Hunderte freigeklagte E-Mails: BioNTech und die Regierung haben Regeln gebeugt

16. August 2026von 3,3 Minuten Lesezeit

Wieder wurde ein Puzzlestück bekannt. Der Corona-Skandal ist noch lange nicht aufgeklärt. Die wichtigsten Protagonisten ziehen alle Register, um eine Aufklärung zu verhindern oder mindestens zu verzögern. Die Wahrheit kommt scheibchenweise ans Licht, aber je mehr Zeit verstreicht, desto weniger Menschen interessieren sich noch im täglichen Existenzkampf dafür.

Der Arzt Christian Haffner (@Aufdecker) hat nach jahrelangem Rechtsstreit – seit 2022 lief eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, später eine Klage vor dem VG Köln (Az. 13 K 2314/23) – 232 E-Mails und Anlagen aus der Kommunikation zwischen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und BioNTech freibekommen. Die teils stark geschwärzten Dokumente decken den Zeitraum September 2020 bis März 2022 ab.

Wallasch beschreibt in seinem Artikel, der Anlass für diesen Bericht ist, ein wiederkehrendes Muster: Unter dem Druck, die Impfstoffversorgung zu sichern, wurden formale regulatorische Anforderungen wiederholt gelockert, verzögert kommuniziert oder nur lückenhaft dokumentiert – zentrale Rechtsgrundlagen fehlten dabei offenbar.

Die zentralen Fälle:

1. Serialisierung ohne dokumentierte EMA-Grundlage

Ab August 2021 informierte BioNTech Ärzte und Apotheker, dass bis Ende Dezember 2021 sowohl serialisierte als auch nicht-serialisierte Comirnaty-Packungen im Umlauf seien – laut Unternehmen abgestimmt mit der EMA. Diese angebliche EMA-Vereinbarung findet sich im gesamten freigegebenen Aktenbestand jedoch nicht. Monatelang liefen so Packungen mit und ohne die eigentlich vorgeschriebene Fälschungsschutz-Seriennummer parallel, ohne dass die Rechtsgrundlage dafür aktenkundig ist.

2. Der „Bonn-Fall“ – verimpft ohne Wirksamkeitsbewertung

Im Januar 2022 wurde in einem Bonner Impfzentrum Impfstoff verabreicht, der länger als die vorgeschriebenen zwei Wochen bei -20 °C gelagert worden war. BioNTech teilte dem BMG mit, dass keinerlei Tests zur Immunogenität oder Wirksamkeit von außerhalb der Vorgaben gelagertem Impfstoff vorlägen und man daher keine Einschätzung abgeben könne. Als das BMG Anfang Februar 2022 nach dem weiteren Vorgehen fragte – etwa ob Betroffene erneut geimpft werden müssten – bricht die Aktenlage ab. Es gibt keine dokumentierte Antwort, keine Risikoeinschätzung und keinen Hinweis auf eine Information der betroffenen Personen. Auch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) scheint in diesen Fall nicht eingebunden gewesen zu sein.

3. Rückwirkende Haltbarkeitsverlängerungen

Als die EMA im September 2021 die Haltbarkeit von 6 auf 9 Monate verlängerte, wurde dies rückwirkend auch auf bereits etikettierte Ware angewendet – Packungen durften drei Monate über das aufgedruckte Datum hinaus ohne Umetikettierung verwendet werden. Im Februar 2022 schlug das BMG sogar vor, ablaufende Bestände vorsorglich weiterzulagern, obwohl eine weitere Verlängerung auf 12 Monate von der EMA noch gar nicht genehmigt war. BioNTech stimmte zu.

4. Weitere dokumentierte Unstimmigkeiten:

  • Interne Stabilitätsdaten zum Transport von aufgetautem Impfstoff sollten laut BMG zunächst nicht öffentlich kommuniziert werden; Informationsmaterialien für den Transport waren teils erstellt worden, bevor die entsprechenden Stabilitätsdaten überhaupt vorlagen.

  • Die frühe Planung ging von 5 Dosen pro Fläschchen aus; die spätere Umstellung auf 6 Dosen (samt nötiger Spezialspritzen) ist im Archiv nicht nachvollziehbar dokumentiert.

  • Im Januar 2022 meldete ein Großhändler, das PEI habe eine Charge als in Deutschland nicht zugelassen bezeichnet – obwohl BioNTech gültige EU-Freigabezertifikate vorlegen konnte. Der Fehler wurde noch am selben Tag „geradegebogen“, seine Ursache blieb aber ungeklärt.

  • Zur Frage möglicher Schäden durch Röntgenkontrollen beim Transport berief sich BioNTech nur auf allgemeine Literatur zu „ähnlichen Biologika“, nicht auf produktspezifische Comirnaty-Daten.

Fazit des Artikels

Wallasch sieht in den Akten ein durchgängiges Muster: Versorgungssicherheit als Rechtfertigung für Abweichungen von Formalprozessen, Herstellerentscheidungen, die der offiziellen Dokumentation vorausliefen, fehlende Abschlüsse bei zentralen Vorgängen (insbesondere im Bonn-Fall) und mündliche Abstimmungen, die kaum protokolliert wurden. Der Autor würdigt ausdrücklich die Beharrlichkeit von Christian Haffner, weist aber auch selbst darauf hin, dass die Auswertung der großen Datenmenge KI-gestützt erfolgte und empfiehlt Lesern, die freigeklagten Originalakten selbst zu prüfen.

Links zu früheren TKP-Beiträgen zum Thema finden Sie unterhalb 👇


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