Drei Richterinnen des IStGH verklagen Trump in den USA

26. Juni 2026von 4,2 Minuten Lesezeit

Drei Richterinnen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben am Mittwoch (24. Juni) eine beispiellose Klage gegen US-Präsident Donald Trump und seine Regierung vor einem Bundesgericht in Manhattan eingereicht. Sie wehren sich damit gegen die massiven persönlichen Sanktionen, die Washington gegen sie verhängt hat.

Das sind die wichtigsten Details zu der Klage: Sie wurde von drei prominenten Richterinnen des IStGH (oft fälschlicherweise als IGH bezeichnet) eingereicht: Kimberly Prost (Kanada), Solomy Balungi Bossa (Uganda), Reine Alapini-Gansou (Benin). Sie klagen, weil die Trump-Regierung die Juristinnen im vergangenen Jahr mit harten Finanz- und Einreisesanktionen belegt hat. Grund für die US-Sanktionen, manche nennen es Strafen, waren Ermittlungen des Gerichts zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen von US-Soldaten in Afghanistan sowie die Ausstellung von Haftbefehlen gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu.

Die Richterinnen argumentieren in ihrer Klageschrift:

  • „Finanzielle Todesstrafe“: Durch die Sanktionen wurden ihre US-Bankkonten eingefroren. Sie können keine Kreditkarten mehr nutzen, keine Reisen buchen und nicht einmal mehr alltägliche Online-Dienste wie Amazon oder Google verwenden.
  • Rechtswidriger Druck: Die Klägerinnen werfen Trump vor, seine Kompetenzen missbraucht zu haben, um unzulässigen „außergerichtlichen Druck“ auszuüben. Ziel sei es, sie für unabhängige Urteile zu bestrafen und künftige Entscheidungen im Sinne der USA zu erpressen.
  • Behinderung der Justiz: Die Sanktionen blockieren laut Klage auch die Einreichung von Beweisen und Argumenten in laufenden Verfahren vor dem IStGH.

Wie reagiert das Weiße Haus?

Die US-Regierung verteidigt die Sanktionen vehement. Ein Sprecher des Weißen Hauses erklärte, Trump habe rechtmäßig gehandelt, um die „nationale Sicherheit“ zu schützen. Da die USA den Strafgerichtshof nicht anerkennen, werde man niemals zulassen, dass „nicht gewählte ausländische Richter den Vereinigten Staaten Bedingungen diktieren„.

Interessanterweise waren die USA bei der Gründung die größten Treiber der Einrichtung eines Werkzeugs, um andere, vom Westen besiegte oder als „Unrechtsregime“ bezeichnete Länder durch ein Gericht aburteilen zu können, hatten dann aber selbst die Verträge nie ratifiziert.

Folgen der Sanktionen

Die US-Sanktionen der Trump-Administration beeinträchtigen die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag in einem historisch beispiellosen Ausmaß und greifen direkt in die Unabhängigkeit und den Ablauf internationaler Justizverfahren ein. Die konkreten rechtlichen und verfahrenstechnischen Auswirkungen auf die Arbeit des Gerichtshofs lassen sich in vier Kernbereiche unterteilen:

Blockade von Beweismitteln und Anträgen

Die wohl gravierendste verfahrensrechtliche Konsequenz betrifft den Informationsfluss im Gerichtssaal. In ihrer gemeinsamen Klageschrift legen die betroffenen Richterinnen dar, dass die Sanktionen die

ordnungsgemäße Einreichung und Sichtung von Beweismitteln und juristischen Schriftsätzen behindern.

Da US-Unternehmen, IT-Dienstleister und Banken jegliche Interaktion mit den sanktionierten Richterinnen einstellen mussten, ist die digitale Infrastruktur, die für den Austausch sensibler Ermittlungsdaten genutzt wird, zum großen Teil blockiert.

Akuter Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit

Aus völkerrechtlicher Sicht bedeuten die Sanktionen einen direkten Versuch der Nötigung und Einflussnahme auf laufende Urteile.

  • Bestrafung für Abstimmungsverhalten: Die US-Regierung hat die Strafmaßnahmen explizit damit begründet, dass die Juristinnen für die Untersuchungen zu US-Einsätzen in Afghanistan stimmten oder die Haftbefehle gegen hochrangige israelische Politiker wegen des Gaza-Kriegs mittrugen.
  • Präzedenzfall der Nötigung: Internationale Menschenrechtsorganisationen wie die Coalition for the ICC warnen, dass dies einen gefährlichen Präzedenzfall schafft. Richter werden de facto gezwungen, zwischen ihrer privaten Existenz („finanzielle Todesstrafe“) und der unparteiischen Anwendung des Völkerrechts abzuwägen.

Lähmung der globalen Reisetätigkeit und von Zusammenarbeit

Der IStGH verfügt über keine eigene Polizeigewalt und ist bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen zwingend auf die internationale Zusammenarbeit, Zeugenbefragungen vor Ort und Konferenzen angewiesen.

  • Durch das verhängte Visa- und Einreiseverbot für die USA sind die Richterinnen von zentralen UN-Vollversammlungen und rechtlichen Abstimmungen in New York abgeschnitten.

  • Zudem meiden transatlantische Reiseanbieter und Banken die Zusammenarbeit mit den Betroffenen, was selbst Dienstreisen innerhalb Europas oder in afrikanische Mitgliedstaaten extrem erschwert.

Abschreckungseffekt auf Zeugen, Anwälte und Ermittler

Die Sanktionen richten sich über das „International Emergency Economic Powers Act“ (IEEPA) der USA formal auch gegen Personen und Organisationen, die den sanktionierten Richtern wesentliche Unterstützung leisten. Dies erzeugt eine massive rechtliche Verunsicherung.

Angst vor Strafen: US-amerikanische Kanzleien, Gutachter oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zögern aus Angst vor US-Strafen, den betroffenen Kammern des Gerichts Beweise oder rechtliche Zuarbeit zu liefern. In früheren Verfahren hatten US-Bundesgerichte die Sanktionen aus genau diesem Grund (Einschränkung der freien Rede für US-Unterstützer) bereits gerügt.

Zusammenfassung

Während der Gerichtshof in Den Haag offiziell betont, sich nicht einschüchtern zu lassen und die Verfahren fortzuführen, schränken die Sanktionen die Handlungsfähigkeit der betroffenen Richterinnen im Alltag und im Gerichtssaal massiv ein. Die Klage in Manhattan ist der Versuch, diesen rechtlichen Würgegriff über das US-Justizsystem selbst zu brechen.

Bild: Wikipedia

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2 Kommentare

  1. Der Zivilist 26. Juni 2026 um 13:47 Uhr - Antworten

    Wie steht’s eigentlich um Duterte ?

    Er wurde verhaftet, als er von China zurück kam und durch einen US treuen Marcos Sprössling ersetzt, ein klassischer Regimechange, aber selbstverständlich im Namen des Guten, denn ‚Wir‘ sind bekanntlich due Guten.

  2. therMOnukular 26. Juni 2026 um 12:10 Uhr - Antworten

    „…..werde man niemals zulassen, dass „nicht gewählte ausländische Richter den Vereinigten Staaten Bedingungen diktieren„……“

    Kann man eigentlich noch deutlicher ausdrücken, dass man sich an Rechtsnormen keineswegs gebunden fühlt?

    The world will shit on you, USA…..

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