Alle dachten, das Völkerrecht sei bereits tot. Aber mit der Haager Gruppe und dem IstGH gibt es noch Lebenszeichen. Die Frage ist, ob diese Bewegung für ein Völkerrecht statt westliche „regelbasierte Ordnung“ sich gegen die Angriffe durchsetzen wird.
Den Haag – Der Internationale Strafgerichtshof, kurz IStGH, bereitet sich auf mögliche neue Sanktionen der Vereinigten Staaten vor. Nach Angaben der stellvertretenden Chefanklägerin Nazhat Shameem Khan hat das Gericht in den vergangenen Monaten zahlreiche Maßnahmen getroffen, um seine Arbeit auch unter erschwerten Bedingungen fortsetzen zu können.
Khan sagte der Financial Times, der IStGH habe viel Arbeit investiert, um die Auswirkungen möglicher künftiger Sanktionen abzufedern. Die Aussagen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die US-Regierung von Präsident Donald Trump offenbar Sanktionen vorbereitet, die sich nicht nur gegen einzelne Mitarbeiter, sondern gegen den Internationalen Strafgerichtshof als Institution richten könnten. Darüber berichtete unter anderem die Nachrichtenagentur Reuters.
Der Hintergrund ist ein seit Jahren „angespanntes Verhältnis“ zwischen Washington und dem Gericht in Den Haag. Die Vereinigten Staaten sind kein Mitglied des IStGH und erkennen dessen Zuständigkeit für US-Bürger grundsätzlich nicht an. Besonders verschärft hat sich der Konflikt, nachdem der Gerichtshof Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Joaw Galant erlassen hatte. Die Haltung der USA ist, dass das Gericht ausschließlich befugt ist, die Feinde der USA zu verfolgen. Außerdem beschäftigt sich der IStGH mit Vorwürfen gegen US-Streitkräfte im Zusammenhang mit seiner Afghanistan-Ermittlung.
Bereits im Februar 2025 hatte Präsident Trump mit einer entsprechenden US-Executive-Order zu Sanktionen gegen den IStGH den Weg für Strafmaßnahmen gegen Mitarbeiter des Gerichts freigemacht. Das US-Finanzministerium führt inzwischen mehrere Personen des IStGH auf seiner Sanktionsliste. Auch Nazhat Shameem Khan wurde im August 2025 mit Sanktionen belegt.
Nun könnte eine neue Stufe folgen: Nach Berichten von Reuters bereitet die US-Regierung Maßnahmen vor, die den gesamten Gerichtshof betreffen könnten. Im Raum stehen dabei Einschränkungen für finanzielle Transaktionen und Dienstleistungen amerikanischer Unternehmen. Das könnte für eine internationale Organisation erhebliche Folgen haben – beispielsweise bei Bankgeschäften, Versicherungen, Software und Gehaltszahlungen.
Der Kampf eines Beschuldigten gegen seine Richter
Der IStGH versucht deshalb, seine Abhängigkeit von amerikanischen Unternehmen und Dienstleistungen zu reduzieren. Ein besonders sichtbares Beispiel ist die Informationstechnik. Das Gericht hat seine bisherige Bürosoftware von Microsoft auf openDesk umgestellt – eine in Deutschland entwickelte Open-Source-Lösung. Damit soll offenbar verhindert werden, dass mögliche US-Sanktionen über amerikanische Technologieanbieter direkt den täglichen Betrieb des Gerichts beeinträchtigen.
Auch bei anderen Bereichen wurden Vorkehrungen getroffen. Nach Angaben von Khan hat der IStGH alternative Lösungen für Bankgeschäfte und Krankenversicherungen organisiert. Außerdem wurden Mitarbeitergehälter teilweise mehrere Monate im Voraus ausgezahlt. Auf diese Weise soll das Risiko reduziert werden, dass mögliche Sanktionen kurzfristig die Auszahlung der Gehälter verhindern.
Doch wie groß die tatsächlichen Auswirkungen neuer Sanktionen wären, lässt sich derzeit noch nicht abschließend sagen. Die konkreten Maßnahmen der US-Regierung sind nach den vorliegenden Berichten noch nicht vollständig öffentlich bekanntgegeben. Der IStGH selbst erklärt, dass die Vorbereitungen gegen mögliche Sanktionen weiterhin ein laufender Prozess sind.
Während im UN-Sicherheitsrat „unsere regelbasierte Ordnung“ durch Veto-Recht dominiert…
Da der IStGH eine rechtlich unabhängige Institution und kein Organ der Vereinten Nationen ist, verfügt der Sicherheitsrat über keine direkte hierarchische Kontrolle oder ein Vetorecht gegen dessen richterliche Entscheidungen.
Aber VETO-Recht durch die Hintertür: Die über 120 Mitgliedstaaten, die das Römische Statut ratifiziert haben, sind völkerrechtlich verpflichtet, Urteile zu vollstrecken und gesuchte Personen festzunehmen. Aber was passiert, wenn ein Staat sich weigert zu kooperieren? In dem Fall kann der IStGH den Fall an die Versammlung der Vertragsparteien oder – falls das Verfahren ursprünglich durch den Sicherheitsrat eingeleitet wurde – an den Sicherheitsrat überweisen.
Falls es wie in diesem Fall, an die Versammlung der Vertragsparteien geleitet wird, kann man davon ausgehen, dass das US-Veto-Recht aus drohenden „100% Zöllen“ und anderen Zwangsmaßnahmen besteht. Wenn der Sicherheitsrat über Zwangsmaßnahmen oder Sanktionen gegen einen Staat berät, der ein IStGH-Urteil nicht vollstreckt, greift das klassische Vetorecht. Jedes ständige Mitglied kann kollektive Durchsetzungsmaßnahmen des Sicherheitsrats mit einem Veto verhindern.
Der Internationale Strafgerichtshof wurde 2002 auf Grundlage des sogenannten Römischen Statuts eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, Einzelpersonen wegen besonders schwerer internationaler Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen – darunter Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Gerichtshof greift dabei grundsätzlich dann ein, wenn nationale Justizsysteme nicht willens oder nicht in der Lage sind, entsprechende Verfahren selbst durchzuführen.
Die Vereinigten Staaten gehören ebenso wie beispielsweise Israel, Russland und China nicht zu den Vertragsstaaten des Römischen Statuts. Washington hat die Zuständigkeit des Gerichts für US-Bürger wiederholt zurückgewiesen. Die US-Regierung begründet ihre Maßnahmen unter anderem mit dem Vorwurf, der IStGH überschreite seine Zuständigkeit und bedrohe die Souveränität der Vereinigten Staaten. Kritiker sagen „die Souveränität Angriffskriege und Kriegsverbrechen zu begehen“.
Für den Gerichtshof geht es damit nicht nur um einzelne technische Dienstleistungen. Im Kern steht die Frage, wie unabhängig eine internationale Justizinstitution arbeiten kann, wenn wichtige Teile ihrer Infrastruktur von Unternehmen und Finanzsystemen abhängig sind, die dem Einfluss einzelner Staaten unterliegen.
Der IStGH versucht deshalb, genau diese Abhängigkeiten zu verringern. Der Wechsel zu europäischer beziehungsweise Open-Source-Software, alternative Bank- und Versicherungswege sowie finanzielle Vorsorge sollen dafür sorgen, dass der Gerichtshof seine Arbeit auch bei zusätzlichen Einschränkungen fortsetzen kann.
Zusammenfassung
Ob diese Maßnahmen ausreichen werden, hängt letztlich davon ab, wie weit die angekündigten US-Sanktionen gehen, und wie groß der Widerstand gegen „unsere regelbasierte Ordnung“ statt dem Völkerrecht ist. Fest steht jedoch: Der Konflikt zwischen Washington und dem Internationalen Strafgerichtshof erreicht damit eine neue Phase – und der Gerichtshof bereitet sich darauf vor, seine Arbeit trotz möglicher wirtschaftlicher und technischer Einschränkungen fortzuführen.
Bild: Screenshot von Bericht über US-Sanktionen gegen den IStGH.
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Links zu früheren TKP-Beiträgen zum Thema finden Sie unterhalb 
Netanjahu und Lindsey Graham und eine Verschwörung gegen den IStGH
Drei Richterinnen des IStGH verklagen Trump in den USA
4 Kommentare
Der Haftbefehl gegen Putin wurde meiner Erinnerung nach wegen der Evakuierung unbegleiteter Minderjähriger aus dem Kriegsgebiet ausgestellt. Das Gericht hätte die Chance den Haftbefehl aufzuheben.
Der IStGH hat auch einen internationalen Haftbefehl gegen Putin ausgesprochen. Auch Russland hat mit seinem Angriff auf die Ukraine das Völkerrecht gebrochen, wenngleich das stark provoziert war..trotzdem. Und der Iran hat mit der Unterstützung der div. Terrorgruppen und seiner zu hohen Unrananreicherung („von 60 auf 90 Prozent ist es nur ein Katzensprung“) auch provoziert, trotzdem hätte USrael ihn nicht angreifen dürfen. Man hätte sich vielmehr bei den Verhandlungen mehr bemühen sollen und diesbzgl. auch immer wieder die Staatengemeinschaft (mit Ausnahme der offensichtlich kriegsgeilen Quasselmarionette EU) heranziehen müssen, vor allem auch die BRICS Staaten.
@Daisy-. „Auch Russland hat mit seinem Angriff auf die Ukraine das Völkerrecht gebrochen,“
Keine Ahnung von Völkerrecht – Zur Ukraine:
http://blauerbote.com/2022/02/24/keine-ahnung-von-voelkerrecht-zur-ukraine/
UN-Charta: Artikel 51: Das Recht auf Selbstverteidigung – 11. Mai 2010
Artikel 51 der am 26. Juni 1945 unterzeichneten Charta der Vereinten Nationen im Wortlaut (offizielle Übersetzung):
„Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen*; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.“
*Die russische Föderation hatte den Sicherheitsrat ordnungsgemäß informiert:
https://www.freidenker.org/?p=14742 – Wer ist der Aggressor?
Wäre es ein völkerrechtswidriger Angriff, dann
– hätte die UNO das beschließen müssen;
– sie hätte Sanktionen und
– gegen Russland den Krieg erklären müssen.
Nichts dergleichen wurde beschlossen.
Somit handelt es sich um Maßnahmen in Ausübung des Selbstverteidigungsrechts Russlands, folglich ist der Einmarsch der russischen Armee legal und durch das Völkerrecht gemäß Artikel 51 gedeckt. Sollte doch mittlerweile jeder verstanden haben, anstatt Unwissenheit zu verbreiten…
Sie wissen nicht, dass es in der UNO VETO-Mächte gibt? Das sind u.a. Russland und China. Man kannja zu Ihnen nicht mal sagen, nice try, zu plump war das jetzt.
Die KI sagt zu dem Fall:
„Er verletzt insbesondere das Gewaltverbot aus Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta, wonach Staaten die territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit anderer Staaten nicht durch Gewalt verletzen dürfen. Die UN-Generalversammlung bezeichnete Russlands Vorgehen 2022 ausdrücklich als „Aggression“ und forderte Russland mit 141 zu 5 Stimmen zum sofortigen, vollständigen und bedingungslosen Abzug seiner Truppen auf.
Russlands Berufung auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta wird von der überwiegenden Mehrheit der Völkerrechtler zurückgewiesen: Die Ukraine hatte Russland nicht angegriffen, und die von Russland anerkannten Gebiete Donezk und Luhansk waren keine allgemein anerkannten Staaten, die Russland rechtmäßig kollektiv verteidigen konnte.“
Es gibt deswegen keine UN-Resulution der UNO, weil es Einspruch gab.
„Die UN-Generalversammlung verabschiedete am 2. März 2022 die Resolution ES-11/1 „Aggression against Ukraine“. Darin wurde Russlands Vorgehen ausdrücklich als Aggression verurteilt und Russland zum sofortigen und vollständigen Abzug seiner Truppen aus der Ukraine aufgefordert. Das Ergebnis war:
141 Staaten dafür
5 dagegen – darunter Russland
35 Enthaltungen
12 nicht anwesend
United Nations“
Bei allem, was recht ist, ich sympathisiere natürlich auch mit Russland, aber „Selbstverteidigung“ ist das natürlich nicht wirklich. Ebenso wie der Angriff USraels auf den Iran…
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