Bundestagspetition gegen Masern-Impfpflicht

28. April 2026von 1,8 Minuten Lesezeit

Seit Freitag ist die Bundestagspetition zur „Aufhebung des Masernschutzgesetzes/Masern-Impfpflicht“ online und kann unterzeichnet werden. Sei braucht bis 5. Juni mindestens 30.000 Unterzeichner. Der Verein MWFGD ruft zugleich „alle freiheitsliebenden Bürger“ auf, die Petition zu unterstützen. Sie sei eine „historische Chance“.

Die Petition richtet sich gegen die gesetzliche Verpflichtung, wonach Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in Kitas, Kindergärten oder Schulen sowie nach 1970 geborene Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen einen Masern-Impfschutz nachweisen müssen. Jährlich sind davon etwa 700.000 Kinder betroffen.

Dr. Ronny Weikl, der Initiator der Arbeitsgruppe, erläutert in einem Video, Gründe und Sinn der Petition:

Die Verfasser, eine Arbeitsgruppe aus Ärzten, Wissenschaftlern und Juristen der Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit (MWGFD e.V.), kritisieren ein nach ihrer Einschätzung extrem ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masernimpfung. Das Risiko schwerer Impfschäden und eines Todes im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung sei deutlich höher als das Risiko schwerer Komplikationen oder eines Todes durch eine natürliche Maserninfektion.

Weiter wird argumentiert, dass die Masern-Sterblichkeit in Deutschland bereits vor Einführung der Impfung nahe null gelegen habe und schwere Komplikationen vor allem bei bereits vorgeschädigten Kindern aufgetreten seien. Die wissenschaftliche Belegbarkeit einer Herdenimmunität durch Impfung sowie des Schutzes vulnerabler Gruppen wird ebenso bestritten wie die eindeutige kausale Zuordnung der seltenen subakuten sklerosierenden Panenzephalitis (SSPE) zu einer vorangegangenen Maserninfektion. Die Initiatoren werfen dem Bundesministerium für Gesundheit vor, das Gesetz auf medizinisch-wissenschaftlich nicht haltbaren Annahmen begründet zu haben. Sie

Die Petition sieht in der Impfpflicht einen Verstoß gegen Grundrechte, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und das Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG). Die Entscheidung über eine Impfung solle allein bei Eltern und betroffenen Erwachsenen nach umfassender ärztlicher Aufklärung liegen.

Die Petition ist bis zum 4. Juni 2026 zur Mitzeichnung freigeschaltet. Nun braucht sie 30.000 Unterstützer. Dann kommt es zu einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages.

Die Petition ist hier zu finden.


Unsere Arbeit ist spendenfinanziert – wir bitten um Unterstützung.

Folge TKP auf Telegram oder GETTR und abonniere unseren Newsletter.



Der NGO-Industrielle Komplex – ein Beispiel

Rest-Cholesterin – der neue Bösewicht?

10 Kommentare

  1. Der Zivilist 29. April 2026 um 11:37 Uhr - Antworten

    immer mehr Rechtschreibfehler

  2. Judith Panther 29. April 2026 um 7:31 Uhr - Antworten

    Wollte die Petition auch mitzeichnen, hat mich aber nicht genommen. Keine Ahnung, woran es gescheitert ist.

    • Christine 29. April 2026 um 13:28 Uhr - Antworten

      Warst Du angemeldet?
      Ich hab auf den Petitionslink geklickt, mich angemeldet mit meinem Konto, auf „Mitzeichnen“ geklickt und die Abfrage, ob ich mit Namen oder mit Nummer zeichnen möchte, beantwortet. Fertig.

  3. g.e. 28. April 2026 um 23:18 Uhr - Antworten

    Es gibt keine Impfpflicht gegen Masern. Das Gesetz und auch ein Entscheid aus 2022 (BverfGE 21. Juli 2022 – 1 BvR 469/20 (RN 145)) sind hier eindeutig.
    Die Leute sind zu feige, gegenüber dem Gesundheitsamt einfach nur zu erklären, dass sie keine / keine weiteren Nachweise besitzen und ihr Kind auch nicht impfen lassen – selbst wenn diese Möglichkeit im Schreiben vom GA ausdrücklich aufgeführt ist. Eher wollen sie ihren Arzt verklagen, dass er ihnen ein Attest ausstellt, hinter dem sie sich verstecken können.
    Ohne den Nachweises muss nur eben private Betreuung organisiert werden. Es gibt längst bundesweit organisierte Gruppen genau zu diesem Zweck. Wer würde sein Kind heute noch ernsthaft in eine KiTa geben wollen?
    Daher werde ich diese Petition auch nicht unterzeichnen.

    • Lutz Herzer 29. April 2026 um 1:31 Uhr - Antworten

      Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts weist gravierende Mängel auf. In letzter Konsequenz bleibt dem Gericht nichts anderes übrig, als dem Drittschutz sogenannter vulnerabler Gruppen Entscheidungsrelevanz beizumessen. Auf diese Weise wird jedoch Kollektivismus über das Menschenwürdeprinzip gestellt. Die Richter scheuen sich dabei nicht einmal, Drittschutz als Individualschutz auszugeben. Um wen es sich bei den vulnerablen Gruppen handeln soll, wird nur oberflächlich abgehandelt:

      „So können auch Personen geschützt werden, die aus medizinischen Gründen selbst nicht geimpft werden können, bei denen aber schwere klinische Verläufe im Fall einer Infektion drohen. Das kann vor allem bei Personen mit geschwächtem oder fehlendem Immunsystem der Fall sein.“

      Nach Auffassung des BVerfG scheint für Personen mit geschwächtem oder fehlendem Immunsystem nur eine Infektion mit dem Masernvirus in Gemeinschaftsunterkünften gefährlich zu sein. Das ist eine medizinisch unsinnige Annahme. Solche Personen können nur dadurch geschützt werden, dass sie aus Gemeinschaftsunterkünften fernbleiben, da sie gegen alle anderen dort verteilten Erreger ebenso ungeschützt sind.

      Außerdem steht es im Gegensatz zur gefestigten Rechtsprechung des BVerfG im Hinblick auf das Rettungsfolterverbot, dass Personen einen körperlichen Eingriff zum Schutz Dritter erdulden müssen, wenn es in der Begründung heißt:

      „Bei dem durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gebotenen Lebens- und Gesundheitsschutz von vulnerablen Personen handelt es sich selbst um ein Verfassungsgut, das grundsätzlich eine Einschränkung des nicht mit einem Gesetzesvorbehalt versehenen Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG wie auch des Grundrechts der zu impfenden Kinder auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG rechtfertigen kann.“

      Einem Kindesentführer dürfte zum Zwecke der Preisgabe des Verstecks des entführten Opfers mit Sicherheit auch keine Impfung angedroht werden. Darauf wäre bei diesem hohen Gericht und seiner ideologischen Flexibilität gewiss Verlass.

      • g.e. 29. April 2026 um 22:58 Uhr

        Nun, wenn Ihnen der BVerfGE nicht genügt, was ich verstehe, vielleicht tut es dann der Kommentar zum IfSG §20a ? BT-Drs 20/188 S.42 – die Freiwilligkeit der Impfentscheidung bleibt unberührt.
        Daneben BeckOK zum §73 7h und 7g : Nicht das Nichtaufweisen eines Impfschutzes sei bussgeldbewehrt, sondern die Nichtvorlage des Nachweises (sofern man einen hat).
        Ausserdem kann man auch einfach das Gesetz lesen, das ist recht übersichtlich, und da steht nichts davon, dass ->ein fehlender Impfschutz<- ein Bussgeld nach sich zieht. Sobald aber Bussgelder angedroht sind, ist das Gesetz wörtlich auszulegen, und die Erweiterung auf andere Tatbestände ist ausgeschlossen – Nullum crimen, nulla poene sine lege.
        So gesehen geht die Petition am Ziel vorbei und kann n.m.M. eben keinen Erfolg haben.

        Die meisten Bußgelder – ich habe das Thema zwei Jahre oder so verfolgt – folgen ohnehin auf den Versuch, sich mit irgendwelchen fadenscheinigen Attesten herauszuwinden, statt einfach zu sagen dass man nichts hat, was man vorlegen könnte, und dann eben den Beratungstermin wahrzunehmen, wo man dann den Amtsarzt per Unterschrift auf den Aufklärungsbogen von irgendwelcher Verantwortung freizustellen hat. Das kann man schlecht dem Gesetzgeber anlasten.

  4. Lutz Herzer 28. April 2026 um 22:58 Uhr - Antworten

    Gerne habe ich soeben gegen medizinische Tyrannei und Pharmalobbyismus gezeichnet. Den Film Vaxxed (2016) über die furchtbaren Folgen der MMR-Impfung sollte jeder, vor allem junge Eltern, gesehen haben.

  5. Nurmalso 28. April 2026 um 21:32 Uhr - Antworten

    Habe Petition auch soeben mit gezeichnet mit vollen Vor- u. Nachnamen.
    Das ist für mich klare deutsche nationale Ehrensache gegen die Impfmafia anzukämpfen und die Korruption im Deutschen Bundestag.
    Unsere Kinder sind zu schützen !!!!!!

  6. local.man 28. April 2026 um 18:08 Uhr - Antworten

    Im Grunde eine gute Sache.. Habe ich mitgezeichnet.
    Aber es zeigt eben auch etwas auf.. Das unsere Selbstbestimmtheit klammheimlich gestohlen wurde… Jetzt heisst es Betteln.. Etwas stimmt mal wieder ganz und gar nicht.
    Betteln bedeutet auch nur, dass der Druck hoch genug sein muss, sonst interessiert das die Verbrecher nicht…

    Die Corona Impfpflicht wurde auch nur wegen der seit Monaten immer weiter steigenden Ablehnung, zu erkennen auf den Straßen durch Zählung der Polizisten, was ich selbst Woche für Woche gesehen habe, der Menschen dann vorerst verhindert.
    Es sollte kommen, aber dann wurde durchgegeben, lasst es, also hat man es nicht pro Giftspritze abgestimmt.. Die Leute dort sind alle auf Linie bis auf wenige Ausnahmen.
    Wäre kein Druck dagewesen, hätte man es durchgewunken.

    Das ist hier nicht anders.. Leider geben sich die Menschen dann wieder mit Brotkrumen zufrieden.
    Herrschenden haben viel Erfahrung wie man die Schrimps, als uns, lenkt und steuert.. Nicht umsonst gibt es Think Tanks und seit 2010-2015 neu gegründete nudging units, bestehend aus allerlei Psycho-Professoren, Therapeuten und Verhaltensforschern..
    Die Anwerbung noch durch Merkels Abteilung selbst.
    Bekannt gemacht durch eine Frau(Dr. Valeria Petkova), die selbst angeworben wurde..
    Erstmals habe ich sie gesehen bei Paul Brandenburg Live(Folge 39) auf YT, wo sie dies dargelegt hat.
    Später war sie auch 2x bei Apolut, mit anderen Kerninhalten..

    • Christine 28. April 2026 um 19:18 Uhr - Antworten

      Ich hab gesehen, im Petitionsforum geht’s schon hoch her (habe nicht weiter reingelesen, das erspare ich mir). Ich frage mich: Warum?

      Die Petition nimmt niemandem die Möglichkeit, seine Kinder schlumpfen zu lassen. Danach sind sie doch geschützt! Warum also muss man Leute, die nicht mitmachen wollen, niederbrüllen? Weil sie Recht haben könnten? Weil sie den Bundestagsausschuss womöglich mit guten Argumenten überzeugen könnten?

      Hab mitgezeichnet.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

Aktuelle Beiträge