
Klimaagenda: EU-Kommission gegen alle Mitgliedsstaaten
Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen alle EU-Mitgliedstaaten eingeleitet. Sie alle sind zu langsam in der Umsetzung der EU-Klimaagenda, die eine Gebäudepolitik bis 2050 vorsieht, die mit Enteignung, Abriss und Milliardenkosten einhergeht.
Die Europäische Kommission hat Mitte Juli 2026 förmliche Aufforderungsschreiben an alle 27 Mitgliedstaaten versandt – der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren. Einmalig ist dabei, dass das Verfahren ausnahmslos gegen alle Mitgliedstaaten eingeleitet wurde. Grund dafür ist, dass kein Land die überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD, Richtlinie (EU) 2024/1275) fristgerecht bis zum 29. Mai 2026 vollständig in nationales Recht umgesetzt hat.
Von Enteignungen und Zwangssanierungen
Die EPBD ist ein zentrales Instrument des europäischen Green Deals und des „Fit for 55“-Pakets. Sie zielt auf einen „vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand“ (egal wie unrealistisch, bzw unmöglich das bei konsequenten Durchdenken eigentlich ist) bis 2050 ab. Neue Gebäude sollen ab 2030 emissionsfrei sein. Für den Bestand schreibt die Richtlinie nationale Renovierungspläne mit konkreten Zielpfaden vor: Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden soll bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20–22 Prozent sinken. Zudem gibt es Vorgaben zum schrittweisen Ausstieg aus fossilen Heizungen.
Kritiker befürchten, dass diese Vorgaben ab 2030 de facto zu Zwangssanierungen führen könnten. Bereits 2023 warnte TKP davor:
Durch den Zwang zur Sanierung der bestehenden Häuser werden zwangsläufig die Mieten steigen. An den Sanierungen werden zwar auch Handwerker verdienen und es werden Arbeitsplätze geschaffen, den Löwenanteil werden aber die Großkonzerne einstreichen, die das zu verbauende Material für die Sanierungen produzieren.
Die Sanierungen der ältesten Häuser müssten praktisch sofort in Angriff genommen werden. Bisher ist die Energieeffizienzklasse G noch zulässig. Bis 2030 soll Klasse F und bis spätestens 2033 sogar die Klasse E erreicht werden. Dabei geht es um Millionen von Häusern. Bei einem großen Teil des Altbestands wird eine schrittweise Sanierung bis zur angestrebten Nullemissionsstufe technisch oder wirtschaftlich nicht möglich sein. In Deutschland könnten bereits 2033 rund drei Millionen Häuser betroffen sein.
Für die Kommission ist der Gebäudesektor entscheidend für das Erreichen der Klimaziele. Häuser gelten als große „Klimasünder“, da sie rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und etwa 36 Prozent der energiebedingten Emissionen in der EU verursachen. Kritiker sehen in der Richtlinie eine großangelegte Umverteilung von unten nach oben sowie eine schleichende Enteignung der Bürger.
Die Richtlinie selbst sieht zwar keine generelle Sanierungspflicht für alle privaten Wohngebäude, keine Zwangsräumungen und keine Massenabrisse vor. Allerdings dürfen die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung strengere nationale Regelungen erlassen als die EU-Mindestvorgaben.
Bisher scheitert der Wille der Kommission jedoch an den Nationalstaaten: Keiner von ihnen hat die Vorgaben fristgerecht umgesetzt. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um die Umsetzung nachzuholen. Sollte die Antwort unzureichend ausfallen, kann die Kommission das Verfahren weiterführen – bis hin zu Strafzahlungen und einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die Umsetzung der Richtlinie erfordert massive Investitionen, die die Mitgliedstaaten zusätzlich belasten und teilweise in eine stärkere finanzielle Abhängigkeit von Brüssel bringen könnten. Schätzungen gehen von einem jährlichen Investitionsbedarf in der EU im dreistelligen Milliardenbereich aus. Allein für Deutschland wird der zusätzliche Finanzierungsbedarf für energetische Sanierungen auf rund 40 Milliarden Euro pro Jahr beziffert.
Der Konflikt um die Klimapolitik könnte damit zu einer größeren Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten führen – mit erheblichen Auswirkungen für Eigentümer und Mieter.
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Die schleichende Enteignung der Hausbesitzer beginnt
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Der schwere Weg muss nunmal endlich beschritten werden. Ziele wurden gesetzt und sollten auch erfüllt werden. Über die Ausgestaltung des Weges wurde schon lang politisch debattiert und er wurde auch auf Verlangen noch angepasst, wie man hier in den Kommentaren auch nachlesen kann. Wir brauchen den Klimaschutz, er schützt uns auch ein Stück weit vor uns selbst, das ist bei einigen Eigentümern scheinbar auch nötig. Unsachliche Begriffe wie „Klima-Quatsch“ sind eine Schöpfung dieser Leute. Auch lässt sich ein kommendes Übel schlecht mit einem anderen bereits bestehenden Übel (Kriege) rechtfertigen. Für viele Hauseigentümer könnte das jetzt ein unschöner Weg werden, die waren aber schon zu lange untätig, haben an ihren Altbauten jahrzehntelang praktisch nichts gemacht. Investitionen in die Wärmeisolierung und emissionsarme Beheizung eines Gebäudes rechnen sich mehrfach, wenn auch nur langfristig und nicht immer nur für den Eigentümer sondern auch für die Allgemeinheit. Staaten und EU müssen auch das allgemeine Wohl im Auge behalten. Ein Rückfluss der getätigten Investitionen ins Gebäude ist in den meisten Fällen auch für die Eigentümer durch stark reduzierte Betriebskosten für die Zukunft machbar. Staatliche Fördeung gibt es ja ebenfalls. Sue rechnen sich aber auch für die Allgemeinheit beim Klimaschutz und dann auch noch bei der Unabhängigkeit Europas von immer teurer werdenden importierten fossilen Energieträgern, bei denen wir gerade wieder einen Verteuerungswelle erleben. Durch Emissionsreduzierung werden auch immer weiter ansteigende volkswirtschaftliche Schäden vermieden.
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„Für viele Hauseigentümer könnte das jetzt ein unschöner Weg werden, die waren aber schon zu lange untätig, haben an ihren Altbauten jahrzehntelang praktisch nichts gemacht“. Diesen Unsinn sollen sie mal einem Hausbesitzer erklären, der nicht einmal das Geld für einen neuen Anstrich hat. Davon haben wir in dem Dorf, in dem ich wohne, viele. So eine Totalsanierung (Dämmung, Fenster und Türen, Heizung) kostet definitiv 100.000 €. Da nützen Förderungen nicht viel. Und das alles um die Profitinteressen einer öko-kapitalistischen Abzockerbande zu bedienen, die Geschäft mit dem vorgegebenen Weltuntergang zu machen. Besser man die zum Teufel.
Korrektur: Besser man schickt die zum Teufel.
Welcher Hausbesitzer soll das eigentlich noch zahlen können? Wir laufen auf eine hohe Inflation zu, müssen ständig mehr Steuern bezahlen, Kriegskosten kommen auch hinzu, dann höhere Energiepreise inclusive Klimaabgaben und dann will man noch, dass Besitzer älterer Häuser bis zu 100.000 Euro Sanierungskosten zahlen sollen … für nichts?
Für mich sieht das alles mehr nach Enteignung aus als nach Sanierung! Die großen Investmentfirmen scharren schon mit den Hufen und freuen sich auf eine günstige Übernahme und Zwangsversteigerungen!
Wenn man beruflich mit Anforderungen im System Engineering zu tun hat, stolpert man über Formulierungen wie „vollständig dekarbonisierter Gebäudebestand“. Aus technischer Sicht ist das eine Anforderung, die sich selbst fast unmöglich macht. Solange irgendwo noch ein einziges Gebäude mit Gasheizung existiert, wäre das Ziel formal verfehlt. In der Ingenieurpraxis würde man so etwas sofort zurückgeben, weil es nicht realistisch umsetzbar ist. Absolute Anforderungen führen fast zwangsläufig zu überzogenen Interpretationen.
Dazu kommt der ökologische Aspekt: Was soll daran automatisch umweltfreundlich sein, wenn man alte Gebäude abreißt oder extrem aufwendig saniert, obwohl sie eigentlich gut funktionieren? Ein Systemziel muss immer ein nachvollziehbares Verhältnis von Aufwand und Nutzen haben.
Im Artikel wird beschrieben, dass die EU‑Kommission das Verfahren gegen die Mitgliedsstaaten weiterführen will – bis hin zu Strafzahlungen oder einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Vor diesem Hintergrund ist die Frage durchaus legitim, ob man eine Vorschrift, die technisch praktisch kaum erfüllbar ist, nicht selbst juristisch prüfen lassen sollte. Wenn eine Anforderung weder klar definiert noch realistisch umsetzbar ist, stellt sich zwangsläufig die Frage nach ihrer Verhältnismäßigkeit
Der grau unterlegte Text aus 2023 ist obsolet. Beschrieben ist da der ursprüngliche Vorschlag der Kommission: für existierende private Gebäude sollte die schlechteste Energieklasse 2030 maximal F und 2033 maximal E sein (also sollte 2030 die Klasse G, 2033 die Klasse F gestrichen werden). Dann kam das EU Parlament und wollte den Unfug noch verschärfen – also 2030 maximal E und 2033 maximal D. Das wäre natürlich der totale Hammer gewesen und wäre tatsächlich auf einen sofortigen Sanierungszwang für die betreffenden Hausbesitzer hinausgelaufen. Das hätte einen Aufstand gegeben – und zwar gegen die nationalen Regierungen! Also versuchte der Rat, die Sache zu bremsen. Die ursprünglich vorgesehene Streichung von Energieeffizienzklassen wurde aufgegeben. Diese wäre schon deshalb unsinnig gewesen, weil weder die Klassen noch die zugrundeliegende Berechnungsmethode hamonisiert waren. Anders ausgedrückt: auf nationaler Ebene bedeuten die Klassen ganz unterschiedliche Dinge. Aber das war wohl bereits zu hoch für die Kommission und das Parlament.
Nun sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands in kWh/(m2.a)
a) bis 2030 im Vergleich zu 2020 um mindestens 16 % abnimmt;
b) bis 2035 im Vergleich zu 2020 um mindestens 20-22 % abnimmt;
c) bis 2040 und danach alle fünf Jahre einen national bestimmten Wert erreicht oder unterschreitet, der sich aus einer schrittweisen Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2030 bis 2050 entsprechend der Transformation des Wohngebäudebestands in einen Nullemissionsgebäudebestand ergibt.
Dabei sollen mindestens 55 % des Rückgangs durch die Renovierung der 43 % der Wohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz erreicht werden. Die Mitgliedsstaaten müssen immer wieder nationale Umsetzungspläne erstellen und der Kommission vorlegen. Deadline für den ersten Entwurf war 31. Dezember 2025.
Es ist kaum vorstellbar, dass diese Ziele bloß mit Förderungen erreicht werden können. Besonders dramatisch wird es wohl für die Besitzer der am schlechtesten gedämmten Häuser werden. Die werden nicht gerade betuchte Bobos oder Bourgeois sein. Es genügt auch nicht eine Verbesserung – da geht es um Totalsanierung. Zu allem Überdruss sollen ja auch noch die Energieausweise überarbeitet werden. In Österreich ist derzeit der Heizwärmebedarf Grundlage der Klassifizierung, nicht der Primärenergiebedarf. Auch der Zeitrahmen ist absurd. Noch wissen es die Leute nicht. Aber wenn sie es erfahren, wird es krachen!
Die EU mit ihrem unsäglichen Klima-Quatsch zerstört die Reste unserer Industrie und unseres Lebensstandards. Gegen die Umweltschäden, welche USA und Ukraine täglich durch die Zerstörung von Öltanks anrichten, ist ohnehin nicht anzukommen.