Wenn die Flugsicherung für Pfizer-Forderungen haftet

14. Juli 2026von 7,9 Minuten Lesezeit

Eurocontrol friert polnische und rumänische Gelder ein – und der Fall führt direkt zurück zu von der Leyens gelöschten SMS. Eine Übersicht über die Spätfolgen der EU-Impfhysterie.

Seit dem 1. Juli 2026 fließt kein Geld mehr aus den europäischen Streckengebühren an die polnische Flugsicherung PAŻP. Die zuständige internationale Organisation Eurocontrol hat sämtliche Zahlungen eingefroren – auf Betreiben des US-Pharmakonzerns Pfizer, der von Polen 5,644 Milliarden Złoty (rund 1,3 Milliarden Euro) für nicht abgenommene Corona-Impfstoffdosen einfordert. Wenige Tage zuvor traf es bereits Rumänien: Dort blockierte Eurocontrol Gelder der Flugsicherung ROMATSA in Höhe von rund 650 Millionen Euro plus Beitreibungskosten. In beiden Fällen hat die jeweilige Flugsicherungsbehörde mit dem ursprünglichen Impfstoffgeschäft nichts zu tun – sie gerät nur deshalb ins Visier, weil sie über Eurocontrol Gelder empfängt, die als staatliche Vermögenswerte pfändbar sind.

Was Eurocontrol ist – und was das Einfrieren bedeutet

Eurocontrol ist keine EU-Institution, sondern eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Brüssel, der 42 europäische Staaten angehören. Sie koordiniert den Flugverkehr über nationale Grenzen hinweg und zieht im Auftrag der nationalen Flugsicherungen die sogenannten Streckengebühren (en-route charges) von den Fluggesellschaften ein – Gebühren, die Airlines für die Nutzung des kontrollierten Luftraums zahlen. Diese Gebühren macht Eurocontrol treuhänderisch für die jeweilige nationale Behörde geltend und leitet sie anschließend weiter. Bei PAŻP handelt es sich dabei um mehr als 80 Prozent des gesamten Agenturbudgets – die Hauptfinanzierungsquelle für den laufenden Flugsicherungsbetrieb überhaupt.

Ein „Einfrieren“ in diesem Zusammenhang bedeutet konkret: Pfizer hat in Belgien, wo Eurocontrol seinen Sitz hat, einen vollstreckbaren Titel gegen den polnischen Staat erwirkt und lässt diesen nun über eine Kontenpfändung bei Eurocontrol durchsetzen. Damit ist Eurocontrol verpflichtet, sämtliche der PAŻP zustehenden Mittel – bereits eingezogene wie künftige – so lange zurückzuhalten, bis Pfizers Forderung beglichen oder der Streit anderweitig gelöst ist. PAŻP selbst betont, mit dem zugrundeliegenden Rechtsstreit zwischen Warschau und Pfizer nichts zu tun zu haben, und kündigt einen formellen Einspruch an. Ein Personalabbau oder eine Gefährdung der Flugsicherheit wird derzeit dementiert; die Behörde sucht nach alternativen Finanzierungsquellen für den Übergang.

Bemerkenswert ist der juristische Kniff dahinter: Nach Aussage von mit dem Fall vertrauten Personen nutzen Unternehmen, die in Belgien ein günstiges Urteil gegen einen Staat erwirken, zunehmend die Möglichkeit, nicht direkt beim Staatshaushalt, sondern bei staatsnahen Einrichtungen zu vollstrecken, deren Gelder über belgische Konten laufen – etwa eben über Eurocontrol. Ähnliche Vollstreckungsversuche soll es in der Vergangenheit bereits gegen Serbien und Albanien gegeben haben. Belgien arbeitet Berichten zufolge an einer Vertragsänderung, die diese Praxis künftig unterbinden soll – in Kraft ist sie bislang nicht.

Die Herkunft der Forderung: ein Vertrag, den niemand vollständig kennt

Um zu verstehen, warum polnische Fluglotsen heute für ein Pharmageschäft geradestehen sollen, muss man zum Frühjahr 2021 zurückgehen. Damals verhandelte die Europäische Kommission – nicht die einzelnen Mitgliedstaaten – im Namen aller EU-Länder einen Rahmenvertrag mit Pfizer/BioNTech über die Lieferung von bis zu 1,8 Milliarden Impfstoffdosen. Das geschätzte Vertragsvolumen: rund 35 Milliarden Euro.

Es war der bei Weitem größte öffentliche Beschaffungsvorgang in der Geschichte der EU – abgeschlossen unter Zeitdruck, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und, wie sich später herausstellte, maßgeblich über den privaten Handykontakt zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla.

Dass es diesen SMS-Austausch gab, ist unbestritten – die Kommission hat es im Gerichtsverfahren nie bestritten. Bourla selbst hatte den persönlichen Draht zu von der Leyen 2021 gegenüber der New York Times erwähnt. Strittig ist bis heute, was in diesen Nachrichten stand, wie viele es waren und warum sie nicht mehr auffindbar sein sollen. Die Kommission erklärte, dienstliche Kurznachrichten würden nur archiviert, wenn sie als „wichtig“ eingestuft würden – eine Selbsteinschätzung, die es erlaubt, den Maßstab für Transparenz selbst zu definieren.

Was die offiziellen Erklärungen nicht beantworten

Genau an diesem Punkt hat die Kommission vor Gericht eine deutliche Niederlage kassiert. Am 14. Mai 2025 erklärte das Gericht der Europäischen Union (EuG) in der Rechtssache T-36/23 die Weigerung der Kommission, die SMS herauszugeben, für nichtig – die New York Times und ihre zuständige Journalistin hatten geklagt. Die Richter hielten der Kommission vor, sie habe weder plausibel erklärt, wonach und wo sie nach den Nachrichten gesucht habe, noch geklärt, ob eine Löschung stattgefunden hat und ob diese – falls ja – bewusst oder automatisch erfolgte oder ob von der Leyens Diensthandy zwischenzeitlich ausgetauscht wurde. Die pauschale Behauptung, es existierten keine „wesentlichen“ Nachrichten mehr, reiche als Begründung nicht aus.

Die Kommission legte gegen dieses Urteil Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein und verzögerte damit die Aufklärung weiter. Parallel läuft seit Oktober 2022 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) zu den Impfstoffbeschaffungen – ausgelöst unter anderem durch eine Klage des Brüsseler Lobbyisten Frédéric Baldan, der von der Leyen unter anderem „unrechtmäßige Bereicherung“, „Anmaßung von Ämtern und Titeln“ sowie „Vernichtung öffentlicher Dokumente“ vorwirft. Mehrere Organisationen sowie – zeitweise – auch die Regierungen Ungarns und des damals PiS-geführten Polens hatten sich der Klage angeschlossen. Auch die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly rügte die Informationspolitik der Kommission wiederholt als „verwirrend“ und sprach zuletzt von einer Form der Obstruktion demokratischer Kontrolle.

Diese Verfahren sind bis heute nicht abgeschlossen. Weder ist geklärt, ob von der Leyen persönlich rechtlich haftbar gemacht werden kann, noch, welchen genauen Inhalt die SMS hatten, noch, warum die Kommission über Jahre auf die Position beharrte, die Nachrichten existierten schlicht nicht mehr.

Der doppelte Widerspruch: Bestellmenge und Vollstreckungslogik

Der aktuelle Fall Polen/Eurocontrol lässt sich nicht von diesem Hintergrund trennen. Polen erklärte 2022, es werde einen Teil der zentral von Brüssel bestellten Dosen nicht mehr abnehmen – die epidemiologische Lage hatte sich geändert, Lagerbestände waren nicht mehr zu vertreten. Ein belgisches Gericht entschied am 1. April 2026 in erster Instanz, dass Polen dafür keine ausreichende Rechtsgrundlage gehabt habe, und verurteilte den Staat zur Abnahme von rund 64 Millionen weiteren Dosen sowie zur Zahlung von umgerechnet rund 1,3 Milliarden Euro plus Prozesskosten. Polen hat gegen das Urteil Berufung angekündigt; die Frist dafür läuft.

Bemerkenswert: Weder Polen noch Rumänien haben diesen Vertrag selbst ausgehandelt – verhandelt und unterschrieben wurde er von der EU-Kommission im Namen der Mitgliedstaaten. Die Verantwortung für Bestellmenge, Preis und Lieferbedingungen liegt damit institutionell bei Brüssel, während die finanzielle und nun auch operative Haftung – bis hin zur Lahmlegung der nationalen Flugsicherung – bei den einzelnen Staaten und ihren nachgeordneten Behörden landet. Dass Pfizer sich dabei ausgerechnet ein Exekutionsobjekt aussucht, das mit dem ursprünglichen Geschäft nichts zu tun hat, aber öffentliche Gelder verwaltet, zeigt, wie wenig Schutz staatliche Institutionen vor solchen Vollstreckungsstrategien genießen, sobald sie über belgische Konten abgewickelt werden.

Zum Vergleich: Pfizer erzielte 2025 einen weltweiten Umsatz von mehr als 62,5 Milliarden US-Dollar und einen bereinigten Nettogewinn von über 18 Milliarden US-Dollar. PAŻP wies für 2024 einen Jahresüberschuss von 112,4 Millionen Złoty aus – ein Bruchteil dessen, was der Konzern nun über den Umweg der Flugsicherung einzutreiben versucht.

Was man fragen sollte

Mehrere Fragen bleiben offen, die über den einzelnen Rechtsstreit hinausreichen:

  • Erstens: Warum wurde ein Vertrag über 35 Milliarden Euro – der größte öffentliche Beschaffungsvorgang der EU-Geschichte – über private SMS zwischen einer einzelnen Person und einem Konzernchef vorverhandelt, ohne dass ein nachvollziehbares Protokoll geführt wurde?
  • Zweitens: Wenn dienstliche Nachrichten von Spitzenpolitikern grundsätzlich nur bei Selbsteinstufung als „wichtig“ archiviert werden müssen, wer kontrolliert diese Selbsteinstufung – und was verhindert, dass genau die brisantesten Nachrichten als „unwichtig“ eingestuft werden?
  • Drittens: Warum trägt eine Flugsicherungsbehörde, die am ursprünglichen Geschäft nicht beteiligt war, das operative Risiko einer Forderung, deren Grundlage – der Vertragsinhalt selbst – der Öffentlichkeit bis heute nicht vollständig bekannt ist?

Und viertens, grundsätzlicher: Wenn ein Gericht bereits im Mai 2025 feststellt, dass die Kommission keine plausible Erklärung für das Verschwinden zentraler Dokumente liefern konnte – warum ist mehr als ein Jahr später weder das EuGH-Rechtsmittelverfahren abgeschlossen noch das EPPO-Ermittlungsverfahren zu einem öffentlich bekannten Ergebnis gekommen, während gleichzeitig neue Nachverhandlungen mit Pfizer über reduzierte Abnahmemengen und Stornogebühren geführt wurden?

Wass „Qualitätsmedien“ schon mal übersehen

In der öffentlichen Berichterstattung zum Eurocontrol-Fall wird die Verbindung zur SMS-Affäre kaum hergestellt. Die meisten Meldungen behandeln ihn als isolierten Streit zwischen einem Pharmakonzern und einer Verwaltungsbehörde – als reine Vollstreckungstechnik. Ausgeblendet bleibt dabei, dass die zugrunde liegende Forderung aus einem Vertragsschluss stammt, dessen Zustandekommen bis heute nicht vollständig dokumentiert ist, weil zentrale Kommunikationsspuren nach eigener Aussage der verantwortlichen Behörde nicht mehr existieren. Wer die Auswirkungen – gepfändete Flugsicherungsgelder, drohende Einnahmeausfälle für eine sicherheitsrelevante Infrastruktur – beschreibt, ohne die ungeklärte Entstehungsgeschichte der Forderung mitzuerzählen, verkürzt die Geschichte auf ihre Symptomatik und lässt die eigentliche Ursache – eine Beschaffungsentscheidung, die weitgehend an demokratischer und gerichtlicher Kontrolle vorbei getroffen wurde – im Dunkeln.

Solange die SMS nicht offengelegt sind, die EPPO-Ermittlungen nicht abgeschlossen sind und das EuGH-Verfahren offen bleibt, bleibt auch die Frage offen, auf welcher tatsächlichen Vertragsgrundlage Pfizer nun das Recht beansprucht, sich europäische Flugsicherungsgelder zu sichern.

Bild: Screenshot aus Video in polnisch über den Fall


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18 Kommentare

  1. Leontinger 14. Juli 2026 um 15:07 Uhr - Antworten

    Europa wird von (nicht gewählten) Wegelagerern regiert (erpresst)!

  2. Der Zivilist 14. Juli 2026 um 12:53 Uhr - Antworten

    Die Frage ist doch, ob überhaupt ein Vertrag zwischen Pfizer & Polen (& Rumänien) zustande gekommen ist.

    Verträge zu Lasten Dritter sind rechtlich unwirksam

    Lernt jeder Jura Student im Grundstudium. Und wie v d L überhaupt einkaufen konnte ohne ein eigenes Budget, ist mir ein Rätsel. Nur zu Lasten Dritter, das ist ein Putsch, sie verschafft sich ihr Budget selbst.

    • K Kaefer 14. Juli 2026 um 13:34 Uhr - Antworten

      Und im Zweifelsfall hat die Dame bewusst und vorsätzlich gegen sämtliche EU-Beschaffungsrichtlinien verstoßen. Ein Grund für eine sofortige Amtsenthebung und persönliche Haftbarmachung für alle hierfür entstandenen Schäden. Dass das nicht passiert ist macht deutlich was hier läuft.

      • Pusteblume 14. Juli 2026 um 13:46 Uhr

        Die Todesstrafe gibt es nicht mehr.
        Dann eben fürs Blondinchen malochen 9 bis 9 im Knast.

      • K Kaefer 14. Juli 2026 um 20:05 Uhr

        Es gab auch eine juristische Würdigung des Vertragswerks das schon alleine deswegen null und nichtig ist, weil darin sämtliche Risiken völlig einseitig auf die Käuferin verlagert sind. Über die Motivation zur Unterschrift unter diesen sittenwidrigen Vertrag durch die Käuferin kann man trefflich spekulieren. Fakt ist, dass die juristischen Klärung ob überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist gar nicht erfolgt. Das Gegenteil ist der Fall, wie man durch Zweckentfremdung und Umleitung von Flugsicherungs- (Überflug) Gebühren an den Verkäufer sieht. Weltweit übrigens ein einmaliger Fall wie KI zu berichten weiss.

    • Andreas N. 14. Juli 2026 um 16:12 Uhr - Antworten

      Sobald die erste Teillieferung angenommen wurde ist eine schlüssige Handlung vollzogen, zurückgeschickt haben sie ja nichts. Und sicher wurde auch brav bezahlt. So ein Gift die plörre ist und war – irgendwer hat den knebelvertrag auch unterzeichnet, mit einem vorzeitigen Ausstieg für die nunmehr „unwilligen“ macht sich Ursula nicht die Hände schmutzig. Sonst bekommt Europa bei der nächsten Pandemie nix und stirbt aus. Das darf nicht sein.

  3. therMOnukular 14. Juli 2026 um 12:39 Uhr - Antworten

    Gewinne privatisieren – Verluste kollektivieren.

    Wenn das Ars##loch größer ist als die Hüften, dann sind auch die Taschen größer als die Hose – und irgendwie passt trotzdem alles (zumindest für den Moment) ineinander…..

    Ein prominenter Platz am Friedhof der Geschichte ist dieser Frau sicher, gleich neben Adolf, Mao und Stalin.

    • Pusteblume 14. Juli 2026 um 13:47 Uhr - Antworten

      Mit Adol# im selben Grab kuscheln. Eiskaltes Weibsstück, das.

  4. VerarmterAdel 14. Juli 2026 um 12:35 Uhr - Antworten

    „Wenn die Flugsicherung für Pfizer-Forderungen haftet“ und alle Politnuŧŧen sich die Hände in Unschuld schrubben…

    • therMOnukular 14. Juli 2026 um 12:52 Uhr - Antworten

      Darum nenne ich solche Weiber ja auch Abriss-Dirnen: sie hängen an einer Kette an einem großen „Arm“, baumeln fremdgesteuert durch die Gesellschaft und reißen alles nieder, was dem (Armbesitzer) im Weg steht.

      • Pusteblume 14. Juli 2026 um 13:57 Uhr

        Abriss-Dirne. Perfekte Beschreibung für dieses Blondinchen, dass sich für die Faschisten der Pharma-Branche hergibt. Die Beine können nicht breiter genug gehalten werden, Frau Ursula-von-der-Pharma-Fic#erei.

  5. Jurgen 14. Juli 2026 um 12:15 Uhr - Antworten

    In ehemals Deutschland existiert nur das Handelsrecht seit über 35 Jahren. Im Handelsrecht gibt es nur „UnterNEHMEN“. Wer da noch an staatliche Strukturen glaubt, deren Grundlage Hoheitsrecht wäre, dem kann nicht mehr geholfen werden. Und natürlich kann man jede Firma pfänden, wenn ein Gericht eine Grundlage geschaffen hat. Die Richter sind heute eben auch nur noch abhängig Beschäftigte…

  6. triple-delta 14. Juli 2026 um 11:22 Uhr - Antworten

    Was barucht es noch, um zu begreifen, dass der Staat (oder ähnliche Strukturen) das Machtinstrument der herrschenden Klasse, also des Kapitals, ist?
    Aber Angst vorm bösen Sozialismus haben.

  7. Jan 14. Juli 2026 um 11:18 Uhr - Antworten

    Erstaunlich, dass Konservative und Sozialdemokraten an ihrer Fehlentscheidung festhalten! Die Umfragen sind entsprechend.

    • therMOnukular 14. Juli 2026 um 13:20 Uhr - Antworten

      „….an ihrer Fehlentscheidung festhalten“

      Es ist das Wesen einer Psychose, die Realität nicht mehr wahrnehmen zu können und sich in die Einbildung zu flüchten, da man sich von jener Realität bereits zu weit entfernt hat, um eine Kollision mit ihr seelisch zu überleben.
      Schlechte Umfrageergebnisse werden schlicht verdrängt. Probieren Sie es aus und fragen konservative & sozialdemokratische Politiker, warum sie immer unbeliebter werden. Sie werden erstaunliche „Erklärungen“ hören, warum das nur so ausschaut…

      • Hello 14. Juli 2026 um 14:20 Uhr

        Die konservative & sozialdemokratische Politiker haben große ERfolge aufzuweisen, sie haben sie nur schlecht kommuniziert.
        Das höre ich schon seit Jahrzehnten.
        Erstaunlich, dass sie ihre Kommunikation noch immer nicht verbessert haben.

  8. Glass Steagall Act 14. Juli 2026 um 11:09 Uhr - Antworten

    Wahrscheinlich hat v. d. Leyen (Europas größte Faschistin), den Weg zur Vollstreckung für Pfizer gelegt! Auf so eine Idee muss man erst einmal kommen. Aber Pfizer und Leyen sind sowieso der gleiche Stall! Hier zeigt sich mal wieder die kriminelle Energie von der Kommission und der Pharmaindustrie!

  9. Pusteblume 14. Juli 2026 um 10:57 Uhr - Antworten

    DER Frau wünsche ich die Hölle auf Erden!

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