Nächste AfD-Kandidaten von Wahl ausgeschlossen

28. Juli 2026von 2,6 Minuten Lesezeit

In Niedersachsen setzen sich die Ausschlüsse von AfD-Kandidaten für kommunale Spitzenämter fort. Die Praxis scheint zur neuen Normalität zu werden: Zum Schutz der „Demokratie“ schließt man Politiker aus der Wahl aus -etwa wegen Äußerungen auf Facebook.

Am Montagabend lehnte der Wahlausschuss der Stadt Herzberg am Harz den AfD-Kreisvorsitzenden Justin Vogel einstimmig als Bewerber für die Bürgermeisterwahl ab. Wenige Stunden später folgte in Wilhelmshaven die einstimmige Ablehnung des Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße als Oberbürgermeisterkandidat. Beide Entscheidungen werden mit Zweifel an der Verfassungstreue der Bewerber argumentiert.

Genau mit diesem Argument wurde letzte Woche bereits Martin Sichert ausgeschlossen – TKP hat berichtet. Die Regierungsparteien bestimmen über die Kandidatur der Opposition, gestützt auf freundliche VS-Einstufungen und ein eigens geschaffenes Gesetz. Eine gerichtliche Klärung vor der Wahl ist unwahrscheinlich; Einspruch ist erst danach möglich

Denn Grundlage für die Vorgänge ist die Einstufung des AfD-Landesverbands Niedersachsen durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“. Eine Gesetzesänderung vom Frühjahr 2026 verlangt von Kandidaten für hauptamtliche kommunale Ämter (Bürgermeister, Landräte), die Gewähr zu bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Wahlausschüsse können dazu Erkenntnisse des Verfassungsschutzes und Einschätzungen der Kommunalaufsicht (Innenministerium) heranziehen.

Für Justin Vogel, 27, IT-Fachmann und Kreisvorsitzender der AfD Göttingen, diente ein Schreiben des Landkreises als Grundlage. Darin wird auf eine Auskunft des Landesamtes für Verfassungsschutz verwiesen, wonach er nicht die erforderliche Gewähr biete. Vogel ist zudem Funktionär der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“, dem Nachfolger der aufgelösten Jungen Alternative. Die AfD verurteilte den Ausschluss scharf als „erneuten Eingriff in demokratische Wahlen“ und „Angriff auf die freie Wählerentscheidung“. Vogel kündigte an, alle Rechtsmittel auszuschöpfen.

Ähnlich verlief es bei Thorsten Moriße, seit 2022 AfD-Landtagsabgeordneter und seit 2016 im Wilhelmshavener Stadtrat. Der Wahlausschuss stützte sich auf eine Einschätzung des Innenministeriums, die unter anderem Äußerungen auf Facebook (!) und seine führende AfD-Funktion berücksichtigte. Moriße, der die beanstandeten Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt sieht, kritisierte, vor der Sitzung keine vollständigen Unterlagen erhalten zu haben. Er kündigte rechtliche Schritte und ein Eilverfahren an.

Der AfD-Politiker und verhinderte Friesland-Kandidat Martin Sichert kommentierte die neuen Fälle: „Das ist absolute Willkür gegen die Opposition, wie es sie in einer Demokratie nicht geben darf! Wer Kandidaten ablehnt, weil sie sich in einer Partei oder politischen Jugendorganisation betätigen, der greift die Demokratie an sich an.“

Er kündigte gemeinsame juristische Schritte an, „bis er zur Wahl zum Bürgermeister in Herzberg steht und ich zur Wahl in Friesland stehe“.

Immerhin (noch) nicht alle AfD-Bewerber scheitern: In Northeim, Artland, Gifhorn und Hannover wurden Kandidaten zugelassen, weil die Indizien für Zweifel an der Verfassungstreue als unzureichend galten. Die Wahlen finden am 13. September 2026 statt. Ein Rechtsbehelf wird sich bis zur Wahl wohl nicht mehr ausgehen.


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Ein Kommentar

  1. 1150 28. Juli 2026 um 17:37 Uhr - Antworten

    zweifel an der verfassungstreue, der ist gut
    haltet den dieb, ruft der dieb …..

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