
Brüssel nimmt die privaten Sparbücher ins Visier
U-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat letzte Woche bei der Medef-Konferenz in Paris die Ersparnisse der Bürger als „faul“ als „ungenützt“ bezeichnet. Rund zehn Billionen Euro Haushaltssparen lägen auf Bankkonten. Will man damit die EU und den Krieg finanzieren?
Leyen erklärte im französischen Wortlaut: „Malheureusement, cette épargne est paresseuse.“ In der englischen Fassung der Kommission liegen die Ersparnisse „ungenutzt herum“ (sitting idle). Rund zehn Billionen Euro Haushaltssparen lägen auf Bankkonten; ein großer Teil europäischen Kapitals fließe zudem aus dem Kontinent ab. Dieses Geld müsse „in den Dienst europäischer Unternehmen“ gestellt werden.
Für Harald Vilimsky und Roman Haider (FPÖ) ist das ein Skandal. Das Geld gehöre den Bürgern. Ob jemand es auf dem Sparbuch lasse, in Aktien stecke oder für Familie und Alter zurücklege, sei allein seine Entscheidung – keine Verfügungsmasse für Industrie-, Klima-, Rüstungs- oder Budgetpolitik.
Der Vorstoß gehört zur „Spar- und Investitionsunion“, die die Kommission am 19. März 2025 vorgelegt hat. Geplant ist zwar keine direkte Beschlagnahmung, geplant ist „Lenkung“: mehr private Einlagen sollen über Anreize, neue Anlageprodukte, Verbriefung sowie integrierte Banken- und Versicherungsregeln in Kapitalmärkte und „produktive Investitionen“ fließen.
Nach Kommissionsangaben liegen rund 70 Prozent der Ersparnisse europäischer Haushalte als Bankeinlagen. Die EZB rechnet: Würden EU-Haushalte ihr Anlageverhalten dem der USA annähern, könnte ein Bestand von bis zu acht Billionen Euro stärker in marktbasierte Anlagen wandern.
Das eigentliche Problem, so Vilimsky und Haider, seien nicht die Sparbücher, sondern Energiepreise, Bürokratie und Standortnachteile, die die EU selbst mitverursacht habe. Wer mehr privates Kapital in europäische Unternehmen wolle, müsse Investitionen attraktiv machen – nicht darüber nachdenken, wie man das Erspartes der Bürger politisch umleitet. Zwei weitere Vorgänge gehören in denselben politischen Kontext, sind aber rechtlich etwas anderes.
Die Richtlinie (EU) 2024/1260 über Vermögensabschöpfung und Einziehung muss bis 23. November 2026 umgesetzt werden. Sie gilt im Strafverfahren, nicht als allgemeine Vermögensprüfung für alle Bürger. Artikel 16 erlaubt die Einziehung „unerklärten Vermögens“, wenn ein Gericht überzeugt ist, dass das Gut aus Straftaten im Rahmen organisierter Kriminalität stammt und erheblichen wirtschaftlichen Nutzen bringen kann. Einzelne Vortaten müssen dabei nicht in jedem Fall nachgewiesen sein; es braucht aber hinreichende Tatsachen. Das ist keine flächendeckende Beweislastumkehr für Erben, Goldbesitzer oder Sparbuchsparer. Es lockert aber klassische Nachweisregeln in einem klar umgrenzten Strafkontext – ein Risiko für Rechtsstaat und Eigentumsgarantie.
Zweitens veröffentlichte die Generaldirektion Steuern am 15. April 2026 eine zweibändige Studie zu Vermögens-, Kapital- und Exit-Steuern, mit Fallstudien unter anderem zu Österreich. Das ist ein Debattenpapier, kein Gesetz. Die Kommission selbst spricht von einem Beitrag zu einer „informed debate“. Die Studie hält fest, dass Vermögenssteuern historisch wenig einbringen. Exit Taxes auf Wegzug – auch auf unrealisierte Wertsteigerungen – existieren in Mitgliedstaaten bereits; die Studie kartiert sie. Eine EU-weite Vermögenssteuer ist damit nicht beschlossen. Doch die Pläne gibt es zweifellos.
Die direkte Plünderung der Sparbücher ist weder Redeinhalt noch geltendes Recht. Real sind die moralische Abwertung des Kontosparens, der politische Druck zur Umschichtung, schärfere Abschöpfung im Strafrecht und eine intensivierte Steuerdebatte über Vermögen und Wegzug. Die einzig tragfähige Grenze bleibt dieselbe: Was mit dem eigenen Ersparten geschieht, entscheidet der Bürger. Nicht die Kommission. Zumindest noch.
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Die große Enteignung – wie sich die EU auf Kosten ihrer Bürger sanieren könnte
Richtlinie (EU) 2024/1260 soll Steuerhinterziehung nicht zur Strafsache werden? Wir werden bestimmt noch überrascht, was alles eine Straftat wird. Im Zweifelsfall auch EU Flucht.
„Was mit dem eigenen Ersparten geschieht, entscheidet der Bürger. Nicht die Kommission. Zumindest noch.“
Was die Banken betrifft, allerdings auch nicht mehr lange:
https://norberthaering.de/geldsystem/fatf-und-eu-geldwaescheverordnung/
Die schleichende Enteignung der Bankkunden und wer dafür verantwortlich ist
„3. 09. 2026 | Bankkunden werden zunehmend genötigt, Fragen über ihr gesamtes Vermögen, ihre Beschäftigung und vieles mehr zu beantworten und offenzulegen, wofür sie anderen Geld überweisen. Tun sie es nicht zur Zufriedenheit, dürfen sie nicht über ihr Geld verfügen oder bekommen das Konto gekündigt. Entwickelt wurde dieses System der an Private ausgelagerten Finanzschnüffelei des Staates im demokratiefernen Schattenreich internationaler Arbeitsgruppen. In Gesetzesform gegossen wurde es getreulich in Brüssel.
Die Banken in Deutschland und Europa sind seit einigen Jahren immer mehr dazu übergegangen ihre Kunden, auch langjährige Bestandskunden, mit detaillierten Fragenkatalogen zu Vermögen, Beschäftigung und Einkommen sowie genauen Plänen zu Art und Umfang der Nutzung ihrer Guthaben zu behelligen. Zunehmend werden dabei auch Belege eingefordert, manchmal sogar für das in einem ganzen Erwerbsleben angesammelte Vermögen. Bevor größerere, manchmal auch nur mittelgroße Überweisungen ausgeführt werden, muss man immer öfter der Bank erklären und nachweisen, warum man das Geld an wen schicken will. Selbst kleine Überweisungen können hochnotpeinliche Befragungen und Schikanen auslösen. oder werden nicht ausgeführt, z.B. wenn sie an die falsche Partei oder die falschen Publizisten gehen sollen. Wer zu oft oder zu viel Bargeld abhebt, muss mit Schwierigkeiten bis hin zu einer Kontokündigung rechnen … Die Bargeldauszahlung wird immer restriktiver.“ (…)