
Haben Lehrer und Schuldirektoren jetzt medizinische Public Health Komptenz und haften sie dafür?
Bekanntlich dürfen jetzt Schulen selbständig und eigenmächtig Maskenpflicht und Tests anordnen. Die fachliche Kompetenz fehlt ihnen aber offensichtlich und damit ergeben sich auch strafrechtliche und Haftungsfragen.
Masken erhöhen insbesondere bei Kindern den CO2 Gehalt in der Atemluft erheblich, nämlich von 0,04 Volumsprozent in der Luft im Freien auf etwas um die 2% oder mehr unter der Maske. Der Grund: in der Ausatemluft beträgt der CO2 Gehalt ziemlich genau 4%. Der Totraum der Maske liegt etwa bei einem Achtel Liter, ebenso der nicht ausgeatmete Anteil in den Atemwegen, der allerdings bei Kindern noch erheblich weniger ist.
Im März hat TKP über eine Möglichkeit berichtet, wie man praktisch Maskenbefreiung für Kinder erreichen kann. Man muss einfach regelmäßige Messung der Sauerstoffsättigung im Blut durch die auszubildenden Lehrkräfte verlangen um Schaden abzuwenden. Mehr dazu hier.
Die Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich e.V. hat kürzlich einen offenen Brief an alle Schuldirektionen gerichtet. Darin werden die Direktionen darauf hinweisen, dass sie sich möglicherweise strafbar machen, wenn sie eigenmächtig Masken- oder Testpflicht an ihren Schulen anordnen. Den gesamten Brief lesen Sie hier.
Was Eltern jetzt tun können, wenn eine Schule wieder Maßnahmen einführt: Antworten Sie der Schuldirektion!
1. Fordern Sie eine schriftliche Begründung für die jeweilige Maßnahme ein. („Was hat Sie zu dieser Entscheidung veranlasst? Welchen Nutzen hat diese Maßnahme? Welche wissenschaftlichen Erklärungen haben Sie dafür?“)
2. Fordern Sie zusätzlich eine schriftliche Unbedenklichkeitserklärung ein. („Können Sie mir schriftlich versichern, dass weder Tests noch Masken meinem Kind körperlichen oder psychischen Schaden zufügen können?“)
3. Fordern Sie eine Nutzen-Schaden-Abwägung ein. („Wie gefährdet ist mein Kind durch diese Erkrankung und steht diese Maßnahme in einem ausgewogenen Verhältnis dazu?“)
4. Versichern Sie der Schuldirektion, dass Sie Ihr Kind zu Hause lassen, sollte es Krankheitssymptome zeigen.
Bei rechtlichen Fragen und wenn Sie eine Maßnahmenbeschwerde einreichen wollen, wenden Sie sich zum Beispiel an die Anwälte für Aufklärung.
Bild von Sasin Tipchai auf Pixabay
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Maske zu tragen schadet Deiner Gesundheit – Video
19 Kommentare
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Hallo,
in Österreich ist es ja leider auch wie in Deutschland, nämlich dass österreichische Richter eher einem Hotelier die Gewerbeerlaubnis entziehen, als dass die Richter was vom rechtsstaatlichen Prinzip der Gewaltenteilung wissen wollen und die Anordnungen der regierenden Politiker auf Rechtmäßigkeit überprüfen würden.
Juristische Konsequenzen gegen Lehrer und Schulleiter sind damit leider eine eher leere Drohung. Auch wenn es keine Regierungsverordnung ist, sondern ein Schulleiter eigenmächtig etwas anordnet – so lange das ideologisch auf Regierungslinie liegt, werden die Richter es als rechtens erklären (und die Staatsanwälte eher noch was gegen die Kläger konstruieren).
Der Terror der Gesundheitsminister (gekaufte Ami-Schänder) geht wohl in die nächste Runde! Ein Krieg muss Finanziert werden und die Menschen auf diesem Planeten sollen erfolgreich Reduziert werden. Teilweise ist es den Regierungen mit der Reduzierung der Menschen schon gelungen! Die Übersterblichkeit Weltweit steigt! Jetzt werden Kinder mit Masken und vergifteten Tests in den Opfer-Kreis gezwungen, um deren Immunsysteme zu schwächen und die Gesundheit auf ein Minimum reduzieren. Dafür lassen sich Lehrer perfekt benutzen, weil sie sonst ihren Job verlieren, der eigentlich immer noch von Steuergeldern bezahlt wird! Die Regierenden treten immer stärker als Totschläger auf!
Wenn eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Schuldirektion nötig wird und Lehrer mein Kind gegen mich aufhetzen, bleibt nur, das Kind aus der Schule zu nehmen.
Interessant ist dann maximal noch eine Schadenersatzklage für die anfallenden Kosten.
Der aktuelle Nationalrat und die Justiz sind der Auffassung, dass die Strukturen des Staates jederzeit für die Absatzförderung ansonsten unverkäuflicher, riskanter Produkte genutzt werden dürfen – einschließlich Abschaffung der Grundrechte.
Man sollte, wo es möglich ist, Konsequenzen ziehen!
Wie wär’s mit Elefantenfragen:
Glauben Sie, dass ein BILDUNGSminister für schwerste Eingriffe in die körperliche Integrität der Kinder durch dauernden Sauerstoffentzug via Maskenzwang hinreichend gesetzlich ermächtigt ist (sodass er Sie zur Tat ermächtigen kann)?
Welche Kompetenzgrundlagen können sie im SCHULrecht dafür finden?
Sofern es sich wider Erwarten um eine GESUNDHEITSPOLITISCHE Maßnahme handelte, wäre dafür nicht der GESUNDHEITSMINISTER zuständig?
PS: Mehrere ähnlich vermessene CO2-Versorgungseingriffe in Kindergehirne landeten bereits am Tisch des Verfassungsgerichtshofes. Dieser scheint Elefantentritten bislang standhaft standzuhalten. Für die Geschichtslehrer unter den Direktoren: Wie hoch schätzen Sie die (politische) Wahrscheinlichkeit ein, dass dies dauerhaft so bleiben wird?
Guckst du, Direktor:
Was ein Bildungsminister nach § 82m Schulunterrichtsgesetz darf:
https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40245018/NOR40245018.pdf
Die anderen in der Präambel der Covid-19-Schulverordnung
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/20012003/C-SchVO%202022_23%2c%20Fassung%20vom%2017.10.2022.pdf
genannten Kompetenzgrundlagen sind weitgehend irrelevant, abgesehen von ABLENKUNG.
Und abgesehen vom nahezu gleich lautenden § 132c Schulorganisationsgesetz:
https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40244973/NOR40244973.pdf
Schon lange her. Ein Professor sagte, der sicherste Ort für einen Lehrer ist das Klassenzimmer.
Kleiner Hinweis auf die den „Nudging-Verordnungen“ regelmäßig innewohnenden, offenen Widersprüche:
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/20012003/C-SchVO%202022_23%2c%20Fassung%20vom%2017.10.2022.pdf
Im Beispiel der hier maßgeblichen C-SchVO findet sich der typische Schwachsinn ganz unten in der aus „Artikel 1“ bestehenden Anlage A, lautend wie folgt:
„Es sind für kein Gebiet UND KEINE SCHULE Maßnahmen angeordnet.
Stimmt soweit ja, denkt sich der Leser. Sobald jedoch ein angstgetriebener, lokaler Maskenduce seine Schule entsprechend der Verordnung mit Masken überzieht, stimmt’s nimmer.
§7/3 besagt, dass die DURCH DEN BILDUNGSMINISTER angeordneten Maßnahmen in ANLAGE A GEREGELT seien. Nun wird der Bildungsminister sicher keine Maßnahme für einzelne Schulen erlassen. Es wäre aber rechtlich möglich. Die Wortfolge „und keine Schule“ in Anlage A (die nur durch den Minister geändert werden kann) hat somit einzig den Zweck, etwaigen Verordnungen durch d….. Maskendirektoren OFFEN ZU WIDERSPRECHEN.
Ergebnis: RECHTS U N S I C H E R H E I T.
Ich frage mich schon lange, welche Spaßvögel den legistischen Apparat der Regierung gekapert haben. Und dachte mir einst, dass zumindest die ehrenwerten Richter des VfGH sich dauernd wiederholende „Fehler“ als systematisch wahrnehmen und diesem Unfug nachhaltig ein Ende bereiten werden. Denkste!
Es ist ganz einfach: “Schuster bleib bei deinen Leisten.” Lehrer sollten Kinder bilden und sozial in die Gesellschaft eingliedern, nicht sie wie ein Arzt behandeln. Früher nannte man so was mal ” die Scharlatanerie der Glaskugelbesitzer., heute wird es von der Regierung verordnet. Kommentar dazu ist leider mehr als flüssig.
Wie soll bitte ein Lehrer Kinder bilden? Und noch absurder, in die Gesellschaft eingliedern? Zur Erinnerung: Die sind alle in ein (karges) Zimmer eingesperrt. Die haben weder ein Handwerk, noch eine Bibliothek, noch blühende Geschäftsverbindungen, -verhandlungen, Gespräche, Familienbande. Nichts. Schule hat nur einen Zweck: Menschen aus ihrem sozialen Zusammenhang zu reissen, Gehorsam zu lernen und sie dumm zu machen… und sicherstellen, dass auch nach dem Schulabschluss sie sich selbst und alle anderen weiterhin dumm halten.
Zu meiner Zeit war das nicht so. Wir haben wenig gesellschaftspolitische Fragen behandelt und sind tief ins Handwerk eingestiegen: Physik, Biologie, Mathe, Englisch, Latein, Deutsch, Geschichte, Musik, Informatik, Technik, Ökonomie. Es gibt genug schwierigen Stoff!
Die Rahmenbedingungen für viele Klassenlehrer in der Volksschule: ca. 20 Nationalitäten, eine Handvoll Kinder spricht Deutsch.
Da geht es eher um das Thema „Überleben“ als um „Bildung“.
Glück auf und alles Gute, Toni
einfach nur schriftlich den nachweis der medizinisch-fachlichen kompetenz der direktion und des lehrkörpers einfordern, in einem nebensatz “kurpfuscherei” und die juristischen konsequenzen daraus einflechten, damit hat sich der terror erledigt
Der Maskenterror des Corona Regimes gegen die Bürger in Deutschland hat einen neuen Höhepunkt erreicht:
Wie bei Potemkin: Bahn gaukelt Politiker heile (Zug-)Welt vor
Privilegien für Minister
https://reitschuster.de/post/wie-bei-potemkin-bahn-gaukelt-politiker-heile-zug-welt-vor/
Aufhören, aufhören!
Lehrer und Schulen als Propagandainstrumente und Helfer der Coronafanatiker. Nach dem bekannten Prinzip: Teile und herrsche!
Schon die Abfrage von Punkt 1 wäre vielleicht sehr wirksam – wenn keine Erklärung folgt, sofort Maßnahmenbeschwerde und Androhung, dass man bei jeglichen Schäden des Kindes die Schule bzw. die jeweiligen Lehrer in die Verantwortung nimmt. Sollte das Kind deswegen gemobbt werden…Anwalt einschalten bzw. wenigstens damit drohen.
Für die Kinder ist es am schwersten, wenn sie dadurch zu “Außenseitern” gestempelt werden, denn sogar manche Eltern hetzen gerne intern Kinder gegeneinander auf.
Quelle https://www.arbeitsinspektion.gv.at/
“Zur Tragedauerbeschränkung von FFP2-Masken liegen arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse vor, die in der DGUV 112-190 aufgeführt sind: Bei einer filtrierenden Halbmaske ohne Ausatemventil muss nach spätestens 75 Minuten eine Unterbrechung (Pausen oder Tätigkeiten, die ohne Maske durchgeführt werden können) des Tragens zur Erholung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglicht werden. Diese Erholungszeit muss mindestens 30 Minuten dauern. (Bei geringer körperlicher Belastung kann die Tragedauer auch überschritten werden, die DGUV-Regel sieht hier eine mögliche Erhöhung um 50 % vor.)
Während der Erholungsdauer geht es darum, die Maske nicht zu tragen, es ist keine Arbeitspause gemeint. Tätigkeiten, die ohne Maske durchgeführt werden können, sind weiterhin in der Erholungsdauer möglich. Davon abweichende Pausenregime können aber ebenfalls geeignet sein, wenn sie zum gleichen Ergebnis hinsichtlich Entlastung bzw. Erholung führen, zB mehrere kurze Pausen, die routinemäßig benötigt werden (zB zum Essen, Trinken).
Vergleichbare arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Tragezeitbegrenzungen für den Mund-Nase-Schutz (MNS) liegen derzeit noch nicht vor. Aufgrund der physikalischen Eigenschaften der für MNS verwendeten Gewebe (Webstoff 2-lagig oder Vlies) ist aber davon auszugehen, dass der Atemwiderstand ebenfalls erhöht ist und eine Belastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darstellt. Die Belastung des Organismus durch den erhöhten Atemwiderstand beim Tragen von Atemschutzmasken ist von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung zu ermitteln und zu beurteilen, und es sind dagegen geeignete Maßnahmen zu setzen.
Bei erschwerenden Arbeitsbedingungen wie z. B. durch hohe Lufttemperatur, hohe Luftfeuchtigkeit, höhere körperliche Belastung und Schutzkleidung können aber durchaus auch kürzere Intervalle notwendig sein.”
Ein Schulalltag ist daher mit FFP2 unmöglich mit üblichem Stundenplan durchzuführen. Und was für Erwachsene Arbeitnehmer gilt, kann in punkto Belastung Kindern und Jugendlichen noch längst nicht zugemutet werden. Wie es Schuldirektionen möglich sein soll, die Belastung des Organismus für Schüler unterschiedlicher physicher und psychischer Konstitution zu messen, ist mir schleierhaft. Die einzige Konsequenz aus diesen Unsicherheiten ist: Eine Maskenpflicht in der Schule darf und kann es nicht geben.
Ich halte die Maskenpflicht nicht für eine Bagatellmaßnahme und ich lehne es ab, dass Schuldirektorinnen, Firmen, Kaufhäuser und dergleichen selbständig Maskenpflichten anordnen können.
Leider waren die meisten unserer Mitbürger mit solchen und ähnlichen Regelungen überwiegend einverstanden wie man am 9.Oktober sehen konnte.
Leider fühlt sich der VfGH den Machthabern mehr verpflichtet als der österreichischen Verfassung.
Es geht doch gar nicht um die Kinder. Es geht um die Lehrer und Eltern. Viele sind zartbesaitet und haben panische Angst, dass das miese fiese Virus sie das fürchten lehren könnte. All jene, die sich nicht fürchten, beginnen damit spätestens wenn sie sich einer Horde aufgebrachter Eltern oder Lehrern gegenüber sehen, deren wütender Tenor lautet: “Aus Sicherheitsgründen wünschen wir die Masken während des Unterrichts für die Kinder. Ende der Debatte.
Früher (bzw. heute auch noch anderswo) waren Kinder mal ein Hoffnungszeichen. Heute werden sie als Bedrohung wahrgenommen, als Viren- oder CO2-Schleuder. Was sind wir doch aufgeklärt und fortschrittlich!
In Deutschland wurden seit Beginn des Corona-Terrors die Nutzer des ÖPNV pausenlos mit den Masken tyrannisiert. Hinzu kommt eine “Maskenpflicht” in öffentlichen Gebäuden.
Derzeit werden mal wieder auch die pflegebedürftigen und kranken Menschen tyrannisiert.
Die Krönung sind die Verbrecher der Politbüros, die jungen globalen Führer und ihr Anhang, die sich mit Maske vor Kameras zeigen und danach ohne feiern. Die ganz oben in der Bande kümmern sich überhaupt nicht um Masken. Den Terror lassen die per Verordnung die Bürger außerhalb der Politbüros unter sich veranstalten: Durchgeknallte Bedienstete der Deutschen Bahn gegen zahlende Kunden der DB, Pfleger und Ärzte gegen alte Menschen, Juristen gegen Nicht-Juristen usw.
Merkt Euch die Namen der Scheißcoronaterroristen, damit die nicht ewig ungeschoren davon kommen!