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Politik

Die Schweiz schreibt Corona ins Dauerrecht

1 Kommentare 15. September 2026 2 Minuten Lesezeit von Thomas Oysmüller

Die Schweiz arbeitet intensiv an einem neuen Epidemiengesetz. Kritiker sehen darin die gesetzliche Verankerung und Implementierung der Corona-Politik: Lockdowns und einzelne Maßnahmen werden künftig juristisch schneller und leichter umsetzbar.

Der Bundesrat hatte den Plan im August 2025 ans Parlament überwiesen. Begründung: Das 2016 in Kraft getretene Gesetz und die Bewältigung von Covid-19 hätten Lücken offenbart. Mit einer Teilrevision des Epidemiengesetzes soll die «Pandemievorbereitung» tiefer integriert werden: stärkere Früherkennung (Meldesystem, Abwassermonitoring, Sequenzierung), Vorsorgepläne sowie die Versorgung mit medizinischen Gütern. Besonders brisant: Elemente des Covid-19-Gesetzes, darunter Regelungen zu Impf-, Test- und Genesungsnachweisen, sollen ins ordentliche Recht überführt werden.

Der Ständerat, die kleine Kammer des Schweizer Parlaments, arbeitet seit Monaten daran. Im Juni schloss man die Beratungen einstimmig ab. Auch eine kommende Impfpflicht präzisierte man: ultima ratio, befristet, mit medizinischen Ausnahmen, und sie dürfe nicht mit physischem Zwang durchgesetzt werden. Eine Nichtbefolgung soll keine strafrechtlichen Sanktionen nach sich ziehen. Zudem will die Kommission Entschädigungen für Unternehmen und Selbständige bei Seuchenrestriktionen vorsehen.

Akteure aus der Schweizer Corona-Opposition sind strikt dagegen. Die Bürgerrechtsbewegung MASS-VOLL! lehnt die Revision vollständig ab. Unter dem Epidemiengesetz seien in der Corona-Zeit Grundrechte massiv eingeschränkt und Entscheide in der Exekutive konzentriert worden. Bevor neue Instrumente geschaffen würden, brauche es eine schonungslose Aufarbeitung aller politischen Entscheide, die Aufhebung ungerechtfertigter Bussen und die Stärkung der körperlichen Selbstbestimmung: «Jeder Mensch soll selbst entscheiden, was er in seinen Körper lässt.» Wird die Vorlage verabschiedet, kündigt die Bewegung das Referendum an.

Ähnlich argumentiert ABF Schweiz: keine Teilrevision ohne Aufarbeitung. Die Weltwoche wirft dem Bundesrat vor, wenig aus Corona gelernt zu haben. Künftig könne die Exekutive bereits in der normalen Lage Maßnahmen wie eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr anordnen und Zertifikate wieder einsetzen. Kantonale Debatten, etwa in St. Gallen, wo ein Impfobligatorium nach Protesten aus dem Gesundheitsgesetz gestrichen wurde, zeigen die politische Brisanz des Epidemiengesetzes – TKP hat berichtet.

Der Ständerat entscheidet nun über Kompetenzen, Lagebegriff, Überwachung und Zertifikate. Folgt der Nationalrat, entscheidet letztlich vermutlich ein Referendum. Dann entscheidet das Schweizer Volk.


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1 Kommentar

  1. Daisy
    Antworten

    Das Volk entscheidet hoffentlich richtig.

    Davos ist halt der Hauptsitz des WEF. Warum? Die Schweiz ist ein Steuerparadies. Der Ruf halt sich trotz Reformen…
    Der Schweizer Franken gilt als Fluchtwährung. Er ist eine der stärksten und stabilsten Währungen der Welt.

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