Österreichisches Gesetz verbietet Impfzwangsgesetz

11. Januar 2022von 15,8 Minuten Lesezeit

Dies ist eine Stellungnahme zum Impfzwangsgesetz, wie ich sie im Rahmen des Parlamentarischen Begutachtungsverfahrens eingereicht habe. Ich möchte voranstellen, dass ich selbst kein Jurist bin. Die Gesetzeslage scheint mir aber doch so eindeutig, dass ich denke erkennen zu können, dass der Artikel 7 des „Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte“ ein österreichisches Gesetz darstellt, das eindeutig die Verabschiedung eines Impfzwangsgesetzes zu einer strafbaren Handlung macht.

von Gastautor Bertram Burian

Stellungnahme

(mit Ergänzungen und Quellenverweisen):

Der vorliegende Gesetzesentwurf widerspricht den Prinzipien der Menschenrechte, der Menschenwürde und – nebst anderen – einer Reihe von Gesetzen, die aus den Erfahrungen des Nationalsozialismus und Faschismus heraus formuliert und beschlossen wurden, um eben die freiheitlich-demokratische Verfassung und die Menschenrechte zu schützen. Mit diesem Gesetzesentwurf geht ein Bruch der österreichischen Verfassung einher.

Die Begründung, dass eine Ausnahmesituation diese Zwangsmaßnahme der Impfung gegen den Willen der Menschen erlaube, ist aus wenigstens zwei Gründen falsch:

Impfung wirkt nicht

Erstens wird die behauptete Ausnahmesituation nachweislich nicht durch eine Impfung wesentlich beeinflusst. Dies lässt sich sehr klar daran erkennen, dass überall auf der Welt und auch in Österreich die Impfraten zwar gesteigert wurden, aber trotzdem zugleich die Corona-„Fälle“ regelmäßig und teilweise sprunghaft anwachsen und somit ein substantieller, positiv wirkender Zusammenhang nicht existieren kann. Damit ist bewiesen, dass die Impfung nicht wirkt, egal ob zwei, drei, oder vier Mal geimpft wurde. Diese Tatsache ist unzweifelhaft und wird unter anderem durch Zahlen des Dashboards „Our World in Date“, das von der John Hopkins-Universität auf der Basis der Zahlenangaben der Länder zusammengestellt wird eindeutig bestätigt.

Hier als Beispiel Portugal, Österreich und Gibraltar mit jeweils unterschiedlichen Raten von „fully vaccinated people“: (i)

Es ist also mehr als offensichtlich, dass die Impfung keine Senkung der Steigungsrate der Fälle bewirkt, wobei die wichtige Frage, was diese Fälle eigentlich bedeuten und ob von den Steigerungsraten überhaupt eine breitenwirksame Gefahr ausgeht, hier nicht abgehandelt wird.

Schwere Nebenwirkungen – realistische Hochrechnung ist notwendig!

Zweitens ruft die Impfung dramatische Nebenwirkungen hervor. Bei der Europäischen Arzneimittelbehörde, EMA lagen mit 1.1.2022 folgende Meldungen über Verdachtsfälle vor: 20.311 Tote;

  • 27.948 Lebensbedrohliche Fälle;
  • 58.324 Fälle mit bleibender Behinderung oder Arbeitsunfähigkeit;
  • 116.851 Fälle mit längerem Krankenhausaufenthalt;
  • 379.853 Schwerwiegende Fälle;
  • 571.457 Fälle mit Ernsten Nebenwirkungen und insgesamt
  • 1,3 Millionen Fälle mit Nebenwirkungen aller Art, wobei sich die Kategorien der Fälle überschneiden können. (ii)

Bleibt man „nur“ bei den 20.311 Toten, so ist mit dieser Zahl die Dramatik der Nebenwirkungen zahlenmäßig noch nicht annähernd ausreichend erfasst, weil nur etwa 45% der Fälle bisher von den Ländern an die EMA gemeldet wurden (iii) und weil, wie man aus wissenschaftlichen Studien weiß überhaupt nur etwa 6% der Fälle tatsächlich gemeldet werden. Wenn man also annimmt, dass tatsächlich die Hälfte der Todesfälle wirklich mit der Impfung zusammen hängen, so ergibt sich bei Berücksichtigung des 55%tigen Meldeverzugs und einer 6%tigen Meldequote für die EU (iv) eine

tatsächliche Zahl der Todesfälle von

376.000! v

Für Österreich sind das adäquat gerechnet

7.750 Tote!

Da man auf der anderen Seite davon ausgehen muss, dass die gemeldeten Corona-Verstorbenen zu einem sehr großen Anteil nicht an, sondern nur mit Corona verstorben sind, dass also dem Virus, das bekämpft werden soll nur beispielsweise geschätzte 50% der Todesfälle zugeschrieben werden können, reduziert sich die Anzahl der Covid-Todesfälle, die es bis zum 18.12.2021 in Österreich gab auf 6.731. Dem stehen nach der obigen Modell-Rechnung die 7.750 Todesfälle durch Impfung entgegen, so dass die Impfung nach dieser Rechnung 1,2 Mal so viele Todesfälle hervorrufen könnte, wie das Virus, das bekämpft werden soll. Bei all den Zahlen handelt es sich zwar um eine Modellrechnung, aber die Ausgangszahlen sind gut begründet. Natürlich kann auch ein „milderes“ Modell gewählt werden, was zwar die Zahlenhöhe verringert, aber die Dramatik nicht substantiell beeinflussen vermag (vi). Sowohl Historiker als auch Juristen werden sich einst ebenfalls auf solche Rechnungen stützen müssen, um Recht oder Unrecht korrekt zuordnen zu können.

Österreichische Gesetze machen Beschluss einer Impfpflicht strafbar!

Wenn eine allgemeine Durchimpfung der Bevölkerung die erfolgreiche Eindämmung der Ausnahmesituation nicht erreichen kann, zugleich aber schwerste Schäden, insbesondere die Bedrohung von Leib und Leben, bei sehr erheblichen Teilen der Bevölkerung bewirkt, dann stellt die Zwangsimpfung auf jeden Fall ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar, wie es der Nürnberger Kodex, der im Ärzteprozess 1947 erarbeitet wurde (vii) unter Strafe stellt.

Der Kodex (viii) bestimmt, dass eine Person, die einen medizinischen Versuch auf sich nimmt, der zu einem körperlichen Eingriff führt,

im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.“

Diese Ausführung ist Teil des Völkerrechts geworden, dem auch Österreich unterliegt. Im

Internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte“

(Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 21.12.2021 BGBl. Nr. 591/1978) heißt es:

Artikel 7

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“ (ix)

Es gibt zwar Vorbehalte Österreichs bezüglich Teile dieses Internationalen Paktes, aber nicht gegen den Artikel 7. Im Gegenteil, Österreich betonte durch einen Einspruch gegen Botswana ausdrücklich die Bedeutung des Artikels 7, der über unmittelbare Folter (!) hinaus geht.

Der Pakt wurde am 10. Dezember 1978 gültiges österreichisches Recht. (x)

In Artikel 2 verpflichtet sich Österreich:

die in diesem Pakt anerkannten Rechte zu achten und sie allen in seinem Gebiet befindlichen und seiner Jurisdiktion unterstehenden Personen ohne Unterschied, [der Person, BB…] zu gewährleisten.“

Weiters verpflichtet sich Österreich

dafür Sorge zu tragen, dass jeder, der in seinen durch diesen Pakt anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, das Recht hat, eine wirksame Beschwerde einzulegen, selbst wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben;

dafür Sorge zu tragen, dass jeder, der eine solche Beschwerde erhebt, sein Recht durch das zuständige Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzgebungsorgan oder durch eine andere, nach den Rechtsvorschriften des Staates zuständige Stelle feststellen lassen kann, und den gerichtlichen Rechtsschutz auszubauen;

dafür Sorge zu tragen, dass die zuständigen Stellen Beschwerden, denen stattgegeben wurde, Geltung verschaffen.“

Weiters heißt es zwar in dem Gesetz im Artikel 4:

Im Falle eines öffentlichen Notstandes, der das Leben der Nation bedroht und der amtlich verkündet ist, können die Vertragsstaaten Maßnahmen ergreifen, die ihre Verpflichtungen aus diesem Pakt in dem Umfang, den die Lage unbedingt erfordert außer Kraft setzen“.

Aber ganz klar heißt es gegenüber dieser Bestimmung wiederum einschränkend, dass der

Artikel 7nicht außer Kraft gesetzt werden darf“!

Es ist also klar und unmissverständlich festgehalten, dass der Artikel 7 überhaupt nicht außer Kraft gesetzt werden darf.

Ich schließe daraus, dass sich strafbar macht, wer ein Gesetz beschließt, das bestehendem Recht eklatant zuwider läuft. Nicht umsonst haben die Richter des Nürnberger Ärzteprozesses formuliert: „Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung [als Versuchsperson die körperliche Unversehrtheit freiwillig aufzugeben, BB] festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.“ Jene, die also rechtswidrig ein Gesetz verabschieden, können nicht damit argumentieren, dass es letztlich andere Personen seien, die den Artikel 7 des oben genannten Gesetzes verletzen würden.

Darüber hinaus fasst das OGH Urteil 1 Ob 5/54 zusammen:

Ärztliche Eingriffe dürfen nur mit Zustimmung des Patienten vorgenommen werden.“ (xi)

Erläuternd führt dazu die Plattform „Medizinrecht Stickler“ aus:

Nach unserer Rechtssprechung ist von der Grundthese auszugehen, dass ein ärztlicher Heileingriff den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen lässt. Diese kann daher nur durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt werden.“(xii)

Für Ärzte gilt daher Folgendes – und zu beachten ist dabei, dass die Impfung per Festlegung der EMA und der Europäischen Kommission der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegt (xiii):

Hat die ohne Einwilligung oder ohne ausreichende Aufklärung des Patienten vorgenommene eigenmächtige Behandlung des Patienten nachteilige Folgen, haftet der Arzt, wenn der Patient sonst in die Behandlung nicht eingewilligt hätte, für diese Folgen selbst dann, wenn ihm bei der Behandlung kein Kunstfehler unterlaufen ist. (1 Ob 713/88) (xiv). Beisatz: Hat also der Arzt die erforderliche Aufklärung unterlassen und verwirklicht sich in der Folge (trotz des lege artis vorgenommenen Eingriffs) ein Risiko, auf welches der Arzt hätte hinweisen müssen, dann kommen Schadenersatzansprüche in Betracht, sofern der Patient darlegen kann, dass er sich bei entsprechender Aufklärung dem Eingriff nicht unterzogen hätte.

(3 Ob 131/03s ) (xv)(xvi)

Und das Strafgesetzbuch sieht im § 110 vor:

Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung, wenn auch nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft, behandelt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“(xvii)

Die mutmaßlich zur Verteidigung vorgebrachte Schutz-Argumentation, eine Impfung stelle keine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit dar, weil es sich nicht um einen „Versuch“ handle, geht völlig ins Leere. Was immer Jemanden gegen seinen oder ihren Willen in seinen oder ihren Körper gespritzt werden soll: Der Vorgang stellt natürlich einen Versuch einer medizinischen Behandlung dar! Gegenüber dem oder derjenigen, die diese Verletzung der körperlichen Unversehrtheit erdulden soll, ist es alleine deshalb ein „Versuch“, weil sie oder er keine Zustimmung erteilen. Ganz besonders muss das Recht auf körperliche Unversehrtheit gelten, wenn es sich bei dem Stoff, der in den Körper gespritzt werden soll und dem Impfling in seiner Zusammensetzung gänzlich unbekannt ist, um einen durch die EMA nur bedingt zugelassen Stoff handelt. Aber auch wenn der Stoff einmal nicht mehr nur bedingt zugelassen sein sollte, ändert dies nichts an der Ausgangslage. Die Person, deren körperliche Unversehrtheit mit staatlicher Gewalt durchbrochen werden soll, bleibt eine Versuchsperson, da eben die Frage, was ein Versuch ist nur aus der persönlichen Haltung der betroffenen Person heraus definierbar ist. Noch viel mehr gilt dies, wenn man bedenkt, dass vielfältig nachgewiesen ist, dass entscheidende Personen der Kontrollbehörde mit der Pharmaindustrie in einem deutlichen Naheverhältnis stehen. (xviii)

Es ist also unzweifelhaft als staatliche Willkür zu bezeichnen, wenn der Staat die garantierten Rechte der Personen, die ihren ablehnenden Willen bekundet haben mittels seines Gewaltapparates bricht. Diese Möglichkeit des Machtmissbrauchs ist in der oben angeführten Gesetzgebung offensichtlich angesprochen und es wurde gerade mit den Bestimmungen, die auch für Österreich bindend sind ein gesetzliches Bollwerk gegen eine willkürliche Interpretation und Vorgangsweise errichtet.

Ganz besonders gilt die Definition „staatliche Willkür“ im konkreten Fall, da mit dem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit das Risiko des Todes oder schwerer körperlicher Schäden verbunden sind.

Artikel 6 des oben genannten Staatsvertrages hält fest:

„Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.“

Als Bürger einer demokratischen Republik entzieht es mir den Boden jedes Selbstverständnisses und Vertrauens, dass ich auf Grund der Vorhaben des Gesetzgebers diesem gegenüber auf diesen Paragraphen verweisen muss!

Undefinierte Vollmachten verweisen auf einen totalitären Staat!

Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf ab, dem Gesundheitsminister unbeschränkte Vollmacht einzuräumen ohne, dass dieser das Parlament weiter befragen muss und ohne, dass der Minister sich in den betreffenden Fragen eng an einen gesetzlichen Rahmen halten muss! Ohne irgendeine nähere Definition wird dem Minister durch eine ominöse „Änderung der Rechtslage“, oder eine schier undefinierbare „Änderung des Standes der Wissenschaft“ und durch ebenso ominös „zentral zugelassene Impfstoffe“ eine Blanko-Vollmacht ausgestellt die Rechte der Bürger und Bürgerinnen durch immer neue Maßnahmen und Impfverordnungen aufzuheben! Das öffnet einer völligen Beliebigkeit Tür und Tor. In einer Demokratie müssen alle Staatsorgane dem Gesetz unterliegen. Wenn aber das Gesetz nicht definiert ist, dem der entscheidungsbefugte Minister unterliegt, so wird eine diktatorische Vollmacht ausgestellt, die auf einen totalitären Staat und nicht eine Demokratie verweist!

Dazu passt, dass der Datenschutz rundweg aufgehoben wird! Demokratisches Grundverständnis muss sich darin einig sein, dass der Datenschutz in aller erster Linie den Bürger und die Bürgerin vor einem neugierigen und eingriffigen Staat schützen muss. Was hilft es also, wenn in dem Gesetzesentwurf lang und breit alle möglichen Vorkehrungen über Datenschutz für alle möglichen untergeordneten Stellen getroffen werden, während dem Staat alles offen auf dem Tablett serviert werden muss und der Gesundheitsminister sich alle Daten liefern lassen kann, um dann aus freien Stücken (siehe oben) zu entscheiden, wer wegen unbotmäßigen ärztlichen Entscheidungen zu bestrafen ist, nachdem es ihm zuvor oblag, ohne irgendeine bekannte gesetzliche Bindung immer neue Impf-Zwangs-Situationen auszurufen.

Conclusio

Dieses Impfzwangsgesetz ist einer Demokratie unwürdig, es missachtet die Menschenwürde und die Menschenrechte! Jede und jeder Abgeordnete hat daher im Sinne der Österreichischen Verfassung und des EU-Rechtes die Verpflichtung sich wenn nötig dem Clubzwang zu entziehen und gegen dieses Gesetz zu stimmen! Da das geplante Gesetz bestehendem Recht eklatant widerspricht, kann sich auch kein/e Abgeordnete/r der persönlichen Verantwortung entziehen.

Einschränkende Anmerkung:

Da ich kein Jurist bin, ersuche ich Juristen, die ebenfalls gegen das Impfpflichtgesetz Stellung nehmen, die von mir hier ausgeführte, laienhaft erarbeitete Rechtslage zu überprüfen und gegebenenfalls öffentlich dazu Stellung zu nehmen.


Anmerkungen

i Die Darstellung ist jeweils kumulativ, das heißt man muss den Steigungsverlauf beachten. Die jeweils rechte Darstellung ist logarithmisch, wodurch der Sachverhalt etwas deutlicher zum Vorschein kommt, wobei die Grundaussage aber nicht verändert wird. Fragen Sie mich nicht nach der Angabe von 119% Vollimmunisierten für Gibraltar. Ich habe diese Aussage einfach von OWID übernommen.

ii https://impfnebenwirkungen.net/ (Achtung, ich nehme an, es ist der Zensur geschuldet, dass man sich hartnäckig gegen alle möglichen Warnungen durchsetzen muss, um zu der äußerst verdienstvollen und aufschlussreichen, sich ausschließlich auf offizielle Zahlen stützenden Internetseite zu gelangen.)

iii „Offenbar gibt es einen erheblichen Meldeverzug einzelner Länder. So sind im Bericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 7.5. mit dem Datenstand vom 30.4. 49.961 Fälle von Nebenwirkungen verzeichnet, während in der Datenbank der EMA lediglich 14.118 Fälle abrufbar waren. Diese Diskrepanz ist bei den Daten aus Deutschland besonders ausgeprägt, EU-weit ergab sich eine Erfassungsrate von 45%, d.h. nur 45% der in den nationalen Behörden berichteten Fällen stehen auch bei der EMA zur Verfügung. Die EudraVigilance enthält also keinen vollständigen Eindruck aller erfassten Nebenwirkungen. Die EudraVigilance gibt in den öffentlich herunterladbaren Daten weder das genaue Alter, noch das Land des berichteten Falles an. Das schränkt die Analysierbarkeit ein.“ https://impfnebenwirkungen.net/ema/tabellen/anmerk.html Es mag sein, dass der Meldeverzug sich zwischenzeitlich geändert hat. Aber es geht in dieser Modellrechnung vor allem um eine Abschätzung der Größenordnung. Nimmt man an, dass der EMA 75% der Daten zur Verfügung stehen, so würde die Zahl der infolge der Impfung verstorbenen in der obigen Modellrechnung 225.678 betragen.

iv Hier müssen wir zwar berücksichtigen, dass die Meldungen an die EMA bei schwerwiegenden Fällen auch solche mit einbeziehen, die sich außerhalb der EU ereigneten, wobei man aber dabei davon ausgehen kann, dass die so gemeldeten Fälle zahlenmäßig am untersten Rand der Meldepflicht angesiedelt sind. Für eine realistische Einschätzung muss dieser Faktor aber mit berücksichtig werden, es reduziert sich das Ergebnis der Modellrechnungen also etwas nach unten. Es ist mir unmöglich diesen Faktor rechnerisch mit einzubeziehen, da mir dafür keine Zahlen vorliegen.

v 45% hochgerechnet auf 100% von 20.311 = 45.136;

50% von 45.136 = 22.568;

6% auf 100% hochgerechnet von 22.568 = 376.130.

vi Geht man beispielsweise von folgenden Zahlen aus: 75% (Meldeverzug, hochgerechnet auf 100%), Reduktion auf 40% (echter Zusammenhang mit Impfung) und 10% (Anteil der erfolgten Meldungen hochgerechnet auf 100%), so ergeben sich für die EU noch immer höchst erschreckende 108.000 Tote und 2 Millionen „Schwerwiegende Fälle“!

x „Dieser Staatsvertrag tritt gemäß seinem Artikel 49 Absatz 2 für Österreich am 10. Dezember 1978 in Kraft.“

xiii Assessment-Bericht der EMA (u.a. Verfahren Nr. EMEA/H/C/005735/X/0044/G) – ärztlichen Verschreibungspflicht: https://www.ema.europa.eu/en/documents/variation-report/comirnaty-h-c-5735-x-0044-g-epar-assessment-report-extension_en.pdf (Seite 27)

xvii Österreichisches Strafgesetzbuch: https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/110

xviii Alleine die Personalie der Leiterin der EMA (https://de.wikipedia.org/wiki/Emer_Cooke) zeigt, dass ein Wechsel von der Pharmaindustrie in eine Kontrollbehörde (und auch umgekehrt) als nicht anrüchig gesehen wird. Die systemische Verquickung von Konzernen und Behörden, die diese Konzerne kontrollieren sollen, zeigte schon 2017 der Autor Fritz R. Glunk in seinem Buch „Schattenmächte“ (dtv) auf. Norbert Häring stellt diese äußerst bedenkliche Entwicklung ebenfalls in seinem neuesten Buch dar: „Das Endspiel des Kapitalismus“, Quadriga Verlag, 2021


Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

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24 Kommentare

  1. Brigitte Aichinger 13. Januar 2022 at 13:44

    Ich bin gegen jeden Impfzwang! Dies entspricht nicht einer Demokratie! Ist eine Einschränkung der persönlichen Freiheit!

  2. Bertram+Burian 12. Januar 2022 at 14:35

    Hab jetzt entdeckt, dass der Verfassungsdienst auf der Seite des Bundeskanzleramtes folgendes schreibt:

    „Im Rahmen der Vereinten Nationen ist Österreich Vertragspartei des Menschenrechtsübereinkommens “Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR)”, wirksam seit 1978.“

    https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/verfassung/grund-und-menschenrechte/un-menschenrechtsschutz/ccpr.html

    Und es gibt die Volksanwaltschaft für Menschenrechte:
    https://volksanwaltschaft.gv.at/praeventive-menschenrechtskontrolle

    „Die Volksanwaltschaft ist seit dem 1. Juli 2012 für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Republik Österreich zuständig.“

    Auch die Sprecherin des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR), Elizabeth Throssell sagte in einer offiziellen Stellungnahme bei einer Pressekonferenz die gemeinsam mit Fadela Chaib, Sprecherin, Weltgesundheitsorganisation (WHO) abgehalten wurde:

    „Beschränkungen müssen auf geltendem und öffentlich zugänglichem Recht beruhen. … Die Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem auf dem Spiel stehenden Interesse stehen, sie muss verhältnismäßig sein, um ihr Ziel zu erreichen, und sie sollte die am wenigsten einschneidende Option unter den möglichen sein. Und das ist ein wirklich wichtiger letzter Punkt: ‘nicht diskriminierend’.”

    https://www.unognewsroom.org/story/en/1090/who-ohchr-on-mandatory-vaccinations

  3. Der Fragende 12. Januar 2022 at 6:35

    Gibt es das auch für deutsches Recht ? Wäre eine gute Anleitung für ein Anschreiben an den Arbeitgeber und das Gesundheitsamt für Mitarbeiter in medizinischen Berufen.

    • Bertram+Burian 12. Januar 2022 at 13:41

      Hallo, Gabriele schreibt weiter oben, dass es sich lt. Wikipedia um totes Recht handeln würde. Ich hab dazu eine Frage gestellt. Wenn er Ratifiziert ist, müsste der Pakt auch für DE gelten. Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist… lg

    • Bertram+Burian 12. Januar 2022 at 14:38

      Wikipedia schreibt: “Bedeutung im deutschen Recht
      Gemäß Art. 19 Abs. 4 GG steht jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offen. Dies gilt nicht nur für Verletzungen der Grundrechte, sondern für alle in der deutschen Rechtsordnung geschützten Rechte. Somit erfasst die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG auch Fälle, in denen der Staat unmittelbar wirksame internationale Menschenrechtsnormen verletzt, die gemäß Art. 59 Abs. 2 GG bzw. Art. 25 GG (Völkerrechtsklausel) Bestandteil des innerstaatlichen Rechts sind. Der deutsche Rechtsanwender ist über Art. 20 Abs. 3 GG („die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden“) an die transformierten Vorschriften des Völkerrechts gebunden.”

  4. Nuri 11. Januar 2022 at 15:28

    Boah Gäsehaut pur. Das erzeigt erinnerungen in der vergangene Geschichte. Schaut man die Häuser und seltsamen Dämonenfiguren und allein schon dieser schwarzer Adler. Deutschland gruselt mich. Kommt bals die alten Zeiten zurück? Unwahrscheinlich ist es nicht. Bisher haben sie geszeigt wozu sie noch imstande sind.
    Denn es gibt noch viele Menschen die sich missbrauchen lassen von Politik und Pharma. Dabei sind sie beide zum verderben verurteilt.

  5. Germann 11. Januar 2022 at 15:03

    Das alles stinkt zum Himmel. Bei allen pharmazeutischen Versuchen wird eine Kontrollgruppe ausgewählt: Sie dient als Vergleichsmassstab zwischen denen, die als Versuchskaninchen dienen, und denen, die nicht als Versuchskaninchen dienen. Eine Agenda, die anderswo geschrieben wurde. Übertragen auf ein ganzes Land entspricht dies ziemlich genau der Situation, die wir zwischen Geimpften und Ungeimpften haben. Offiziell hat eine sehr grosse Mehrheit der Bevölkerung die magische Behandlung erhalten, die uns als “einzige Möglichkeit, wieder ein normales Leben zu führen” angepriesen wurde. Es gibt also eine Gruppe, die behandelt wird, und eine andere Gruppe, die nicht behandelt wird. Es wird bisher nicht genug betont, wie beunruhigend diese Situation für die Hersteller der experimentellen Präparate sein muss, und für die Regierungen, die die Injektionen auf Teufel komm raus vorantreiben.
    Die bedingte Marktzulassung der Impfungen könnte sich langfristig als schädlich für die öffentliche Gesundheit erweisen. Die Kontrollgruppe würde dabei einen überwältigenden, unwiderlegbaren und lebensgrossen Beweis für den Betrug liefern, den die Zauberlehrlinge begangen haben, die uns zur Spritze zwingen wollen. Angenommen, die Zahl der Krebserkrankungen würde im nächsten Jahr bei den Geimpften um 20 % steigen, während sie bei den Ungeimpften unverändert bliebe, dann würden alle Regierungen grosse Probleme bekommen. Sie müssten erklären, warum sie einerseits die Menschen vergiftet haben, und andererseits versucht haben, die übrigen Leute dazu zu zwingen, sich dieses Gift verabreichen zu lassen.

    Aber meisten Angst haben die Regierungen natürlich vor der Reaktion der Geimpften, wenn diese feststellen müssten, dass ihr Vertrauen in ihre geliebten Führer missbraucht worden ist. Die Ungeimpften staunen, wieso sich die Mehrheit doppelt, dreifach und vierfach spritzen lässt. Mit einem Produkt, über das sie nichts wissen. Aber in ihrer konformistischen Verblendung können sie sich nicht vorstellen, dass der gute Papa Staat und die liebe Mama Sozialversicherung sie belogen haben könnten. Sie würden vom Stuhl fallen, wenn sie eines Tages entdeckten, dass die Entscheidung für Massenimpfungen nicht von Menschen getroffen wurde, die sich um ihren Schutz sorgten, sondern von inkompetenten, zynischen Marionetten. Und dass die Dekrete, die diese Marionetten unterzeichnen, von einem tiefen Staat verfasst wurden, deren Räderwerk geschickt verdeckt wird.

    Der Impfstoff wird im Laufe der Zeit katastrophale Nebenwirkungen hervorrufen, ein Anstieg der Krebserkrankungen ist nicht unwahrscheinlich. Diese täglichen Demütigungen die zugefügt werden, sind natürlich nicht allein Produkt eines elitären Sadismus, sondern wohlüberlegt. Je mehr Ungeimpfte es gibt, desto stärker sind die Beweise, falls es tatsächlich zu einer allgemeinen Verschlechterung des Gesundheitszustands der Bevölkerung durch die “Impfungen” kommt. Nicht in den nächsten sechs Monaten, sondern in den nächsten zwei bis zehn Jahren. Man muss sich nur ansehen, was die 10 000 Australier, die ihre Regierung bereits wegen der Nebenwirkungen des Impfstoffs auf Schadenersatz verklagen, kosten werden. Bei uns könnte das für den Staat bitterböse enden. Was früher von Land zu Land, von Verwaltung zu Verwaltung angegangen wurde, ist heute Gegenstand einer multilateralen Koordination, die es ermöglicht, weltweit gleichzeitig dieselben Zwangsmassnahmen durchzusetzen.

    Die militärische Ausdrucksweise verdeutlicht, welches Spiel gespielt wird. Österreichischer General Rudolf Striedinger (die Nackenhaare zu Berge stehen) bezeichnet die Impfung als “strategische Waffe”.Sein bisherigen Auftritte sind meiner Wahrnehmung nach beschämend! Allein schon das Tragen des Kampfanzugs suggeriert, dass zur Durchsetzung der allgemeinen Impfpflicht in Österreich fähig ist. Für mich sind Sie ein abschreckendes Beispiel für einen Offizier geworden, der sich devot und kritiklos für parteipolitische Machenschaften missbrauchen lässt. Sie haben wesentliche Aspekte unseres Treue-Gelöbnisses nicht verstanden, u.a. die eingegangene Verpflichtung, das Volk zu schützen und mit allen Kräften dem österreichischen Volk zu dienen! Schämen Sie sich!
    Um die Flutwelle einzudämmen, muss man also die Beweise verschwinden lassen: impfen, impfen, impfen.
    Die Kristallnacht lässt grüssen.

  6. Nouseforaname 11. Januar 2022 at 12:42

    Gute Stellungnahme. Danke. Zur Vervollständigung der Argumentationskette hätte ich noch ein Sätzchen über die vollkommen unbekannten möglichen Langzeitfolgen angefügt.

  7. Gabriele 11. Januar 2022 at 12:35

    Danke auch an David! Das sagt den Rest aus….übrigens ist Graz, in dessen Nähe ich wohne, ja “Menschrechtsstadt”!! Davon merkt man jetzt nichts mehr unter der kommunistischen Bürgermeisterin…alles große Impfbefürworter. Und wie sie sagen: Hauptsache, der Dreck wird überallhin “gerecht” verteilt, was auch gerade der Papst wieder gefordert hat. Menschen, deren Bildung in jeder Hinsicht zu wünschen übrig lässt.
    Der Papst verbietet Kondome, aber ist für Kinderimpfungen. Einfach nur widerlich. Den Dalai Lama hat die Pharmaindustrie auch meinungsmäßig schon eingefangen, weil er ebenfalls null Ahnung von der Materie hat – er, der sich im Zentrum eines der besten Systeme weltweit – der Tibetischen Medizin befindet und der mich (bzw. war es sein Leibarzt Tenzin Choedrak) dazu bewogen hat, zwei Bücher darüber zu schreiben! Meine Enttäuschung geht ins Grenzenlose.
    Ungeimpft werde ich ganz sicher bleiben, egal was auch kommt – selbst wenn ich finanziell ruiniert werde, wozu eigentlich nicht mehr viel fehlt. Auch das ist per se Folter – wenn man Menschen jede Lebensperspektive nimmt.

    Ich wünsche mir diese Regierung noch noch vor Gericht, denn da gehört sie hin!

  8. Gabriele 11. Januar 2022 at 12:19

    Petra: Danke für diesen Einblick in die “Arbeit” von Amnesty International….war in etwa meine Einschätzung.
    Die stehen schon ebenso unter der Massenpsychose wie viele andere “Organistationen”. Es ist zum Fremdschämen…der Begriff Folter wird auf diese Art verhunzt und verharmlost.
    Wer außerdem am Ende seines Palavers solche Formulierungen verwendet, wie

    Auf Abstand – und trotzdem zusammen.
    Achten wir aufeinander, halten wir zusammen!

    …gibt per se schon preis, dass er unter der Fuchtel der Pandemiebefürworter agiert.

    Das Ganze ist nicht nur enttäuschend, es ist ein Skandal!

    Frage nur zum Schluss: Kommt es einer Folter gleich, wenn man oft mitten in der Nacht aufwacht, mit Herzrasen und Panikattacken, weil man sich vor den kommenden Repressalien fürchtet? Ich würde sagen ja….Anmesty würde meinen…ach, ist halt so??
    Verlogenheit pur, wenn es um den Schutz der “Menschenrechte” geht!

    Und sie können den Gesetzesentwurf im Hinblick auf diese nicht beurteilen? Dann ist dieser Verein obsolet!

  9. OMS 90 11. Januar 2022 at 11:54

    „Dieses Impfzwangsgesetz ist einer Demokratie unwürdig“ – Genau so ist es! Würden die Menschen entsprechend erkranken und versterben wie es zB bei Pocken oder Ebola der Fall ist und war, müssten Impfstofflager und die Vergabe durch Militär geschützt werden, da sich die Menschen um den “Schutz” prügeln würden. Daran erkennt man dann auch eine Pandemie, wenn ohne Panikverbreitung durch Politik und Dauerpropaganda durch die Medien die Krankheit für die Bevölkerung spürbar ist.

  10. OMS 90 11. Januar 2022 at 10:44

    Ihren Ausführungen steht leider § 17 Epidemiegesetz entgegen

    (3) Für Personen, die sich berufsmäßig mit der Krankenbehandlung, der Krankenpflege oder Leichenbesorgung beschäftigen, und für Hebammen ist die Beobachtung besonderer Vorsichten anzuordnen. Für solche Personen können Verkehrs- und Berufsbeschränkungen sowie Schutzmaßnahmen, insbesondere SCHUTZIMPFUNGEN, angeordnet werden.

    (4) Sofern dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist, kann die Bezirksverwaltungsbehörde im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen die Durchführung von SCHUTZIMPFUNGEN oder die Gabe von Prophylaktika anordnen.

    Dieses Gesetz und die von mir zitierten Absätze hatten schon Gültigkeit als noch niemand in Österreich von Corona und dessen politischen und gesundheitlichen Auswirkungen gewusst oder geträumt hatte.

    • Fritz Madersbacher 11. Januar 2022 at 10:59

      @OMS 90
      11. Januar 2022 um 10:44 Uhr
      “Dieses Impfzwangsgesetz ist einer Demokratie unwürdig” – so wie alles, was sich in den letzten Monaten abgespielt hat, insbesondere auch an juristischen Vorbereitungen, auf die Sie hier dankenswerterweise hingewiesen haben …

    • Michael R 11. Januar 2022 at 12:02

      @OMS 90: Es geht hier aber um eine ALLGEMEINE Impfpflicht, d.h. für ALLE. Was Sie zitiert haben ist jeweils auf bestimmte Teile der Bevölkerung begrenzt.

    • Bergfan Max 11. Januar 2022 at 13:36

      die Durchführung einer “Schutzimpfung”: die Covidimpfung ist keine Schutzimpfung, sondern eine experimentielle Genmanipulationstherapie und daher auch nicht an diesen Berufsgruppen als Pflicht anwendbar. Diese Faktum ist bereits länger bekannt.

  11. Stephan Geue 11. Januar 2022 at 10:32

    Zu dem Verweis auf “wissenschaftliche Studien” bzgl. der Dunkelziffer von 94% – bzw. dass nur 6% der Impftodesfälle tatsächlich gemeldet werden – hat mir, offen gestanden, wenigstens 1 Link auf eine dieser Studien gefehlt. Eine publizierte Methodik einer nachvollziehbarer Ermittlung tatsächlicher Zahlen wäre ja tatsächlich von größtem allgemeinem Interesse.

  12. Gabriele 11. Januar 2022 at 10:18

    Anfügen möchte ich noch, dass ich mich frage, wo im Fall der Zustände in Ö eigentlich die Stimme von Amnesty International bleibt. Allein schon deswegen, weil die ständigen Drohungen, der Lockdown für Ungeimpfte und das Vorgehen der Polizei gegen unbescholtene Bürger einer Folter gleichkommt…man sollte persönlich Briefe an AI Österreich richten – ich werde das demnächst tun…

    • Petra 11. Januar 2022 at 10:54

      Habe ich schon länger her gemacht. Hier das Antwort van AI (mehr als enttäuschend, würde ich sagen):

      vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne geben wir Ihr Feedback anonymisiert auch an unsere Expert*innen weiter.

      Wir von Amnesty International beobachten, dokumentieren und analysieren seit Ausbruch der Pandemie weltweit die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf unsere Menschenrechte laufend. Zur Situation in Österreich veröffentlichten wir im April 2020 einen Zwischenbericht sowie im Sommer 2020 eine Analyse der Folgen von COVID-19 auf das Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Arbeitsbedingungen in Österreich. Hinzu kamen zahlreiche Stellungnahmen zu Änderungen der COVID-19-Maßnahmengesetze und des Epidemiegesetzes (Stellungnahmen zur Novelle August 2020, September 2020, März 2021).

      Grundsätzlich sind Staaten dazu verpflichtet, die Gesundheit ihrer Bürger*innen zu schützen und haben dabei auch einen relativ großen Ermessensspielraum, um auf Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit reagieren zu können. Dabei müssen diese Maßnahmen jedoch im Einklang mit den internationalen Menschenrechten umgesetzt werden, transparent sowie nachvollziehbar sein. Darüber hinaus müssen sie zeitlich begrenzt sein, Schutzmaßnahmen beinhalten und umgehend wieder zurückgezogen werden, wenn sie nicht mehr notwendig sind. Wichtig ist daher, dass alle Maßnahmen sofort wieder zurückgezogen werden müssen, wenn sie nicht mehr notwendig sind.

      Mitunter sind auch schwere Eingriffe in die Menschenrechte notwendig und sogar menschenrechtlich geboten, um das Recht auf Leben und Gesundheit zu schützen. Als Menschenrechtsorganisation ist Amnesty International Österreich ist nicht in der Lage, die Geeignetheit aller Maßnahmen – aus medizinischer und pandemologischer Sicht – zu beurteilen, vielmehr ist das die Aufgabe der jeweiligen Expert*innen in ihren Bereichen. Wir konzentrieren uns auf die Menschenrechte. Bei offensichtlichen Menschenrechtsverletzungen haben wir uns in den vergangenen Monaten mehrmals öffentlich gemeldet und deren Aufhebung und Wiedergutmachung gefordert. Zudem nutzen wir unsere Kontakte in die Politik, um auf massive Eingriffe hinzuweisen und die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips einzufordern.

      Aktuell sind unsere Expert*innen dabei, den Gesetzesentwurf zur Einführung einer generellen Impflicht in Österreich genau zu analysieren. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir jedoch noch keine differenzierte menschenrechtliche Einschätzung zum Gesetzesentwurf zur Einführung der Impfpflicht geben.

      Nähere Informationen zu unserer bisherigen Arbeit für die Menschenrechte im Zuge der Covid-19-Pandemie, können Sie auch hier nachlesen: https://www.amnesty.at/themen/newsblog-coronavirus-und-menschenrechte/

      Alles Liebe und mit den besten Grüßen,

      Ihr Infopoint und Service Team von Amnesty International Österreich

      Amnesty International Österreich
      Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien

      tel.: +43-1-78008
      fax: +43-1-78008-44

      Auf Abstand – und trotzdem zusammen.
      Achten wir aufeinander, halten wir zusammen!

      amnesty.at/corona-und-menschenrechte

    • David K. 11. Januar 2022 at 11:45

      Liebe Gabriele,

      Ich habe mich bereits mit folgender Mail an AI Österreich gewandt:

      Liebes Amnesty-Team,

      Ich unterstütze eure Arbeit seit Jahren mit einer jährlichen Spende, unterzeichne eure Petitionen und freue mich über eure Erfolge bzgl. Menschenrechte.

      Heute schreibe ich euch, weil ich mehr als besorgt über die weltweite Entwicklung der Covid-19-Politik bin. Von Anfang an wurden die Menschen belogen, mittlerweile kann man anhand von Statistiken sagen, daß es sich hier um einen recht harmlosen Virus handelt, der sich von einer normalen Grippe nicht unterscheidet. Trotzdem werden Maßnahmen erlassen, die in keinem Verhältnis dazu stehen, und ein globales Gentherapieexperiment durchgeführt, das Menschen tötet oder krank macht.

      In Österreich spitzt sich die Lage mehr und mehr zu, zuerst wird eine nicht so kleine Gruppe (Ungeimpfte) komplett vom öffentlichen Leben ausgeschlossen und verhetzt und nun will man sie unter Androhung einer Verwaltungsstrafe dazu zwingen, sich impfen zu lassen. Im schlimmsten Fall kommt man ins Gefängnis und muß eine Art von Gewissenshaft absitzen. Stellt man Vergleiche zu einer gewissen Zeit an, wird man der Wiederbetätigung bezichtigt. Freie Meinungsäußerung ist verboten, richtige Experten, die nicht von Regierungen bezahlt werden, werden verleumdet und bedroht und es werden Aussprüche von Mitmenschen toleriert, die angstenflössend sind.

      Tagtäglich werden unsere Freiheits- und Grundrechte verletzt, somit auch unsere Menschenrechte, und es scheint kein Ende in Sicht zu sein, im Gegenteil, es wird immer schlimmer. Wir befinden uns mitten in einer faschistischen Zeit. Und keine NGO sagt etwas!

      Daher meine Aufforderung an euch, endlich aufzuschreien und diese menschenlebenverachtende Politik zu verurteilen! Ich traue einer Organisation wie Amnesty International zu, daß sie etwas bewegen kann!

      Mit freundlichen Grüßen!

      David K

      Folgende Antwort habe ich erhalten:

      Sehr geehrter Herr K,

      vielen Dank für Ihre Nachricht und für Ihre treue Unterstützung unserer Arbeit für die Menschenrechte! Bitte verzeihen Sie uns auch unsere verspätete Rückmeldung. Da wir täglich zahlreiche Anfragen erhalten, sind zeitnahe Rückmeldungen leider momentan nicht möglich.

      Wir leben in äußerst herausfordernden Zeiten und die Pandemie sowie ihre gesellschaftlichen Auswirkungen sind wirklich sehr belastend. Wir von Amnesty International beobachten seit Ausbruch von COVID-19 die Auswirkungen der Pandemie auf unser aller Menschenrechte, weltweit und auch in Österreich. Zur Situation in Österreich veröffentlichten wir im April 2020 einen Zwischenbericht sowie im Sommer 2020 eine Analyse der Folgen von COVID-19 auf das Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Arbeitsbedingungen in Österreich. Hinzu kamen zahlreiche Stellungnahmen zu Änderungen der COVID-19-Maßnahmengesetze und des Epidemiegesetzes (Stellungnahmen zur Novelle August 2020, September 2020, März 2021).

      Grundsätzlich sind Staaten dazu verpflichtet, die Gesundheit ihrer Bürger*innen und damit das Recht auf Leben und Gesundheit zu schützen und haben dabei einen relativ großen Ermessensspielraum, um auf Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit reagieren zu können. Dabei müssen diese Maßnahmen jedoch im Einklang mit den internationalen Menschenrechten umgesetzt werden, transparent sowie nachvollziehbar sein. Darüber hinaus müssen sie zeitlich begrenzt sein, Schutzmaßnahmen beinhalten und umgehend wieder zurückgezogen werden, wenn sie nicht mehr notwendig sind. Wichtig ist daher, dass alle Maßnahmen sofort wieder zurückgezogen werden müssen, wenn sie nicht mehr notwendig sind.

      Auch die angekündigte Maßnahme der Regierung mit 1. Februar 2021 eine generelle Impflicht in Österreich einführen zu wollen, werden wir uns ganz genau ansehen. Zum jetzigen Zeitpunkt, können wir jedoch noch keine differenzierte menschenrechtliche Einschätzung zur angekündigten Maßnahme treffen.

      Nähere Informationen zu unserer bisherigen Arbeit für die Menschenrechte im Zuge der Covid-19-Pandemie, können Sie auch hier nachlesen: https://www.amnesty.at/themen/newsblog-coronavirus-und-menschenrechte/

      Alles Liebe und mit den besten Grüßen,
      Ihr Infopoint und Service Team von Amnesty International Österreich

      Das hat mir gezeigt, daß wir uns nur selbst helfen können, denn so wie viele andere NGOs kritisiert man bei dieser gentherapeutischen Injektion nur, daß die Pharmakonzerne Gewinne machen und sie ihren Stoff nicht fair an andere Kontinente verteilen. Natürlich kritisieren sie diverse Verordnungen, aber das kratzt in der Regierung niemand.

      Trotzdem möchte ich dich nicht abhalten, dich mit einem Brief an AI zu wenden, denn die hätten vielleicht die Macht, die Öffentlichkeit aufhorchen zu lassen. Ich weiß auch nicht, wie viele Menschen dies bereits versucht haben, aber jeder Brief an AI könnte vielleicht etwas bewirken. Steter Tropfen hölt den Stein!

      Bleibe ungeimpft,
      David

  13. Gabriele 11. Januar 2022 at 9:51

    Soweit mir bekannt und auch Wikipedia zu entnehmen, ist die Rechtslage leider etwas schwierig:

    Der UN-Zivilpakt trat am 23. März 1976 in Kraft. Im Juli 2019 waren 173 Staaten durch Ratifikation, Akzession oder Sukzession Vertragspartei, darunter die Bundesrepublik Deutschland (1973) und die Schweiz (1992). Sechs weitere Staaten haben den Vertrag zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert (darunter Kuba und die Volksrepublik China). Österreich ratifizierte die Verträge 1978 mit Vorbehalt, sie sind daher totes Recht, da die Ausführungsgesetze fehlen. Der Verein „Gesellschaft für mehr Humanität und Bürgerrechte“ bemüht sich um die Umsetzung der Ausführungsgesetze.
    Dies sagt schon aus, dass der Pakt leider in Ö kein Gesetz geworden ist.

    Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, periodisch Staatenberichte an den UN-Menschenrechtsausschuss einzureichen. Diese gelten als schwächstes Mittel zur Vertragsdurchsetzung. Der Menschenrechtsausschuss kann außerdem Individualbeschwerden einzelner Bürger von Staaten, die das Zusatzprotokoll unterzeichnet haben, annehmen und verhandeln….

    Fast müsste man sagen – Ö hat schon gewusst, warum….als Argument ist der Pakt dienlich, aber rechtlich somit zahnlos.

    • Bertram+Burian 12. Januar 2022 at 13:38

      Liebe Gabriele, danke für deinen Hinweis. Ich habe bewusst im Artikel geschrieben, dass ich kein Jurist bin und ich um Unterstützung von Juristen ersuche. Auch wenn zutrifft, was du anführst, ist es wichtig, diese Gesetzesstellen zu kennen.

      Nach wie vor bin ich mir aber nicht sicher, ob stimmt, was Wikipedia schreibt!

      Im Artikel 49 des Paktes heißt es:

      “(1) Dieser Pakt tritt drei Monate nach Hinterlegung der fünfunddreißigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft.
      (2) Für jeden Staat, der nach Hinterlegung der fünfunddreißigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde diesen Pakt ratifiziert oder ihm beitritt, tritt er drei Monate nach Hinterlegung seiner eigenen Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.“

      https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10000627/Internationaler%20Pakt%20%c3%bcber%20b%c3%bcrgerliche%20und%20politische%20Rechte%2c%20Fassung%20vom%2012.01.2022.pdf (Seite 40)

      Wenn den Pakt 173 Staaten ratifiziert haben, dann müsste er also längst in Kraft sein…!

      Kannst du Hinweise zur weiteren Klärung dieser Frage geben? Liebe Grüße, Bertram

  14. Petra 11. Januar 2022 at 9:40

    Danke für diese wichtige Stellungnahme und den Hinweis auf wichtige übergeordnete Rechtsquellen, zu denen diese geplante Impfpflicht im Widerspruch steht.

    Hinweis: Obwohl die Begutachtungsfrist für den Ministerialentwurf inzwischen abgelaufen ist, können Stellungnahmen noch unterstützt werden. Es wäre gut, wenn diese Stellungnahme noch einige Zustimmungen bekommt. Zum Initiativantrag können weiterhin Stellungnahmen und Unterstützungserklärungen abgegeben werden.

  15. Gast 11. Januar 2022 at 7:00

    https://orf.at/stories/3243130/ Impfpflicht: Verschärfte Kritik im Begutachtungsfinale
    …Denn laut den Experten der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO) sei klar, dass die dritte Impfung auch bei der Omikron-Variante zu 90 Prozent vor einem Spitalsaufenthalt schütze, und die zweite Impfung zu über 70 Prozent, sagte Wöginger. Auf den Intensivstationen lägen zu 80 Prozent ungeimpfte Menschen, die anderen 20 Prozent hätten schwerste Vorerkrankungen. Der Schutz durch die Impfung sei also in einem sehr großen Ausmaß gewährleistet…

    Bereits Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder haben gefälschte oder zumindest falsche Zahlen geliefert und wurden vor kurzem aufgedeckt.
    Jetzt wagt es der ORF zu behaupten, “auf den Intensivstationen lägen zu 80 Prozent ungeimpfte Menschen, die anderen 20 Prozent hätten schwerste Vorerkrankungen”.
    Wann sind solche Aussagen strafrechtlich relevant?!? Könnten (anonyme) Anzeigen helfen, diesen Betrug aufzudecken?

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