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Politik

Rüstung steigern, Sanktionen verschärfen und Finanzierung suchen

0 Kommentare 28. September 2026 10 Minuten Lesezeit von Jochen Mitschka

Aufrüstung und Sanktionen fordern ihren Tribut. Die deutsche Bundesregierung sucht nach Einsparmöglichkeiten, und da bieten sich natürlich die Bereiche an, welche die schwächste Lobby haben.

Die Koalition aus Union und SPD steckt in einer Doppelkrise: Beim Rentenpaket und bei der Pflegeversicherung ringen beide Partner um tragfähige Kompromisse, während die Zeit drängt.

Am Mittwochabend kamen führende Vertreter von Union und SPD im Kanzleramt zusammen, um über die festgefahrenen Reformpläne zu beraten. Unter Federführung von Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) nahmen unter anderem Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sowie Finanzstaatssekretär Björn Böning teil, der SPD-Chef Lars Klingbeil vertrat. Nach Berichten von ad-hoc-news endete das Treffen ohne konkrete Beschlüsse.

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, umgangssprachlich oft als „Rente mit 63“ bezeichnet. Laut Koalitionsvertrag sollte diese Regelung eigentlich entfallen und durch eine neue, enger gefasste Schutzrente für gesundheitlich beeinträchtigte Beschäftigte ersetzt werden. Die Union drängt darauf, die Empfehlungen der Rentenkommission umzusetzen. Die SPD lehnt eine vollständige Abschaffung jedoch ab – vor allem SPD-Vize Alexander Schweitzer und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig positionieren sich dagegen und verweisen auf die Lebensleistung langjährig Beschäftigter. Auch innerhalb der Union gibt es Widerstand, insbesondere aus Ostdeutschland, wo überdurchschnittlich viele Beschäftigte von der bisherigen Regelung profitieren. Kein Politiker will für die Ohrfeigen der Wähler verantwortlich gemacht werden.

Als Kompromiss wird derzeit geprüft, die erforderliche Zahl der Beitragsjahre nicht ersatzlos zu streichen, sondern schrittweise auf 46 oder 47 Jahre anzuheben – kombiniert mit einer möglichen Beschränkung auf körperlich oder gesundheitlich besonders belastende Berufe. Auch eine Einschränkung bei der Anrechnung von Erziehungszeiten sowie eine Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung werden diskutiert. Für Beschäftigte der Jahrgänge 1968 bis 1971, die bereits Altersteilzeit vereinbart haben, sind laut einem von der ZEIT zitierten Gesetzentwurfsstand Übergangsregelungen vorgesehen.

Die finanzielle Unterdeckung

Der finanzielle Hintergrund ist erheblich: Nach Schätzungen des DIW Berlin könnte die Abschaffung der abschlagsfreien Rente langfristig rund zehn Milliarden Euro jährlich einsparen. Ökonomen warnen zugleich, dass der reguläre Rentenbeitragssatz ohne Reformen bis 2027/28 auf rund 20 Prozent steigen könnte. Widerstand kommt auch von Sozialverbänden: VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert einen sozialen Ausgleich und lehnt eine Abschaffung ohne ausreichende Übergangsfristen und Ersatzlösungen ab. Für den 26. September hatte der DGB bereits zu Protesten gegen einen befürchteten Sozialabbau aufgerufen, wie buerger-geld.org berichtet. Eine endgültige Einigung wird nun beim nächsten offiziellen Koalitionsausschuss am 7. Oktober erwartet.

Parallel zur Rentenfrage spitzt sich der Streit um die Pflegeversicherung zu. Nachdem die SPD Nachbesserungen an den geplanten Reformen forderte, schlugen die Pflegekassen unmittelbar Alarm. Der Chef des Kassen-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, sprach laut einem Bericht der Westdeutschen Zeitung von „Alarmstufe Rot“ in der Pflege und warnte, bis Jahresende drohe ein Defizit von 4,4 Milliarden Euro. Ohne rasche Reform werde den Kassen schlicht das Geld ausgehen – nach Einschätzung von Branchenvertretern bereits innerhalb weniger Monate, wie lomazoma.com meldet.

Auslöser der aktuellen Zuspitzung sind die Sparpläne von Gesundheitsminister Carsten Linnemann, die er nach eigener Ankündigung in der kommenden Woche dem Kabinett vorlegen wollte. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch bremste die Pläne jedoch deutlich aus. Gegenüber der „Bild“-Zeitung erklärte er, ein reines Sparpaket werde die SPD-Fraktion so nicht mittragen, da die notwendigen Strukturreformen fehlten. Die SPD verknüpft ihre Zustimmung mit zwei konkreten Forderungen: einem als gerechter empfundenen Beitrag der privat Pflegeversicherten sowie einem sogenannten Pflegedeckel, der die Eigenanteile von Pflegebedürftigen begrenzen soll. Fraktionsvize Dagmar Schmidt begründete dies mit der strukturell günstigeren Versichertenstruktur der privaten Pflegeversicherung und plädierte für ein solidarischeres, gemeinsames System.

Linnemann selbst wies die Kritik an seinem Vorgehen zurück und verwies darauf, dass ähnliche Konflikte auch bei der jüngsten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung erst kurz vor der Kabinettsbefassung gelöst worden seien. Zugleich brachte er einen möglichen finanziellen Spielraum ins Spiel: Die Pflegeversicherung habe dem Staat während der Corona-Pandemie fünf Milliarden Euro geliehen, mit der Zusage, dass diese sogenannten Corona-Hilfen zurückgezahlt würden. Sollte das Geld nun aus dem SPD-geführten Finanzministerium fließen, stünde der Koalition mehr Handlungsspielraum zur Verfügung, so Linnemann in Richtung von Finanzminister Lars Klingbeil.

Für Montag wurden interne Krisengespräche auf Arbeitsebene erwartet. Beobachter werten die parallele Zuspitzung bei Rente und Pflege als Machtprobe zwischen den Koalitionspartnern: Während die SPD grundsätzlich an der Regierungsbeteiligung festhalten will, versucht sie zugleich zu verhindern, dass die anstehenden Reformen in der öffentlichen Wahrnehmung vor allem als einseitige Sparmaßnahmen erscheinen. Beide Streitpunkte sollen nun in die für den 7. Oktober terminierten Beratungen des Koalitionsausschusses münden, bei denen sich zeigen dürfte, ob Union und SPD einen tragfähigen Kompromiss finden – oder ob die Auseinandersetzung die Koalition weiter belastet.

Kritik

Kritiker sagen, dass zuerst Rentenkassen und Krankenkassen durch politische Entscheidungen geplündert wurden, indem die Politik großzügig Leistungen daraus an Menschen zuließ, die nie dafür eingezahlt hatten. Statt dies ganz offen durch Steuerzahlungen zu finanzieren. Dann wundere man sich über die Krise dieser Kassen und überlege, wie die Beitragszahler für die Fehler der Politik zur Kasse gebeten werden können. Das ist natürlich verkürzt, aber trifft den Kern.

Die These lässt sich mit Belegen unterfüttern – der Fachbegriff dafür lautet „versicherungsfremde Leistungen“. Das ist tatsächlich eine seit Jahrzehnten dokumentierte Kontroverse in der deutschen Sozialpolitik, allerdings mit unterschiedlichen Zahlen je nach Abgrenzung.

Bei der Rentenversicherung beziffert die Deutsche Rentenversicherung selbst den nicht durch den Bundeszuschuss gedeckten Teil dieser Leistungen für 2020 auf 37,1 Milliarden Euro, wie Wikipedia unter Berufung auf DRV-Zahlen darstellt. Zu den in den letzten Jahren neu eingeführten, nicht beitragsgedeckten Leistungen zählt der Artikel ausdrücklich die Rente mit 63 (2014), die Mütterrente I und II (2014/2019) sowie den Grundrentenzuschlag (2021) – also genau jene Leistungen, die aktuell wieder zur Debatte stehen. Die Hans-Böckler-Stiftung kommt in einer älteren Berechnung zu einem ähnlichen Befund: Von zehn Euro, die die Rentenversicherung ausgibt, gehörten rechnerisch vier nicht zu ihren originären Aufgaben. Auch der Bundesrechnungshof hat wiederholt mangelnde Transparenz bei der Frage angemahnt, ob Bundeszuschuss und tatsächliche versicherungsfremde Kosten überhaupt zusammenpassen.

Die DDR-Renten

Die erste Regelung betrifft Menschen, die schon vor 1990 aus der DDR geflohen oder ausgereist sind. Für sie galt das Fremdrentengesetz: Ihre in der DDR zurückgelegten Beitragszeiten wurden ihnen „pauschal und ohne Bezug auf die in der DDR tatsächlich erzielten Einkommen oder gezahlten Beiträge“ gutgeschrieben, wie es in einem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts heißt – sie wurden also rentenrechtlich so gestellt, als hätten sie ihr gesamtes Berufsleben im Westen gearbeitet und eingezahlt.

Der zweite, weitaus größere Mechanismus ist die Rentenüberleitung nach 1990. Die DDR-Alterssicherung wurde zum 1. Januar 1992 komplett in die westdeutsche Rentenversicherung integriert, ohne dass die während der DDR-Zeit eingezahlten Beiträge dem tatsächlichen westdeutschen Beitragsniveau entsprachen. Die entstehende Lücke – weil die Ostbeiträge die Ostrenten nicht annähernd finanzieren konnten – trägt seither die gesamtdeutsche Solidargemeinschaft der Rentenversicherung. Laut abgeordnetenwatch.de kostete dieser West-Ost-Transfer 1992 rund 2,4 Milliarden Euro, 2012 wurde er bereits auf etwa 15 Milliarden Euro jährlich geschätzt.

Auch die anschließende schrittweise Angleichung des Rentenwerts Ost an West bis 2025, was grundsätzlich richtig war, wurde aber überwiegend aus Beitragsmitteln statt aus Steuermitteln finanziert: Die Kosten summierten sich laut einem Bericht der Deutschen Handwerks Zeitung bis 2025 auf insgesamt 15,7 Milliarden Euro, wobei der Bund nur schrittweise bis zu zwei Milliarden Euro jährlich zuschoss – den Rest trugen die Beitragszahler.

Genau das kritisierte auch die IG Metall in ihrer Stellungnahme: Sie forderte, die Vollendung der deutschen Einheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren, „und nicht zu großen Teilen aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Rentenversicherung“.

Der Sachverständigenrat der Wirtschaftsweisen, sicher keine „Linken“, ging in seiner Kritik sogar noch weiter und bezeichnete ostdeutsche Rentner im bestehenden System bereits als privilegiert, weil DDR-Löhne bei der Rentenberechnung systematisch aufgewertet wurden.

Was nicht falsch ist, aber eben aus Steuern hätte finanziert werden müssen.

Ein dritter, kleinerer, aber politisch besonders sensibler Aspekt betrifft die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR (etwa für Funktionsträger von Partei, Stasi und Militär), deren Anwartschaften über das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) ebenfalls überführt und nach speziellen Erstattungsregeln aus dem Bundeszuschuss mitfinanziert wurden. Genau diese Praxis wird in politischen Bürgeranfragen – etwa in einer Korrespondenz mit dem CDU-Abgeordneten Ralf Brauksiepe – gelegentlich pointiert als „großherzige Übernahme der Rentenanwartschaften für die alten SED-Kader“ kritisiert, wie abgeordnetenwatch.de dokumentiert – hierbei handelt es sich allerdings um eine pointierte Bürgermeinung, nicht um eine amtliche Einordnung, und der Umfang dieser speziellen Zusatzversorgungslasten ist deutlich kleiner als der allgemeine Ost-West-Transfer.

Die Krankenversicherung

Bei Kranken- und Pflegeversicherung ist die Faktenlage ähnlich gut dokumentiert. Eine Studie des WIG2-Instituts im Auftrag der IKK beziffert die versicherungsfremden Leistungen der GKV für 2023 auf insgesamt 59,8 Milliarden Euro – allein die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern habe rund 33 Milliarden Euro gekostet, wie die Apotheken Umschau berichtet. Besonders gut belegt ist der Fall der Bürgergeld-Empfänger: Der Bund zahlt pro Person monatlich 108,48 Euro, während die tatsächlichen Gesundheitskosten laut einem IGES-Gutachten bei 311,45 Euro liegen – eine jährliche Lücke von rund zehn Milliarden Euro, die die übrigen Beitragszahler tragen, wie der Wirtschaftsrat unter Berufung auf das Gutachten darlegt. Der Bundesrat selbst hat deshalb bereits gefordert, dass der Bund diese Kosten vollständig aus Steuermitteln übernimmt statt über die Kassen.

Das Flüchtlingsproblem

Sobald Menschen als Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt sind und – meist nach rund 15 Monaten – regulär in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, werden sie in der Regel Bürgergeld-Bezieher. Ab diesem Punkt gilt exakt dasselbe Finanzierungsproblem, das auch für alle anderen Bürgergeld-Empfänger dokumentiert ist: Der Bund zahlt eine Pauschale, die laut einem IGES-Gutachten für den GKV-Spitzenverband die realen Kosten nicht annähernd deckt – mit einer jährlichen Deckungslücke von rund 9 Milliarden Euro, die laut einer Antwort der Bundesregierung an den Bundestag faktisch von den Beitragszahlern getragen wird. GKV-Spitzenverbandschefin Doris Pfeiffer wird dort mit der Forderung zitiert, „die systematische Unterfinanzierung“ durch den Staat zu beenden.

Dies wird von verschiedenen Managern in Krankenkassen und Gewerkschaften als „Flüchtlingsproblem“ bestritten. Es sei ein grundsätzliches Problem der Unterversorgung gemäß Sozialgesetzgebung. Aber sie übersehen das Problem, dass die Menge der zu Versorgenden durch die politischen Entscheidungen erhöht wurde.

Pflegeversicherung

Für die Pflegeversicherung gibt es zudem einen sehr konkreten, corona-bezogenen Beleg, der direkt zum aktuellen Streit passt: Der VdK verweist darauf, dass während der Pandemie 13,1 Milliarden Euro aus den Pflegekassen für versicherungsfremde Leistungen entnommen wurden, was eine Finanzierungslücke von rund sechs Milliarden Euro verursacht habe – ein Betrag, der sich mit dem deckt, was Gesundheitsminister Linnemann kürzlich als „Corona-Hilfen“ bezeichnete, die der Bund den Pflegekassen eigentlich zurückzahlen müsste.

Zur Einordnung gehört allerdings auch die Gegenposition, die in der Debatte ebenso präsent ist: Ministerien und manche Ökonomen halten den Begriff „versicherungsfremde Leistungen“ für unscharf und politisch instrumentalisiert, weil es keine allgemein verbindliche Definition gibt – je nach Abgrenzung schwanken die genannten Summen erheblich. Manche Vertreter des Sozialstaats argumentieren zudem, ein Teil dieser Leistungen (etwa Kindererziehungszeiten) bringe dem Umlagesystem langfristig auch neue Beitragszahler und sei daher nicht rein „fremd“. Die Kritik am Prinzip selbst – der Staat entscheide politisch über Wohltaten, lasse aber die Beitragszahler statt den Steuerzahler dafür aufkommen – wird jedoch parteiübergreifend geteilt, von der Linkspartei bis zu Wirtschaftsverbänden wie dem Wirtschaftsrat der CDU, was für die Tragfähigkeit dieses Arguments spricht.

Bild: Screenshot von Video über Rentenkrise

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