
Staatliche Tabus in Deutschland – Ein Kommentar zum Fall C.J. Hopkins
Wird Kritik an staatlichem Handeln zur Straftat? Der Fall des Autors C.J. Hopkins zeigt, wie die Justiz durch eine „normierte Wahrnehmung“ den Kontext von Meinungsäußerungen systematisch ausblendet. Anstatt Freiheit zu schützen, fungiert die Rechtsprechung zunehmend als Architektin einer „Tabu-Verwaltung“. Ein Kommentar über stille Normsetzungen, juristische Prozess-Fallen und das Ende der Differenzierung in unserem Diskursraum.
Die Entscheidung im Fall des amerikanischen Autors C.J. Hopkins, der in Berlin lebt und arbeitet, markiert einen bemerkenswerten Punkt in der deutschen Rechtsprechung: Die Verwendung einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung, die mit einem Hakenkreuz versehen ist, wird als strafbare Handlung nach § 86a StGB bewertet – auch dann, wenn sie erkennbar der Kritik an der staatlichen Corona-Politik diente. Die Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht ohne jede Begründung unterstreicht eine Entwicklung, die weit über den Einzelfall hinausreicht und die Grundfesten der Meinungsfreiheit in Deutschland neu definiert.
Das „kommunikative Tabu“ als neue Rechtsnorm
Die Rechtsprechung stützt sich maßgeblich auf die Annahme, dass das Hakenkreuz ein „kommunikatives Tabu“ darstellt, das aus dem politischen Leben verbannt werden muss. Das Gericht steht hierbei vor einer methodischen Herausforderung: Wie geht man mit Symbolen um, die nicht zur „Wiederbelebung“ des Nationalsozialismus, sondern zur rhetorischen Zuspitzung in aktuellen Debatten genutzt werden?
Die Antwort des Gerichts ist eine weitreichende Restriktion. Es fordert, dass eine „Abkehr vom Nationalsozialismus“ bei der Verwendung eines solchen Symbols „eindeutig und auf Anhieb erkennbar“ sein müsse. Diese Hürde ist in der Praxis so hoch angesetzt, dass kaum eine kritische Verwendung des Symbols sie noch überwinden kann. Was der Verwender mit dem Symbol zum Ausdruck bringen wollte – etwa eine patriotische, von der NS-Ideologie losgelöste Lesart oder eine drastische Kritik am staatlichen Handeln –, wird als „irrelevant“ ausgeblendet.
Die „stille“ Normsetzung durch das Bundesverfassungsgericht
Dass das Bundesverfassungsgericht im aktuellen Fall von einer Begründung der Nichtannahme absieht, ist kein Zufall. Es ist das Ergebnis einer langjährigen Linie, die ihren Ursprung maßgeblich im Beschluss vom 18. Mai 2009 (1 BvR 2157/07) hat. Damals wählte das Gericht strategisch einen NPD-Funktionär als Fallbeispiel, um eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen. Es nutzte diesen NPD-Kontext, in dem eine „Wiederbelebung“ nicht unplausibel erschien, um im Wege einer Nichtannahme die Rechtsnorm § 86a StGB entgegen ihrem Wortlaut faktisch umzuschreiben.
Dieses Vorgehen war eine „stille“ Gesetzgebung durch die Hintertür: Das Gericht schuf einen Präzedenzfall, der als „Styleguide“ für die gesamte deutsche Justiz fungiert. Die heutige Nichtbegründung signalisiert: Die dogmatischen Grenzen sind längst gesetzt; das Gericht sieht keinen Bedarf mehr für eine erneute verfassungsrechtliche Abwägung. Das bedeutet jedoch im Umkehrschluss, dass eine „juristische Bestimmtheit“ in diesem Bereich nicht mehr durch den Gesetzgeber, sondern durch eine ständige, sich selbst immunisierende Rechtsprechung hergestellt wird.
Die Prozess-Falle: Wenn Widerspruch das System stärkt
Besonders tragisch an dieser Entwicklung ist die Rolle derjenigen, die gegen die ausufernde Auslegung des § 86a StGB vorgehen. Ein Bürger, der sicher ist, dass seine Verwendung eines Symbols – etwa „Die Fahnen hoch“ auf einem T-Shirt – eben nicht dem Horst-Wessel-Lied dient, zieht vor Gericht, um Recht zu bekommen. Doch genau hier liefert er dem Gericht die Steilvorlage für seine „normierte Wahrnehmung“.
Das Gericht nutzt den Einzelfall, um die Auslegung des Gesetzes weiter zu zementieren. Indem es den Unterschied (etwa Plural statt Singular oder den Kontext des Protests) als „irrelevant“ deklariert, macht es aus dem Widerspruch des Bürgers eine neue, noch strengere Regel. Die Justiz hat eine „juristische Falle“ konstruiert: Wer klagt, um seine Freiheit zu verteidigen, liefert dem System den Anlass, um die Tabugrenzen noch enger zu ziehen. Es kommt nicht mehr darauf an, was der Bürger in der Realität verwendet hat, sondern nur noch darauf, was das Gericht in der Abbildung zu erkennen wünscht.
Die Erosion der Differenzierung
Der Fall Hopkins zeigt, dass eine Differenzierung zwischen der ideologischen Nutzung eines Symbols und der tatsächlich rhetorischen Nutzung kaum noch stattfindet. Die Justiz hat eine „normierte Wahrnehmung“ etabliert, in der das Symbol selbst zur Gefahr erklärt wird, unabhängig von Kontext und Intention des Verwenders.
Wenn die Unbestimmtheit von Rechtsbegriffen – wie „staatsbürgerliche Aufklärung“ – nicht genutzt wird, um Freiräume zu schützen, sondern um diese durch eine restriktive Auslegung zu schließen, gerät das System in eine Schieflage. Ein Rechtsstaat, der jede Form der symbolischen Provokation unter den Vorbehalt der staatlichen Tabu-Verwaltung stellt, entzieht sich selbst die Basis für den kritischen Diskurs.
Angemessenheit als Grenze des Sagbaren
Die Entscheidung im Fall Hopkins und das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts dokumentieren eine Entwicklung, in der die freie Meinungsäußerung zunehmend unter den Vorbehalt der „Angemessenheit“ gestellt wird. Wenn die „Wehrhaftigkeit“ der Demokratie bedeutet, dass der Bürger in seiner Form der Kritik derart eingeschränkt wird, dass nur noch konforme Ausdrucksweisen zulässig sind, dann hat sich der Diskursraum in Deutschland grundlegend gewandelt. Die Öffentlichkeit ist in Deutschland unter diesem Aspekt kein Raum mehr, in dem Freiheit zur Provokation ausdrücklich geschützt wird, sondern ein Bereich, in dem das Sagen von Unangenehmem mit einer strafrechtlichen Grenzziehung belegt wurde. Wer heute noch glaubt, dass wir in einem freien Diskursraum leben, in dem jedes Argument sachlich geprüft wird, hat die neue Justierung des Systems nicht verstanden: Die Justiz hat die Freiheit nicht abgeschafft, sie hat sie in eine Schablone gezwängt, in der alles, was nicht hineinpasst, als „Störung“ einfach kriminalisiert wird.
Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.
Hans Petereit ist Ingenieur der Elektrotechnik und schreibt unter Pseudonym.
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Immer wieder beeindruckend, wie „positives Recht“ Mißbrauch geradezu herausfordert … 🤔
Affen sind viel zu lebendig, um sich so zu verhalten !
Wenn ein Elektroingenieur unter Pseudonym über Recht und Meinungsfreiheit schreibt, ist das aus meiner unbescheidenen Perspektive in etwa so, wie wenn mich ein mit voller Absicht in den psychsichen Ausnahmezustand versetzter Hopkins im selben Namen auf Substack wegen leiser Kritik sperrt (sowie das so manch mitunter platte Form mittel technischer Details gerade beim Kommentieren zu bewerkstelligen pflegt.)
Ich sehe im “Fall Hopkins” im Wesentlichen zwei nicht gerade neuen “Krisen” am Werk:
Eine erwähnte Beschäftigungskrise, mit der eine parteiübergreifend binäre Denkweisen sprengende Stimme in ihrem Tun torpediert wird.
Die Krise der Gewaltenteilung, die einen former Fraktionsvize besonders ungeschickt zum Hüter der politischen Justiz bestellt.
In puncto zwei reicht ein kurzer Blick nach Österreich vollkommen aus, um sich für ein weiteres Jahrhundert für Justizia und ihre im rechtsidealistischen Sinn dysfunktionalen Schulen zu schämen. Mit einer Edtstadlerin als ehemalige “Verfassungsministerin” – Herz bzw Hirn, was willst du mehr?
PS: Rein rechtstechnisch ist die Ablehung durch das Gericht in dt. System (anders als in Ö) der übliche und im Einzelfall auch manchmal recht üble Normalzustand. Im konkreten Fall selbstverständlich ein Farce, die auf den “Kopf” höchstwahrscheinlich mit negativen Auswirkungen auf das Vertrauen in den Rechtsstaat zurückfallen wird. Opportun, aber nicht klug.
Gestern lief „Dirty Grandpa“ auf Pro7 – nach einer Party wacht Zac Efron nackt am Strand auf, auf der Stirn aufgemalter Hakkenkreuz – gerade kriegt er einen Videoanruf von seiner jüdischen Verlobten, bei der auch seine Eltern und ein Rabbi dabei sind. Diese ganzen Typen von Pro7 wurden mittlerweile festgenommen? Zac Efron kommt auf die Fahndungsliste?