Leihmutterschaft made in Kiew: Kundenaquise in Polen

31. August 2026von 3,3 Minuten Lesezeit

Die ukrainische Klinik BioTexCom will am 12. und 13. September 2026 in Warschau Kunden für kommerzielle Leihmutterschaft werben. Pakete kosten bis zu 64.900 Euro. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, denn die Veranstaltung wirft ein Schlaglicht auf das Geschäft.

Offiziell spricht BioTexCom von einer Informationskonferenz zu Leihmutterschaft und künstlicher Befruchtung. Auf biotexcom.pl wirbt das Kiewer Unternehmen mit einer „umfassenden Darstellung des gesamten Prozesses“ und Einzelgesprächen. Ein Formular fragt Teilnehmer, welches Programm sie interessiert – ausdrücklich auch Leihmutterschaft mit eigenen oder gespendeten Eizellen.

Die Preisliste ist kommerziell: Standard 39.900 Euro, Standard Plus 49.900 Euro, VIP 64.900 Euro. Kunden wählen Eizellspenderin und Leihmutter aus einer Datenbank mit Fotos und Videos. IVF-Pakete liegen deutlich darunter.

Polnische Kritiker versuchen, das Unternehmen zu stoppen. Julia Książek vom Institut Ordo Iuris nennt das Event eine „Werbekampagne für ein kommerzielles reproduktives Geschäft, das den Körper der Frau als Produktionsmittel und das Kind als Produkt behandelt“.

Ordo Iuris hat Justizminister Waldemar Żurek aufgefordert, die Veranstaltung zu unterbinden; auch eine Petition läuft. Auch die Stiftung Życie i Rodzina und Politikerinnen verlangen ein Einschreiten. Die Sache liegt nach Medienberichten bei der Staatsanwaltschaft.

Olivia Maurel, selbst durch Leihmutterschaft geboren und Stimme der Casablanca-Erklärung für ein weltweites Verbot, sagt: Eine Agentur aus einem Land im Krieg komme nach Warschau, um Kunden zu rekrutieren. Die Werbung spreche vom „Weg zur Elternschaft“ – nicht davon, dass solche Verträge in Polen keine Rechtswirkung haben.

In der Ukraine ist kommerzielle Leihmutterschaft legal, vor allem für verheiratete heterosexuelle Paare mit genetischer Verbindung zum Kind. Wunscheltern stehen unmittelbar in der Geburtsurkunde; die Leihmutter hat keine Elternrechte. In Polen ist die Lage anders. Mutter ist, wer das Kind geboren hat. Ein privater Vertrag ändert das nicht.

Gegner verweisen auf Artikel 189a StGB (Menschenhandel, drei bis 20 Jahre) und Artikel 211a (Organisation einer Adoption entgegen den Vorschriften zum Vermögensvorteil, bis fünf Jahre). Nicht jeder Fall erfüllt automatisch den Tatbestand. Wer ein Kind gegen Entgelt überträgt oder das organisiert, kann nach Auffassung von Ordo Iuris wegen Menschenhandels angezeigt werden.2020 brachten ukrainische Leihmütter in einem Warschauer Krankenhaus Kinder zur Welt. Die Bezirksstaatsanwaltschaft ermittelte; einer Person wurde später vorgeworfen, Adoptionen gesetzwidrig organisiert zu haben. Später berichteten Medien, Agenturen hätten Schwangere in die EU gebracht, um die Ausreise der Neugeborenen zu erleichtern. Kliniken bestritten das systematisch.

BioTexCom gilt als einer der größten Anbieter der Ukraine, rund 20 Jahre alt, mit eigener polnischer Seite. Vor dem Krieg wickelte das Land schätzungsweise 2.000 bis 2.500 Leihmutterschaften jährlich ab, einen großen Teil über solche Agenturen. Seither läuft der Betrieb unbeirrt weiter.

Zugleich ist die Firma oft untersucht worden. Gründer Albert Tochilovsky stand 2018/19 unter Verdacht des Kinderhandels, der Urkundenfälschung und der Steuerhinterziehung. Verfahren stockten oder endeten ohne Verurteilung. Tochilovsky nannte die Vorwürfe Erpressung.

Recherchen berichteten von niedrigen Zahlungen an Leihmütter (oft ein Bruchteil der Kundensumme), Komplikationen und rigiden Verträgen. Die Firma weist das zurück. Auf der polnischen Seite wird zudem ein Abbruch bei festgestellten Fehlbildungen und ein neuer Versuch ohne Aufpreis angeboten – für Kritiker ein Beleg, dass das Kind wie Ware behandelt wird.

Die Ukraine war vor dem Krieg nach den USA das wichtigste Zielland kommerzieller Leihmutterschaft: niedrigere Preise, Armut, sofortige Eintragung der Wunscheltern. Der Krieg hat das Geschäft verlagert, nicht beendet. Staaten ohne klares Verbot – darunter Polen – eignen sich zur Kundenakquise, während Geburt und Rechtsakt im Ausland stattfinden. Das Kind kommt als vollendete Tatsache zurück.

UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem nannte Leihmutterschaft 2025 ein System von Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch. Frauen und Kinder würden zur Ware, vor allem arme Frauen. Sie empfiehlt ein Verbot nach abolitionistischem Muster. Ein Gegenargument lautet: Ungewollt Kinderlose suchten den letzten Ausweg; Verbote schüfen Schattenmärkte.


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