.

  2. elena 6. September 2022 at 16:29

    Die rote Linie beginnt bei mir viel früher :
    1. keine der Masken schützt vor Viren
    2. eine Maske kann aus arbeitsrechtlichen Gründen notwendig sein (Chirurg, Schleifer u.a…..), nur für begrenzte Zeit.
    DESHALB :
    ALLES ANDERE IST WILLKÜR !
    Ich muß nicht beweisen, daß ich eine medizinisch unnötige Maßnahme nicht vertrage !
    Also muß ich auch deshalb nicht extra zum Arzt gehen !

  3. leontinger 6. September 2022 at 15:08

    Herzlichen Dank Dr. Thoma für diesen Artikel! Ich habe COPD und Asthma und vertrage die Maske nicht. Eine Maskenbefreiung wurde mir nicht genehmigt. Der Hausarzt verwies auf den Lungenarzt, der Lungenarzt auf den Hausarzt! Die Ärzte stehen unter Kuratell durch die Ärztekammer. Im Oktober 2021 musste ich eine wunderbare Vorstellung im Musiktheater in der Pause verlassen, da ich während einer Stunde zehn Blackouts wegen der Maske hatte. Glücklicherweise in bequemen Sitzen mit Armlehnen. Ich musste mein Abo kündigen. All dies war für meine „Ärzte“ kein Grund für eine Maskenbefreiung! Traurig. Ich spiele leidenschaftlich Horn, was ich auch als gutes Training für meine Lunge sehe. Lungenkapazität 40%. Die Maskenzwangsverordner gehören gehören ihrer gerechten Strafe zugeführt!

    • leontinger 6. September 2022 at 15:16

      Sorry, das geschah schon 2020!

  4. Mia 6. September 2022 at 14:47

    Sehr erfreulicher Trend der Übersterblichkeit auf Euromomo.
    Seit Woche 29 kontinuierlich fallend ( All Ages)
    Einzig die wenig bis kaum geimpfte Altersgruppe 0-14 pendelt immer noch zwischen unten und oben.
    Aber sind ja auch erst ein paar Tage Herbst.
    Schauen wir mal wann das angekündigte große Sterben der Geimpften beginnt. 2022, 2023 … 2100 ?
    Ob Prof. Bhakdi das noch vor seiner Verurteilung erleben darf?

    • Gabi 6. September 2022 at 19:07

      Mia@ Arbeiten Sie beim ORF oder ÖVP, SPÖ, Grünen, Neos??

      • Mia 6. September 2022 at 21:53

        Gabi
        6. September 2022 at 19:07Antworten
        Mia@ Arbeiten Sie beim ORF oder ÖVP, SPÖ, Grünen, Neos??

        Weder noch.
        Auch nicht für Big Pharma.
        Weitertragen !

    • rudi & Maria fluegl 6. September 2022 at 19:11

      Konsequenz und Wiederholung gehört unabdingbar zur Vertrauensbildung gegenüber in der Pubertät steckengebliebener!
      Wir stehen auch nicht an ein SIM spiel zu verschenken um die Nacht durch, manische Gedanken zu kanalisieren. Das geht auch völlig allein gelassen. Könnte aber Freunde schaffen! Mia und Micha, das wäre doch schön?
      Um nicht folgend durch den Morgentau hetzen zu müssen und das “Rad schon wieder nicht zu erfinden”!
      Spielen, spielen , spielen.
      Vertrauen zu gewinnen auch gegenüber sich in unnachvollziehbaren Welten befindlicher Leuten, schafft auch bei Ihnen die viel zitierte Resilienz, falls doch mal innere Augen aufgehen.
      Die Hoffnung stirbt zuletzt!
      Mia wir schätzen Dich!

    • rudi & Maria fluegl 6. September 2022 at 19:15

      Und Euromomo lernt Sie noch!
      Das hat Sie sich zumindest versprochen, darum zitiert sie die Statistik so oft!
      Der Link folgt später damit sie derweil nicht allzu übermütig agiert!

    • rudi & Maria fluegl 6. September 2022 at 19:16
  5. Veron 6. September 2022 at 14:26

    Vielen Dank für diese sehr speziellen Informationen.
    Es besteht bei Muskelschwäche (z.B. durch Mitochondrien-Schädigung) auch die Möglichkeit, dass die Atemmuskulatur beim Atmen durch die Maske überfordert ist. Kann man natürlich schon gar nicht beweisen .. ..

    • Frühling 6. September 2022 at 15:41

      Der ganze Maskenirrsinn lässt sich doch alleine daran ablesen, dass 2020 und 2021 sowohl FFP2 als auch OP Masken zur Auswahl standen. Im Februar 2022 als Omikron bereits als deutlich harmloser anerkannt war, verschärfte man bei uns die Maskenpflicht und schrieb ab da FFP2 zwingend vor. Zwei Jahre lang schützten OP Masken und im dritten Jahr als das Virus ungefährlicher wurde auf einmal nicht mehr? Das ist an frecher Willkür kaum zu überbieten. Wer stopft sich denn jetzt mit den FFP2 Masken Deals die Taschen wieder voller Geld?

  6. Pierre 6. September 2022 at 12:13

    Eine hervorragende und verständliche Zusammenfassung!

    Genau das waren auch meine Probleme mit den Masken (vor Allem FFP2).
    Nämlich, mit Maske ging die Nase nach kurzer Zeit komplett zu(!) und lief nur noch ständig und ich musste dann durch den Mund atmen, um Luft zu bekommen. Und das führte bei mir zu irgendwie beengenden Gefühlen oder auch Stress. Darüber hinaus zu trockenem Hals oder einem komischen Kribbeln, häufigeren Aphten und vermehrtem Auftreten von Pickeln am Naseneingang.

    Das hatte ich bei meinem HNO angesprochen. Er wollte mir aber keine Bescheinigung zur Maskenbefreiung ausstellen.

    Das ist die heutige politisierte Medizin.

  7. helmutmichael 6. September 2022 at 11:44
  8. helmutmichael 6. September 2022 at 11:44

    Solche Postings werden im Standard Forum gelöscht:
    “Aha, der “Experte” Hr. Gartlehner weiß also, dass Maskentragen sicher “kein Problem” darstellt, und einige Sätze weiter: “Natürlich ist es mühsamer und unangenehmer, damit zu arbeiten”.
    Was diese sogenannten Experten am meisten fürchten ist, dass sie, wenn diese Massenpsychose beendet wäre wieder in der Versenkung verschwinden würden, wo sie hingehören mit ihren ach so gut gemeinten Ratschlägen.”
    Und es gibt durchaus auch andere fundierte Meinungen zu dem Thema:
    https://tkp.at/2022/06/20/masken-gefaehrden-die-gesundheit-von-kindern-massiv/
    https://tkp.at/2022/08/25/wer-bestimmt-wie-krank-ich-mich-fuehle-aus-der-aerztlichen-praxis/
    https://tkp.at/2022/09/06/maskentrilogie-3-teil-fuer-wen-die-gesetze-gemacht-sind/

  9. Fritz Madersbacher 6. September 2022 at 10:28

    “Die Kinder leisten während des viele Stunden dauernden Maskentragens eine völlig unnötige und außerordentlich belastende Mehrarbeit, die ihnen unter normalen Umständen ein Mensch, der noch über das absolute Minimum an Restverstand verfügt, niemals zumuten würde”
    Ausgerechnet diese Sorte Mensch (die “noch über das absolute Minimum an Restverstand verfügt”) scheint selten zu sein bei den “Pandemie”-“Experten”, in Stadtregierungen und anderen Regierungen etc., für die die Masken als “gelindestes Mittel” gelten. Hypochondrie und klarer Verstand vertragen sich nicht …

  10. C. WT 6. September 2022 at 9:47

    Es gibt vieles was zu beachten ist. Doch Politiker vergessen ihre eigene Gesetze. Seit Jahren gibt es im Arbeitsschutz strenge Vorschriften für das Tragen von FFP2-Masken. Eine maximale Tragedauer von 75 Minuten und eine anschließende obligatorische 30-minütige Pause.
    Dieses wird von den derzeitigen Verordnungen und den von der Regierung geplanten weiteren Verschärfungen für den Herbst ignoriert. Eine Maskenpflicht hat eine strafrechtliche Relevanz. Wonach die Aufforderung oder gesetzliche Verpflichtung zum Maskentragen den Straftatbestand der Nötigung, der Körperverletzung, in bestimmten Konstellationen auch eine Misshandlung von Schutzbefohlenen erfüllen könne.
    Als Gesetzgeber sollten sie keine Entscheidungen treffen, die keinen Nutzen haben (wie Gentherapie, Zwangsverordnung) und die Gesundheit der Bevölkerung dauerhaft schädigen. Evidenzbasierte Medizin heißt: Der Nutzen muss größer sein als der Schaden.

    • Bettina 6. September 2022 at 10:18

      und der Chef ist natürlich für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich!
      aber heute erklärt dir jeder Baumschüler, wie diese elende Pappenwindel zu tragen ist! es ist erbärmlich

    • Fritz Madersbacher 6. September 2022 at 10:33

      @C. WT
      6. September 2022 at 9:47
      “Doch Politiker vergessen ihre eigene Gesetze”
      Es gibt ja auch Juristen, z.B. Verfassungsrichter/-innen. Doch diese haben sie auch vergessen …

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