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Wissenschaft

Bilanz zur impfkritischen Masernpetition

1 Kommentare 5. Oktober 2026 5 Minuten Lesezeit von Thomas Oysmüller

Nachdem sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit der Petition zur Aufhebung des Masernschutzgesetzes befasst hat, zieht Dr. Ronald Weikl, stellvertretender Vorsitzender der MWGFD und Koordinator der Arbeitsgruppe „Masernschutzgesetz“, in einem offenen Brief Bilanz.

Der Brief, der an die an die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein sowie an die Mitglieder des Petitionsausschusses und die interessierte Öffentlichkeit gerichtet ist, greift zentrale Aussagen und Kontroversen der Sitzung erneut auf und diskutiert sie.

Im Brief bilanziert Weikl, dass er und die Rechtsanwältin Beate Bahner hätten trotz des engen Zeitrahmens den Großteil der Argumente der Arbeitsgruppe vortragen können. Der Brief fasst diese erneut zusammen und fordert die sofortige Aufhebung des Gesetzes sowie ein grundsätzliches Überdenken der Masern- bzw. MMR(V)-Impfung. Die MWFGD hat den offenen Brief veröffentlicht und ist hier zu finden.

Eine (ki-unterstützte) Zusammenfassung des Briefes:

Die Nachweispflicht belaste Tausende Menschen erheblich, die sich oder ihre Kinder nicht den als nebenwirkungsreich beschriebenen Impfstoffen aussetzen wollten. Verfügbar seien nur Drei- oder Vierfachimpfstoffe, die auch Erreger umfassten, die seit Jahren als eliminiert gälten. Die strafrechtliche Verfolgung und Diffamierung von Ärzten, die nach Anamnese und unter Verweis auf ein aus Sicht der Autoren ungünstiges Nutzen-Schaden-Verhältnis Atteste ausstellten, sei nicht länger hinnehmbar. Kita- und Schulleitungen, Gesundheitsämter und Amtsgerichte seien mit den Regelungen überfordert.

Das Kernargument bleibt ein deutlich negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis: Das Schadensrisiko durch die Impfung liege um ein Vielfaches über dem durch die Erkrankung und stelle bereits eine Kontraindikation dar. Die Todesfallrate im Zusammenhang mit Masern sei lange vor den Impfprogrammen auf annähernd null gesunken; das gelte auch für andere Kinderkrankheiten ohne Impfstoff. Eine schnellere Abnahme der Fallzahlen durch die Impfung lasse sich in den letzten 50 Jahren nicht nachweisen.

Masern seien in den allermeisten Fällen eine harmlose Kinderkrankheit gewesen, die früher nahezu alle Kinder zwischen dem vierten und zehnten Lebensjahr durchgemacht hätten. Daraus resultierten lebenslange Immunität und weitere Vorteile, etwa ein geringeres Risiko bestimmter Krebs- oder Autoimmunerkrankungen, Entwicklungssprünge oder das Verschwinden anderer Erkrankungen. Nur die natürlich durchgemachte Infektion hinterlasse dauerhaften Schutz; Impfungen schützten allenfalls temporär und könnten keine Herdenimmunität erzeugen. Die Erkrankung erfordere außer Bettruhe und Zuwendung keine besondere Behandlung; medikamentöse Fiebersenkung sei zu vermeiden, weil sie Komplikationen begünstige.

Säuglinge ungeimpfter Mütter seien durch Nestschutz geschützt; vulnerabel würden sie vor allem, wenn dieser bei geimpften Müttern unzureichend sei (Verweis auf den ECDC-Measles-Report 2024). Erwachsene erkrankten erst seit Einführung der Impfungen, weil diese keine dauerhafte Immunität erzeugten. Studien und ECDC-Zahlen zeigten, dass etwa 20 bis 30 Prozent der Erkrankungen Geimpfte beträfen. Eine Ausrottung sei so nicht möglich; man solle aus dem Programm aussteigen, solange noch 40 bis 50 Prozent der Bevölkerung über natürlichen Schutz verfügten.

Schäden seien im PEI-Report 2012 dokumentiert, der nach eigener Angabe des Instituts nur einen Bruchteil erfasse; tatsächliche Beeinträchtigungen lägen um mehr als den Faktor 20 höher.

Zur Anhörung kritisiert der Brief „vorformulierte Gefälligkeitsfragen“ von Abgeordneten der Regierungsparteien. Schenderlein und begleitende Mitarbeiterinnen des Bundesgesundheitsministeriums hätten die Argumente für das Gesetz kaum formulieren können und die Zahlen der Petenten ohne eigene Belege als jeder Grundlage entbehrend zurückgewiesen. Unerklärt bleibe, wie ein Impfstoff ohne dauerhafte Immunität die Masern eliminieren solle. Angeführt werde eine Todesfallrate von 1:1000, die mit den Zahlen der letzten zehn Jahre nicht übereinstimme, während Impfrisiken auf behandelbare allergische Reaktionen von 1 bis 4 pro Million reduziert würden.

Zur Richtigstellung: Allergische Reaktionen träten mindestens mit 1:1000 bis 1:10.000 auf; die genannte Rate betreffe schwere Anaphylaxien. Das Cochrane-Review 2020 nenne zudem aseptische Meningitis (1:8000, bei geschätzt 1,2 Millionen Impfungen jährlich rund 150 Betroffene) und Fieberkrämpfe (1:1500, rund 800 Betroffene) sowie Autoimmunerkrankungen wie ITP, Purpura Schönlein-Henoch, entzündliche Darmerkrankungen, Ekzeme, Allergien, Asthma, Typ-1-Diabetes und Autismus-Spektrum-Störungen. Das Review 2021 stufe die Evidenz zur Sicherheit der MMR-Impfung als niedrig bis mäßig ein und vermisse langfristige sowie placebokontrollierte Studien.

Masern spielten seit Jahren weder in Deutschland noch in der EU eine nennenswerte Rolle; in den letzten sieben Jahren gebe es hier keine Berichte über Todesfälle oder bleibende Schäden. Eine epidemische Lage, die Grundrechtseingriffe rechtfertige, liege nicht vor. Eine Risikoanalyse von Prof. Werner Bergholz sehe keine Basis für den Kita-Ausschluss.

Die Pflicht sei mit Art. 2 Abs. 2 GG (körperliche Unversehrtheit) und Art. 6 Abs. 2 GG (Elternrecht) unvereinbar. Der Ausschluss nicht geimpfter Kinder verstoße gegen das Diskriminierungsverbot der UN-Kinderrechtskonvention. Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht missachteten damit Völkerrecht, Grundgesetz und EU-Charta; das Urteil von 2022 ändere daran nichts. Nach sechs Jahren Nachweispflicht fehlten weiterhin Daten zur Begründung. Ein wachsender Teil der Bevölkerung durchschaue die Pflicht; die Impfquoten würden weiter sinken.

Der Brief fordert die schnellstmögliche Aufhebung des Masernschutzgesetzes, das Ende der Impfpflicht und die Verhinderung weiterer Impfpflichten. Unterzeichnet ist er von Weikl im Namen der Arbeitsgruppe, deren Mitglieder unter anderem Beate Bahner, Prof. Dr. Werner Bergholz, Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Prof. Dr. Paul Cullen, Prof. Dr. Andreas Sönnichsen und Dr. Wolfgang Wodarg sind.


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1 Kommentar

  1. VerarmterAdel
    Antworten

    Haben sie ein Virus? Nein! Worüber reden wir dann? Sind alle bekloppt in diesem Land?

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