Internationale Klagen gegen Israel von Slowenien, Indonesien, Mexiko, Chile und Türkei

22. Januar 2024von 4,3 Minuten Lesezeit

Indonesien und Slowenien werden am 19. Februar vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag eine neue Klage gegen Israel wegen der Verletzung der Rechte der Palästinenser einreichen. Beide Länder werden an einem Gutachterverfahren über Israels Kontrolle und Politik in den besetzten palästinensischen Gebieten teilnehmen. auch Mexiko und Chile haben den IGH angerufen und die Türkei den Internationalen Strafgerichtshof.

Zuvor hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGA) im Dezember 2022 den IGH um ein Gutachten zu der Frage gebeten, ob die israelische Politik gegenüber den Palästinensern gegen das Völkerrecht verstößt. Die Resolution der UN-Generalversammlung wurde mit 156 Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und 25 Enthaltungen angenommen.

Die indonesische Außenministerin Retno Marsudi erklärte, Indonesien unterstütze die Bemühungen der UN-Generalversammlung, ein Gutachten des IGH einzuholen. Sie betonte, wie wichtig es sei, das Völkerrecht zu wahren und das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung zu respektieren.

„Die seit mehr als 70 Jahren andauernde israelische Besatzung Palästinas wird das Recht des palästinensischen Volkes auf Unabhängigkeit nicht auslöschen“, sagte Marsudi im Vorfeld einer Diskussion mit Völkerrechtsexperten am Dienstag, den 16. Januar, in Jakarta.

Sie erklärte, dass verschiedene israelische Maßnahmen wie die Annexion palästinensischer Gebiete, Siedlungen im Westjordanland und die Änderung des Status der Stadt Jerusalem nach internationalem Recht nicht gültig seien.

„Die ungültigen Handlungen Israels müssen gestoppt werden, und es muss Rechenschaft über die begangenen Rechtsverletzungen abgelegt werden. Die Länder müssen ihre Unterstützung für Israel einstellen. Die internationale Gemeinschaft, einschließlich der UNO, darf die Rechtmäßigkeit der israelischen Aktionen nicht anerkennen“, sagte Marsudi.

Die Financial Times berichtet, dass auch Mexiko und Chile den IGH aufgefordert haben den Konflikt zwischen Israel und der Hamas zu untersuchen.

Die slowenische Ministerin für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Tanja Fajon, erklärte, dass Slowenien als eines der wenigen EU-Länder beschlossen habe, sich aktiv an dem Verfahren vor dem IGH zu beteiligen und seine Ansichten darzulegen.

Die umstrittenen Aktivitäten Israels sind:

  • Israels andauernde Besetzung, Besiedlung und Annexion palästinensischer Gebiete – seit 1967;

  • Israels Bemühungen, die Demographie, den Charakter und den Status Jerusalems zu verändern; und

  • die Verabschiedung von Gesetzen und Maßnahmen, die die Palästinenser diskriminieren.

„Dies ist ein sehr breites Spektrum an mutmaßlichen Rechtsverletzungen, die seit Jahrzehnten in der Region begangen werden und deren schreckliche Folgen noch heute sichtbar sind. Angesichts der jüngsten Ereignisse im Gazastreifen und im Westjordanland hat Slowenien als eines der wenigen EU-Länder beschlossen, sich aktiv an diesen Verfahren zu beteiligen und seine Ansichten vor dem Internationalen Gerichtshof darzulegen, der um eine beratende Stellungnahme gebeten wurde„, erklärte Tanja Fajon, Ministerin für auswärtige und europäische Angelegenheiten, auf einer Pressekonferenz im Anschluss an die Annahme des Beschlusses auf der Sitzung der Regierung der Republik Slowenien am 11. Januar.

Sie fügte hinzu, dass Slowenien eine friedliche und gerechte Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts auf der Grundlage der Zwei-Staaten-Lösung und im Einklang mit dem Völkerrecht und den einschlägigen UN-Resolutionen unterstützt.

Das IGH-Beratungsverfahren zielt darauf ab, Israel für seine „Politik und Praktiken“ in den besetzten palästinensischen Gebieten zur Rechenschaft zu ziehen. Die Entscheidung des IGH in diesem Fall hat nur beratenden Charakter, im Gegensatz zu der Klage Südafrikas, die im Januar verhandelt wurde. Südafrika beschuldigte Israel, im Gazastreifen einen Völkermord begangen zu haben, ein Vorwurf, den Israel entschieden zurückweist.

Indonesien und Slowenien hoffen, dass das IGH-Gutachten zur Durchsetzung der Weltordnung im Einklang mit dem Völkerrecht und zur Erreichung der palästinensischen Unabhängigkeit beitragen wird.

Die Türkei hat bereits im November 2023 den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu des Völkermordes an der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen beschuldigt und eine Klage beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) eingereicht. Dies erklärte der Anwalt der regierenden Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung in der Türkei, Metin Kulunk, wie Top War berichtet.

Nach Angaben des Anwalts wurde die Klage beim IStGH im Namen türkischer Bürger eingereicht, die fordern, dass der israelische Premierminister für den Völkermord im Gazastreifen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Die Türken nannten Netanjahu auch den Hitler des 21. Jahrhunderts und beschuldigten ihn der Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das 23-seitige Dokument wurde dem türkischen Justizministerium vorgelegt, von wo aus es direkt an den Internationalen Strafgerichtshof weitergeleitet wurde.

Bild: Republik Slowenien

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6 Kommentare

  1. […] Internationale Klagen gegen Israel von Slowenien, Indonesien, Mexiko, Chile und Türkei […]

  2. Andreas I. 22. Januar 2024 at 13:43Antworten

    Hallo,
    Slowenien, Indonesien, Mexiko, Chile und Türkei – jedenfalls wird es für die transatlantischen Qualitätsjournalisten immer schwerer es so darzustellen, als ob die Haltung des Westens die mehrheitliche Meinung der internationalen Gemeinschaft wäre, eher ist der Westen in der Minderheit.

  3. Slobodan Covjek 22. Januar 2024 at 11:40Antworten

    Israel muss aufpassen, dass es sich nicht selbst besiegt.

    • Andreas I. 22. Januar 2024 at 14:04Antworten

      Hallo,
      schon geschehen, denn wenn Israel auf das Recht des militärisch Stärkeren setzt, dann existiert Israel exakt so lange, wie es militärisch stärker ist, aber USA ist ein niedergehendes Imperium und ohne USA ist Israel nichts.

  4. Anna Schneider 22. Januar 2024 at 11:10Antworten

    Nun, diese beiden Länder sind mir auf jeden Fall weniger suspekt als es Südafrika ist, das gefälligst vor der eigenen Tür kehren sollte.

    • rudifluegl 22. Januar 2024 at 16:59Antworten

      Sie wiederholen sich schon wieder! Ich hoffe ich beleidige Sie nicht wenn ich Sie mit dem ewigen Namenswechsler verwechsle!
      Südafrika ist ja eines seiner 3 „Lieblingsländer“!
      So wie Südafrikas Menschen – Nationalstaats-Pauschalierungen sind mir zuwider- vor der Türe kehren, sind sie Vorbild.
      Das wäre hiesigen zu empfehlen.
      Das wegreißen der Türschwellen, graben und sprengen käme dann auch noch!
      Sowie das trockenlegen und erkunden der Sümpfe und Keller, um die Leichen mit Betonpatscherl auch noch zu finden.

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