Die europäische Partei Europe of Sovereign Nations (ESN), deren größtes Mitglied die deutsche AfD ist, steht vor einer möglichen Aberkennung ihrer Registrierung als Partei im EU-Parlament.
Ein sechsköpfiges Komitee „unabhängiger“ Persönlichkeiten prüft derzeit, ob die ESN die grundlegenden Werte der EU – Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte – in schwerwiegender und offenkundiger Weise verletzt. Ein negativer Befund könnte den Entzug der EU-Finanzierung und den Verlust der rechtlichen Persönlichkeit der Partei zur Folge haben.
Ablauf des Verfahrens
Das Verfahren wurde von der Authority for European Political Parties and European Political Foundations (APPF) eingeleitet. APPF-Direktor Pascal Schonard hatte am 22. Mai 2026 in einem Schreiben an Parlament, Rat und Kommission Zweifel an der Einhaltung der EU-Werte durch die ESN geäußert. Dem Schreiben lag ein Dossier von rund 300 Seiten bei, das unter anderem Gerichtsurteile, öffentliche Äußerungen und Social-Media-Beiträge von Vertretern der Mitgliedsparteien enthält. Genannt werden Vorwürfe rassistischer, antisemitischer, anti-Roma- und anti-LGBT-Rhetorik sowie Aussagen zu Russland und demokratischen Institutionen.
Am 7. Juli 2026 stimmte das Europäische Parlament mit 414 zu 224 Stimmen (18 Enthaltungen) dafür, eine formelle Überprüfung zu beantragen. Es handelt sich um das erste Verfahren dieser Art seit Inkrafttreten der überarbeiteten Verordnung über europäische politische Parteien im Oktober 2025.
Das Committee of Independent Eminent Persons – bestehend aus sechs Mitgliedern, die zu je zwei von Rat, Parlament und Kommission ernannt werden – soll innerhalb von zwei Monaten eine unabhängige Stellungnahme an die APPF abgeben. Anschließend entscheidet die APPF. Eine Aberkennung der Registrierung ist nur bei Feststellung eines „offenkundigen und schwerwiegenden Verstoßes“ möglich. Parlament und Rat haben danach drei Monate Zeit, Einwände zu erheben. Erfolgt kein Einspruch, wird die Entscheidung im Amtsblatt veröffentlicht und tritt drei Monate später in Kraft.
Zusammensetzung des Komitees und Kritik der ESN
Die sechs Experten sind: die deutsche Europarechts-Professorin Pia Lange (Universität Bremen), der Litauer Linas Kontrimas, die ehemalige EU-Kommissarin Martine Reicherts, der frühere Generalsekretär der Kommission Alexander Italianer, der Rechtsprofessor Luca Vanoni und die Politikwissenschaftlerin Anna Pacześniak. Pacześniak sitzt seit 2018 im wissenschaftlichen Beirat der Foundation for European Progressive Studies (FEPS), dem Thinktank der Partei der Europäischen Sozialisten.
ESN-Vizepräsident Alexander Sell (AfD) äußerte Zweifel an der Neutralität des Gremiums: „Wer unsere Partei verbieten will, ist kein Demokrat.“
Er verwies auf die institutionellen und politischen Hintergründe einiger Mitglieder und sprach von der Gefahr eines „politischen Urteils“. Sell betonte, die ESN lehne die europäischen Werte nicht ab, sondern sehe sie oft von den EU-Institutionen selbst verletzt. Demokratie bedeute die Achtung von Wahlergebnissen, Rechtsstaatlichkeit die Durchsetzung nationaler Gesetze und Minderheitenrechte auch den Schutz parlamentarischer Minderheiten. Die ESN habe bereits eine Stellungnahme eingereicht.
ESN-Co-Vorsitzender René Aust hatte die Parlamentsabstimmung im Juli als „Schande“ bezeichnet und von einem Angriff auf demokratische Grundsätze und Meinungsfreiheit gesprochen.
Hintergrund und finanzielle Auswirkungen
Die ESN wurde am 14. August 2024 gegründet und am 30. September 2024 in das EU-Register eingetragen. Sie ist eng mit der gleichnamigen Fraktion im Europäischen Parlament verbunden, die derzeit 27 Abgeordnete umfasst (davon 15 von der AfD). Die Fraktion selbst ist rechtlich getrennt und von dem Verfahren nicht betroffen. Eine Aberkennung der Parteiregistrierung würde die europäischen Fördermittel beenden und die rechtliche Persönlichkeit der Partei aufheben, die Abgeordnetenmandate jedoch nicht berühren.
Für 2026 stehen den europäischen Parteien insgesamt 46 Millionen Euro zur Verfügung. Die ESN wurde ab dem Haushaltsjahr 2026 förderfähig; ihre angegliederte Sovereignty Foundation kann bis zu 1,1 Millionen Euro erhalten. Seit 2026 können EU-Mittel bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben decken.
Das Verfahren läuft. Die ESN bleibt vorerst registriert. Das Ergebnis der Prüfung durch das Expertenkomitee und die anschließende Entscheidung der APPF werden die nächsten entscheidenden Schritte sein.
Diese Aktivitä#ten reihen sich jedenfalls ein, in das was in Deutschland passiert von Wählern einerseits und der herrschenden Clique andererseits.
Links zu früheren TKP-Beiträgen zum Thema finden Sie unterhalb 👇
Bild: ESN Party
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1 Kommentar
Sozialisten heute gestern samt Marionetten, Faschisten, Diktatoren, Rechtsverdreher und bitter Nöte die wir ohne sie nicht gehabt hätten.
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