Gerichtsentscheidung: Leyen-Pfizer-SMS müssen an Öffentlichkeit

14. Mai 2025von 4,1 Minuten Lesezeit

Ursula von der Leyen hätte die SMS mit Pfizer-Chef Albert Bourla offenlegen müssen. Das Gericht kritisiert, dass die Kommission keine plausible Begründung für die Verweigerung lieferte. Ob die SMS aber öffentlich werden ist weiterhin zu bezweifeln.

Schwere Niederlage für Ursula von der Leyen. Das erste Gerichtsurteil rund um die Affäre Pfizer-Gate trifft die Kommissionspräsidentin schwer. Sie hätte die SMS zwischen ihr und dem Pfizer-Boss Albert Bourla an die Öffentlichkeit geben müssen. Leyen hat damit gegen die eigenen Transparenzregeln verstoßen. Auf sie prasselt bereits schwere Kritik von allen Seiten ein. Ein Rücktritt wäre die einzige ehrliche Konsequenz, sagen politische Gegner.

Wo sind die SMS?

Die Kommission habe “keine plausible Begründung” gegeben, warum sie die Herausgabe verweigerte, so die Richter. Immerhin ging es in den SMS mutmaßlich um die Vorbereitungen zum Impfstoffdeal zwischen der Kommission und Pfizer, der mindestens 35 Milliarden Euro wert war. Ermittlungen rund um die Causa laufen weiterhin. Auslöser des ersten Urteils war eine Klage der New York Times – ein finanzkräftiges europäisches Medium hatte sich nicht gefunden, das sich für die SMS interessierte. Auch das sagt sehr viel aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut Gericht muss die Kommissionspräsidentin die SMS herausgeben. Leyen wird höchstwahrscheinlich Berufung einlegen. Was das Urteil aber schon jetzt gebracht hat. Auch der Mainstream berichtet breit über die Causa. Sollte das Urteil gültig bleiben, bleibt die Frage, ob es denn die SMS überhaupt noch gibt. Die deutsche Politikerin hat sich selbst nie zur Existenz der SMS geäußert. Allerdings erklärte die Kommissarin für Transparenz Věra Jourová mehrmals, dass die Textnachrichten nicht gefunden wurden oder nicht archiviert seien. SMS seien eben „kurzlebig“ und sie hätten nicht den Kriterien der Archivierung entsprochen. Dem hat das Gericht nun entschieden widersprochen.

Nicht ausgeschlossen ist aber, dass letztlich die Präsidentin gerichtlich gezwungen sein wird, die SMS zu veröffentlichen, diese aber schlicht nicht mehr „auffindbar“ sein werden.

Hier noch die wichtigsten Stellen der öffentlichen Erklärung des Gerichts:

In seinem Urteil gibt das Gericht der Klage statt und erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig

Im vorliegenden Fall stellt das Gericht fest, dass die Antworten der Kommission zu den während des gesamten Verfahrens angeforderten Textnachrichten entweder auf Annahmen oder auf wechselnden oder ungenauen Informationen beruhen. Demgegenüber haben Frau Stevi und die New York Times einschlägige und schlüssige Beweise vorgelegt, die die Existenz eines Austauschs, insbesondere in Form von Textnachrichten, zwischen dem Präsidenten der Kommission und dem CEO von Pfizer im Zusammenhang mit der Beschaffung von Impfstoffen durch die Kommission bei diesem Unternehmen während der COVID-19-Pandemie beschreiben. Damit ist es ihnen gelungen, die Vermutung der Nichtexistenz und des Nichtbesitzes der angeforderten Dokumente zu widerlegen.

In einer solchen Situation kann sich die Kommission nicht darauf beschränken, zu erklären, dass sie nicht im Besitz der angeforderten Dokumente sei, sondern muss glaubhafte Erklärungen abgeben, die es der Öffentlichkeit und dem Gericht ermöglichen, zu verstehen, warum diese Dokumente nicht gefunden werden können. Die Kommission hat weder die Art der Durchsuchungen, die sie durchgeführt hat, um diese Dokumente zu finden, noch die Identität der Orte, an denen diese Durchsuchungen stattgefunden haben, im Einzelnen erläutert. Folglich hat sie keine plausible Erklärung dafür gegeben, dass die angeforderten Dokumente nicht vorhanden sind. Darüber hinaus hat die Kommission nicht hinreichend geklärt, ob die angeforderten Textnachrichten gelöscht wurden, und wenn ja, ob die Löschung absichtlich oder automatisch erfolgte oder ob das Mobiltelefon des Präsidenten in der Zwischenzeit ausgetauscht wurde.

Die gesamte Presseerklärung findet sich hier.

Die Reaktionen auf das Urteil sind heftig. Abschließend drei Wortmeldungen nach der Entscheidung gegen Leyen:

Fabio De Masi, BSW: „Frau von der Leyen führt sich in Brüssel zuweilen wie Ludwig XIV. auf. Sie missachtet das Parlament. Die frühere EU-Ombudsfrau O’Reilly verglich sie gar mit der „Patin“. Frau von der Leyen sollte endlich Demut zeigen und alle Dokumente auf den Tisch legen. Wer sich so sträubt, hat etwas zu verbergen.

Gerald Hauser, FPÖ: „Das Gericht hat bestätigt, was viele Bürger längst vermutet haben: Ursula von der Leyen hat beim Impfstoffdeal mit Pfizer im Hinterzimmer agiert und dabei geltendes EU-Recht gebrochen. Wer Transparenz predigt, sie aber im eigenen Haus mit Füßen tritt, ist als Kommissionspräsidentin untragbar – von der Leyen muss zurücktreten!“

Transparency International: „Bei diesem Urteil geht es um mehr als nur um Transparenz: Es geht darum, die institutionelle Rechenschaftspflicht wiederherzustellen, die die Europäische Kommission schmerzlich vermissen lässt.“

Bild AI

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10 Kommentare

  1. Jurgen 14. Mai 2025 um 20:44 Uhr - Antworten

    Ha, ha, ha, das ganze EU Tralala, diese Milliarden Veruntreuungsmaschinerie mit Tötungsabsicht…

  2. Jan 14. Mai 2025 um 20:13 Uhr - Antworten

    Besteht nicht Fluchtgefahr? Immerhin geht es um 35 x 1000 x 1 Mio EUR!

    Warum will die Dame denn die SMS nicht offenlegen? Doch wohl, so darf man spekulieren, es bei diesen 35 Mrd EUR nicht ganz sauber zugegangen ist. Jetzt spekulieren wir einmal, dass die Dame ein Kickback von 10% bekommen hätte. Das wären noch immer 3.500.000.000 EUR, also 3,5 Milliarden.

    Dafür keine U-Haft! Justitia will sich lächerlich machen. Das ist eine Provokation, anders kann man das nicht nennen. Das fällt nicht nur auf das Gericht zurück, sondern auf jede Partei, die die Leyen stützt!

  3. Bergfan Max 14. Mai 2025 um 18:59 Uhr - Antworten

    pla,pla pla, im Zweifel tritt Tschautschescos Urteil in Kraft. Auch Millionen Menschen wurden durch das Gengift hingerichtet.

  4. Karsten Mitka 14. Mai 2025 um 17:18 Uhr - Antworten

    „Ein Rücktritt wäre die einzige ehrliche Konsequenz, …“ – Na wenn das alles ist … Rücktritt und trotzdem bis ans Lebensende bestens versorgt. Lebenslang Knast bei Brot, Wasser und täglichem Booster wäre das mindeste.

  5. Glass Steagall Act 14. Mai 2025 um 16:28 Uhr - Antworten

    Allein schon einen Deal von 35 Millionen Euro ohne einen richtigen Vertrag abzuschließen, ist an sich schon völlig illegal und zeugt von schwerer Korruption und Amtsmissbrauch und muss bestraft werden!

    Was aber die verschwundenen SMS angeht, hatte ich schon vor einer Weile geschrieben, dass alle Daten von SMS, Textnachrichten oder Videochats in sozialen Netzwerken und Telefonaten komplett bei der NSA abgespeichert sind! Einfach mal mit Trump reden und die Daten wieder reaktivieren!

    • Jurgen 14. Mai 2025 um 20:45 Uhr - Antworten

      Milliarden wäre die richtige Stellenangabe gewesen…

  6. Daisy 14. Mai 2025 um 13:07 Uhr - Antworten

    Vielleicht wurde was gebastelt, sodass dann eh alles supersauber war?

    • Gabriele 14. Mai 2025 um 13:20 Uhr - Antworten

      Ja, interessant. Aber ich glaube kaum, dass die Dame hier nicht einen „guten“ Ausweg findet, um sich selbst als völlig unschuldig und ahnungslos darzustellen… XY… bzw. die Länder(vertreter) wollten es ja so…
      Was hätte ich sonst tun sollen?….Schluchz.

  7. weirdo 14. Mai 2025 um 13:04 Uhr - Antworten

    Es wird nichts passieren. Sie werden die weiteren Berufungsprozesse verschleppen bis die Flintenuschi tot oder 85 Jahre alt ist. Oder irgendein Richter ist suizidal verunglückt, bevor das letzte Urteil gesprochen werden konnte. Amen

    • Gabriele 14. Mai 2025 um 13:21 Uhr - Antworten

      …und ja, die „suizidalen Unglücke“ werden sich in Zukunft wohl häufen.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann. Benutzer haften für den Inhalt ihrer Kommentare.

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