Kampf gegen die Chatkontrolle

30. September 2025von 1,7 Minuten Lesezeit

Die EU hat das Ende des Briefgeheimnisses und die umfassende Chatkontrolle ganz oben auf der Agenda. Noch gibt es Widerstand.

TKP hat über die Pläne berichtet: Die aktuelle dänische Ratspräsidentschaft hat die umstrittene Chatkontrolle, ganz oben auf der Prioritätenliste. Im Rat gibt es weiterhin einzelnen Widerstand von Mitgliedsstaaten – unter anderem von Deutschland.

Wie lange dieser Widerstand aber noch hält, weiß man nicht. Gerade Deutschland scheint durchaus gewillt, die Ablehnung fallen zu lassen. In diese Richtung ging eine Sitzung des Digitalausschusses im Bundestag gezeigt. Auch Österreich lehnt die Pläne noch ab, ebenso wie Tschechien, Luxemburg oder Holland – deutsche Satelliten, die mit Berlin gemeinsam umfallen könnten.

Der ehemalige EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Piraten) hat mit fightchatcontrol.eu eine Plattform geschaffen, die den Protest dagegen koordinieren soll. Auf der Seite findet man nicht nur die Kontaktdaten zu den jeweiligen EU-Abgeordneten. „Schreibt sie an, nervt sie, stellt Fragen. So das diese Typen sich nicht rausreden können irgendwann einmal, sie hätten von nichts gewusst. Es sind nur ein paar Klicks“, wirbt der Telegram-Kanal IT und Sicherheit.

Die Seite bietet nicht nur einen Blick auf die Entwicklung und den Zeitplan des brisanten Themas, sondern gibt auch einen Überblick, was die „Chatkontrolle“ eigentlich bedeutet. Breyer hält sich hier kurz und knapp, aber eindeutig: „Es wird sie betreffen. Jedes Foto, jede Nachricht, jede Datei, die Sie senden, wird automatisch durchsucht, ohne Ihre Zustimmung und ohne Verdacht. Es handelt sich hierbei nicht um eine Maßnahme, um Kriminelle zu fangen, sondern um die Massenüberwachung aller 450 Millionen Bürger der Europäischen Union.“

Zur Disposition stehen wesentliche Grundrechte einer bürgerlichen Gesellschaftsordnung, besonders fas Recht auf Privatsphäre. Das Argument des „Kinderschutzes“ gilt nicht, wie von vielen Seiten festgehalten wird.

Bild „Chatkontrolle is sehr intim“ by digitale_freiheit is licensed under CC BY-SA 2.0.

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3 Kommentare

  1. Jan 1. Oktober 2025 um 0:45 Uhr - Antworten

    Unter Zensur können für die demokratische Meinungsbildung relevante Tatsachen unterdrückt werden. Fehlentscheidungen, auch solche, die zum Tode sehr vieler Menschen führen, können nicht mehr erkannt werden.

    Es geht nicht nur um Kritik am Umgang mit ihnen, sondern auch um die Tatsachen selbst.

  2. Michael Rosemeyer 30. September 2025 um 22:01 Uhr - Antworten

    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

  3. Sabine Schoenfelder 30. September 2025 um 15:32 Uhr - Antworten

    WO war der vielzitierte „Kinderschutz“ bei der Corona-Impfung, bei den Zwangsmasken, bei dem jahrzehntelangen Mißbrauch der Kirche, bei Kriegstreiberei und im Gazastreifen ?
    Mann, wird hier geheuchelt. E K E L H A F T 🤮‼️

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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