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Politik

Sachsen-Anhalt: Wahlwiederholung möglich, und das BSW heißt jetzt anders

4 Kommentare 2. Oktober 2026 7 Minuten Lesezeit von Jochen Mitschka

Wer sagte noch, dass so lange gewählt wird, bis das Ergebnis endlich stimmt? Möglicherweise trifft das nun auch auf Sachsen-Anhalt zu, denn es wird behauptet, die Wahl sei ungültig, weil die AfD sie „aus Fraktionsmitteln“ finanziert habe. Nun wäre es nicht die erste Wahl in der EU, die nicht den „staatstragenden Parteien“ passend ausfielen, und deshalb neu durchgeführt wurden. Was passiert nun in Sachsen-Anhalt?

Am 6. September wählte Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Die AfD wurde mit 43,8 Prozent stärkste Kraft, bei einer Wahlbeteiligung von 77,8 Prozent. Die CDU fiel auf 17,2 Prozent. SPD (9,3), Grüne (8,9), Linke (8,6) und BSW (5,3) zogen ebenfalls ein, die FDP scheiterte. Im 83 Sitze großen Landtag hat die AfD 39 Mandate. Für die Mehrheit sind 42 nötig, ihr fehlen also drei Sitze.

Rund dreieinhalb Wochen später ist die Wahl selbst zum Thema geworden. Ausgangspunkt sind die Bürgerdialoge der AfD-Landtagsfraktion. Die Berliner Parteienrechtlerin Sophie Schönberger sagte dem Spiegel, der AfD-Wahlkampf sei „größtenteils aus Fraktionsmitteln“ finanziert worden. Das sei „offensichtlich rechtswidrig“ und könne dazu führen, dass die Wahl erfolgreich angefochten wird. Was ist gemeint? Nun „Bürgerdialoge“ der AfD, bei der die Fraktion den Bürgern ihre Politik erklärt und Rede und Antwort steht, war während der aktiven Wahlkampfphase nicht ausgesetzt worden. Allerdings auch nicht Pressekonferenzen der Regierungsparteien.

Der Freiburger Staatsrechtler Fabian Michl sieht darin eine Verletzung der Chancengleichheit und einen Wahlfehler, der Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens werden könne. Auch sein Berliner Kollege Christoph Möllers hält es für möglich, dass „verdeckte Wahlkampffinanzierung“ mit Fraktionsmitteln in den demokratischen Wettbewerb eingreife. Die Rechtsgrundlage ist das Parteiengesetz. Danach dürfen Parteien keine Spenden von Fraktionen annehmen, und Werbemaßnahmen zugunsten einer Partei gelten als Spenden. Das Fraktionsgesetz des Landes untersagt es zudem ausdrücklich, Fraktionsleistungen für Zwecke der Parteien zu verwenden.

Die AfD-Fraktion erklärte, sie verwende ihre Mittel ordnungsgemäß und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Bürgerdialoge liefen über die gesamte Legislaturperiode, nicht nur im Wahlkampf. Die Junge Freiheit weist zudem darauf hin, dass auch die Finanzierung durch die NGO Campact, die Anti-AfD-Werbung gemacht hatte, intransparent gewesen sei.

Der Weg ist so: Jeder Wahlberechtigte kann Einspruch einlegen. Die Landeswahlleitung hat ein Prüfverfahren „in Kürze“ in Aussicht gestellt. Wird der Einspruch zurückgewiesen, geht die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof des Landes, der über Ungültigkeit und Wiederholung entscheidet. Ob eine teilweise oder vollständige Wiederholung folgt, ist ausdrücklich offen. Forderungen von Oppositionspolitikern nach Konsequenzen hat es anscheinend noch nicht gegeben. Denn Neuwahlen können immer den einen oder anderen gewählten „Vertreter“ wieder seiner Position berauben.

Zwei Dinge aus der allgemeinen Wahlprüfungspraxis (nicht aus den Quellen oben) sollte man im Hinterkopf behalten. Ein Wahlfehler führt in der Regel nur dann zur Wiederholung, wenn er sich plausibel auf die Mandatsverteilung ausgewirkt haben kann. Und Gerichte ordnen oft nur Teilwiederholungen an, wie bei der Berliner Bundestagswahl 2021. Ein verdeckter Finanzierungsfehler ist schwerer zu beziffern als ein Zählfehler, und das macht die Entscheidung schwer vorhersagbar.

Würde eine Wiederholung der AfD die absolute Mehrheit bringen?

Das ist knapper, als es klingt, aber nicht so einfach, wie es scheint. Die folgende Rechnung ist eine grobe Überschlagsrechnung auf Basis der Zweitstimmen.

Zusammengenommen entfielen 93,1 Prozent der Stimmen auf Parteien, die in den Landtag einzogen. Der Rest (FDP, Freie Wähler, Sonstige) fiel unter den Tisch. Die AfD hält damit rund 47 Prozent der Sitze. Für 42 von 83 Mandaten bräuchte sie bei gleicher Streuung rund 47 Prozent aller Stimmen, also gut drei Punkte mehr als im September. Das ist bei diesem Ausgangsniveau nicht unmöglich. Die AfD legte gegenüber 2021 um 23,0 Punkte zu. Aber ein weiterer Sprung dieser Größe wäre schon eine Ansage.

Entscheidend sind drei Stellschrauben:

  • Die Fünf-Prozent-Hürde. Das BSW schaffte den Einzug nur knapp, mit rund 3.500 Stimmen über der Hürde. Scheitert es bei einer Wiederholung, verteilen sich die Mandate auf weniger Parteien. Dann käme die AfD bei unveränderten Stimmen auf fast genau die Hälfte der gültigen Stimmen der verbleibenden Parteien, also etwa 41 von 83 Sitzen. Das wäre nur knapp unter der Mehrheit, ein bis zwei Sitze entscheiden. Nach der Wikipedia-Analyse hätten ohne BSW CDU, SPD, Grüne und Linke zusammen über 42 Mandate gehabt. Aktuell tragen nur alle fünf übrigen Fraktionen zusammen eine Mehrheit von 44 Sitzen ohne AfD.
  • Die Beteiligung. Mit 77,8 Prozent war sie schon hoch. Bei einer Wiederholung fehlt der Neuigkeitseffekt, es kann ein Mobilisierungsschub für beide Lager folgen.
  • Der Wahlkampf selbst. Die Junge Freiheit warnt, eine Wiederholung könne nach hinten losgehen. Wer die Wahl anficht, riskiert, dass die AfD sich als Opfer einer „Wahlkorrektur“ inszeniert. Ob das tatsächlich Stimmen bringt, ist Spekulation, aber ein reales Risiko für die Gegenseite.

Mein Fazit: Eine absolute Mehrheit ist möglich, aber kein Selbstläufer. Sie hängt weniger an der AfD selbst als daran, ob kleine Parteien über oder unter die Hürde fallen. Die Regierungsbildung nach der Wahl ist ohnehin schwierig, weil die Mehrheitsverhältnisse so eng sind.

Nun muss man mit der Trägheit der Menschen rechnen. Speziell die AfD hatte von einer Mobilisierung von Nichtwählern und Wechselwählern profitiert. Wenn durch den Wiederholungseffekt die Mobilisierung nicht mehr gelingt, könnte ein gewisser Absturz erfolgen.

Das BSW heißt jetzt anders

Seit heute, dem 1. Oktober 2026, steht das Kürzel nicht mehr für „Bündnis Sahra Wagenknecht“. Der volle Name lautet jetzt „BSW – Bündnis Soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftliche Vernunft“. Bisher hieß die Partei „BSW – Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“. Beschlossen wurde der Wechsel laut dpa schon im Dezember 2025. Zur Wahl standen auch „Bürger schaffen Wandel“ und „Bündnis Sozialer Weg“, die aber deutlich weniger Stimmen erhielten.

Die Gründe, die die Partei selbst nennt:

  • Der Name der Gründerin sei von Anfang an nur als Übergangslösung gedacht gewesen. Generalsekretär Oliver Ruhnert sagte, man habe Namen und Popularität Wagenknechts genutzt, um das Profil zu schärfen und als neue Kraft erkennbar zu sein. Inzwischen habe sich die Abkürzung etabliert.
  • Die Partei verglich den Schritt mit dem Markenwechsel von Raider zu Twix: „Sonst ändert sich nix.“
  • Die Einführung wurde verschoben, weil der Name bei den Landtagswahlkämpfen Werbewirkung hatte. Man wartete mit der Anwendung bewusst bis nach den Wahlen.

Der letzte Punkt ist für die Frage nach einer Wiederholung der Wahl der interessanteste. Die Partei räumt damit selbst ein, dass der Name im Wahlkampf zog. Das BSW zog in Sachsen-Anhalt unter dem alten Namen mit 5,3 Prozent ein und lag nur gut 3.500 Stimmen über der Hürde. Käme es zu einer Wiederholung, träte es erstmals ohne den Namen seiner bekanntesten Figur an. Ob der Name tatsächlich die entscheidende Zugkraft war, lässt sich aus den Zahlen nicht ablesen. Das Kürzel bleibt auf dem Stimmzettel gleich, und die Partei hat inzwischen ein eigenes Profil. Aber bei einem Vorsprung von nur rund 3.500 Stimmen kann schon ein kleiner Verlust den Ausschlag geben.

Damit schließt sich der Kreis zur ersten Frage. Fällt das BSW bei einer Wiederholung unter fünf Prozent, steigt der AfD-Sitzanteil auf nahezu 50 Prozent, und der Weg zur absoluten Mehrheit wäre dann deutlich kürzer. Die Umbenennung könnte also indirekt zum Faktor werden, und zwar unabhängig davon, ob man sie für klug oder unklug hält.

Und nun?

Alle Szenarien setzen voraus, dass überhaupt eine Wiederholung angeordnet wird. Das ist derzeit offen, und ein Verfassungsgericht könnte auch nur Teile der Wahl beanstanden. Und einmal gewählte Abgeordnete neigen dazu, lieber auf Neuwahlen zu verzichten. So wie der Bundestag trotz der umstrittenen Ergebnisse des BSW, was der Wahl nachträglich noch ein „Geschmäckle“ gibt.

Bild: Screenshot des Videobeitrags eines jugendlichen AfD-Fans, der gerne etwas übertreibt.

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4 Kommentare

  1. Jurgen
    Antworten

    Aha? Der Bund will also eine absolute Mehrheit um die allerletzten 4 Jahre ohne Rücksicht auf Verluste durch die Schlafschafe pflügen – äh regieren – zu können? Das sind halt die letzten Landtagswahlen unter Bund Herrschaft gewesen (hier wiederholt nur für den Fall, dass Sie das nicht wissen, weil Sie das Rechtssystem nicht kennen, das das Völkerrecht Vorrang hat und das Besatzungsregime weg muss).

  2. Konrad Kugler
    Antworten

    Warum stellt sich BSW so an? Wichtig wäre doch, zuerst die Gemeinsamkeiten mit der AFD durch zu bringen. Noch immer weiß ich sonst nichts über die grundlegenden Interessen dieser Partei, die es so schwer machen, direkt zu koalieren.

    1. Hello
      Antworten

      AfD: Befürwortung von Waffenlieferungen an Israel, der Nato-Expansion und Hochrüstung.
      BSW ist dagegen. Es geht also um grundlegende Dinge, nicht darum „sich so anzustellen“.
      Die Gemeinsamkeiten mit der AfD durchzubringen, das will auch BSW. Eine Koalition, wo es
      Waffenlieferungen an Israel, der Nato-Expansion und Hochrüstung mittrragen müsste, nicht.

    2. ibido
      Antworten

      Hab gehört BSW und AFD hätten sich geeinigt einen Coronauntersuchungsausschuss zu machen.
      nNa, da weiß man doch gleich, warum plötzlich Wahlwiederholung ins Spiel gebracht wird.

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