Erfolge bei Gericht für Maßnahmen- und Impf-Kritiker häufen sich – auch bei “Gelben Impfsternen”

26. Mai 2023von 1,9 Minuten Lesezeit

Jüngst bei Gericht wurden Urteile gefällt, die vor einem Jahr so noch eher unwahrscheinlich waren. Diese Woche wurde der Wissenschaftler Professor Sucharit Bhakdi von einem völlig lächerlichen Vorwurf der „Verhetzung“ freigesprochen. Der Journalist Florian Machl darf sehr wohl sagen, dass der österreichische Bundespräsident die Verfassung mit Füßen getreten hat, was dieser übrigens mittlerweile mit der Neutralität noch intensiver und öfter tut.

Wie Professor Stefan Homburg auf Twitter berichtet, gab es nun auch einen Freispruch für das Tragen eines „Gelben Impfsterns“. Immerhin gibt es dafür einen Freispruch, für Hetze und Aufforderungen zu Gewalttaten gegen Ungeimpfte, gab es aber bisher noch keine juristischen Verfolgungshandlungen, wie zum Beispiel hier:

Gelbe Impfsterne wurden übrigens auch in Israel bei Demonstrationen getragen, wie die Jerusalem Post im Februar 2021 in Bildern zeigte:

Aber zurück nach Deutschland. Professor Homburg berichtet in einem Tweet vom Prozess aus dem Urteil:

Freispruch für “Gelben Impfstern”

Anhänger von Impfpflicht und 3G/2G wollen ihre Taten gern relativieren, indem sie Kritik als “Volksverhetzung” anzeigen.

Vergebens: Scharfe Kritik an Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit durch experimentelle Gentherapien ist erlaubt.

Da mir die Urteile vollständig vorliegen, darf ich den Verfahrensgang kurz skizzieren:

1. Ein Einzelrichter am Amtsgericht Tiergarten hatte den Angeklagten 2021 zu 50 Tagessätzen verurteilt, weil dieser u. a. einen gelben Judenstern mit der Aufschrift “Nicht geimpft” und dem Text “Die Jagd auf Menschen kann nun wieder beginnen” verwendete. Der Angeklagte hat jüdische Vorfahren und ist Mitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.

2. In der Berufung hob das Landgericht Berlin dieses Urteil im Jahre 2022 auf und sprach den Angeklagten frei, weil seine Äußerungen nicht geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu stören. Insbesondere hätte der Angeklagte nicht zu Gewalt aufgerufen. Zielpersonen einer Impfpflicht dürften sich durchaus als Opfer einer Menschenjagd darstellen.

3. In der Revision bestätigte das Kammergericht Berlin den Freispruch. So lange kein Gewaltaufruf erkennbar sei, dürfe die Meinungsfreiheit nicht über § 130 StGB ausgehebelt werden.

Credit für den erfolgreichen RA Gregor Samimi: https://ra-samimi.de


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Ausufernde Corona Maßnahmen am Beispiel Israel und Neuseeland

Freispruch für Bhakdi

Kurzer Prozess: Freispruch für Journalisten Florian Machl

14 Kommentare

  1. Rumpelstilz 26. Mai 2023 at 17:26Antworten

    Am 3. Mai 2023 fand in Brüssel im Europäischen Parlament der III. Internationale Covid Gipfel (ICS3, Covid Summit III) statt:

    https://rwmalonemd.substack.com/p/videos-the-international-covid-summit

    Wurde darüber berichtet? Nein. In Google sind darüber gerade mal zwei Seiten zu finden, auf Twitter ähnlich.

    Das war nicht irgend was. Insbesondere der Vortrag von Dr. David Martin aus den USA (erstes Video um 12.56) über den Ursprung, die Bearbeitung und Patentierung der CORONA-Sequenzen von 1965 bis heute ist absolut unfassbar.

  2. Bernhard 26. Mai 2023 at 16:36Antworten

    Diese Erfolge der Selbstverständlichkeit sind ein wichtiges Zeichen.
    Alternative Medien wie dieses hier haben u.a. den Boden bereitet für eine Atmosphäre, die sich entscheidend gewandelt hat. Berechtigte Skepsis hat gegenüber dem Nicht- wissen-wollen die Themenführerschaft übernommen.
    Echte Gesundheitsexperten würden sich z.B. dafür interessieren, warum Husten und Schnupfen der neue Soundtrack im Mai sind. Wer das ignoriert, verliert jede Glaubwürdigkeit.
    Insofern ist sicher: Es werden noch viele Schwalben kommen. Denn sie folgen Gesetzen der Natur. Und orientieren sich nicht an Macht und Geld.

  3. I.B. 26. Mai 2023 at 16:26Antworten

    Zitate aus Alexander Wallasch:

    Verteidiger Prof. Martin Schwab über den Freispruch von Plön
    Im Interview: Jetzt spricht der Anwalt von Sucharit Bhakdi

    Eine faire Berichterstattung ist Sucharit Bhakdi in den Konzernmedien während der gesamten Corona-Krise zu keinem Zeitpunkt widerfahren und wird ihm wohl auch in Zukunft nicht widerfahren. Die Konzernmedien haben sich in ihren selbstgeschaffenen Feindbildern verfangen.

    Und Lars Wienand ist einer der, ich sag‘s jetzt mal wirklich betont drastisch: ganz besonders üblen Scharfmacher, die juristische Konsequenzen zu befürchten haben, wenn bekannt wird, wie hier eine breite Mehrheit während der Impfkampagne hinters Licht geführt wurde. Und deswegen hat er den Drang, Sucharit Bhakdi, so lange er noch kann, medial so massiv zu beschädigen. Viel Zeit hat er nicht mehr. Denn die Narrative der Impfpropaganda zerbröseln in atemberaubendem Tempo.

    Die Scharfmacher der Impfpropaganda haben das Leben und die Gesundheit von Millionen Impfopfern auf dem Gewissen. Sie werden sich eines Tages der politischen, aber auch der juristischen Aufarbeitung stellen müssen. Sucharit Bhakdi wird dann Kronzeuge der Anklage sein. Und davor haben die Konzernmedien und ihre Schreiberlinge Angst. Genauso habe ich das gestern auch in meinem Schlussplädoyer formuliert.

  4. rudifluegl 26. Mai 2023 at 16:09Antworten

    Es war eh schon spannend wenn ich meine Uraltleiberl mit Davidstern anzog.

  5. Michel Schlaf 26. Mai 2023 at 14:49Antworten

    Niemand kennt Sympole die an die Aprtheid im Südafrika erinnern.Die Judenverfolgung kam nicht über Nacht sondern schleichend,beginnend mit der Ausgrenzung und Kennzeichnung.Und von den Coronajüngern wurden ja auch Lager gefordert…die es in einigen Ländern ja auch gab…In China soll es ja angeblich wieder eine neue Coronawelle geben…bin mal gespannt wie schnell sich die Leute wieder in Angst versetzen lasse…

    ps:Punks trugen füher auch gern mal Jundesterne,mir ist nicht bekannt das dafür mal jemand angeklagt wurde.

  6. Der alte Marxist 26. Mai 2023 at 14:48Antworten

    Man könnte sagen, dass eine Schwalbe keinen Sommer macht, und zwei oder drei auch nicht. Andererseits könnte man doch konzedieren, dass die Gerichte zumindest noch nicht vollständig korrumpiert sind. Das schafft immerhin bessere Kampfbedingungen für künftige Schlachten.

  7. Fritz Madersbacher 26. Mai 2023 at 11:24Antworten

    Der ‘Lockdown’ für “Ungeimpfte” und die Erwägung und Einführung der “Impfpflicht” erfolgten zu einem Zeitpunkt, zu dem die (für Leute mit klarem Verstand von vornherein feststehende) Unwirksamkeit der intramuskulären mRNA-Injektionen gegen die Übertragung von Atemwegsviren längst feststand. Unter großem Gejohle von Journaille und Politikern wurden diese Apartheid-artigen Massnahmen gefordert, damit jene, die sich brav und gehorsam “Impfen” ließen, “belohnt” würden und “nicht als blöd dastünden” (so etwa die NEOS-Plappertante). Diese Massnahmen waren ungeheuerlich, irrational und hasserfüllt, Attribute, die selbstverständlich besonders auf die unsäglichen Nazi-Massnahmen gegen die jüdische Bevölkerung zutrafen. “Ungeimpfte” Pädagoginnen wurden wortwörtlich wie anno nazimal als “unzumutbar” für die Kinder gebrandmarkt und mit existenzgefährdenden Diziplinarmassnahmen verfolgt. Jetzt will man das natürlich unter den Tisch kehren und verdrängen, aber das ist eben keine “Aufarbeitung”. Die bisher erkennbare “Aufarbeitung” (etwa unter dem Kuratel der “Pandemie”-gläubigen Österreichischen Akademie der Wissenschaften) besteht nur in einer Verunglimpfung der Massnahmenkritiker als “Wissenschaftsskeptiker” …

  8. Rainer Irrwitz 26. Mai 2023 at 10:34Antworten

    es gibt in Deutschland keinen funktionierenden Rechtsstaat mehr. Gab es auch nie, wenn die Staatsantwaltschaft weisungsgebunden ist kann es gar keinen geben. Jetzt wo die ReGIERenden offensichtlich kriminell, korrupt und volksverräterisch handeln, das Grundgesetz und Völkerrecht mit Füssen treten, gegen den Nürnberger Kodex verstossen haben, und zudem ein Neonaziregime mir Geld und Waffen vollpumpen, dürfen DIE darüber bestimmen ob die Staatanwaltschaft gegen sie ermittelt? Lächerlich, der rechtsstaatliche Anstrich ist wie Lippenstift auf einem Schwein.

  9. San Juan 26. Mai 2023 at 9:52Antworten

    Das sind keine Erfolge für die Opfer der Corona- Tyrannei, sondern der Versuch der Hintermänner, das naive Volk zu zeigen, dass der Rechtsstaat funktioniert.
    Solange die Täter nicht vor Gericht stehen und bestraft werden, vertraue ich keine Justiz mehr. in ganz Deutschland nicht.
    Schaut euch das Video der alten Dame an. Das lief im Deutschen TV. Millionen sahen es zu. Volksverhetzung und Aufruf zu Gewalt nachgewiesen.
    Ermittlungen und Anklage? null.
    Ein Beispiel von 100 tausend. 

  10. Reimann 26. Mai 2023 at 9:40Antworten

    Für mich ist es Strategie der Regierung. Nach dem Freispruch Bhakdis sagen viele das “Recht” wird wieder gesprochen! Ich bin da eher skeptisch. Sieht für mich nach Zuckerbrot und Peitsche aus. Das war jetzt das Zuckerbrot.

  11. Gabriele 26. Mai 2023 at 8:57Antworten

    Diese Urteile werden nichts daran ändern, dass die Masse der Impflemminge allem zustimmt, was man ihnen oben in den Trichter füllen will – man beginnt schon wieder vor “gefährlichen Varianten von Covid” zu warenen, die sooooo viel ansteckender sind. Im Herbst geht es dann wieder richtig los…das ist nur die kurze Ruhe vor dem nächsten Sturm.

  12. Slobodan Covjek 26. Mai 2023 at 8:54Antworten

    Auch gegen Herrn Nikolaus Blome, der mit dem Satz “Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen!” zu aktiven Feindseligkeiten gegen Ungeimpfte aufgerufen hat, wurde kein Verfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Von einem Funktionieren der Justiz kann man da nicht wirklich sprechen.

  13. andi pi 26. Mai 2023 at 8:44Antworten

    ich persönlich finde den gelben impfstern auf corona-demos recht unpassend (wobei ich mir einbilde, bei den rund zwei dutzend corona-demos, auf denen ich war, niemand mit einem solchen gesehen zu haben). dennoch sollte deshalb niemand gerichtlich verfolgt werden – meinungsfreiheit gehört geschützt.

    als passender würde ich allerdings symbole empfehlen, die z.b. an die seinerzeitige apartheid in den usa oder südafrika erinnern.

    • Heinz K. 26. Mai 2023 at 19:48Antworten

      “Kulturelle Aneignung” wurde den von Ihnen empfohlenen historischen USA- / ZA-Bezügen vorgeworfen, und zu bedenken gegeben, daß die Kategorisierung nach Hautfarbe oder Abstammung unabänderlicher sei als der “freiwillig änderbare” Impfstatus. Mit dem Zeigen eines möglicherweise faktisch naheliegenderem Winkelsymbols für “Asoziale” – das in der heutigen Öffentlichkeit kaum einer kennt – wäre wiederum ein Element des ns. Lagersystems “missbraucht” worden, was grundsätzlich ebenso Ermittlungen auslösen kann wie Sterne. Sie sehen also: So einfach ist das nicht mit der freien Meinung dazu, was zu einem Vergleich herangezogen werden darf und was nicht.

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