
Offizielle Corona Zahlen dramatisieren und sind wissenschaftlich fragwürdig
Das österreichische Gesundheitsministerium veröffentlicht etwas was „Epidemiologische Kurve“ genannt wird, bei dem die Bezeichnung Kurve stimmt, sonst aber nicht viel. Das entspricht in etwa auch dem was die Behörden bzw das Robert Koch Institut in Deutschland machen. Von Professoren der Universitäten Köln und Bremen sowie einigen weiteren Ärzten und Wissenschaftlern kommt daran deutliche Kritik.
In 16 Thesen veröffentlichen die Wissenschaftler eine umfassende Bewertung und Standortbestimmung zu den Entwicklungen der Corona Krise.
Gegenwärtige Lage
Der Ausgangspunkt betrifft die gegenwärtige Lage und Entwicklung der Ausbreitung oder besser des Rückzugs des Coronavirus. Es sollte zwischen sporadischen und epidemisches Muster unterschieden werden: In der epidemiologischen Analyse ist derzeit deutlich das sporadische Auftreten von den aktuellen Herdausbrüchen abzugrenzen, beide müssen getrennt berichtet und adressiert werden.
Die Thesen gelten praktisch 1 zu 1 auch für Österreich und die meisten anderen europäischen Länder.
Als erste These wird daher formuliert:
These 1: Sporadische Fälle und begrenzte epidemische Ausbrüche, so wie sie derzeit in Deutschland zu beobachten sind, lassen eine Kontrolle des Infektionsgeschehens zu. Es droht keine unkontrollierbare 2. Welle. Diese Gefahr bestünde nur dann, wenn nicht eingrenzbare herdförmige Ausbrüche zu einer homogenen Ausbreitung in der Bevölkerung führen würden (Ausbruch in einer Zeit erhöhter Reisetätigkeit oder in Zusammenhang mit anderen katastrophalen Einzelereignissen
Sinnvolle Zahlen berichten
Immer mehr zum Problem wird eine übertriebene, überflüssige und unsinnige Dramatisierung. Ein sinnvoller und allgemein verständlicher Umgang mit der Situation und angemessene Maßnahmen erfordern eine korrekte Zahlenbasis, die auch die für nachvollziehbare Entscheidungen relevanten Details enthält. Jüngst getroffene Entscheidungen wie die Absperrung ganzer Kreise in Deutschland oder die Schließung von Schulen für Hunderttausend Kinder in Österreich lassen die Nachvollziehbarkeit ebenso vermissen wie die Verhältnismäßigkeit.
Insbesondere wird nicht zwischen Infizierten ohne Symptome und Erkrankten unterschieden, ein Vorgehen, das bei einer Infektion mit einem hohen Anteil asymptomatisch Infizierter und einer großen Bedeutung einer asymptomatischen Übertragung zu irrelevanten Angaben führt. Wenn man aber das Ziel verfolgen möchte, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten, dann muss man sich auf die primär relevanten Größen beziehen, wie sie durch die Zahl der Erkrankten, die Zahl der stationär Behandlungsbedürftigen und die Zahl der intensivmedizinisch behandlungsbedürftigen Patienten gegeben sind.
Empfohlene Zahlen
Ein sinnvolles Zahlenwerk, das für den täglichen Bericht der Gesundheitsbehörden empfohlen werden könnte, und das sich für die Steuerung sowie die öffentliche Diskussion empfehlen würde, stellt sich wie folgt dar:
- Tägliche Neuinfektionen gesamt (sekundär: kumulative Gesamtzahl)
- Tägliche Neuinfektionen getrennt nach
– sporadische Fäll - – einem Herdgeschehen zuzuordnende Fälle
- Tägliche Neuinfektionen getrennt nach klinischem Schweregrad
– asymptomatisch (zum Zeitpunkt der Diagnose der Infektion)
– symptomatische Erkrankungen (gesamt)
– symptomatische Erkrankungen (ambulant behandelbar)
– symptomatische Erkrankungen (stationär behandlungspflichtig)
– davon intensivpflichtig
– beatmungspflichtig
– Tod - Tägliche Neuinfektionen regional in Bezug zum durchgeführten Testumfang
- Tägliche Neuinfektionen und Erkrankungen in Kohorten
– allgemeine repräsentative Kohorten
– spezielle Kohorten (Pflegebedürftige, Krankenhaus- und Pflegeheim-Mitarbeiter, Schulkinder, andere relevante Gruppen)
– Kohorten für relevante Expositionskonstellationen (Haushalt, Schulen, bestimmte berufliche Situationen)
Die Kenntnis dieser Daten kann die Gestaltung präventiver Maßnahmen auf eine sichere Basis stellen, außerdem würde auf diese Weise eine differenzierte Diskussion in der Öffentlichkeit und den Medien ermöglicht. Wenn man sich die finanziellen Aufwendungen, die für andere Maßnahmen der „Corona-Bekämpfung“ aufgewendet werden (z.B. Corona-Tracing-App oder überschießende Tests) vor Augen führt, dürfte die Umstellung des Berichtswesens kein Problem darstellen.
Die Autoren formulieren dazu wieder eine These, die ebenfalls 1 zu 1 für Österreich Geltung hat:
These 2: Die von der Bundesregierung und dem RKI angebotene Zahlenbasis hat sich noch nicht verbessert. Weiterhin dominieren Zahlenwerte, die die Lage übermäßig dramatisieren (z.B. Mortalität) oder schlicht inadäquat sind (z.B. mangelnde Differenzierung von Erkrankten und Infizierten, Abhängigkeit vom Stichprobenumfang). Es ist zu befürchten, dass diese irrelevante Zahlenbasis auch bei der Begründung einer „2. Welle“ Verwendung finden wird. Relevante Häufigkeitsmaße, die zur Steuerung verwendet werden sollten, umfassen z.B. eine differenzierte Darstellung von sporadischen und epidemischen Fällen oder beziehen sich auf den Bericht von Versorgungs-relevanten Krankheitszuständen wie asymptomatische Infizierte oder stationäre Behandlungsbedürftigkeit. Nur mit Hilfe solcher methodisch abgesicherten Maße ist eine transparente und zielorientierte Diskussion des weiteren Vorgehens in der Öffentlichkeit zu erreichen.
Kritik an der Corona App
Auch die Tracing App findet keine Zustimmung, obwohl der dezentrale Ansatz und die open source-Technologie positiv vermerkt werden, bleiben folgende wichtige Fragen offen:
- die Anonymität auf der Ebene des Betriebssystems ist unklar;
- wie ist die Parametrierung durch den Betreiber z.B. hinsichtlich Kontaktdauer und räumlicher Distanz geregelt;
- zur Verhaltensmodifikation durch den Zwang zur Registrierung bei Apple bzw. Google, zum Nicht-Ausschalten des Smartphones sowie zur anhaltenden Aktivierung von Kamera, Bluetooth und (Android) Standortfunktionen;
- zu sozialen Aspekten der Ausstattung mit entsprechenden Geräten (z.B. Existenz eines Mobilfunkvertrages);
- es handelt sich lediglich um eine ex post-Maßnahme;
- die Wirksamkeit und Effizienz ist außerordentlich zweifelhaft;
- die Gefahr des Missbrauchs ist gegeben (soll durch technologische Vorkehrungen unter Kontrolle sein);
- die Nutzung im privaten Geschäftsverkehr mit Aushöhlung der Freiwilligkeit ist laut offizieller Stellen nicht möglich, wird aber bereits diskutiert – gesetzliche Regelung ist dringend geboten.
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