Biopolitik, Tyrannei und Willkür – Willkommen im “neuen Österreich”

6. September 2022von 9,8 Minuten Lesezeit

Das “neue Österreich” zeigt sich am Konzept der “Sicheren Schule” im Schuljahr 2022/23. Testen und Impfen bleibt weiterhin die Normalität im Land.

Rechtzeitig zum Schulbeginn in Ostösterreich kann man angesichts der Faktenlage nur mehr den Kopf schütteln. Da gab es im August einerseits eine Reihe zivilgesellschaftlicher Engagements, die an Bundesminister Polaschek appellierte, die Kinder doch in Ruhe zu lassen und nach zwei Jahren der Schikane endlich wieder „normale“ Verhältnisse in den Klassenzimmer einkehren zu lassen. Hinzu kamen entsprechende Aktionen der Plattform „Demokratie und Grundrechte“, die auf die verschärfte Diskriminierung von „Genesenen“ aufmerksam machten, die kürzlich am 23. August 2022 in Kraft traten.

Anlässlich der mir zu Ohren kommenden Jenseitigkeiten, die die aktuelle Schulverordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) nach sich zieht, bietet sich ein genauerer Blick nicht nur an, sondern erscheint angesichts der Implikationen dringend notwendig.

„Sichere Schule im Schuljahr 2022/23“

Kürzlich veröffentlichte das BMBWF sowohl ein Rundschreiben von Martin Polaschek als auch die dazugehörige „Covid-19-Schulverordnung 2022/23“, die den wohlfeilen Amtstitel BGBl. II Nr. 328/2022 vom 29. August 2022 trägt.

Liest man jedoch „nur“ die entsprechende Webseite mit den Hinweisen des BMBWF, so findet man die folgenden Ausführungen (die Hervorhebungen im Original):

In der ersten Schulwoche werden den Schulen regelmäßige Testungen empfohlen: Schülerinnen und Schüler sollten am ersten Schultag nach Möglichkeit bereits getestet, sofern verfügbar am besten mittels PCR-Test, in die Schule kommen. Zusätzlich werden in den Schulen am Montag, Dienstag und Mittwoch der ersten Schulwoche Antigentests – ebenfalls auf freiwilliger Basis – stattfinden.

Für die zweite Schulwoche erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die das möchten, drei Antigentests für die Verwendung zu Hause, damit sie sich zum Beispiel Sonntagabend oder Montagfrüh testen können.

Hieraus erwachsen die ersten Fragen an Herr Polaschek: wie stellen Sie sich eigentlich die „Freiwilligkeit“ in einzelnen Klassenzimmern vor? Wer gewährleistet, dass kein ungebührlicher Druck seitens der Mitschüler/innen oder gar der Lehrpersonen ausgeübt wird?

Doch für den Bundesminister und seine Planungsstäbe sind derartige Fragen, die das Kindswohl betreffen offenbar Makulatur oder Kollateralschäden. Die versammelten Journalisten des Landes haben diese Fragen in althergebrachter Manier des vorauseilenden Gehorsams gegenüber der Staatsgewalt erst gar nicht gestellt.

Nebenwirkungen: Kollateralschäden Forschungsstand und geltendes Recht

Apropos Kollateralschäden: wie halten Sie es eigentlich mit dem geltenden Recht und dem Stand der Forschung zum Themenbereich Sars-Cov-2 und Covid-19, Herr Polaschek?

In dem aktuellen Verordnungstext findet sich nämlich unter § 4. Arten des Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr folgende Ausführungen: abgesehen von negativen PCR- und Antigen-Schnelltests stehen (1 a-d) bietet auch der Nachweis über zwei oder mehr Injektionen „mit einem zentral zugelassenen Impfstoff“ – die übrigens wie die Europäische Arzneimittelbehörde ausweist allesamt lediglich über eine „bedingte Marktzulassung“ verfügen – einen solchen Nachweis (2 a-b).

Nun aber umfasst die Polaschek’sche Schulverordnung in § 4. noch einen weiteren Absatz (3), der wie folgt lautet:

Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde.

Dies ist der Punkt, an dem der geneigte Leser ministerialer Verordnungen stutzig wird, trat doch erst vor einigen Tagen eine entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Rauch in Kraft, die einer „Infektion mit Sars-Cov-2“ den Status eines „epidemiologischen Ereignisses“ absprach, worüber Thomas Oysmüller auch berichtete.

Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass das Negieren einer Infektion als „epidemiologisches Ereignis“ jedoch lediglich für „die Geimpften“, nicht aber für „die Ungeimpften“ gilt. Das klingt zwar seltsam, ist aber im Sinne der Regierungs- und Expertenmeinungen durchaus „logisch“: „Impfungen“ beziehen sich lediglich auf Injektionen „mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19“, spielen also für davon nicht Betroffene keine Rolle.

Apropos Betroffene (Schulkinder): da der „Grüne Pass“ ja nicht eingesetzt wird, entzieht es sich meinem Verständnis, wieso man denn überhaupt einen Nachweis erbringen muss? Noch dazu in einem Zusammenhang, wo der Staat – über die Schulpflicht – die Anwesenheit der Kinder und Jugendlichen in den elementarpädagogischen Anstalten ja vorschreibt, aber offensichtlich die Einschätzung der epidemiologischen Lage den einzelnen Lehrpersonen gleichsam „umhängt“.

Davon abgesehen: spielt es überhaupt eine Rolle – und wenn ja, welche – dass derartige Distinktionen per Verordnung durch Bundesminister Rauch auf den Weg gebracht wurden, als das berüchtigte Gesetz über die Impfflicht noch (teilweise) in Kraft war?

So heißt es etwa in einer Aussendung der APA vom 30. Mai 2022,

Änderungen bringt das nur für sehr wenige Menschen, die vor ihrer ersten Impfung an COVID-19 erkrankt waren. Zudem gilt eine Übergangsfrist bis 23. August.

Hier treten nun sogleich weitere elementare Fragen auf: Wenn denn nun „Genesung“ kein „epidemiologisches Ereignis“ mehr ist seit 23. August, wieso gelten dann für die Schülerinnen und Schüler offenbar andere Bestimmungen, Herr Polaschek?

Unter der Prämisse der Gleichheit vor dem Gesetz schließen sich diese beiden Aspekte nicht nur aus, sondern es steht die Frage im Raum, inwieweit eine ministeriale Verordnung überhaupt gegen geltendes Recht – der Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung – gehen kann?

Offenbar sind dies aber Dinge, die weder die in den Bundesministerien wirkenden Absolvent/innen der Rechtswissenschaften noch die Rechtsgelehrten an Österreichs Universitäten zu stören schein scheinen, von den Journalisten ganz zu schweigen…

Darüber hinaus verweist auch die laut Gesundheitsministerium aktuelle 142. (!) Covid-19 Screening-Verordnung auf ähnliche Probleme. So stellt man einerseits fest, dass die maximale Anzahl von Testungen gemäß § 2. (1) auf „höchstens fünf molekularbiologische Tests auf Sars-Cov-2 pro Person und Monat beschränkt ist“. Diese Testungen können u.a. in „elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen“ (§ 2. (1 f)) durgeführt werden, wozu gewiss die Pflichtschulen des Landes zählen.

Andererseits findet sich – kurioserweise –in § 4. derselben Verordnung auch der Hinweis, dass „diese Verordnung…mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft [tritt]“, was wiederum Fragen nach der rechtlichen Grundlage der „freiwilligen Testungen“ zu Beginn des Schuljahres 2022/23 in den Raum stellt.

Dem geneigten Leser ministerialer Verordnungen stellen sich daher zunächst einmal Fragen nach der Rechtmäßigkeit dieser Verordnungen sowie der Folgewirkungen, die das potenziell rechtswidrige Testen „auf freiwilliger Basis“ in Österreichs Schulen dieser Tage hat.

Gleichsam nebenbei sei erwähnt, dass ähnliche Maßnahmen in Pflichtschulen in der benachbarten Schweiz durch die dortigen Verwaltungsgerichte – hier etwa das Beispiel des Kantons Zürich – mit Verweis auf die damals herrschende „epidemiologische Lage“ dies nicht rechtfertige. Mit anderen Worten: wenn es keine allgemeine Maskenpflicht gibt, so kann dies auch nicht spezifisch in Teilbereichen angeordnet werden.

Der „Glaube“ des Gesundheitsministers und die Faktenlage

Abgesehen von diesen – zugegeben: Finessen des Gesetzesalltags – stellt sich mir des Weiteren die Frage, wie die Regierung mit Fakten umgeht, die nicht der Expertenmeinung entspricht.

So trat etwa Bundesminister Rauch mit seinem Adlatus Herwig Kollaritsch – der, daran sei erinnert, „dem Corona-Impfstoff von Pfizer vertrau[t]“, da Pfizer „Viagra entwickelt“ hat – am 5. September pünktlich zum Schulstart vor die Presse und sprach die folgenden Worte (meine Hervorhebungen):

Er wolle sich nicht in „den nächsten Streit“ beziehungsweise „unterschiedliche Meinungen“ von Fachleuten einmischen, sagte der Gesundheitsminister bei der Vorstellung der neuen Coronavirus-Informationskampagne. Expertinnen und Experten hätten in den vergangenen Jahren immer wieder unterschiedliche Einschätzungen abgegeben.

„Da gibt es unterschiedliche Haltungen und Zugänge. Es gibt auch unterschiedlichste Forschungsergebnisse dazu“, so Rauch. „Ich glaube, das Nationale Impfgremium wägt sehr wohl sehr sorgfältig ab, welche Empfehlungen sie da aussprechen. Sie haben jedenfalls mein Vertrauen, was diese Empfehlungen angeht“, hielt der Gesundheitsminister fest.

Nun ist Herr Rauch offensichtlich nicht mit allzu viel Mut gesegnet, doch das Abwälzen der ministerialen Verantwortung auf andere – hier: das Nationale Impfgremium – ist offenbar der Modus Operandi der aktuellen Regierung.

Dies ist auch eindeutig ersichtlich, in dem Hinweis von Bundesminister Rauch, sich bei Fragen – etwa zu Impfabständen und altersabhängigen Empfehlungen – den jeweiligen Hausarzt oder die jeweilige Hausärztin zu kontaktieren. „Dort kann auch abgeschätzt werden: Was liegt vor an Vorerkrankungen? Wie ist die Risikolage insgesamt? Dann gibt es eine profunde Antwort“, so Rauch.

Dies ist konsistent mit der ministerialen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage betreffend „Ärztliche Pflichten bei Corona-Impfungen“, die unter der Geschäftszahl 2022-0.269.530 auf der Homepage des Parlaments einsehbar ist.

Unter Verweis auf zahlreiche Gesetze hält Bundesminister Rauch fest, dass die Pflicht zur Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen beim impfenden Arzt liege, die oder der ja auch im Fallesfall haftbar wäre.

Es wäre im Licht aktueller Ereignisse in Norwegen durchaus interessant, wie man in Österreich reagieren würde, wenn auch nur ein Hausarzt von der vierten Injektion abraten würde.

Fairerweise sei angemerkt, dass der oben verlinkte ORF Online-Beitrag auch auf Dr. Gerald Gartlehners Interview verweist, dass der Epidemiologe kürzlich der Presse gegeben hat. Dort liest man etwa, dass „die Vorgehensweise des Nationalen Impfgremiums…nicht mehr zeitgemäß [ist]“, denn, so Gartlehner, das Nationale Impfgremium habe die „wissenschaftliche Grundlagen für Empfehlungen…nicht offengelegt.“

Gewiss sind dies schwerwiegende Vorwürfe, die hier vonseiten Gartlehners kommen – doch das Gesundheitsministerium zeigt sich desinteressiert. Angesichts von rund 4,5% Impfwilligen setzt man offenbar seitens der Regierung auf die Erneuerung des medialen Drucks. Unter dem #GemeinsamGeimpft findet sich zwar viel billiger Agit-Prop, aber kaum Hinweise auf aktuelle Studien zu wichtigen Fragen wie etwa „Wird nach der Genesung eine COVID-19-Impfung empfohlen?“

Auf der entsprechenden Homepage liest man lediglich einige wenige Zeilen ohne jegliche relevante Hinweise, die wohl zweifelsfrei die Studie von Altarawneh et al., die den relativ lang anhaltenden Schutz natürlicher Immunität gegen Sars-Cov-2 belegt, oder die auch von Gartlehner angesprochene Studie von Malato et al., die die Lehren aus Portugals Massenimpfkampagne diskutiert. Beide Studien sind kürzlich im New England Journal of Medicine erschienen und verweisen auf die Bedeutung der „Infektion“ als „epidemiologisches Ereignis“, ungeachtet dessen, was denn nun die österreichischen Minister dazu zu sagen haben.

Der „Wohlfahrtsausschuss“ sollte abdanken

Angesichts der offenkundig zur Schau gestellten Ignoranz der Regierung betreffend relevante Forschungsergebnisse sind Konsequenzen überfällig.

Gerade die Tatsache, dass die Regierung es nicht schafft, evidenzbasiert zu argumentieren – und von den nicht minder problematischen Verordnungstexten einmal abgesehen – stehen Fragen nach der Verantwortlichkeit für das absehbare Debakel im Raum.

Auf welcher Rechtsgrundlage mag es Lehrpersonen oder Schuldirektor/innen eigentlich zustehen, „autonom“ Maßnahmen an einzelnen Schulen zu bestimmen?

Mit welcher wissenschaftlichen wie rechtlichen Begründungen sollen denn Schulleitungen entsprechende Entscheidungen über das (sinnlose) Tragen von Masken oder Testungen treffen, wenn der zuständige Gesundheitsminister selbst die Ressortverantwortung mit dem Verweis, dass er sich da nicht einmischen wolle, abschiebt?

Von einer Bekannten habe ich heute erfahren, dass in der Schule ihrer Kinder zudem angekündigt wurde, im Falle eines einzigen positiven Tests der gesamten Klasse das Tragen von Masken anzuordnen.

Wo, liebe Bundesregierung, ist der Rechtsstaat?

Es ist schlimm genug, wenn die Bundesregierung das Wahrnehmen hoheitsrechtlicher bzw. gesundheitsbehördlicher Kontrollen – Identitätsnachweis und Impfstatus – über die rechtlich fragliche und wissenschaftlich offenkundig widersinnige Einführung des „Grünen Passes“ an Privatpersonen und Institutionen gleichsam „ausgelagert“ hat.

Aber nun steht – wohlgemerkt nach zwei vermurksten Schuljahren – erneut im Raum, die bereits mit außergewöhnlich großer Autorität ausgestatteten Lehrpersonen und Schulleitungen des Landes mit dem Ausüben willkürlicher Macht zu betrauen.

In der Realität sieht es also so aus, als ob die Regierung über fragwürdige Verordnungen die Verantwortung erneut an Dritte abschiebt, die nun, bar jeder wissenschaftlichen Ausbildung oder gar lediglich im Vertrauen, dass „die da oben schon wissen was sie tun“, Tests, Masken oder Fernlehre nach eigenem Gutdünken verordnen können.

Wenn es nicht um die unsere Kinder – und somit um die Zukunft des Landes und des Rechtsstaates – ginge, könnte man ja fast herzhaft darüber lachen.

Mir allerdings ist eher zum Heulen zumute.

Bild Man77, Handball-WM-Qualifikation AUT-BLR 065, CC BY-SA 3.0

Unsere Arbeit ist spendenfinanziert – wir bitten um Unterstützung.

Folge uns auf Telegram und GETTR


Kehrtwende in der Corona-Politik – Oder doch nicht?

Am Tag des Weltfriedens: Soldatenkundgebung für Österreichs Neutralität

8 Kommentare

  1. Eva 6. September 2022 at 21:31

    Als Mutter einer Volksschülerin kann ich leider nur bestätigen, dass der Wahnsinn seine Fortsetzung findet. Durch dieses freiwillige, “vielleicht Verordnung für erneutes Testen” , “vielleicht Maske oder doch nicht” , entsteht für mich noch mehr Druck, weil alles so unklar ist. Das Damoklesschwert “jederzeit wieder” hängt in der Luft… Wenn man einen gesunden Mittelweg für das Kind wählen will ist es nicht leicht… Gibst Du die Einverständniserkkärung ab, hast Du das Gefühl, Du gibst Ihnen den Freibrief für das erneute Nasenbohren, gibst Du die Einverständniserklärung nicht ab, hast Du das Gefühl, Dein Kind in eine Aussenseiterposition zu drängen und es so erst recht unter Druck zu setzen. Schade, aber ein Ende des Wahnsinns an Schulen schaut definitiv anders aus.

  2. rudi & Maria fluegl 6. September 2022 at 18:40

    Mia@
    Wenn man im Kindergarten nicht gelernt hat dass es neben Osterhasen Abbildungen auch statistische Graphen gibt , kommen eben solche Meldungen aus dem Eck der allerunerfahrenstens!
    Euromammamia, alle Altersgruppen alle Teilnehmerländer 20% über der Base Line und oder “substantiell increase”!
    Der Link kommt noch!

  3. Rosa 6. September 2022 at 15:30

    Ja, durchaus “zum Heulen”. Krankmachende Schildbürgertaten, -streiche sind das keine, zu kriminell. Solche “Maßnahmen” wären selbst Schildbürgern verrückt vorgekommen. Mehr als verrückt.

  4. Mia 6. September 2022 at 15:19

    Ziemlich viele Lückenbüßer Beiträge während der langen Wartezeit auf die vielen Impftoten, bei gleichzeitig sinkenden Übersterblichkeitszahlen.

    • Carsten Rehmhardt 6. September 2022 at 16:08

      Geh Boostern. Kaninchen gesucht!

      • Mia 6. September 2022 at 18:03

        Carsten Rehmhardt
        6. September 2022 at 16:08Antworten

        Es ist schon bedenklich wie sehr man sich den Tatsachen verschließen kann.
        Eurom.. ist aus ihrer Sicht wahrscheinlich auch gekauft.

  5. Giovanni Caputo 6. September 2022 at 15:13

    #Expertinnen und Experten hätten in den vergangenen Jahren immer wieder unterschiedliche Einschätzungen abgegeben.#
    Wen interessieren Einschätzungen ? Gibt es nicht schon genug wissenschaftliche Erkenntnise über diese Impferei und Maskierungen ? Da braucht man sich doch nur informieren. Vielleicht gibt in Österreich sogar noch ungesponserte Wissenschafter. Wir sind doch kein Volk von Dodeln. Odr ?

    • Inukai Genpachi 7. September 2022 at 15:17

      Österreich (und DE auch) ein Land von Dödeln…?
      Wonach sieht es eigentlich aus… ?

Comments are closed.

Aktuelle Beiträge