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Politik

Wählen, was man will – und bekommen, was man soll

1 Kommentare 8. November 2026 5 Minuten Lesezeit von Jochen Mitschka

Der deutsche Wähler geht seit Jahrzehnten zur Urne. Mal hat er strategisch gewählt, mal aus Überzeugung und mal mit zusammengebissenen Zähnen. Seit diesem Herbst beschleicht ihn ein Verdacht, den er lange weggeschoben hat: Seine Stimme spielt keine Rolle.

Die AfD liegt in den Umfragen seit Monaten vorn, bei YouGov im Oktober mit 28 Prozent, bei Insa sogar mit 29. Man kann sie wählen oder verachten, aber stärkste Kraft ist sie. Die Antwort der Politik darauf besteht nicht darin, ihr Wähler abzujagen. Sie lautet: Verbot.

Der Hack als Hoffnungsträger

Im September wurde ein Hosting-Dienstleister der Partei gehackt. Die AfD sprach von wenigen, meist seit Jahren ungenutzten Postfächern. Am 19. Oktober standen dann rund 421.000 Mails im Netz. Der Täter nennt sich laut NIUS „Ver“ und soll ein in den USA lebender Ukrainer sein. Er hat selbst erklärt, er wolle den Druck für ein Verbotsverfahren erhöhen. Der Hacker hat also kein Gewissen erleichtert, er hat Politik gemacht.

Seit dem 7. November sagt die Bundesjustizministerin, man müsse jetzt „ernsthaft und systematisch“ prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen. Auch die Mails könnten herangezogen werden, wenn sie Belege für Verfassungsfeindlichkeit liefern. Bund und Länder sollen dafür eine Arbeitsgruppe bilden. Erst danach würde entschieden, ob Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung tatsächlich einen Antrag stellen. Ein Verfahren ist das noch nicht, aber die Richtung ist für den Wähler unverkennbar.

Juristisch mag das sauber sein. Mehrere Rechtsprofessoren halten die Mails laut LTO für wohl verwertbar, weil private Dritte sie beschafft haben und nicht der Staat. Ein Staatsrechtler sagt, eine gefälschte Mail mache nicht alles unverwertbar. Gefälschte Mails gibt es offenbar: Report24 berichtet, dass wegen einer außerhalb des Datenbestands verbreiteten Fälschung bereits der Rücktritt eines AfD-Abgeordneten gefordert wurde. Dass die Echtheit der Daten bis heute nicht abschließend geklärt ist, scheint kaum jemanden zu stören. Und die Regel der „Frucht vom verbotenen Baum“ wie in den USA gibt es nicht in Deutschland.

Was den Wähler nicht loslässt

Der Wähler weiß, dass Artikel 21 des Grundgesetzes Parteiverbote vorsieht. Er weiß auch, dass Karlsruhe entscheidet und nicht ein Minister. Allerdings stört ihn, dass dieses Gericht genau von den Politikern ernannt wurde, welche nun das Verbotsverfahren einleiten wollen.

Ihn beschäftigt auch die Reihenfolge. Erst wird gehackt, dann wird gehofft. Die Mails sind noch nicht ausgewertet, doch der Satz „Wir prüfen ein Verbot“ ist schon in der Welt. Die Union zögert, CDU und CSU zieren sich, was zeigt, dass es nicht nur um Recht geht. Es geht um Mehrheiten, um Koalitionen und darum, wer in Berlin wen braucht.

Und dann erinnert er sich an Merkel. Im Mai 2010 nannte sie die Griechenland-Hilfe „alternativlos“. Das Wort wurde zum Unwort des Jahres, weil es die Politikverdrossenheit verstärke. Im September 2011 sagte sie im Streit um die Euro-Rettung, die parlamentarische Mitbestimmung solle so gestaltet werden, dass sie „marktkonform“ sei. Gemeint war das im Zusammenhang mit dem Budgetrecht des Bundestags, dessen Bedeutung sie ausdrücklich betonte. Wer so spricht, muss sich aber nicht wundern, wenn Bürger heraushören, was der Wähler heraushört: Wahlen dürfen das Personal tauschen, nicht die Richtung. Auf diese Entwicklung zum Parteienstaat weisen Kritiker schon länger hin. Und schließlich hatte Merkel schon 2010 ganz offen erklärt, dass alle wichtigen Entscheidungen in der BRD nach dem Krieg GEGEN die Mehrheit der Meinung der Bevölkerung durch die Politiker gefällt worden waren. Was sie für vollkommen richtig hält.

Was bleibt

Der Wähler will nicht behaupten, die AfD sei harmlos. Er will auch nicht behaupten, sie sei gefährlich. Das sollen Richter, aber solche, die von ihm, und nicht von Richtern, die von der politischen Konkurrenz ernannt wurden, anhand von Beweisen klären, die auch nicht von einem anonymen Hacker mit erklärter politischer Absicht stammen sollten. In Zeiten, in denen Snowden erklärte, dass digitale „Beweise“ von der NSA nach Belieben gefälscht werden können.

Aber er stellt eine Frage, die ihm niemand beantwortet: Was soll er denken, wenn die stärkste Partei des Landes nicht an der Wahlurne, sondern im Gerichtssaal bekämpft wird? Und was sagt es über seine Stimme, wenn sie nur zählt, solange sie für die richtige Seite abgegeben wird? Im Hintergrund schwebt der Verdacht, dass eine Koalition von „staatstragenden“ Parteien sich durch Kontrolle über alle Säulen der Gewaltenteilung, und die Hälfte der meinungsbildenden Medien Konkurrenz vom Hals halten will, welche der Wähler aber zur Herausforderung ihrer Politik gerade wählen will.

Für den Wähler in Deutschland bleibt der Eindruck, dass in diesem Land seine Stimme nur gezählt wird, wenn sie die Entscheidungen der „staatstragenden“ politischen Parteien bestätigt. Andererseits meinte ein frustrierter  Wähler, dass er einsehe, dass ein Verbot in die grundsätzliche Politik der EU passen würde, jede EU-kritische Bewegung zu unterdrücken, von Wahlen auszuschließen, zum Schutz der Demokratie natürlich.

Bild: Screenshot über ein quasi-Werbevideo des ÖR zum Verbot der AfD

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1 Kommentar

  1. 1150
    Antworten

    wer ohne schuld sei, werfe den ersten stein ……

    also ich kenne keine partei, die unbescholtene und untadelige in ihren reihen hat,

    nur die biologie spielt den gut- und besseren °°menschen°° in die hände,

    wobei die unbefleckten, wenn sie könnten ….. hat corinna ja deutlich gezeigt

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