
X gewinnt gegen Australiens oberste Zensorin
Australiens „eSafety“-Kommissarin Julie Inman Grant ist mit dem Versuch, X unter zwei Regelwerken zu kontrollieren, gescheitert.
Australiens eSafety-Kommissarin hat eine Regel verfasst, die Online-Dienste dazu verpflichtet, zu scannen, was ihre Nutzer einander schicken. Private Nachrichten sollen also gescannt werden – auf der Suche nach Material zu sexuellem Missbrauch von Kindern und pro-terroristischen Inhalten. Ein Verstoß droht mit Strafen von bis zu 49,5 Millionen Dollar.
Verfasst wurde die Vorschrift von Australiens oberster Zensorin, Julie Inman Grant, höchstpersönlich. Sie stützte sich dabei auf das Online-Sicherheitsgesetz (Online Safety Act). Anschließend vertrat sie die Auffassung, dass die Regel auch für soziale Medien gelte, weil diese Nutzern das Senden von Nachrichten untereinander ermöglichen.
Am 12. August erklärte ihr das Bundesgericht, dass dem nicht so ist. Der Relevant Electronic Services Standard „findet keine Anwendung“ auf X, entschied Richterin Elizabeth Raper und gab der Plattform in dem Verfahren Recht, das diese im Mai 2025 angestrengt hatte.
Es „wäre ziemlich pervers, wenn ein Social-Media-Dienst … keine Messaging- oder Chat-Funktion zwischen Endnutzern ermöglichen würde“, hatte X’ Anwalt argumentiert – nach der Auslegung von eSafety reichte bereits eine DM-Funktion aus, um eine Plattform unter ein Regelwerk zu ziehen, das für etwas anderes geschrieben worden war.
Die Konstruktion der Kommissarin „würde nicht bequem in die Struktur des Gesetzes passen“. „Sie würde der Kommissarin – wie hier geschehen – erlauben, einen Standard zu schaffen und auf einen Anbieter anzuwenden, der bereits einem anderen Branchen-Code unterliegt, und damit das konsultative, branchengeführte Modell effektiv zu umgehen.“
Reclaim the Net berichtet weiter:
Die praktische Folge: Kein Social-Media-Dienst mit Messaging- oder Chat-Funktion unterliegt dem Standard. In der eigenen Leitlinie von eSafety vom April 2026 war er noch für E-Mail-, Messaging-, Gaming- und Dating-Dienste sowie für soziale Plattformen mit Messaging beansprucht worden. Letzteres ist nun gestrichen.
Der Rest bleibt. Anbieter von E-Mail- und Messaging-Diensten – also die Dienste, die Menschen tatsächlich für private Gespräche nutzen – unterliegen weiterhin dem Standard und der Pflicht zum proaktiven Scannen, zusammen mit Risikoanalysen, Meldepflichten, der Benachrichtigung von eSafety über bedeutende neue Funktionen und einer zweijährigen Aufbewahrungspflicht. X ist draußen.
Der Fall ist die jüngste Runde in einem langen Kampf. Inman Grant versuchte 2024, X dazu zu zwingen, ein Video von einem Bischof, der in einer Kirche in Sydney erstochen wurde, nicht nur in Australien, sondern weltweit zu entfernen, und ließ das Verfahren später fallen; sie hat gesagt, sie und ihre Familie hätten deswegen Todesdrohungen erhalten, und dass Musk sie eine „nicht gewählte Bürokratin“ und die „eSafety-Kommissarin“ genannt habe. Im Mai verhängte das Bundesgericht gegen X eine Geldstrafe von 650.000 Dollar zuzüglich 100.000 Dollar Kosten, weil das Unternehmen einer Transparenzaufforderung zu seinem Umgang mit Material über Kindesmissbrauch nicht nachgekommen war.
Sie gibt den Standard nicht auf. Er „bleibt gültig und durchsetzbar“, erklärte eine Sprecherin, und „das Gericht hat – anders als von X Corp. beantragt – nicht festgestellt, dass der RES-Standard ungültig ist.“ Das ist zutreffend. X hatte beantragt, das gesamte Instrument für nichtig zu erklären, und das nicht erreicht.„eSafety prüft das Urteil und die nächsten Schritte“, teilte die Aufsichtsbehörde mit. Ob sie in Berufung geht, bleibt offen.
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Eigentlich ist bereits die Anwendung solcher Schnueffelei bei E-Mail ein unglaublicher Eingriff in die Menschenrechte der Buerger. Das Briefgeheimnis ist ein Menschenrecht, und E-Mail letztens nichts anderes als „auf elektronischen Weg transportierte Briefe (na gut, eher Postkarten). Aber in Australien geht man ja anscheinend noch weiter und wendet das Gesetz sogar auf Briefpost an … Australien ist also offenbar ein totalitaeres und menschenfeindliches System, dass +eigentlich* aufgrund dieser Gesetzgebung von jedem wirklich demokratischen Land geaechtet werden muesste.
Nicht falsch verstehen: bei wirklich begruendetem Verdacht einer schweren Straftat kann ein Gericht in Einzelfaellen das Postgeheimnis aufheen (ebenso auch das Fernmeldegeheimnis), aber das gilt eben nur in Ausnahmefaellen auf ausdrueckliche gerichtliche Anordnung. Jeder Staat, der versucht, so etwas als genrelles Default statt als absolute Ausnahme zu etablieren, sollte von allen anderen Staaten geaechtet werden. Leider passiert das noch nicht einmal in Eiropa, wo Frankreich z.B. mit einem „Verschluesselungsverbot“ solche Menschenrechtsverstoesse auch ohne Genehmigung und unerkannt zu ermoeglichen …
Ja, was denn nun? Ist private Kommunikation nun ein Menschenrecht oder nicht? Wie soll denn so ein „wirklich begründeter Verdacht“ aussehen? Ist ein Verdacht denn tatsächlich ausreichend, um Menschenrechte außer Kraft zu setzen? Und dann sollen Juristen (!) darüber entscheiden… Was soll da schon schiefgehen? Eine Straftat i.e.S. – eine schwere gar, setzt zunächst einen Geschädigten voraus. Irgendein Gelaber bzw. Geschreibsel schädigt niemanden. Juristisches Handeln dagegen …
Weltweit wird massiv versucht „unsere“ Demokratien in rotgrüne Demokraturen umzuwandeln. Wir haben das als Wähler zugelassen, denn der Heimtücke gegen Meinungsfreiheit durch ungewählte Bürokraten, wurde nichts kraftvolles entgegen gesetzt. Wie Schafe lassen wir uns heute mit fadenscheinigen Argumenten als Herde durchs Land treiben und haben sogar das Blöcken komplett verlernt.