Das Briefgeheimnis – Wie das Recht auf unbeobachtete private Kommunikation erkämpft wurde und wie es von der EU gekillt werden soll

30. Juni 2026von 7 Minuten Lesezeit

Das Recht auf unbeobachtete private Kommunikation wurde von der französischen und anderen bürgerlichen Revolutionen erkämpft. Es wurde 1933 von den Nazis aufgehoben, in Deutschland 1945 wieder eingeführt und soll nun von der EU – Kommission und Rat – endgültig abgeschafft werden.

Österreichs früherer Bundeskanzler Bruno Kreisky sagt mal zu einem eher uninformierten Journalisten. „Lernen’s Geschichte Herr Redakteur.“ Selbst auf Wikipedia kann man leicht herausfinden um welche wichtigen Grundlagen der Demokratie und iherer Voraussetzung der Meinungs- und Pressefreiheit es beim Briefgeheimnis geht. In Deutschland wurde es kürzlich für die WHO-Verträge erstmals seit 1933 wieder eingeschränkt. Der Biref von damals ist der Chat von heute. Und das Briefgeheimnis in der Form der Ende-zu-Ende verschlüsselten Chats will die EU komplett aufheben. Damit wären wir wieder vor den Revolutionen um 1818 bzw für Deutschland bei 1033 bis 1945. Über die jüngsten Aktivitäten der EU – Kommission und Rat – hat TKP gestern hier ausführlich berichtet.

Das Recht auf private, nicht vom Staat überwachte Kommunikation – heute in Deutschland als Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis in Artikel 10 des Grundgesetzes verankert – gilt als selbstverständliches Grundrecht. Es schützt davor, dass Behörden Briefe, Postsendungen oder elektronische Nachrichten willkürlich öffnen, lesen oder überwachen. Doch dieses Recht wurde nicht geschenkt. Es wurde in einem langen Kampf gegen absolutistische Überwachungspraktiken und staatliche Willkür erstritten.

Frühe Ansätze: Schutz vor Amtsmissbrauch

Bereits im ausgehenden 17. und frühen 18. Jahrhundert tauchten erste Regelungen auf, die das Öffnen von Briefen durch Postbedienstete unter Strafe stellten. In der Josephinischen Wahlkapitulation von 1690 wurde die Verletzung des Briefgeheimnisses mit Strafe bedroht. Die Allgemeine preußische Postordnung von 1712 verbot Postbeamten ausdrücklich das unerlaubte Öffnen von Briefen und Paketen – bei Zuwiderhandlung drohten Dienstentlassung und Bestrafung als Meineidiger. Diese Bestimmung floss später ins Allgemeine Preußische Landrecht von 1794 ein.

Diese frühen Regelungen waren jedoch vor allem pragmatisch motiviert: Der Staat wollte das Vertrauen in das Postwesen als Monopolbetrieb sichern, damit Handel, Verwaltung und persönliche Korrespondenz funktionieren konnten. Politische Überwachung blieb weiterhin möglich.

Absolutistische Praxis: Das Cabinet noir

In Frankreich und anderen absolutistischen Staaten war das systematische Öffnen von Postsendungen durch geheime „Schwarze Kammern“ (französisch cabinet noir) weit verbreitet. Unter Ludwig XIV. und seinen Nachfolgern diente dies der politischen Kontrolle. Zeitgenössische Klagen, etwa von Liselotte von der Pfalz, belegen, wie weit die staatliche Neugier ging. Eine Verordnung Ludwigs XV. von 1742 bedrohte zwar Diebstahl aus Paketen mit dem Tod, ließ aber politische Überwachung unangetastet.

Die Französische Revolution: Sieyès und das Grundrecht

Ein entscheidender Schritt erfolgte in der Französischen Revolution. Die Nationalversammlung nahm auf Antrag von Emmanuel Joseph Sieyès das Briefgeheimnis ausdrücklich in den Katalog der Grundrechte auf.

Sieyès, ein einflussreicher Abgeordneter und Theoretiker der Revolution, sah darin einen wesentlichen Schutz der individuellen Freiheit gegen staatliche Willkür. Damit wurde das Briefgeheimnis erstmals als fundamentales Bürgerrecht formuliert – nicht mehr nur als disziplinarische Vorschrift für Postbeamte.

Die deutsche Revolution 1848/49 und die Paulskirche

Die entscheidende Verankerung in Deutschland erfolgte während der Revolution von 1848/49. In den deutschen Staaten hatten liberale und demokratische Kräfte lange gegen Zensur, politische Polizei und staatliche Überwachung gekämpft. Die Frankfurter Nationalversammlung in der Paulskirche verabschiedete am 21. Dezember 1848 die „Grundrechte des deutschen Volkes“. Darin hieß es in Artikel 141 der späteren Paulskirchenverfassung von 1849:

„Das Briefgeheimnis ist gewährleistet. Die bei strafgerichtlichen Untersuchungen und in Kriegsfällen notwendigen Beschränkungen sind durch die Gesetzgebung festzustellen.“

Dies war ein klarer Sieg der liberalen und demokratischen Abgeordneten über die alten monarchischen und bürokratischen Strukturen. Das Briefgeheimnis wurde hier als unverzichtbarer Bestandteil persönlicher Freiheit und politischer Mitbestimmung verstanden.

Auch in einzelnen deutschen Staaten wurde es bereits früher oder parallel verankert: Kurhessen 1831, Württemberg 1843, Baden 1845.

Nach dem Ende der Revolution nahmen viele Staaten ähnliche Bestimmungen in ihre Verfassungen auf – etwa Preußen 1850. Im Deutschen Reich von 1871 wurde das Briefgeheimnis durch § 5 des Postgesetzes reichsweit garantiert.

Inhaltliche Argumente der Befürworter

Diese Argumente sind heute noch haargenau so gültig wie 1848. Die Liberalen des 19. Jahrhunderts argumentierten vor allem mit folgenden Punkten:

  • Schutz vor willkürlicher Staatsgewalt: In absolutistischen Systemen diente die Postüberwachung der Unterdrückung politischer Gegner. Das Briefgeheimnis sollte diese Möglichkeit einschränken.
  • Persönliche Freiheit und Privatsphäre: Die Korrespondenz gehört zur intimsten Sphäre des Einzelnen. Ohne Schutz dieser Sphäre gibt es keine echte individuelle Freiheit.
  • Meinungs- und Kommunikationsfreiheit: Wer fürchten muss, dass seine Briefe gelesen werden, wird sich nicht frei äußern. Das Briefgeheimnis ist Voraussetzung für eine offene Gesellschaft.
  • Wirtschaftliche Notwendigkeit: Ein funktionierendes Postwesen setzt Vertrauen voraus. Ohne Briefgeheimnis würde der Handel leiden und der Staat selbst an Glaubwürdigkeit verlieren.
  • Rechtsstaatsprinzip: Ausnahmen dürfen nur durch Gesetz und nur für klar definierte Zwecke (Strafverfolgung, Kriegsfall) zugelassen werden – nicht durch geheime Kabinettsorder oder polizeiliche Willkür.

All diese Punkte sind heute genauso gültig wie vor 175 Jahren.

Oder umgekehrt formuliert: Die illegitime Zentralgewalt EU will genau das ungehindert machen können, was das Briefgeheimnis verhindern soll.

Diese Argumente waren Teil des breiteren liberalen Kampfes für Verfassung, Gewaltenteilung und Grundrechte gegen den Obrigkeitsstaat.

Weitere Entwicklung und internationale Parallelen

In der Weimarer Reichsverfassung (Artikel 117) wurde das Briefgeheimnis als Grundrecht mit Gesetzesvorbehalt festgeschrieben. Die Nationalsozialisten setzten es 1933 faktisch außer Kraft. Nach 1945 kehrte es in das Grundgesetz zurück und wurde später auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und im UN-Zivilpakt über bürgerliche und politische Rechte (Artikel 17) verankert.

In den USA entwickelte sich ein vergleichbarer Schutz aus dem Post Office Act von 1792 und später durch die Rechtsprechung zum Vierten Verfassungszusatz (Schutz vor unvernünftigen Durchsuchungen). Auch dort war die Ablehnung britischer Überwachungspraktiken in der Kolonialzeit ein wichtiger Impuls.

Chatkontrolle als Rückschritt in finstere Zeiten

Das Briefgeheimnis ist kein modernes Erzeugnis der Digitalisierungskritik, sondern eine Errungenschaft des liberalen Verfassungsstaats des 18. und 19. Jahrhunderts. Es wurde vor allem von bürgerlich-liberalen Kräften in der Französischen Revolution und besonders in der deutschen 1848er-Revolution gegen absolutistische Überwachungsstaaten durchgesetzt.

Die zentralen Argumente – Schutz der Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit – sind bis heute gültig.

Wer heute über die Grenzen staatlicher Überwachung diskutiert, steht in einer langen Tradition dieses Kampfes.

Quellen und weiterführende Links:

Wikipedia: Briefgeheimnis
Paulskirchenverfassung und Grundrechte 1848/49 – Bundestag
Secrecy of correspondence – englische Wikipedia mit internationaler Perspektive

Ergänzung

Ein Leser macht auf folgende Einschränkung in Deutschland aufmerksam, die schon sehr früh ein cabinet noir geschaffen hat:

Die Änderung von Art. 10 des Deutschen Grundgesetzes  im Zuge der Notstandsgesetzgebungen unter Kiesinger.

Artikel 10 lautete ursprünglich:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.

Die erste Große Koalition im Bundestag fügte noch folgenden Satz an: „Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.“

So steht er heute offiziell da. Die „Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane“ erfolgt dabei in erster Linie durch die sogenannte G-10 Kommision – ein Gremium, das kaum jemand kennt. Immerhin hat es einen eigenen Wikipedia-Artikel, wo man, anders als auf der Seite des Bundestages selbst, nicht nur die aktuellen Mitglieder ersehen kann, sondern auch die Parteien, die sie in dieses Amt gehoben haben:

Wie ein solches Gremium, insbesondere in der heutigen Zeit (Stichwort Überwachung von unliebsamen Journalisten durch die Landesmedienanstalten), noch die Übersicht über etwaige Verstöße gegen Art 10 überwachen soll, überlasse ich Ihrer Phantasie.

Festzuhalten ist: Mit der Änderung des Art. 10  sind wir wieder einen Schritt näher am cabinet noir. Man könnte, etwas überspitzt, auch sagen: die erste Große Koalition leitete die Kehrtwende zurück zum Absolutismus ein. Das Bundesverfassungsgericht gab 1970 einer Nornemkontrolltrage des Landes Hessen, sowie einer privaten Klage mehrerer Anwälte (u.a. Gerhard Klass), nicht statt und legitimierte somit die Grundgesetzänderung durch Kiesingers große Koalition.

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8 Kommentare

  1. Jan 1. Juli 2026 um 0:06 Uhr - Antworten

    Tatsächlich ist das Briefgrheimnis deutlich älter, wie die Verwendung von Siegeln zeigt. Bereits in der altbabylonischen Zeit 1.800 v. Chr. wurden Briefe in Tongefäßen versiegelt, um die Unversehrtheit der Sendung zu dokumentieren. Um 1500, als Maximilian I. den ersten stehenden Postkurs der Moderne einführte, scheint der Hansdampf in allen Gassen nicht so wirklich regelmäßig gezahlt zu haben, so dass die Postreiter Briefinhalte verkaufen mussten, um über die Runden zu kommen, die armen Thurn umd Taxis.

    Auch der Verkauf ist bis heute ein Aspekt. Ohne Briefgeheimnis werden Wirtschaftsgeheimnisse ebenso bekannt, zwei Manager können sich kaum über ein neues Thema schriftlich austauschen, ohne dass die Konkurrenz davon erfährt.

    Das erfolgreichste jemals bewahrte Postgeheimnis ist vernutlich das Voynich Manuskript. Die Nachricht ist so geheim, dass nicht einmal der Empfänger sie entschlüsseln konnte. Ein sensationeller Erfolg! Vermutlich steht entschlüsselt in der Mitte: „Jetzt hast du’s doch geschafft, alter Halunke, komm herüber zum Tee!“

    Wenn demnächst im tkp-Forum diverse Kommentare in der Art von „XHHZTXK KFDH6V OOEBRLR RKFKRKRJYK TBDIKRBRN FLCKRBEL FKRLKKFKSHSG JÄUÜFKSH JEBEBEKF“ abgesetzt werden, die Staatsquote steigt und Mathematiker wieder gefragt sind, dann könnte der alte Schinken seine wahre Funktion preisgegeben haben. Sehr lustig!

  2. Andreas_Sch. 30. Juni 2026 um 22:55 Uhr - Antworten

    Es gibt viele Errungenschaften, die von den ach so „Guten™“ schon geschliffen wurden, nachdem die bösen Preußen oder Habsburger sie eingeführt hatten … Kleiner Vorschlag an den Haushistoriker: Eine Übersicht wäre nett. 😊

  3. bribrei 30. Juni 2026 um 13:19 Uhr - Antworten

    „Mit der Änderung des Art. 10 sind wir wieder einen Schritt näher am cabinet noir.“
    Das provisorische Grundgesetz (siehe Artikel 146), das durch die immer noch ausstehende Verfassung, die von sämtlichen Regierungen bisher „erfolgreich“ verhindert wurde, ersetzt werden sollte, ähnelt ohnehin einem löchrigen Schweizer Käse und ist spätestens seit der verheerenden „Corona“-PLandemie geradezu völlig außer Kraft gesetzt worden: ca. 63 Veränderungen bis heute, wovon 21 Änderungen die Notstandsgesetze von 1968 betreffen.
    „Ein Kind, das heute geboren wird, wird nie einen privaten Augenblick kennenlernen.“ Edward Snowden
    Alles läuft nach PLAN…

    • Pusteblume 30. Juni 2026 um 19:34 Uhr - Antworten

      Es kann erst nach Plan laufen, wenn alle den Plan lieben und mittragen.

      • Andreas_Sch. 30. Juni 2026 um 22:59 Uhr

        Oder alle, die den Plan nicht mittragen …ähm… sozusagen „unbekannt verzogen“ sind …

  4. Jurgen 30. Juni 2026 um 11:00 Uhr - Antworten

    Und heute muss man seine privaten Nachrichten in den mitgeschickten Bildern zuerst verstecken, damit sie privat bleiben… weil man kann weder der Post, noch der digitalen Verschlüsselung trauen, die in den Tools eingebaut ist…

  5. audiatur et altera pars 30. Juni 2026 um 9:30 Uhr - Antworten

    Vernünftige Menschen sollten sich daran erinnern, dass dieses neue Biedermeier 2001 mit einer himmelschreienden Lüge losging. Und Anhand dieser Lüge konnten vernünftigere Menschen abseits von Aktivisten recht einfach feststellen, dass es längst nicht mehr nur um „unbeobachtete“ private Kommunikation geht, sondern um ein unbehelligtes Geistesleben, auf das nicht antihumanistisch (nicht im Sinne von humanitär, aber klassisch verstanden) durch diverse Sendungsbewusste oft unterbewusst eingewirkt wird. Das passiert immer und ausschließlich im Namen des „Guten“. Und beginnt schon beim angeblich harmlosen staatlich-privaten „Nudging“ – das sich während Corona zum Totalitären auswuchs. Cass Sunstein – Verfasser einer pseudowissenschaftlichen Abhandlung über „Verschwörunsgtheorien“ (von Cäsar bis Macciavelli galten solche als völlig normal) und Göttervater der Euro-Nudging-Units wurde nicht zufällig zum Chefberater der WHO bestellt. Wer im zuhört, der bemerkt: Der Mann ist nicht böse. Nur seit der Notrufnummer eben im falschen Film. Und das sichtlich neben den Schuhen. Und für verrückt werden seit jeher die anderen erklärt.

    • Andreas_Sch. 30. Juni 2026 um 23:02 Uhr - Antworten

      Helfen Wie mir bitte auf die Sprünge: 2001? 🤔
      Ansonsten gebe ich Ihnen recht: Die wenigsten wollen böse sein, nur ist ja bekanntlich der Weg in die Hölle gepflastert mit guten Absichten …

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