ARGE DATEN: Gesundheitsminister plant Privatisierung der Arzneimittelzulassung

9. Januar 2022von 5,8 Minuten Lesezeit

Neben den beiden identen Entwürfen zum Impfpflichtgesetz gibt es noch eine Gesetzesinitiative des Gesundheitsministeriums (und der Pharmalobby), die es in sich hat. Damit soll die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen in Arzneimitteln drastisch erleichtert werden. Der zweite Teil befasst sich generell mit der Zulassung von Arzneimitteln, die weitgehend privatisiert und in die Hände der Zulassungswerber gelegt werden soll.

Von Peter F. Mayer

Wer sich mit der geplanten Impfpflicht beschäftigt, kommt an einem weiteren Gesetzesvorhaben des Gesundheitsministers (Grüne) nicht vorbei, der “Änderung des Arzneimittel- und Gentechnikgesetzes”, über deren Gefährlichkeit wir hier schon berichtet haben.

Wie Hans G. Zeger von der ARGE DATEN in einem Mail an tkp.at schreibt:

„Hinter diesem unscheinbaren Titel versteckt sich der Totalumbau der Arzneimittelzulassung und -kontrolle in Österreich.

Die Eckpfeiler

  • bestehende gesetzlich zwingende Schutzstandards werden gestrichen
  • die Zulassungsverfahren werden vollständig privatisiert und jeglicher öffentlich-rechtlichen Kontrolle entzogen, sei es durch den Gesundheitsminister, den Nationalrat oder der kritischen Fachöffentlichkeit
  • der Gesundheitsminister kann per Verordnung rückwirkend (!!) festlegen, dass in Österreich auch nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechende Arzneimittel eingesetzt werden dürfen
  • die Möglichkeiten mit gentechnisch veränderten Organismen in Arzneimitteln (sogenannten GVO-Arzneien) zu experimentieren, werden drastisch ausgeweitet“

Und was der ARGE DATEN natürlich besonders unangenehm auffällt:

„Fast wie das Amen im Gebet werden auch zwingende Standards der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) missachtet. Unter anderem fehlt zum Gesetz eine Datenschutz-Folgenabschätzung und es enthält unbestimmte und überschießende Übermittlungsermächtigungen.“

Gesundheitsminister plant Privatisierung der Arzneimittelzulassung

Weitgehend unbemerkt hat der Gesundheitsminister ein weiteres Gesetzesvorhaben gestartet. Unter dem unscheinbaren Titel “Änderung des Arzneimittel- und Gentechnikgesetzes” kommt es de facto zu einem Totalumbau der Arzneimittelzulassung. Ziel ist – glaubt man den erläuternden Bemerkungen des Entwurfes – einen Beitrag zu liefern der “sowohl im Interesse der forschenden pharmazeutischen Industrie gelegen ist als auch im Interesse der Ärzteschaft [liegt]”.

Das Vorhaben greift tief in die Persönlichkeitsrechte aller ÖsterreicherInnen ein und würde in dieser Form auch die weitgehend unkontrollierte Verbreitung von Gesundheitsdaten erlauben.

Sichere Arzneimittelzulassung – funktionierendes Gesundheitssystem

Die ARGE DATEN tritt für effiziente, transparente und den höchsten wissenschaftlichen Standards verpflichtete Zulassungsverfahren für Arzneimittel ein. Dabei muss der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Menschen und das Tierwohl (soweit Tiere betroffen sind) Vorrang vor potentiellen neuen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten haben.

Die Geschichte der letzten beiden Jahrhunderte ist voll von fehlgeleiteten medizinischen Forschungen, Arzneimittelzulassungen und “Studien”, die zahllose Menschenleben gefährdeten, Menschen töteten und zu langfristigen Schädigungen führten.

Keine (Forschungs-)Generation ist vor derartigen Fehlentwicklungen immunisiert und es ist Aufgabe einer umsichtigen Regierung – auch unter Bedingungen einer Pandemie – sicher zu stellen, dass derartige Fehlentwicklungen nicht möglich sind.

Privatisierung der Arzneimittelzulassung

Die Zulassungsverfahren sollen in Zukunft durch sogenannte “Ethikkommissionen” überwacht werden. Eine irreführende Bezeichnung, da sie nichts mit den bekannten staatlich eingerichteten Ethikkommissionen gemeinsam haben, in denen tatsächlich auch Ethik-, Moral- und Grundrechtsexperten sitzen (wenngleich auch dort nur in der Minderheit).

Die Arzneimittel-“Ethikkommissionen” sind private Vereinigungen, in denen kein einziger Ethik-Spezialist sitzen muss, die sich ihre eigenen Standards und Regeln geben können und deren Tätigkeit nur indirekt kontrolliert wird.

Diese – korrekterweise – als Zulassungskommissionen zu bezeichnenden Einrichtungen sollen in Zukunft alle Arzneimittel-Zulassungsverfahren in Österreich durchführen.

Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: “Der Gesundheitsminister versucht in einem “Race to the Bottom”, die Schaffung der niedrigstmöglichen EU-Standards, um möglichst viele Pharmaexperimente nach Österreich zu ziehen.”

Aushebelung bisheriger Schutzmechanismen

Besonders auffällig ist die praktisch komplette Streichung bisher verpflichtender Schutzstandards.

Beispiele gefällig?

  • spezifische Regelungen für klinische Prüfungen bei Kindern und Jugendlichen (“Pädiatrisches Prüfkonzept”) (bisher § 2a Abs. 22 AMG) – ersatzlos gestrichen
  • Vorgaben zur klinischen Prüfung (bisher § 28 AMG) – ersatzlos gestrichen
  • Verbot klinischer Prüfung bei Schwangeren (bisher § 30 in Verbindung mit § 44) – ersatzlos gestrichen
  • Informationspflicht bei Änderung des Prüfplans (bisher § 37a AMG) – ersatzlos gestrichen
  • umfassende Aufklärung und Möglichkeit der Rücknahme einer Einwilligung durch Studienteilnehmer (bisher § 38 AMG) – ersatzlos gestrichen
  • Aussetzung bedenklicher klinischer Prüfungen (bisher § 41c AMG) – ersatzlos gestrichen
  • Berichtspflicht bei unerwünschten Ereignissen (bisher § 41d AMG) – ersatzlos gestrichen
  • Mitteilungspflicht über schwerwiegende Nebenwirkungen (bisher § 41cAMG) – ersatzlos gestrichen

Österreich als Experimentierfeld der Pharmaforschung?

Im Zusammenhang mit “Krisensituationen” kann der Gesundheitsminister den Einsatz von Arzneimitteln verordnen, „die in ihrer Qualität dem jeweiligen Stand der Wissenschaft nicht entsprechen” (§ 4 Abs. 1 AMG).

Hans G. Zeger: “Es ist nicht nachvollziehbar eine derartige Verordnungsermächtigung vorzusehen, die Arzneimittel mit fehlenden Qualitätsstandards in Verkehr bringen kann, wenn die COVID-19-Impfstoffe – laut Regierung – sicher sind und dem Stand der Wissenschaft entsprechen.”

Gesundheitsminister setzt Österreichs Gesundheit aufs Spiel

Derartige Verordnungen können rückwirkend erlassen werden und können bis zu einem Jahr gelten (§ 94d Abs. 3 AMG). Der Gesundheitsminister kann mit der Gesundheit der Bevölkerung nach Belieben spielen.

Die Verordnung stellt einen Freibrief für immer neue Pharma-Experimente dar.

Stellt sich also in mehreren Monaten heraus, dass die derzeit massenhaft verimpften “Arzneimittel” von Biontech/Pfizer oder Moderna doch nicht so wirken, wie in den Marketingkampagnen der Regierung behauptet, kann der Gesundheitsminister eine rückwirkende Verordnung erlassen in der dann im wesentlichen drinnen steht: “Auf Grund der Corona-Situation haben wir einen nicht dem Forschungsstand und der versprochenen Wirkung entsprechenden Impfstoff angewendet. Liebe ÖsterreicherInnen, es tut mir leid, das Experiment ist leider schief gegangen.”

Fehlende DSGVO-Konformität

Fast schon – unrühmlicher – “Standard” ist das Fehlen der gemäß DSGVO bei gesundheitsbezogenen Datenverarbeitungen verpflichtenden Datenschutz-Folgenabschätzung. Es findet sich zwar in den Erläuterungen zum Entwurf eine Überschrift “Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung”, diese enthält jedoch keine Folgenabschätzung im Sinne der DSGVO, sondern bloß einen nichtssagenden und inhaltlich fehlerhaften Allgemeinplatz.

Besonders problematisch sind die unbestimmten Verarbeitungs- und Übermittlungsermächtigungen des “Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen”. Unter anderem dürfen Gesundheitsdaten von Teilnehmern klinischer Studien – geht es nach dem Entwurf – an die Gesundheit Österreich GesmbH, private Forschungsinstitute (inklusive Marktforschung), an zahlreiche Kammern, Krankenanstalten, Ärzte, sonstige Angehörige von Gesundheitsberufen, WHO, AGES, die Europäische Kommission oder dem Europarat übermittelt werden.

Sogar an eine “die Agentur” [???] betitelte Einrichtung darf übermittelt werden. Es muss nicht extra betont werden, dass der gesamte Abschnitt in keinster Weise DSGVO-konform ist.

Die ARGE DATEN hat daher eine umfassende Stellungnahme abgegeben:

ARGE DATEN zum Gentechnik- und Arzneimittelgesetz.pdf

Hier kann man die Stellungnahme der ARGE DATEN unterstützen:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_118917/index.shtml

Und weitere Links dazu:

http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB&s=50623wrh

http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB&s=69135nua

http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/gentechnik.pdf


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Ursachen für Verringerung der Immunität durch jede weitere Impfdosis

Wie hängt Übersterblichkeit mit Impf-Nebenwirkungen zusammen?

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20 Kommentare

  1. fraemso 10. Januar 2022 at 18:20

    Es soll also um jeden Preis eine 2Klassen-Medizin geschaffen werden. Top Behandlung für die reiche Oberklasse, Billigmedizin für Geringverdiener. Das ist weder sozial, noch demokratisch und schon gar nicht christlich!!!

  2. andi pi 10. Januar 2022 at 11:53

    im übrigen wird auch der bisherige § 43 amg gestrichen. da geht’s weniger um die covid-zwangsimpfung als in der praxis wohl eher um klinische studien zu psychopharmaka, wo nun alles folgende ersatzlos gestrichen werden soll:

    § 43. (1) Die klinische Prüfung an einer volljährigen Person, die infolge einer
    psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung ihrer
    Entscheidungsfähigkeit zur Vertretung hinsichtlich medizinischer Behandlungen
    einen gesetzlichen Vertreter (§ 1034 ABGB) hat, darf nur dann durchgeführt
    werden, wenn
    1. das Arzneimittel, das geprüft wird, zu deren Erkennen, Heilung, Linderung
    oder Verhütung bestimmt ist und die klinische Prüfung für die Bestätigung
    von Daten, die bei klinischen Prüfungen an zur Einwilligung nach
    Aufklärung fähigen Personen oder mittels anderer Forschungsmethoden
    gewonnen wurden, unbedingt erforderlich ist,
    2. die Anwendung des Arzneimittels, das geprüft wird, nach den
    Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft angezeigt ist, um bei der
    Person, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer
    vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit
    eingeschränkt ist, diese Krankheit bzw. Beeinträchtigung oder deren
    Verlauf zu erkennen, sie zu heilen oder zu lindern oder diese vor weiteren
    Krankheiten zu schützen, und der mit der Einbeziehung in die klinische
    Prüfung verbundene Nutzen für den Prüfungsteilnehmer das Risiko
    überwiegt,
    3. die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nach entsprechender
    Aufklärung nachweislich und schriftlich erteilt wurde; dabei ist der
    mutmaßliche Wille des Prüfungsteilnehmers zu beachten,
    4. die Einwilligung auch durch den Prüfungsteilnehmer nachweislich und
    schriftlich erteilt wurde, sofern er nach entsprechender Aufklärung in der
    Lage ist, Wesen, Bedeutung, Tragweite und Risken der klinischen Prüfung
    einzusehen und seinen Willen danach zu bestimmen,
    5. die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann, ohne dass dem
    Prüfungsteilnehmer dadurch ein Nachteil entsteht,
    6. der Prüfungsteilnehmer je nach seiner Fähigkeit, dies zu begreifen,
    Informationen hinsichtlich der Prüfung, der Risken und des Nutzens
    erhalten hat,
    7. mit der Teilnahme an der klinischen Prüfung keine Anreize oder
    finanziellen Vergünstigungen mit Ausnahme einer
    Aufwandsentschädigung verbunden sind,
    8. die klinische Prüfung so geplant ist, dass sie unter Berücksichtigung der
    Erkrankung und des Entwicklungsstadiums mit möglichst wenig
    Schmerzen, Beschwerden, Angst und anderen vorhersehbaren Risken
    verbunden ist; sowohl die Risikoschwelle als auch der Belastungsgrad
    müssen eigens definiert und ständig überprüft werden,
    9. der Prüfplan von einer Ethikkommission, die über Kenntnisse auf dem
    Gebiet der betreffenden Krankheit und in Bezug auf die betroffene
    Patientengruppe verfügt oder sich in klinischen, ethischen und
    psychosozialen Fragen auf dem Gebiet der betreffenden Erkrankung und
    in Bezug auf die betroffene Patientengruppe beraten ließ, befürwortet
    wurde, und
    10. im Zweifel die Interessen des Patienten stets über den öffentlichen
    Interessen und den Interessen der Wissenschaft stehen.
    (2) Hat die in Abs. 1 genannte Person einen gesetzlichen Vertreter für
    finanzielle Angelegenheiten, dann ist auch dieser umgehend von der Teilnahme des
    Betroffenen an der klinischen Prüfung und über den damit verbundenen
    Versicherungsschutz zu informieren.
    (3) Gibt eine nicht entscheidungsfähige Person ihrem
    Vorsorgebevollmächtigten oder Erwachsenenvertreter oder dem Prüfarzt
    gegenüber zu erkennen, dass sie die klinische Prüfung oder deren Fortsetzung
    ablehnt, so hat diese zu unterbleiben, es sei denn, das Wohl der vertretenen Person
    wäre sonst erheblich gefährdet. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bedarf
    der gerichtlichen Genehmigung.

    alles das wird ersatzlos gestrichen. eine (für die meisten vermutlich unbemerkt gebliebene) ungeheuerlichkeit sondergleichen.

    • David K. 10. Januar 2022 at 14:59

      Psychopharmaka sind schon jetzt fragwürdig, kenne einige Beispiele plötzlichen Todes von Menschen, die regelmäßig Psychopharmaka einnahmen.
      Das Erinnert ein wenig an ein Programm, das T4 geheißen hat! Ups, jetzt habe ich die Greueltaten einer gewissen Zeit verharmlost!
      Traurig, was da passiert und so viele ignorieren diese Hinweise nicht nur, sondern beschimpfen Menschen, die für unsere Freiheit kämpfen.

      Bleibt ungeimpft,
      David

  3. Lucy Foltyn 9. Januar 2022 at 22:07

    Je mehr ich lese desto öfter kommen mir die “Georgia Guidestones und deren Inschrift” in den Sinn!
    Es kann einem nur mehr schlecht werden. Vielleicht schaffen sie es endlich mit diesen perversen Gesetzen die Menscheit auf 500 Millionen zu reduzieren.

  4. pantau 9. Januar 2022 at 22:05

    Dass Korruption u. Kriminalität in der Politik, wenn sie entdeckt wird, keine Konsequenzen hat, daran habe ich mich mittlerweile gewöhnen dürfen. Dass aber Korruption als Planungsziel offen kommuniziert wird, das ist eine neue Stufe, das ist ein rein sadistisch motiviertes Signal, offenes Schikanieren.

  5. Eric Vieira 9. Januar 2022 at 20:08

    Auf der gleichen Ebene könnte man künftig nur noch Pyromanen bei den Berufsfeuerwehr einstellen …
    Dazu einen Fuchs zu haben um den Hühnerstall zu überwachen…

  6. Michael Bäumer 9. Januar 2022 at 18:34

    Es ist sicherlich aufklärend, sich mit dem sogenannten 6. Kondratieff zu befassen, der als zyklische Innovation nach dem 5. (dem Digitalen) den Gesundheitssektor als Wirtschaftstreiber ansieht.

    Das originale Buch lohnt sich da.

  7. Martin Rossrucker 9. Januar 2022 at 18:02

    Die Problematik dieser Gesetzesänderung liegt erstens anscheinend nicht ursächlich in Österreich sondern in der EU, und hat ihren Ursprung schon im Jahr 2014. Da kam “die EU”, wer genau entzieht sich meiner Kenntnis, auf diese wahnsinnigen Ideen, mit dem Ziel, diese offenbar bis Februar 2022 umsetzen zu müssen! Dadurch steht Österreich, und sicher auch andere Länder, im Zeit- und Zugzwang um einer Rüge der EU zu entgehen! Die wahren Verbrecher sind meiner Meinung nach jene Volksvertreter (Verräter), die hochbezahlt, eigentlich auf das Wohl ihres Volkes zu achten hätten. In diesem Fall haben sie sich wahrscheinlich gar nicht mit der Materie auseinandergesetzt, oder sind einfach zu dumm den Wahnsinn der in diesem Gesetz verborgen ist zu erkennen. Sie haben einfach dafür gestimmt, ohne zu wissen, das sie uns damit in eine Zeit zurückversetzen, die wir nie wieder erleben wollten! Mir fällt da sofort Hartheim in OÖ ein!!!
    Interessant wäre zu wissen wie das Abstimmungsverhalten gewesen ist. Ob es Gegenstimmen gab, und ob die österreichischen Grünen auch dafür gestimmt haben, denn das wäre ein eindeutiges Zeichen von Schizophrenie in dieser Partei! Denn vor Jahren haben sich die Grünen noch stark gemacht für ein “genfreies”(was auch ein Zeichen für völlige Unwissenheit ist) Österreich. Es hätte natürlich gentechnikfreies Österreich heißen müssen! Die Idee war ja nicht schlecht und hat trotz großem Widerstand letztendlich zum Erfolg geführt, worauf wir auch stolz sein können! Aber das man jetzt diesem Gesetz und auch den m-RNA-Spritzen ohne mit der Wimper zu zucken zustimmt, diese auch noch gut heißt und befürwortet, und sogar einen Impfzwang fordert, ist für mich völlig unverständlich und unverantwortlich!!
    Aber es muß ja keiner der für diesen Wahnsinn Verantwortlichen eine Verantwortung oder Haftung übernehmen! Somit braucht sich auch keiner darüber Gedanken zu machen über was er wie abstimmt!
    Ich Frage mich, und mache mir große Sorgen, wie weit das noch gehen soll, und wie wird es enden!
    Im übrigen kann ich Hr. Madersbacher nur vollkommen beipflichten!!

  8. Mujo 9. Januar 2022 at 17:40

    Wie Absurd dies ist !!
    Man möchte keine Gen Veränderte Lebensmittel in den Regalen und nicht auf den Feldern haben aber in den Körper mittels Medizinprodukten ist dies kein Problem ?!!

    Für mich der Beweis wie Korrupt dieses System ist weil die Politiker bei der Macht der Konzerne einknicken auf Kosten der Gesundheit ihrer Bevölkerung statt sie vor solchen zu Schützen.

    • Hanna 9. Januar 2022 at 19:02

      Dazu passt, daß sich die Bundesregierung um den europäischen Sitz des Internationalen Impfstoff-Instituts ICI bemüht hat:

      »Wien will Sitz für Impfstoffinstitut werden« – https://wien.orf.at/stories/3128433/ – 3. November

      »Ziel der gemeinnützigen internationalen Institution ist die Erforschung, Entwicklung und Bereitstellung sicherer, wirksamer und erschwinglicher Impfstoffe, insbesondere auch für die Dritte Welt. Finanziert wird es durch Mitgliedsbeiträge, aber auch durch STIFTUNGEN, wie jener von Bill und Melinda GATES.

      Die Eröffnung eines Büros in Wien würde aus Sicht der Bundesregierung den Amtssitz Wien stärken. Auch Kooperationsmöglichkeiten für Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und BIOTECH- und PHARMA-Unternehmen werden erwartet, ebenso wie die Gelegenheit, GLOBALE GESUNDHEITSAGENDEN mitzugestalten.«

      Absichtserklärung für Schweden:

      Die Note https://www.ivi.int/ivi-to-establish-a-european-regional-office-in-sweden/ vom 17. Dezember 2021 berichtet von einem zwischen ICI und den Regierungsbehörden in SCHWEDEN geschlossenen »Memory of Understanding« zur Gründung eines ICI-Büros in Stockholm, womit man »ein europäisches Zentrum für globale Gesundheitsforschung und Innovation geschaffen« habe.

    • Hanna 9. Januar 2022 at 19:48

      … nicht “ICI” – richtig: IVI http://www.ivi.int

      International Vaccine Institute

  9. Egon Erwin 9. Januar 2022 at 17:18

    Die Medizin ist schon lange auf dem falschen Weg. Wer dies erkennen kann, der geht nicht mehr mit.

  10. jhkua43wt8oklgj 9. Januar 2022 at 17:02

    Da kann ich nur noch sagen:Wenn wir sie nicht vom Hofe jagen, werden sie uns jagen bis ans Lebensende.

  11. 1150 9. Januar 2022 at 16:12

    jetzt werden immer öfter provokanterweise rote linien ausgelotet und überschritten,
    daher sollten wir uns um solche auch bald nicht mehr kümmern
    …..war da nicht was mit einem adipösen sportminister und autounfall mit fahrerflucht gestern?

  12. Fritz Madersbacher 9. Januar 2022 at 15:38

    “Der zweite Teil befasst sich generell mit der Zulassung von Arzneimitteln, die weitgehend privatisiert und in die Händer der Zulassungswerber gelegt werden soll”
    Interessanter “Gesundheits”minister, von welcher Partei kommt er gleich nochmal?
    Bezüglich der Zulassung “medizinischer” Methoden und “Arzneimitteln” und den dazugehörigen Entscheidungsmethoden nähern wir uns offenbar wieder den Zuständen einer “medizinischen Baracke” in einem x-beliebigen Konzentrationslager dr Nazis an, der Look des “Gesundheits”ministers passt ja schon einmal recht gut dazu … Wofür sind diese Speichellecker noch zu haben, was ist der nächste Anschlag auf die österreichische Bevölkerung?

    • Fritz Madersbacher 9. Januar 2022 at 16:18

      Nach einem Dummkopf der Sonderklasse haben wir ein wahres Genie für das “Gesundheits”ministerium geschenkt bekommen:
      “Auch verwies er auf den Effekt der (Booster-)Impfungen. Denn der Drittstich sei nicht nur für den Selbstschutz ausschlaggebend, sondern auch für die Weitergabe des Virus. Denn wenn ein dreifach Geimpfter eine Durchbruchsinfektion erleidet, dann sei laut aktuellen Studien die Gefahr einer Übertragung zu einem weiteren dreifach Geimpften sehr gering. Zwischen einem Geimpften und einem Ungeimpften sei die Chance hingegen hoch – “und wenn ich zwei Ungeimpfte habe, dann potenziert sich die Gefahr”. Darüber hinaus seien dreifach Geimpfte auch kürzer ansteckend, betonte Mückstein … Die Perspektive sei “eine hohe Gesamtimmunität in der Bevölkerung. Und das wichtigste Mittel dorthin ist die Impfung”, sagte Mückstein (“Tiroler Tageszeitung, 09/01/2022)
      Ich weiss nicht, wie lange wir uns noch solch vertrottelte Pharma-Sklaven in der Regierung leisten wollen und können …

    • Sir Som 9. Januar 2022 at 19:04

      Ich kann mich Ihren Ausführungen nur anschließen.

      Nie seit Ende des zweiten WKs hatten wir – nicht nur hierzulande – solch korrupte, fachlich inkompetente Politiker & “Experten” (e.g. Veterinäre als “Pandemieexperten”).

      Die grüne Sippschaft hat – zu Recht – gegen genveränderte Lebensmittel gekämpft.

      Und jetzt?

    • Hanna 10. Januar 2022 at 22:26

      Diese Stellungnahme zum Ministerialentwurf ist eine spezielle:

      Die ehem. Bundessprecherin der GRÜNEN, Dr. Madeleine PETROVIC, hat sich dezidiert gegen die üblen Vorhaben von MÜCKSTEIN & Co. – Impf- bzw. Experimentzwang per Gesetz – ausgesprochen, sehr gute Stellungnahme.

      http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_183332/index.shtml – 4. Jänner

    • Fritz Madersbacher 10. Januar 2022 at 23:17

      @Hanna
      10. Januar 2022 um 22:26 Uhr
      “FAZIT. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder wird dieser Entwurf durchgeboxt und als rechtlich
      dubiose Grundlage für tausende Strafverfahren herangezogen oder wir versuchen in Gesprächen
      gemeinsam – spät aber doch – noch einmal praxisnahe Alternativen zur Impfpflicht im Interesse der
      Gesundheit, der Sicherheit und des Vertrauens der Bevölkerung auszuarbeiten”
      Im ersten Fall – der in der Regierung und auch beim Bundespräsidenten, in den Medien und bei den “Experten” bisher viel Zustimmung gefunden hat – kann von einem “Rechtsstaat” nicht mehr die Rede sein, ohne sardonisches Gelächter auszulösen. Vielleicht kriegen sich der eine oder andere dieser Herrschaften noch ein, kann sein. Andernfalls dürfen wir uns auf noch turbulentere Zeiten einstellen …

    • Hanna 11. Januar 2022 at 2:07

      @ Fritz Madersbacher

      Unter „Verschärfte Kritik im Begutachtungsfinale“ vermeldet der Staatsfunk gerade,

      — „Um Mitternacht ist die Begutachtung für das Impfpflichtgesetz zu Ende gegangen. Wie umstritten die Maßnahme ist, zeigt sich an der Rekordzahl der eingetroffenen Stellungnahmen – insgesamt an die 200.000.“ —

      https://orf.at/stories/3243130/

      WIE UMSTRITTEN DIE MAßNAHME IST … Eine Beschreibung, die angesichts der engen Verbindung zwischen ORF und Regierung wohl mit deren Sanktus veröffentlicht ist.

      Hat man diese MAßNAHME nun doch noch nicht in koalitionären Stein gemeißelt?

      Wie auch immer, dieser Stein ist ordentlich am Bröckeln …

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