
Bürgerinitiative zum Stopp der mRNA-Technologie geht an den Start
Dass mRNA-Technologie erhebliche Schattenseiten hat, lässt sich anhand des Anstiegs der Sterbe-, Schwangerschaftsabbruchs-, Krebs- und Schlaganfall-Zahlen kaum mehr negieren. Ab sofort sind die Bürger Österreichs daher aufgefordert, sich für den Stopp der mRNA-Technologie zu engagieren. Ab sofort kann die neue Bürgerinitiative auf der Parlaments-Webseite gezeichnet werden.
Die Technologie ist bestenfalls als wissenschaftlich nicht hinreichend erforscht zu bezeichnen und darf folglich nicht länger zum Einsatz kommen. Trotzdem werden viele Impfstoffe auf mRNA-Technologie umgestellt. Am 17. April wurde die neue Bürgerinitiative bei der Veranstaltung „Auf der Suche nach der Wahrheit“ in Salzburg, bei der die Themen WHO, Pandemiepolitik und die internationalen Gesundheitsvorschriften kritisch adressiert wurden, von Dr. Silvia Behrendt erstmals mit der Ko-Initiatorin Elisabeth Albrecht vom Verein für Zivilschutz „Die Eiche“ vorgestellt.
Mit sehr viel Herzblut gestartet, kamen die Mindestzahl an handschriftlichen Unterschriften innerhalb sehr kurzer Zeit zusammen. Lange vor dem angekündigten Stichtag, 15. Mai, waren die 500 Unterschriften bereits erreicht. Über 200 Briefe und viele persönlich übergebene Unterschriftslisten erreichten das Team – ein klarer Beweis der Dringlichkeit, die das Thema für kritische Menschen hat. Dafür haben sich auch Gruppen wie der Steyrer Spaziergang engagiert, die seit Beginn der Corona-Maßnahmen gerade zum 282. Mal sonntags ihren Protest auf der Straße kundgetan haben.
Am 1. Juni, dem internationalen Kindertag, erfolgte die Übergabe der Initiative mit 2.544 Unterschriften an den Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz. Dafür waren Behrendt und ihre Mitstreiterin, bekannt als Oma Elisabeth, in Wien beim Nationalratspräsidenten geladen, dem sie die Unterschriften persönlich aushändigten. Der direkte Kontakt, das persönliche Gespräch, mit der Politik war den beiden ein Anliegen, um auf die Dringlichkeit ihrer Initiative hinzuweisen.
Die Resonanz des Nationalratspräsidenten war positiv, da ihm das Thema Arzneimittelsicherheit ein Anliegen sei, das viel mehr an die Öffentlichkeit kommen müsse. Er wies auf die Bedeutung der Bewerbung hin, damit diese von möglichst vielen Österreichern unterstützt werden könne.
Nach der erfolgreichen juristischen Prüfung und der Veröffentlichung besteht jetzt für alle die Möglichkeit, sich der Bürgerinitiative online anzuschließen. Neben der Unterschrift besteht auch die Möglichkeit, selbst eine Stellungnahme zum Thema abzugeben. Je mehr Menschen diese Möglichkeit nutzen, desto größer ist ihre Wirkung, wenn die Initiative im Bürgerinitiativen-Ausschuss behandelt wird.
Ich sprach mit Dr. Silvia Behrendt, der Erstunterzeichnerin, über die Hintergründe der Initiative, in der auch auf die zahlreichen Fehler und Mängel im Zulassungsprozess eingegangen wird.
Sie haben die Bürgerinitiative „JA zur einstweiligen Aussetzung und wissenschaftlichen Neubewertung der mRNA-Technologie – zum Schutz unserer Kinder!“ mit ins Leben gerufen. Können Sie sich und ihre Mitstreiter kurz vorstellen?
Hinter der Bürgerinitiative stehen Elisabeth Albrecht vom Zivilschutzverein „DIE EICHE“ und ich mit der „Agentur für Globale Gesundheitsverantwortung“. Bei Elisabeth Albrecht liegt der Fokus auf Kinderschutz, insbesondere auch im Hinblick auf die mRNA-Impfstoffe. Mein Verein, der im Jahr 2021 gegründet wurde, hat u.a. das Ziel, die Arzneimittelsicherheit in Österreich, in der EU und weltweit zu stärken und Rechenschaft für entstandene Schäden durch die Corona Pandemie von den Verantwortungsträgern einzufordern.
Wir sehen beide in der regulatorischen Fehlbewertung durch die EMA sowie in der mittlerweile vorliegenden Evidenz über mögliche Schadmechanismen durch die mRNA-Plattformtechnologie eine große Gefahr, über die die Mehrheit der Bevölkerung nicht ausreichend informiert ist.
Dies hat uns veranlasst, diese Bürgerinitiative zu starten. Parallel dazu gibt es eine europaweite Initiative gegen die Europäische Arzneimittelagentur, kurz EMA genannt, welche für die Zulassungen der mRNA-Technologie hauptverantwortlich ist.
Was ist das Ziel der Bürgerinitiative?
Kurz gesagt fordert die Bürgerinitiative, dass die zuständigen Stellen den sofortigen Stopp der bestehenden und zukünftigen Zulassungen von modRNA- und sa-mRNA-Technologien gegen Infektionskrankheiten in Österreich, insbesondere von Comirnaty, Spikevax, Kostaive und mNexspike, verordnen, um eine umfassende wissenschaftliche Neubewertung zu ermöglichen.
Wie begründen Sie diese Forderung?
Es gibt erhebliche offene Fragen zur Arzneimittelsicherheit, zur regulatorischen Einstufung, zur Qualität der Produkte und zu möglichen kurz- und langfristigen Risiken. Besonders Kinder, Jugendliche sowie Frauen und Männer im fortpflanzungsfähigen Alter sollen vorsorglich geschützt werden, solange diese Fragen nicht unabhängig, transparent und wissenschaftlich nachvollziehbar geklärt sind. Hierfür ist eine transparente und unabhängige wissenschaftliche Neubewertung unverzichtbar, die vom Maßstab des höchsten Gesundheitsschutzes geleitet wird.
Wie bereits erwähnt knüpft die Bürgerinitiative an die europäische Initiative „Transparency4Safety“ an, in deren Rahmen bereits tausende EU-Bürger die Offenlegung regulatorischer Daten und eine unabhängige Neubewertung fordern. Auch Österreich soll nun seine arzneimittelrechtlichen Schutzmechanismen nutzen und tätig werden.
Was bedeutet eine wissenschaftliche Neubewertung?
Die Zulassung der mRNA-Impfstoffe erfolgte trotz und aufgrund von regulatorischen Lücken durch die Neuartigkeit der gentherapeutischen Wirksubstanz.
Es wurde nicht geprüft, wie der Wirkmechanismus im Körper erfolgt, wie die Verteilung der Lipidnanopartikel im Körper ist und wie sich diese neuen Bestandteile im Körper genau verhalten. Man hat sie trotzdem unter dem Stichwort „sicher und effektiv“ zugelassen.
Wirkstoffprofil, Sicherheitsprobleme und Nebenwirkungen waren nicht hinreichend erforscht. Man nahm diese Regulierungslücken auch bewusst in Kauf, um schnell während einer Pandemie einen Impfstoff als Lösung zu präsentieren. Das ist eine schwere Verfehlung.
Inwiefern? Können Sie das einem Laien wie mir erklären.
Eine Arzneimittelzulassung setzt sich aus gewissen regulatorischen Komponenten zusammen. Beispielsweise müssen Grenzen der Endotoxine festgelegt werden, vereinfacht: Schwellenwerte für Giftstoffe. Man muss festlegen, bis zu welchem Schwellenwert gewisse Endotoxine im Impfstoff bestehen dürfen. Auch hat man die Grenze der DNA-Kontaminierung nicht gemessen, die aber eine anerkannte Gefahr für die Gesundheit ist. Erst jetzt treten diese regulatorischen Lücken in Form von Gesundheitsschäden zu Tage, weshalb alle mRNA-Impfstoffe einer sorgfältigen und unabhängigen Neuevaluierung zugeführt werden müssen. Es war auch nicht bekannt wie sich die Lipid-Nanopartikel miteinander verhalten. Und, und, und …
Die Neuartigkeit der Technologie führte dazu, dass diese Punkte alle offenblieben. Das Zusammenwirken der verschiedenen Bestandteile blieb ungeklärt. Es hieß, die schnelle Echtzeit-Aggregierung von Sicherheitsdaten sei vorrangig, um zu analysieren, was im Körper passiert. Aber jetzt sind wir in der Phase, dass wir eingestehen müssen, regulatorisch sind wir noch immer nicht weiter.
Konkret: Man muss erst ein Problem feststellen, um zu analysieren, welches die Ursachen des Problems sein könnten. Man versucht erst jetzt nach dem Auftreten des Schadens das Ganze regulatorisch in den Griff zu bekommen. Das ist unser schwerwiegendster Vorwurf an die Arzneimittelbehörde.
Bei der europäischen Arzneimittelbehörde gibt es jetzt einen Entwurf für die mRNA-Impfstoffregulierung Aber auch dieser Entwurf hat noch immer vielen Sicherheitslücken.
Zusammengefasst: Die Impfstoffe hätten unter diesem Zeitdruck nie zugelassen werden dürfen.
Apropos Zeit: Als medizinischer Laie war ich damals überrascht zu erfahren, dass eine Impfstoffzulassung 8-10 Jahre in Anspruch nimmt. Dass ein neuartiger Impfstoff in weniger als 10 Monaten zur Verfügung stand, machte mir das Ganze von Anfang an suspekt.
Unabhängig davon welchen Wissensstand man hat, man kann als Mensch reflektieren, dass ein Wirkstoff, der bislang noch nie im Einsatz war, Risiken birgt. Zeit in der Forschung kann nie abgekürzt werden. Auch bei Krebspatienten war dieser Wirkstoff aufgrund der schweren Schäden, die in den ersten klinischen Verfahren festgestellt wurden, noch nie genehmigt worden. Und dieser sollte prophylaktisch bei gesunden Menschen verwendet werden – und das ohne adäquate Sicherheitsregularien. Das kann nicht funktionieren. Zeit in der Forschung abzukürzen, ist ein unmögliches Tun und unverantwortliches Verhalten von den Arzneimittelbehörden.
Die Verkürzung der Zeit ist also auch eines der wesentlichen Defizite der bisherigen Zulassung?
Ja, der voreilige Start der Impfkampagne und die bereits genannten regulatorischen Fehler, dass es einerseits Lücken gab und andererseits unpassende Regularien der herkömmlichen Antigen-Impfstoffe verwendet wurden. Dadurch wurden schwerste Sicherheitsschäden und Gesundheitsschäden verursacht, die vorher eben geklärt werden hätten müssen. Man wusste schon zum Zeitpunkt des Impfstarts, dass es große Sicherheitslücken gibt.
Hier möchte ich auf die große Strafanzeige des Zürcher Rechtsanwaltes Philipp Kruse gegen die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic verweisen. Darin hat er unter anderem genau den Wissensstand über mRNA-Impfstoffe zum Zeitpunkt der Zulassungen erhoben, sodass man von vorsätzlich bzw. fahrlässig schädigendem Verhalten der Arzneimittelbehörden ausgehen kann.
Man hätte auf diese Sicherheitslücken und die großen Probleme hinweisen müssen und den Impfstoff niemals als sicher und effektiv gegenüber der Öffentlichkeit ohne hinreichende Aufklärung verharmlosen dürfen.
Gibt es aus Ihrer Sicht noch weitere gravierende Defizite?
Ja. Es wurde nicht wirkstoffbezogen, sondern indikationsbezogen geprüft. Die mRNA-Impfstoffe sind ein Gentherapeutikum, d.h. der Körper muss den Wirkstoff quasi selbst herstellen. Man hat die Bewertung aber anhand der Regularien für die klassische Antikörperproduktion – also dem klassischen Impfstoffschema durchgeführt. Der Impfstoff wurde nicht als Gentherapeutikum bewertet. Das war in meinen Augen ein schwerer Fehler im Rahmen der Arzneimittelzulassung.
Können Sie die wesentlichen Forderungen ohne die – juristisch notwendigen Ergänzungen – kurz zusammenfassen?
Das haben wir auf meiner Webseite getan. Es geht uns um
- eine sofortige Aussetzung der Marktzulassungen von modRNA- und sa-mRNA-Plattformtechnologien in Österreich;
- besonderen Schutz für Kinder, Jugendliche sowie Frauen und Männer im fortpflanzungsfähigen Alter;
- eine vollständige Offenlegung der regulatorischen Qualitäts-, Sicherheits- und Pharmakovigilanzdaten;
- eine unabhängige wissenschaftliche Neubewertung durch Experten ohne Interessenkonflikte;
- eine Neubewertung nach der tatsächlichen Wirkweise dieser Technologien, insbesondere unter Berücksichtigung gentherapeutischer Prüf- und Schutzmaßstäbe;
- eine rechtliche Verankerung eines angemessenen Prüf- und Schutzregimes im österreichischen Arzneimittelgesetz;
- den Schutz der Grundrechte, insbesondere auf Leben, körperliche und psychische Unversehrtheit, hohen Gesundheitsschutz und freie, informierte Einwilligung.
Warum legen Sie den Fokus auf Kinder, Jugendliche sowie Frauen und Männer im fortpflanzungsfähigen Alter?
Hier geht es uns um den möglichen Eintritt langfristiger Gesundheitsschäden, insbesondere im Bereich der Fertilität und möglicher intergenerationaler Folgen, darum diese besondere Priorität. Es sind mittlerweile ausreichend Daten über Geburtenrückgänge in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfkampagne vorhanden. Aber selbstverständlich sollen Menschen aller Altersgruppen vor Schaden und Spätfolgen bewahrt werden.
Der geforderte unbedingte Schutz des Rechts jedes Menschen auf Leben, körperliche und psychische Unversehrtheit, hohen Gesundheitsschutz und freie, informierte Einwilligung muss auf nationaler Ebene noch besser durchgesetzt werden. Konkret: jeder Mensch muss nein sagen dürfen, ohne eine Schlechterstellung zu befürchten – man muss sich frei und absolut nachteilslos gegen einen Impfstoff entscheiden können.
Welche Experten sollten aus Ihrer Sicht in die Neubewertung einbezogen werden? Ich gestehe: Wenn ich schon „Experten“ höre, dann werde ich etwas unrund.
Das verstehe ich sehr gut. Der Begriff wurde in Corona-Zeiten sehr missbraucht. Experten sind qualifizierte Personen mit dem entsprechenden Wissens- und Wissenschaftshintergrund, der sich beispielsweise durch Publikationen und jahrelange Forschungstätigkeit zeigt. Die Besetzung darf nicht einseitig durch regierungsnahe und weisungsgebundene Personen erfolgen. Es erfordert keine Professur, aber es muss jemand sein, der über ausreichend Fachverstand bei gleichzeitiger Weisungs- als auch Pharmaunabhängigkeit verfügt.
Es müssen die Experten zu Wort kommen, die sich bisher kritisch geäußert haben und immer wieder ihre Stimme erheben. Experten, deren bisherige öffentliche Stellungnahmen zu 100% mit der Regierungsmeinung übereinstimmt, sind disqualifiziert.
Kurz zusammengefasst: wir erwarten eine unabhängige, wissenschaftlich-neutrale Analysebereitschaft.
Wie geht es mit der Bürgerinitiative jetzt weiter?
Jetzt können sich alle beteiligen – je mehr desto besser. Wir hoffen auf eine breite Bewerbung – auch durch die Menschen selbst. Wir können Gehör finden, wenn wir laut genug sind. Das hat die Rücknahme der Impfpflicht in Österreich in Folge der großen Demonstrationen in Wien deutlich gemacht. Wenn sich 500.000 oder eine Millionen Österreicher gegen die mRNA-Technologie aussprechen, können sie das nicht einfach ignorieren.
Völlig richtig, danke für Ihr Engagement!
Von meiner Seite die Bitte an die Leser: Unterzeichnen Sie die Bürgerinitiative und leiten Sie diesen Artikel, den Beitrag von Silvia Behrendt oder den direkten Link https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/BI/35?selectedStage=103 zur Parlaments-Webseite in Ihrem Umfeld weiter.
Bildquelle: Oma Elisabeth
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