EU-Chatkontrolle vorerst wieder verhindert

10. Oktober 2025von 1,5 Minuten Lesezeit

Die Chatkontrolle und damit das Ende von Privatsphäre und Briefgeheimnis in der EU hat weiterhin keine Mehrheit. Die Abstimmung dazu wurde verschoben. Ein Erfolg der Opposition, aber kein Ende der Gefahr.

Die Abstimmung zur umfassenden Chatkontrolle innerhalb der EU wurde erneut verschoben. Deutschland gibt weiterhin nicht seine Zustimmung, weitere kleine EU-Staaten darunter Tschechien, Niederlande oder Österreich bleiben dürften ebenfalls bei ihrem Nein geblieben sein. Nächste Woche hätte der umstrittene Plan verhandelt werden sollen, dazu kommt es aber nicht. Der Punkt wurde aus der Agenda gestrichen.

Laut dem EU-Medium EUObserver zeigt sich eine tiefe Spaltung innerhalb des EU-Rates -was durchaus als positives Signal gewertet werden kann, dass die Pläne, die bereits seit Jahren in der Schublade liegen, weiterhin nicht umgesetzt werden können.

Was die Chatkontrolle bedeutet, hat kürzlich Patrick Breyer von der deutschen Piratenpartei noch einmal formuliert:

„Es wird sie betreffen. Jedes Foto, jede Nachricht, jede Datei, die Sie senden, wird automatisch durchsucht, ohne Ihre Zustimmung und ohne Verdacht. Es handelt sich hierbei nicht um eine Maßnahme, um Kriminelle zu fangen, sondern um die Massenüberwachung aller 450 Millionen Bürger der Europäischen Union.“

Die Pläne würden wohl ein Ende von End-to-End verschlüsselten Chatprogrammen wie Signal oder Threema innerhalb der EU bedeuten. Auch WhatsApp hat sich vehement gegen das Vorhaben gewehrt.

Die aktuelle Ratspräsidentschaft der Dänen forciert das Thema nun erneut. Aber vorerst ohne Erfolg, was von den Kritikern durchaus als Erfolg gefeiert werden darf. Allerdings ist die Gefahr nicht gebannt. Man will nun an einem „neuen Kompromiss“ arbeiten, der im Dezember verhandelt werden soll.

Bild pixabay / pexels


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3 Kommentare

  1. Karsten Mitka 10. Oktober 2025 um 19:27 Uhr - Antworten

    Salamitaktik, sie werden es immer wieder anstreben und irgendwann auch durchsetzen. Zum Glück kann man generell die Nutzung der Apps in der EU nicht verhindern, dann laufen sie halt durch nen VPN, ggf. reicht auch einfach wieder ein alternativer DNS, es sei denn, man verpflichtet Google und Apple, die Durchsuchungen vorzunehmen, Coronaschnittstellen wurden ja auch zügig per Aktualisierung ins System eingebaut.

  2. Thomas Moser 10. Oktober 2025 um 16:43 Uhr - Antworten

    Ich zitiere direkt aus den Originalformulierungen der CSAM-Verordnung (child sexual abuse material) zur Durchleuchtung verschlüsselter Kommunikation – Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft:
    1. „Die Anbieter von Kommunikationsdiensten haben Technologien zur Erkennung einschlägiger Inhalte einzusetzen, die vor der Verschlüsselung auf dem Endgerät angewendet werden.“
    2. „Die Erkennungstechnologien müssen geeignet sein, Inhalte zu identifizieren, die Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern enthalten oder der Anbahnung dienen, unabhängig davon, ob die Kommunikation verschlüsselt ist.“

    Diese Passagen machen deutlich: Die Pflicht zur Erkennung gilt auch für verschlüsselte Kommunikation – was nur durch Zugriff vor der Verschlüsselung möglich ist.
    zu 1. beschreibt klar das Client-Side-Scanning: die Durchleuchtung von Nachrichten vor ihrer Verschlüsselung. Man kann zwar behaupten, die Verschlüsselung werde nicht im Sinne der Kryptoanalyse gebrochen – aber sie wird umgangen, wenn zuvor eine Klartext-Kopie nach verdächtigem Inhalt durchsucht wird.

    zu 2. Das ist eine typisch juristisch überhebliche, letztlich den Kern verschleiernde Formulierung. Ein Grund, warum ich Juristen teilweise durch KI ersetzen möchte. Jeder Entwickler, der diesen Satz liest, fragt sich: Wie soll ich Inhalte identifizieren, wenn die Nachricht verschlüsselt ist? Das geht nur, indem man die Verschlüsselung bricht oder umgeht. Beide Wege sind illegal, da sie Artikel 10 GG – das Brief- und Fernmeldegeheimnis – verletzen. Der Entwickler wird also faktisch aufgefordert, das Grundgesetz zu brechen. Die CSAM-Verordnung geht auf diesen eklatanten Widerspruch nicht ein – obwohl sie von Juristen formuliert wurde.

    Aus 1. und 2. folgt: CSAM ist nicht ernst zu nehmen. Hier wird durch juristische Rhetorik eine illegale, anlasslose Massenüberwachung gefordert – geschickt umschrieben, ohne die zentralen Konfliktpunkte zu benennen. Typisch surreale Juristen-Schwurbelei eben statt klare verfassungsgemäße Anforderungen.

  3. Hausmann_Alexander 10. Oktober 2025 um 14:15 Uhr - Antworten

    Deutschland muss da konsequent beim NEIN bleiben.

    Siehe auch Film:
    Das Leben der Anderen

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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