Bundestagspetition gegen Masern-Impfpflicht

28. April 2026von 1,8 Minuten Lesezeit

Seit Freitag ist die Bundestagspetition zur „Aufhebung des Masernschutzgesetzes/Masern-Impfpflicht“ online und kann unterzeichnet werden. Sei braucht bis 5. Juni mindestens 30.000 Unterzeichner. Der Verein MWFGD ruft zugleich „alle freiheitsliebenden Bürger“ auf, die Petition zu unterstützen. Sie sei eine „historische Chance“.

Die Petition richtet sich gegen die gesetzliche Verpflichtung, wonach Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in Kitas, Kindergärten oder Schulen sowie nach 1970 geborene Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen einen Masern-Impfschutz nachweisen müssen. Jährlich sind davon etwa 700.000 Kinder betroffen.

Dr. Ronny Weikl, der Initiator der Arbeitsgruppe, erläutert in einem Video, Gründe und Sinn der Petition:

Die Verfasser, eine Arbeitsgruppe aus Ärzten, Wissenschaftlern und Juristen der Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit (MWGFD e.V.), kritisieren ein nach ihrer Einschätzung extrem ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masernimpfung. Das Risiko schwerer Impfschäden und eines Todes im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung sei deutlich höher als das Risiko schwerer Komplikationen oder eines Todes durch eine natürliche Maserninfektion.

Weiter wird argumentiert, dass die Masern-Sterblichkeit in Deutschland bereits vor Einführung der Impfung nahe null gelegen habe und schwere Komplikationen vor allem bei bereits vorgeschädigten Kindern aufgetreten seien. Die wissenschaftliche Belegbarkeit einer Herdenimmunität durch Impfung sowie des Schutzes vulnerabler Gruppen wird ebenso bestritten wie die eindeutige kausale Zuordnung der seltenen subakuten sklerosierenden Panenzephalitis (SSPE) zu einer vorangegangenen Maserninfektion. Die Initiatoren werfen dem Bundesministerium für Gesundheit vor, das Gesetz auf medizinisch-wissenschaftlich nicht haltbaren Annahmen begründet zu haben. Sie

Die Petition sieht in der Impfpflicht einen Verstoß gegen Grundrechte, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und das Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG). Die Entscheidung über eine Impfung solle allein bei Eltern und betroffenen Erwachsenen nach umfassender ärztlicher Aufklärung liegen.

Die Petition ist bis zum 4. Juni 2026 zur Mitzeichnung freigeschaltet. Nun braucht sie 30.000 Unterstützer. Dann kommt es zu einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages.

Die Petition ist hier zu finden.


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