
Scheitert Impfpflicht am EU-Datenschutzrecht wie Grüne gegen 2G und Impflicht meinen?
Kürzlich hat die ELGA-Betriebsgesellschaft eine negative Stellungnahme zur Impflicht abgegeben. Das Unternehmen soll die Strafverfolgung durch Abgleich der Datensätze der in Österreich wohnhaften Menschen ermöglichen. In einer Stellungnahme wurde erklärt, dass das ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht sei.
Die Verstöße gegen das Datenschutzrecht durch das Gesetz hatte bereits Hans G. Zeger von der ARGE Daten in seiner Stellungnahme an das Parlament thematisiert.
In einer Aussendung schreiben GGI – „Grüne gegen Impfpflicht & 2G“:
„Jetzt ist sie [die Impfpflicht] wohl endgültig Geschichte. Die ELGA – als Verantwortliche für die Umsetzung der Impfpflicht – war verpflichtet, eine Datenschutzfolgeabschätzung zu erstellen. Dabei stellte sich heraus, dass es keinen rechtskonformen Weg gibt, um die Impfpflicht umzusetzen – daher ist die Verarbeitung von sensiblen Daten zum Zweck der Ausstellung von Strafverfügungen rechtswidrig. Die Umsetzung würde daher EU-Recht verletzen und der ELGA GmbH würden nach eigenen Angaben Milliardenklagen drohen.
Sozialministerium verweist auf die Impfpflichtkommission
Die Reaktion des Sozialministeriums auf die negative Datenschutzfolgeabschätzung fiel verhalten aus. Es wurde lediglich darauf verwiesen, dass die Impfpflichtkommission die Verfassungskonformität prüfen würde. Der Bericht der Impfpflichtkommission weist jedoch nach Ansicht von Verfassungsexpert:innen ernste Mängel auf. So wurde beispielsweise nicht geprüft, ob Impfpflichten generell zur Erhöhung einer Impfquote beitragen – die Maßnahme daher zur Erhöhung der Impfquote überhaupt tauglich ist. Impfpflichten können nämlich Studien zufolge zu einer Reaktanz – also zu einer Reduktion der Impfbereitschaft führen.
Ein Desaster für die Demokratie
Das österreichische Pandemiemanagement schneidet nicht nur im internationalen Vergleich sehr schlecht ab, sondern hat auch zu hohen Vertrauensverlusten in der Bevölkerung geführt. Ständig wechselnde und oft komplett sinnbefreite Verordnungen und Maßnahmen, die nicht mehr nachvollziehbar waren, und in großer Zahl vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden, haben sogar zu einer Herabstufung Österreichs im Demokratieindex geführt. Österreich gilt nun nicht mehr als liberale Demokratie, sondern lediglich als Wahldemokratie. Auch bei der Wiener Bevölkerung wird die illiberale Demokratie Ungarns bereits als deutlich freier wahrgenommen als jene in Österreich. Diese Entwicklung ist nicht nur peinlich, sondern in erster Linie höchst alarmierend. Eine Regierung, die die Grenzen der Verfassung nicht ernst nimmt, gefährdet nicht nur die Demokratie, sondern vor allem auch den Rechtsstaat, weil die Gefahr besteht, dass die Bevölkerung Gesetze und Verordnungen irgendwann einfach nicht mehr ernst nimmt.
Zeit für eine Kehrtwende
Es ist Zeit, die Abwärtsspirale zu stoppen und wieder zu rechtsstaatlichen Prinzipien zurückzukehren. „Aus ideologischen oder parteipolitischen Überlegungen heraus verfassungswidrige Gesetze und Verordnungen zu beschließen, kann kein Dauerzustand sein und ist der Bevölkerung gegenüber unwürdig“ sagt Stefan Haring, grüner Gemeinderat in Deutschfeistritz, und weiter „es ist Zeit für eine Politik für die Menschen, und nicht gegen sie“.
Bild von Johnson Martin auf Pixabay
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6 Kommentare
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Grüne gegen Impfpflicht klingt wie Grüne gegen Klimawandel. Oder wie Daten-Schutz. Reichlich anachronistisch.
Ich bin ein Teil von jener Kraft,
Die stets das Gute will und stets das Böse schafft.
Ich bin der Geist, der stets verbietet!
Und das mit Recht; denn alles, was bewährt
ist
wert, dass es zur Hölle fährt;
Drum besser wär’s, keiner verstünde
So ist denn alles, was ihr Heller, Pfründe,
Kurz, Neo-Feudalismus nennt,
Mein eigentliches Element.
KOGLER.
Weh! Weh!
Wär’ ich der Gedanken los,
Die mir herüber und hinüber gehen
Wider mich!
CHOR.
Dies irae, dies illa
Solvet saeclum in favilla.
Orgelton.
BÖSER GEIST.
Grimm faßt dich!
Die Posaune tönt!
Die Gräber beben!
Und dein Herz,
Aus Aschenruh
Zu Flammenqualen
Wieder aufgeschaffen,
Bebt auf!
KOGLER.
Wär’ ich hier weg!
Mir ist, als ob die Orgel mir
Den Atem versetzte,
Gesang mein Herz
Im Tiefsten löste.
CHOR.
Judex ergo cum sedebit,
Quidquid latet adparebit,
Nil inultum remanebit.
KOGLER.
Mir wird so eng!
Die Mauernpfeiler
Befangen mich!
Das Gewölbe
Drängt mich! – Luft!
BÖSER GEIST.
Verbirg dich! Sünd’ und Schande
Bleibt nicht verborgen.
Luft? Licht?
Weh dir!
CHOR.
Quid sum miser tunc dicturus?
Quem patronum rogaturus?
Cum vix justus sit securus.
BÖSER GEIST.
Ihr Antlitz wenden
Verklärte von dir ab.
Die Hände dir zu reichen,
Schauert’s den Reinen.
Weh!
CHOR.
Quid sum miser tunc dicturus?
KOGLER.
Nachbarin! Euer Fläschchen! –
Das sieht immer aus, als wäre die Rechtspraxis flankiert wie ein Eiskanal beim Rennrodeln und die gerechtigkweit kommt immer ins Ziel. So ist das ja nicht. Eine Impfpflichtkommission hat die Grenzen des Rechts bereits übertreten. Das sind freie Radikale, die den Rechtsstaat bereits angreifen und schädigen.
zaavv dot com
Dem müßte dann ja der VGH in seinem Urteil, das hoffentlich bald kommt, entsprechen.
“Eine Regierung, die die Grenzen der Verfassung nicht ernst nimmt, gefährdet nicht nur die Demokratie, sondern vor allem auch den Rechtsstaat, weil die Gefahr besteht, dass die Bevölkerung Gesetze und Verordnungen irgendwann einfach nicht mehr ernst nimmt”
Es gibt eine viel größere Gefahr für “Demokratie” und “Rechtsstaat”: dass die Bevölkerung erkennt, dass es sich hier weder um Demokratie noch Rechtsstaat handelt, sondern um eine abstossende Simulation derselben, begleitet von heuchlerischen Sonntagsreden …
Das “ist der Bevölkerung gegenüber unwürdig”: nicht “unwürdig”, sondern frech anmassend, der entsprechende ‘feedback’ kommt zwangsläufig …
Hallo Herr Mayer,
ihre super Seite ist eine Inspiration und Wissensquelle sondergleichen im deutschsprachigen Raum.
Ist es daher wirklich nötig den sprachlichen, geistigen “:innen”- Sondermüll mitzumachen?
Die Antwort kann nur “nein” lauten!
Vielen Dank und beste Ostergrüße
Die ELGA weigert sich auch, Auskunftsbegehren nach der DSGVO zu beantworten. Statt der korrekten Beantwortung bekommt man nur ein Standardschreiben – gleichlautend und vollkommen DSGVO-widrig.